Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 11/2025, Notwendigkeit ... / II. Anwaltswechsel war notwendig

Die Erstattungsfähigkeit der zweiten Verfahrensgebühr, die aufgrund des im Verlaufe des Prozesses eingetretenen Anwaltswechsels geltend gemacht wird, ergibt sich aus § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. Danach sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintre...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag angehörte Kläger macht geltend, Rechtsanwalt A habe ihn in dem Rechtsstreit schlecht vertreten, was Rechtsanwalt A vehement bestreitet. Welche Entscheidung wird der mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag befasste Rechtspfleger des LG Berlin II hieraufhin treffen?mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / II. "Soweit"

Etwas problematisch ist es hier, dass der Kläger keinerlei Tatsachen vorgebracht hat, welcher Schaden ihm durch die – hier zu unterstellende – Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages in der Form der unterlassenen Beratung über die Einlegung einer Berufung entstanden sein sollen. Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist nämlich die Festsetzung nur insoweit abzulehnen, "soweit" der ...mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Im Ausgangsfall weist das LG Berlin II die Klage auf Kosten des Klägers ab. Dieses Urteil wird rechtskräftig. Rechtsanwalt A beantragt auch hier gem. § 11 Abs. 1 RVG die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger wendet ein, Rechtsanwalt A hätte ihm raten müssen, gegen das landgerichtliche Urteil Berufung einzulegen....mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Einstellung des Strafverfahrens und nachfolgendes Bußgeldverfahren

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 10b RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Bei...mehr

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AGS 11/2025, Notwendigkeit ... / I. Sachverhalt

Der Kläger war vormals als selbstständiger Anwalt tätig und hatte gegen die Beklagte zahlreiche Honorarprozesse geführt. Während des hiesigen Rechtsstreits entschloss sich der Kläger, was bei Einreichung der Klage weder geplant noch vorhersehbar war, seine Zulassung aufzugeben und als Jurist in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Hinsichtlich seiner laufenden Honorarprozess...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur 1. Abwandlung

Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Vergütungsfestsetzung abzulehnen, wenn der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben. Einen solchen Einwand hat der Kläger hier erhoben, weil er dem Rechtsanwalt A vorgeworfen hat, er habe ihn in dem vorangegangenen Rechtsstreit schlecht vertreten. Hinter diesem Einwand steht der Vorwurf ei...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / Leitsatz

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. 1 RVG führt bereits die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung. Daher ist die Festsetzung grundsätzlich bereits dann abzulehnen, wenn der Antragsgegner Tatsachen geltend macht, die zumindest im Ansatz die Möglichkeit erkennen lassen, der zur Festsetzun...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 11. Rückwirkung der Bestellung oder Beiordnung (§ 48 Abs. 6 S. 1, 2 RVG)

§ 48 Abs. 6 S. 1 und S. 2 RVG bestimmen für die erste Instanz, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung auch für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 1), bei Beiordnung in einem späteren Rechtszug seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 2) erhält. Um eine Aufspaltung der Vergütung zu verhindern, richtet...mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / Leitsatz

Die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache ist auch in Fällen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und bei einem Rechtsanwalt nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. Kündigt der Rechtsanwalt eine Beschwerdebegründung außerhalb der gesetzlichen Begründungsfris...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Verhältnis zu § 60 Abs. 1 S. 2 und S. 3 RVG

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch weitere Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt oder tätig wird. § 60 Abs. 1 S. 4 RVG gilt daher für die Fälle, in denen sich eine Beiordnung oder Bestellung auch auf weitere Ange...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Anknüpfungspunkte

Das erstinstanzliche Verfahren und ein Rechtsmittelverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 1 RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung in der Angelegenheit. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis (...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 18. Zurückverweisung

Nach § 21 Abs. 1 RVG ist im Fall der Zurückverweisung einer Sache an ein untergeordnetes Gericht das weitere Verfahren vor diesem Gericht als neuer Rechtszug anzusehen. Wird davon ausgegangen, dass das zurückverwiesene Verfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildet, gilt nach § 60 Abs. 1 RVG Folgendes:mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund Beiordnung oder Bestellung mit Auftragsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Wenn der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt mit Auftrag des Mandanten tätig wird, richtet sich der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch (§§ 45, 59a RVG) ebenfalls nach dem Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung ist deshalb immer dasselbe Recht anzuwenden, und zwar das frühere (§ 60 Abs. 1 S. 2, 5 RVG). Häufig w...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / s) Zwei-Kalenderjahres-Frist

Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[15] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt w...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 6. Verweisung auf andere Gesetze (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Diese Vorschrift hat für diejenigen Fälle Bedeutung, in denen die Regelwerte des FamGKG angehoben worden sind. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass für den Anwalt ein anderer Wert gilt als für das Gericht. Dieser abweichende Wert ist dann im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festzusetzen.[7] Dabei kann für den Anwalt ein höherer Wert gelten als für das Gericht. Beispiel...mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / III. Bedeutung für die Praxis

Seit vielen Jahren ist umstritten, welche Vergütung dem Verfahrensbevollmächtigten in bestimmten Notar-Verfahren anfällt. So hat das OLG Köln für Beschwerdeverfahren nach § 111 BNotO die Auffassung vertreten, dem Verfahrensbevollmächtigten fielen die Gebühren nach Nrn. 3200 und 3202 VV an (AGS 2008, 543 = ErbR 2009, 13 m. Anm. N. Schneider). Für das Notarbeschwerdeverfahren ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Erstmalige Beauftragung oder Beiordnung/Bestellung für Rechtsmittelverfahren

Wenn der Rechtsanwalt erstmals für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt wird, entscheidet über die Anwendung alten oder neuen Rechts für das Rechtsmittelverfahren allein der Zeitpunkt der unbedingten Beauftragung. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis für das Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Auf den Zeitpunkt der Einlegung d...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Am 9.10.2024 wurde dem Betroffenen vor dem AG Frankfurt durch den Ermittlungsrichter im Beisein seines Pflichtverteidigers ein Haftbefehl des AG München eröffnet. Der Verteidiger beantragte in dem Termin, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Den Antrag begründete er zudem mündlich. Das AG Frankfurt ordnete im Anschluss die Vollstreckung des Haft...mehr

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AGS 11/2025, Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar

Von Josef Dörndorfer, Sylvia Schmidt, Dr. Walter Zimmermann. 6. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 1.080 S, 129,00 EUR Seit dem Erscheinen der Vorauflage vor 4 Jahren haben das GKG, das FamGKG und das JVEG zahlreiche Änderungen, insbesondere durch das KostBRÄG 2025, erfahren, die eine Neuauflage erforderlich machten. Diese Aufgabe haben die Autoren in dem in der b...mehr

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FF 11/2025, Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

3. Auflage 2025, Deutscher Psychologenverlag GmbH, BerlinISBN 978-3-942761-92-5 Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit. Die Arbei...mehr

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AGS 11/2025, Festsetzung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unnötige Arbeit Die Entscheidung enthält nichts wesentlich Neues, sondern setzt die zu der Frage vorliegende Rspr. um. Sie ist aber mal wieder der Beweis dafür, dass offenbar derjenige, der keine Arbeit hat, sich welche macht. Denn anders ist das Verhalten der Rechtspflegerin nicht zu verstehen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Festsetzung nicht zugleich für den Ver...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [15] Die zulässige Klage ist begründet. [16] Die Klage ist zulässig. Der Schaden ist derzeit nicht bezifferbar, sodass der Vorrang der Leistungsklage der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegensteht. Auch hat die Klägerin, insbesondere da Verjährung drohte, ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO. [17] Die Klage ist auch begründet. [18] Die Klägerin hat ge...mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Beschuldigten in dem Strafverfahren 3 Ls 20/22, in dem der Vorwurf eines Verstoßes gegen das BtMG erhoben worden ist, verteidigt. Das Verfahren ist gem. § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf ein anderes Verfahren eingestellt worden. Notwendige Auslagen sind dem Angeklagten nicht erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft hat sodann einen Antrag auf Einziehu...mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Auftragsverhältnis

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bzw. das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10a, Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richte...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / III. Auslagen

Ferner kann Rechtsanwalt A die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf den Gesamtbetrag der Vergütung nach Nr. 7008 VV 19 % Umsatzsteuer berechnen.mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 9. Prozesskostenhilfe

Bei der Beiordnung im Wege der PKH (vgl. §§ 172 Abs. 3 S. 2, 379 Abs. 3, 404 Abs. 5 StPO i.V.m. § 121 ZPO) und bei der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Nebenkläger im Wege bewilligter PKH gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG nur auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung in derselben Angelegenheit an. Der unbedin...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 10

Auf einen Blick Der Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Aspekten und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema "Immobilienverrentung" stellen. Neben einer Darstellung der verschiedenen Modelle wird gezeigt, dass sich ein Verrentungsmarkt insbesondere auch aufgrund des mangelnden Zugangs im Alter zu klassischen Bankprodukten, wie dem Immobiliar-Darleh...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / I. Grundsätzlich keine Substantiierung

Der nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG erhobene Einwand bedarf grds. keiner Substantiierung. Der Sachvortrag des Antragsgegners muss jedenfalls im Ansatz die Möglichkeit erkennen lassen, dass der verfahrensgegenständliche Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts unbegründet sein könnte. Folglich muss das tatsächliche Vorbringen des Antragsgegners – das ist hier der Kläger des Ausgangsrec...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwalts- bzw. Wahlverteidigervergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das Datum der unbedingten Auftragserteilung in der gebührenrechtlichen Angelegenheit maßgebend. Bei unbedingter Auftragserteilung vor dem 1.6.2025 gilt altes Recht, bei unbedingter Auftragserteilung nach dem 31.5.2025 gilt vorbehaltlich § 60 Abs. 1 S. 5 RVG neues Recht. Für die Anwendung des Kos...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 7. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, so gilt nach § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 1 RVG nur für einen der Gegenstände gelten würde. Häufig werden hierzu die Fälle von Antragserweiterung oder Widerantrag genannt. Das ist jedoch unzutreffend, da diese Fälle bereits nach § 60 Ab...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / c) Anwaltswechsel

Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen. Nach einem Teil der Rechtsprechung sollen in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten sein, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[11] Diese Auffassung ist jedoch abzulehnen. Bei einem Anwaltswechsel sind...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / c) Nachträglicher Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Ist der Anwalt ohne vorherigen Auftrag beigeordnet worden und wird ihm dann das Wahlmandat erteilt, wird auf das Datum der früheren Beiordnung abgestellt. Der spätere Auftrag ist unerheblich (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel: Wie vorangegangenen Beispiel; die Ehefrau hatte dem Anwalt im Juni 2025 auch das Wahlmandat erteilt. Maßgebend bleibt auch für die Wahlanwaltsvergütung di...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / II. Terminsgebühr

Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Berlin (s. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV) hat Rechtsanwalt A die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV verdient.mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / IV. Zustellungsauslagen

Weiterhin hat Rechtsanwalt A seinem Vergütungsfestsetzungsantrag die Auslagen für die Zustellung des beantragten Vergütungsfestsetzungsbeschlusses beigefügt, deren Mitfestsetzung er beantragt (s. § 11 Abs. 2 S. 5 RVG). Diese betragen 5,62 EUR.mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 2 Anmerkung

1. Widerrufsvorbehalte in Schenkungsverträgen sind ein bewährtes Instrument der Nachfolgeplanung. Sie eröffnen dem Schenker die Möglichkeit, auf spätere Veränderungen flexibel reagieren und vollzogene Schenkungen notfalls rückabwickeln zu können. Wird eine Schenkung aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts rückgängig gemacht, entfällt die Schenkungsteuer nach ...mehr

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FoVo 11/2025, Zivilrecht

Münchner Kommentar BGB Bd. 2 Schuldrecht Allgemeiner Teil I Kommentar, 10. Aufl. 2025 2015 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) ISBN 978-3-406-81022-0 Bd. 3 Schuldrecht Allgemeiner Teil II Kommentar, 10. Aufl. 2025 1890 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81023-7 Das BGB ist die Grundlage der Forderungseinziehung und hier auch der Zwangsvollstreckung. Zu...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Für das Betreiben des Geschäfts ist Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV angefallen. Weil er die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, ist ihm diese Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / V. Vergütungsfestsetzungsantrag

Der Vergütungsfestsetzungsantrag Rechtsanwalts A enthält somit folgende Positionen:mehr

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zfs 11/2025, Rechtsanwaltsv... / Leitsatz

Die Überwachungspflicht des Rechtsanwalts, dem die Handakten zwecks Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich nicht nur auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist zutreffend notiert ist, sondern erstreckt sich auch auf die ordnungsgemäße Notierung der Berufungsbegründungsfrist (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschl. v. 19.9.2017 – VI ZB 40/16, juris Rn 7). BGH, Be...mehr

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AGS 11/2025, Isolierte Anfe... / V. Bedeutung für die Praxis

Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung setzt zum einen die sog. fiktive Rechtsmittelfähigkeit voraus. Das bedeutet, in der Hauptsache hätte ein Rechtsmittel zulässig sein müssen. Zum anderen muss auch der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR (ab 1.1.2026: 300,00 EUR) übersteigen. Wird – wie hier – eine gemischte Kostenentscheidung angefochten,...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 1. Lösung zum Ausgangsfall

In seinen Vergütungsfestsetzungsantrag wird Rechtsanwalt A seine ihm angefallenen Gebühren und Auslagen sowie die von ihm mit eingereichten Postzustellungsauslagen aufnehmen. I. Verfahrensgebühr Für das Betreiben des Geschäfts ist Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV angefallen. Weil er die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / a) Überblick

Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. Praktische Relevanz hat diese Regelung – die sich vornehmlich an den Pflichtverteidiger richtet – in Familiensachen kaum. Der Anwendung...mehr

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AGS 11/2025, Notwendigkeit ... / V. Keine Pflicht zur weiteren Selbstvertretung

Die Argumentation der Beklagten, dass der Kläger mangels Postulationszwangs vor dem AG nicht gehalten gewesen wäre, überhaupt einen neuen Anwalt zu beauftragen, sondern seinen Rechtsfall hätte selbst weiterführen können, überzeugt ebenfalls nicht. Es steht zur Disposition einer Partei, sich in einem gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Der Kläger hat daher ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Bestellter Beistand (§§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Nr. 1 StPO)

Für den zum Beistand bestellten Rechtsanwalt eines Nebenklägers kommt es nur darauf an, ob eine Bestellung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) vorliegt.[22] Mit Mandatsverhältnis entscheidet der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, ohne Mandatsverhältnis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Best...mehr