Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend (ebenso auch AG Cochem, Urt. v. 16.10.2025 – 21 C 275/24, zur Veröffentlichung vorgesehen im nächsten Heft). Der Gegenstandswert betrug unstreitig 126.750,00 EUR, sodass sich nach der damals geltenden Gebührentabelle 2021 folgende Vergütung zutreffend ergab:mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 6. Mehrere Auftraggeber / Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt, erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG seine Gebühren nur einmal. Insoweit kommt jedoch bei der Vertretung mehrerer Nebenkläger oder der Vertretung mehrerer Zeugen als Zeugenbeistand für die Verfahrensgebühren die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV in Betracht. Maßgeblich ist insoweit die erste unb...mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz sieht das RVG in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Ermäßigung bei eingeschränkten Tätigkeiten vor. In erster Instanz ist dies nach Nr. 3101 Nr. 3 VV der Fall, wenn lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird. In Beschwerdeverfahren – wie hier – liegt wiederum eine eingeschränkte Tätigkeit ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 17. Zeugenbeistand (§ 68b StPO)

Ob für die Vergütung eines von einem Zeugen zugezogenen Beistands (§ 68b Abs. 1 StPO) altes oder neues Recht Anwendung findet, richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG. Es kommt auch für den einem Zeugen als Beistand beigeordneten Rechtsanwalt darauf an, ob eine Beiordnung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) v...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Wirksamwerden der Bestellung

§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG stellt grds. auf das Wirksamwerden der zugrundeliegenden Beiordnung oder Bestellung ab. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand wird mit dem Erlass des Bestellungsbeschlusses wirksam, sodass dies der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Zeitpunkt des Zugangs beim Rechtsanwalt ist für das Wirksamwerden im Rahmen von § 60 Abs. 1 S. 3 RVG oh...mehr

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AGS 11/2025, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Allerdings geht das OLG München unzutreffenderweise davon aus, dass hier ein Ermessen anzuwenden sei. In der Vorschrift des § 25 Abs. 1 RVG findet sich aber keine Ermessensregelung. Maßgebend ist immer der volle Wert der Hauptsache (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Nur in Verfahren nach § 25 Abs. 2 RVG ist für das Gericht ein Ermessen eröf...mehr

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zfs 11/2025, Keine Verzinsu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Hamburg gegen fünf Beklagte in einer Arzthaftungssache Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die fünf Beklagten hatten sich sowohl in der ersten als auch in der Berufungsinstanz gemeinsam durch dieselben Rechtsanwälte vertreten lassen. Aufgrund der ihnen günstigen Kostenentscheidung des LG Hamburg hatten die Beklagtenvertreter die Festsetzung d...mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / II. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

Das Rechtsmittel war nach Auffassung des KG als "isolierte" Streitwertbeschwerde – unabhängig von den Überprüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sachentscheidung selbst – statthaft (vgl. KG, Beschl. v. 14.2.2014 – 2 Ws 27/14 – und v. 30.3.2007 – 2 Ws 151/07 Vollz, AGS 2007, 353; OLG Hamm NStZ 1989, 495). Der Verfahrensbevollmächtigte sei aus eigenem Recht zur Einlegung des R...mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine weitere Entscheidung, die die Grundsätze der (obergerichtlichen) Rspr. der OLG zur Streitwertbemessung in den Strafvollzugsfällen (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Teil A Rn 2348 m.w.N. mit Beispielsfällen bei Rn 2352) zugrunde legt. M.E. ist es ja "lobenswert", wenn die Rspr. bei der Streitwertbemessung das Kosten...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / 9

Auf einen Blick Der Pflichtteilsverzicht ist eines der zentralen Instrumente erbrechtlicher Gestaltungspraxis. Seine Attraktivität beruht auf der Möglichkeit, die Pflichtteilslast gezielt zu reduzieren, ohne die gesetzliche Erbfolge aufzuheben. Der Beitrag zeigt, dass die bisherige h.M. zur Auslegung des § 2310 S. 2 BGB, die eine Nichtanwendung auf den Pflichtteilsverzicht a...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 5. Freispruch und Pflichtverteidigung

Ist der Angeklagte freigesprochen worden und verlangt er die Erstattung der durch die Pflichtverteidigung angefallenen Wahlverteidigergebühren (vgl. § 52 Abs. 1 RVG) im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 464a Abs. 2 Nr. 2, 464b StPO aus der Staatskasse, stellt § 60 Abs. 1 S. 5 RVG klar, dass das nach § 60 Abs. 1 S. 1 bis 4 RVG anzuwendende Recht auch auf Ansprüche des beige...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Nicht nur der Streitgegenstand, sondern auch die Kosten unterliegen der Disposition der Parteien. Die Parteien können daher auch im Falle einer übereinstimmend erklärten Erledigung der Hauptsache über die Kosten eine Einigung treffen. Ebenso ist es möglich, dass eine Partei die Kostenlast anerkennt. In diesen Fällen ist das Gericht an die ver...mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / Leitsatz

Angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Untergebrachten ist der Streitwert in Maßregelvollzugssachen eher niedriger als der Ausgangswert des § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, dass die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 12. Terminsvertreter

Für den vom Gericht bestellten Terminsvertreter eines Pflichtverteidigers ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts nach § 60 Abs. 1 RVG und unabhängig davon zu prüfen, welches Recht für den Pflichtverteidiger gilt. Wird der Rechtsanwalt als sog. Terminsvertreter nur für einzelne Termine als Vertreter eines anderen verhinderten Pflichtverteidigers bestellt, ist für di...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Während sonst bei der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV in der Regel darum gestritten wird, ob ein "Verhandeln" i.S.d. Vorschrift vorgelegen hat oder nicht – das LG geht davon hier zutreffend aus (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Vorbem. 4 VV Rn 33 m.w.N.) –, geht es in dieser Entscheidung um die Frage, ob auch das Tätigwerden in einem Vorführtermin nac...mehr

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AGS 11/2025, Gebührenfreie ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob unzulässige oder unstatthafte Beschwerden gebührenpflichtig sind, ist umstritten. Eindeutig dürfte die Sache – wie hier – sein, wenn die Beschwerde an sich statthaft, aber im konkreten Fall unzulässig ist. Auch eine nach den gesetzlichen Vorschriften an sich gegebene, im Einzelfall aber unzulässige Beschwerde, ist eine Beschwerde i.S.d. § 68 GKG und unterliegt ...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Mit Beschl. v. 22.5.2025 bestellte das AG dem in anderer Sache inhaftierten Beschuldigten gem. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO i.V.m. § 142 StPO Rechtsanwalt A als Pflichtverteidiger und ordnete ihm für regelmäßige Besuche in der Justizvollzugsanstalt einen Dolmet...mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. nicht zutreffend. Denn es kann auf die Frage, ob das "gezielte Schweigen" des Betroffenen bzw. der vom Verteidiger insoweit gegebene Rat zur Einstellung des Verfahrens beigetragen habe, nicht entscheidend ankommen. Würde man darauf abstellen, würde man verlangen, dass die Mitwirkungshandlung des Verteidigers ursächlich für die Einstellung gewesen se...mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / II. Kriterien zur Bemessung der Terminsgebühr

Die Bemessung von Rahmengebühren habe der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen vorzunehmen. Maßgebliche Kriterien für die Bemessung von Rahmengebühren seien u.a. Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Dabei sei di...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / a) Anrechnung

In Anrechnungsfällen gelten zwei Grundsätze: Beispiel: Der Anwalt hatte im April 2025 den Auftrag erhalten, außergerichtlich für die Ehefrau eine Zugewinnausgleichsforderung i.H....mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / g) Mahnverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusa...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / i) Scheidungsverbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / r) Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 2. Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.6.2025 erteilt worden, gilt vorbehaltlich des § 60 Abs. 1 S. 5 RVG altes Recht; ist er nach dem 31.5.2025 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel: Der Anwalt war im Mai 2025...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / d) Arrestverfahren

Arrestverfahren (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem Stichtag ein Arrestverfahren eingeleitet worden und erst nach dem Stichtag das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neuem Recht zu, es sei de...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / o) Vollstreckungsandrohung

Die Vollstreckungsandrohung und die nachfolgende Vollstreckung sind dieselbe Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG), so dass auch für die Vollstreckung altes Recht gilt, wenn der Auftrag zur Androhung vor dem 1.6.2025 erteilt worden ist. Beispiel: Der Anwalt hatte im Mai 2025 dem Schuldner die Vollstreckung angedroht, falls dieser nicht bis zum 6.6.2025 zahle. Der Schuldner za...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 3. Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend. Beispiel: Der Anwalt hatte vom Ehemann im April 2025 den Auftrag erhalten, außergerichtlich eine Unterhaltsforderung der Ehefrau abzuwehren und für den Fall, dass es zum gerichtlichen Verfahren komme, ihn auch im geri...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 1. Überblick

Die Beantwortung der Frage, wann für die Vergütung des Anwalts bereits neues Recht gilt und wann noch das alte Recht anzuwenden ist, richtet sich nach § 60 RVG.mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / l) Trennung

Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grundsätzlich beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten (zur Ausnahme s.o. i) Scheidungsverbundve...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / b) Antragserweiterung

Eine Antragserweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Antragstellers noch für den des bisherigen Antragsgegners eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es gem. § 61 Abs. 1 S. 1 RVG bei der Anwendung des bisherigen Rechts bleibt.mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / Leitsatz

Bei dem Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein handelt es sich um ein Verfahren vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung i.S.d. § 15a Abs. 3 EGZPO betreibt, sodass es sich für den Anwalt um eine eigene Gebührenangelegenheit handelt, die eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 1 VV auslöst. AG Leverkus...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 14. Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren (Abgabe)

Wird ein Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben, weil auch eine Straftat in Betracht kommt, liegt eine weitere bzw. neue Angelegenheit vor, da Straf- und Bußgeldsachen immer verschiedene Angelegenheiten darstellen. War der Anwalt als Verteidiger im Bußgeldverfahren vor dem Stichtag beauftragt, und ist nach dem Stichtag die Sache an die Staatsanwaltschaft abgege...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung in Anspruch. Die Beklagte hat die Klägerin in ihrem Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Freiburg im Breisgau vertreten. [2] Die Ehe der Beteiligten wurde am 9.10.2020 rechtskräftig geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde im Rahmen des Scheidungsverfa...mehr

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AGS 11/2025, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte an ihrem Sitz ihren Prozessbevollmächtigten beauftragt und zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins am Ort des Gerichts einen Terminsvertreter. Nach Abschluss des Verfahrens hat die Klägerin die Kosten beider Anwälte zur Festsetzung angemeldet. Das LG hat die Einschaltung des Terminsvertreters als nicht notwendig angesehen, da die Anreise des Prozessbevollm...mehr

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ZErb 11/2025, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2025

Am 22. bis 24. Mai 2025 fand in Augsburg die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Es kamen rund 80 Vereinsmitglieder und Gäste zu Fortbildung und Austausch im Bereich des Vorsorgerechts zusammen. Die Tagung startete mit einem informativen Workshop "KI u Co. leicht gemacht – praktischer Einsatz für Vorsorgeanwältinnen und -anwälte" von Frau FAinFamR/FAinErbR Beatrix Rüt...mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Dauer der Hauptverhandlung und andere Kriterien Mal wieder einer der Fälle mit einer nur sehr kurzen Hauptverhandlung beim AG, wo die Hauptverhandlungen i.d.R. häufig ohnehin nicht so lang sind. Aber 15 Minuten ist schon, wovon auch das AG zutreffend ausgeht, unterdurchschnittlich (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., 7. Aufl., 2026, Vorbem. 4 VV Rn 73 m.w.N.). ...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 3 Anmerkung:

Zu gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen kommen die Landgerichte in Leipzig und in Stuttgart, was die Festsetzung der Gutachterkosten betrifft. Während die Stuttgarter Kollegen auf die aktuelle BVSK-Honorarbefragung zurückgreifen und damit eine Ausrichtung an der Schadenshöhe befürworten, wollen die Leipziger dieser Befragung keine Bedeutung zumessen, zumindest in Fällen, i...mehr

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FoVo 11/2025, Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Inhaltskontrolle eines Ehevertrages mit Globalverzicht

Der Vertrag, um den es in der Entscheidung des OLG Zweibrücken[59] geht, stammt noch aus einer Zeit, als es bei Eheverträgen nach dem Prinzip des Wilden Westens [60] gegangen war: Die Regeln und damit der Inhalt des Ehevertrages ist ausschließlich von Männern bestimmt worden, es herrschte das Recht des Stärkeren: Der Totalverzicht war die Regel, die differenzierende vertragli...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätzlich zutreffend Zutreffend und im Einklang mit der h.M. in der Lit. (vgl. außer den o.a. Nachw. auch noch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Nr. 4141 VV Rn 16) ist die Auffassung des LG, dass auch das sog. gezielte Schweigen Mitwirkung i.S.d. Nrn. 4141, 5115 VV darstellt (dazu BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10, AGS 2011, 128...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 2 Anmerkung

Die Nachlassabwicklung ist in der Praxis untrennbar mit der Frage nach den Vermögensverhältnissen des Erblassers verbunden. Banken und andere Kreditinstitute sind regelmäßig Adressaten von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen der Erben. Das LG Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine vom Erblasser zu Lebzeiten vereinbarte "Vertraulichkeitsver...mehr

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AGS 11/2025, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Berechnung erstattungsfähiger Kosten bei Einschaltung eines Terminsvertreters bereitet in der Praxis regelmäßig – wie auch hier – Schwierigkeiten. Zu berücksichtigen ist zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH: Hinweis Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind...mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / III. Streitwertbestimmung

Die Beschwerde ist jedoch nach Auffassung des KG unbegründet, da die durch die Strafvollstreckungskammer vorgenommene Streitwertfestsetzung nicht zu beanstanden sei. 1. Rückgriff auf den Auffangtatbestand Der Auffassung des Rechtsanwalts, im vorliegenden Fall sei gem. § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,00 EUR anzusetzen, könne nicht gefolgt werden. § 52 Abs. 2 GKG, der g...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / IV. Verfahren vor der Gutachterkommission ist eigene Angelegenheit

Das Güte- und Schlichtungsverfahren stellt gegenüber der (übrigen) außergerichtlichen Vertretung eine eigene Angelegenheit dar. Die Anrechnungsvorschrift in Vorbem. 2.3 Abs. 6 VV spricht dafür, dass verschiedene Angelegenheiten vorliegen (Schneider, MedR 2023, 967, 969). Immer dann, wenn das Gesetz eine Anrechnung von Gebühren vorsieht, geht es von verschiedenen Angelegenhei...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / f) Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen (§§ 49 ff. FamFG) nach §§ 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einem Arrestverfahren (s.o. d)). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der jeweiligen Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverfahren sind auch hier ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / j) Selbstständiges Beweisverfahren

Beweis- und Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten. Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen. Beispiel: Der Mandant hatte dem Anwalt im Mai 2025 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens (Verfahrenswert 15.000,00 EUR) erteilt. Nach Abschluss des Beweisverfahrens erteilt der Mandant im November 2025 de...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / Leitsatz

1. Ein Anwalt verletzt seine vertraglichen Pflichten gegenüber seiner Mandantin, wenn er im Versorgungsausgleichsverfahren keine Bedenken gegen die Ordnung für die interne Teilung von privaten Rentenversicherungen eines Versorgungsträgers erhebt, die unter Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz eine unterschiedliche Garantieverzinsung der neu begründeten Anrechte der Mandan...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 1 Gründe

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertra...mehr