Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / VII. Widerruf

Rz. 299 Bei Widerrufsvergleichen ist die Wirksamkeit des Vergleiches aufschiebend bedingt.[378] Die zwischen den Parteien getroffene Regelung soll erst dann gelten, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist, ohne dass bei Gericht eine Widerrufserklärung eingegangen wäre. Rz. 300 Ein im Prozessvergleich nicht enthaltenes Widerrufsrecht kann von den Parteien nachträglich nur wi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 3)

Band-Herausgeber Bearbeiterinnen und Bearbeitermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2024, Änderungen de... / II. Änderungen im Gerichtskostenrecht

Lineare Erhöhung der Gerichtsgebühren Der Referentenentwurf sieht auch für die Gerichtskosten eine lineare Erhöhung der streitwertabhängigen Gebühren von durchschnittlich 6 % und der Festgebühren von 9 % vor. Hinweis Mindestgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren wird erhöht Die Mindestgebühr für das gerichtliche Mahnverfahren soll in Nr. 1100 KV GKG zunächst von 36 EUR auf 37 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Internationales Erbrecht

Nachweis der Erbfolge bei Nachlässen mit Auslandsbezug Die Erbenstellung wird in Deutschland regelmäßig durch einen Erbschein nachgewiesen, der vom örtlich zuständigen Nachlassgericht erteilt wird. Ausländische Rechtsordnungen kennen vergleichbare Zeugnisse. Die EuErbVO,[1] anwendbar auf die Rechtsnachfolge von Personen, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind, Art. 83 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nicht überzeugende/falsche Ansicht Mich überzeugt diese Begründung, wenn man das denn als "Begründung" anerkennt, nicht, diese Argumentation hat mich übrigens noch nie überzeugt. Sie ist falsch und wird nicht dadurch richtig, dass sie von der Rspr. wie ein Mantra immer wieder wiederholt wird, ohne dass man es – leider auch mal wieder hier – für notwendig ansieht, sich mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Form

Rz. 526 Eine Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.[622] Der Abschluss eines Vergleiches ist grundsätzlich formlos ("keine Form ohne Norm") möglich. Rz. 527 Regelmäßig wird in der Praxis der Personenschadenregulierung eine (schriftliche) Abfindungserklärung unterzeichnet. Ebenso formal ausreichend ist die schriftliche Gegenbestätigung des Anspruchsberechtigten/Gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Unaufgeforderte Information

Rz. 282 Den Schadenersatzberechtigten trifft die originäre Verpflichtung, von sich aus und unaufgefordert schadenkongruente Leistungen von dritter Seite zeitnah offen zu legen (und bei seinen Ersatzforderungen mindernd gegenzurechnen), ferner auf bei Drittleistungsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträgern) gestellte Leistungsanträge und deren Bescheidungsstand hinzuwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Kostenregelung

Rz. 288 Hinweis Zur Klagerücknahme siehe Rdn 221 ff. Rz. 289 Die Kostenregelung in einem Vergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[361] Rz. 290 Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber gelten gemäß § 98 S. 1 ZPO die Kosten als gegeneinander aufgehoben), bedeutet dieses ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Verzug, pVV, cic

Rz. 1466 Rechtsverfolgungskosten sind gemäß §§ 280, 286 BGB als adäquat verursachte Verzugsfolge [1546] zu erstatten, wenn sie (nach Eintritt des Verzugs) aus Sicht des Forderungsgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[1547] Wurde der Anwalt bereits vor Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen mandatiert, besteht hinsichtlich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO

Rz. 228 Nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO hat der Kläger, der die Klage zurücknimmt, die Kosten des "Rechtsstreits" zu tragen. Im Kostenfestsetzungsverfahren können dementsprechend nur die "Prozesskosten" gegen den erstattungspflichtigen Prozessgegner festgesetzt werden (§ 103 Abs. 1 ZPO). Anwaltsgebühren sind nur insoweit Prozesskosten, als sie eine Tätigkeit des Anwalts im gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mandatsverhältnis

Rz. 1556 Im Mandatsverhältnis entspricht der Gebührenstreitwert dem Auftragswert. Beauftragt der Mandant seinen Anwalt, einen Kapitalbetrag von 100.000 EUR im Regulierungsgespräch zu fordern, schuldet er die Gebühr nach einem Streitwert von 100.000 EUR unabhängig vom Ergebnis.[1636] Rz. 1557 Der dem Schadenersatzbegehren zugrunde zu legende Gebührenstreitwert ist stets der Hö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / aa) Berechtigung

Rz. 671 Hinweis Rdn 700 ff., 721, 836 ff.; zur Streitverkündung Rdn 809 f. Rz. 672 Die verjährungsbeeinflussende Handlung muss vom Berechtigten herrühren, Maßnahmen (wie Klageerhebung) von Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht (ferner Rdn 836 ff.). Rz. 673 Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung nicht.[684] Wer als Berechtigter i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsverfolgung in Deutschland

Rz. 1487 Sind Ersatzansprüche in Deutschland zu verfolgen, ist die Einschaltung ausländischer Anwälte nicht erforderlich.[1572] Ihre Kosten sind nicht vom ersatzpflichtigen Schädiger zu ersetzen. Rz. 1488 Der Auslandsbezug rechtfertigt regelmäßig keinen erhöhten Gebührensatz. Der inländische Regulierungspartner kann durch eine Internetrecherche (u.a. auf der Internetseite des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / cc) Nachforschung

Rz. 383 Unterlässt der Geschädigte (Gleiches gilt für Rechtsnachfolger, z.B. SHT[319]) oder sein Vertreter (insbesondere Rechtsvertreter) zumutbare Nachforschungen (dazu Rdn 455 ff.), wird Kenntnis ab demjenigen Zeitpunkt fingiert, in dem er tatsächlich hätte Kenntnis erlangen können.[320] Das kommt in der Praxis allerdings nur ausnahmsweise zum Tragen. Rz. 384 Es besteht i.d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Sozial- bzw. Arbeitsrechtsstreit

Rz. 1499 Hinweis Siehe auch Rdn 811. Rz. 1500 Im Ausnahmefall können die Kosten eines Sozial- oder Arbeitsrechtsstreites im Zusammenhang mit dem Unfall (Haftpflichtgeschehen) ersatzfähig sein.[1584] Wird der Anwalt beauftragt, z.B. im Rentenverfahren tätig zu werden, kann dieses als Unfallfolge Schadenersatzansprüche auch hinsichtlich der hiermit verbundenen Rechtsverfolgungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Eltern, andere Dritte und Geldabfindung

Rz. 1034 Wird ein Abfindungsvergleich von den Eltern oder anderen verantwortlichen Personen – mit oder ohne familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung – für ihr Kind akzeptiert, besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der zu zahlende Abfindungsbetrag mündelsicher angelegt wird.[1107] Das Familiengericht hat nur beschränkte Möglichkeiten nach Maßgabe des § 1667 BGB (u.a. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / IX. Umsatzsteuer

Rz. 1581 Hinweis Siehe § 4 Rdn 61 ff. Rz. 1582 Ist der Anspruchsberechtigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die auf die Anwaltskosten entfallende Umsatzsteuer ebenfalls zu übernehmen. Rz. 1583 Kann der Anspruchsberechtigte grundsätzlich die Vorsteuer absetzen, ist zu beachten, dass auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Ersatzberechtigten nicht alle Positionen der Umsat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Außergerichtliche Verhandlung

Rz. 1503 Wird außergerichtlich kapitalisiert, sind Anwaltskosten seitens des Ersatzpflichtigen vom kapitalisierten Betrag geschuldet. Rz. 1504 Die Erstattung außergerichtlicher entstandener Anwaltskosten wird grundsätzlich neben dem vereinbarten Abfindungsbetrag geschuldet, auch ohne dass dieses ausdrücklich im Vergleich festgehalten ist (Rdn 986 f., 1245 f.). Anderes gilt ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Anwaltliches Fehlverhalten

Rz. 1511 Hinweis Siehe auch Rdn 901 ff., 1243 ff., 1452 ff. Rz. 1512 Der Anspruch im Mandatsverhältnis kann gekürzt sein wegen anwaltlichen Fehlverhaltens (pVV des Beratungsvertrages; §§ 241 Abs. 2, 280, 282 BGB). Ist der Anwalt seinen Hinweispflichten im Hinblick auf Entstehen und Umfang von Gebühren[1593] nicht nachgekommen, ist er seinem Mandanten zum Schadenersatz verpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Obliegenheit

Rz. 452 Den Geschädigten trifft nach Eintritt des schädigenden Ereignisses die Obliegenheit, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei findet § 278 BGB entsprechende Anwendung (§ 254 Abs. 2 S. 2 BGB).[545] Rz. 453 Bei der weiteren Schadenentwicklung und -abwicklung hat sich das verletzte Kind ein vorwerfbares Fehlverhalten (wie Verjährenlassen, Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Tatsachensammlung, Schlüssigkeit einer Klage

Rz. 276 Erhalten verletzte Person bzw. anspruchsberechtigte Hinterbliebene Leistungen von dritter Seite, können sie insofern ihren Schadenersatzanspruch (und damit ihre Forderungsberechtigung/Aktivlegitimation) verlieren (Rdn 108 ff.). Forderungsübergänge führen zur Unschlüssigkeit von die Zession nicht beachtenden Klagen. Rz. 277 Die Verantwortung für einen vollständigen – A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Vergütung im V... / d) Gegenstandswert

Nach Ansicht des OLG Hamm[10] soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gem. § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein.[11] Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil i.H.v. 1/5 aus.[12] Das OLG Frankfurt[13] ist demgegenüber der Auffassung, der Wert des Verfahrens richte sich nicht nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Zwischenvergleich

Rz. 1544 Werden in derselben Schadensache mehrere Vergleiche geschlossen, kommt es auf die Umstände, aber auch auf die Parteiabsprachen an, ob die Streitwerte zu kumulieren sind oder aber getrennte Abrechnungen im Sinne einer neuen Angelegenheit vorzunehmen sind. Rz. 1545 Bei Zwischenvergleichen kann – je nach den zeitlichen Umständen – ein neuer "Gegenstand" (§ 15 Abs. 5 S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Abfindungsbetrag

Rz. 986 Manchmal enthält das Anschreiben der vom Verletzten beauftragten Anwälte die Bedingung, dass der Abfindungsbetrag vom Mandanten (= Verletzten) "nur dann akzeptiert werde, wenn die beigefügte Anwaltskostennote zusätzlich übernommen" werde. Rz. 987 Unproblematisch ist dieses solange, wie diese Kosten dem rechtlich geschuldeten Maß entsprechen (zu Einzelheiten Rdn 548, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 3. Die Auswirkungen der Neufassung

Die Neuregelung war überfällig. Bis jetzt musste der Anwalt dem Mandanten nach § 10 Abs. 1 RVG noch eine eigenhändig unterschriebene Rechnung zukommen lassen, also in der Form des § 126 BGB. Alternativ war die Übersendung per qualifizierter elektronischer Signatur möglich (§ 126a Abs. 1 BGB), wovon in der Praxis allerdings kaum Gebrauch gemacht wurde. In Zeiten der Digitalis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Interessenwahrung

Rz. 566 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 314 ff. Rz. 567 Der von seinem alleinigen Prozessführungsrecht Gebrauch machende Versicherer muss die Interessen seines Versicherten im Haftpflichtprozess – orientiert an den Maßstäben eines vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwaltes – wahren.[671] Rz. 568 Mit einem Beitritt auf Seiten der Gegenpartei verletzt der Haftpflichtversicherer se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Prozessuale Aspekte

Rz. 258 Die Rechtskraft eines vorausgegangenen Feststellungsurteils betreffend die Ersatzpflicht sämtlicher materieller Schäden aus dem Schadenereignis erfasst nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Schaden eingetreten ist (§ 3 Rdn 116). Rz. 259 Die Feststellung der Verletzungen im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren ist regelmäßig nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 3. Rechtssicherheit

Rz. 12 Motiv des Zusammenspiels von Rechtsverlust (Beeinträchtigung von Durchsetzbarkeit oder Bestand eines Rechts) und Rechtserhalt (z.B. Rechtshängigkeit einer Klage) ist, dass der Schuldner oder Rechtsgegner nach einer bestimmten Zeit Klarheit darüber erhalten soll, ob das Recht verfolgt wird oder nicht. Besonders deutlich wird dies am Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Zeithonorar

Rz. 1594 Die Vereinbarung einer Zeitvergütung ist grundsätzlich zulässig.[1666] Rz. 1595 Die Vereinbarung muss für den Mandanten klar und verständlich sein.[1667] Rz. 1596 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht höhere Zeithonorare zu ersetzen (Rdn 1603).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Aufklärung zum Drittleistungssystem

Rz. 268 Hinweis Zur Aktivlegitimation Rdn 54 ff. Rz. 269 Häufig bedarf es der Aufklärung des den Geschädigten aktuell einbindenden Drittversorgungssystems. Rz. 270 Es ist auf die vom Geschädigten (und dessen Anwalt) häufig nicht gestellten Fragen (und damit fehlenden Antworten) z.B. zur gesetzlichen Unfallversicherung zu achten. Ein hoher Prozentsatz aller Haftpflichtereigniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Vergütung im V... / ccc) Der nicht angefochtene Teil des Urteils wird in eine spätere Einigung einbezogen

Schließlich greift § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG auch dann, wenn der nicht angefochtene Teil des Urteils durch einen Vergleich im Berufungsverfahren erledigt wird. Beispiel Gegen seine Verurteilung zu 10.000,00 EUR legt der Beklagte nur i.H.v. 6.000,00 EUR Berufung ein. Der Kläger beantragt daraufhin, wegen der weiteren 4.000,00 EUR das erstinstanzliche Urteil für vorläufig voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Aktualisierung

Rz. 280 Hervorzuheben ist, dass der insbesondere für Anspruchsinhalt, Anspruchsvolumen und Anspruchsberechtigung entscheidende Informationsstand nicht zu irgendeinem Zeitpunkt (z.B. primärer Schädigungszeitpunkt [= Unfall]) ein für allemal festgeschrieben ist (und der Regulierung zugrunde zu legen ist), sondern im Verlaufe der weiter verstreichenden Zeit sich verändern kann....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Allgemeine Vertragsgrundsätze

Rz. 1338 § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtumsmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Vorbehaltstext

Rz. 1147 Der Vorbehalt muss möglichst exakt umschrieben sein.[1180] Vor allem Formulierungen wie "bei erheblicher Verschlechterung", "bei Verschlimmerung" verursachen Probleme bei einer späteren Regulierung und sind daher nicht zu verwenden. Rz. 1148 Für den Erklärungsinhalt eines Abgeltungsvergleiches ist gleichgültig, wer (wie Anspruchsteller selbst, sein Anwalt oder der Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 485 Der Einwand eines hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten setzt zunächst die Feststellung voraus, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten überhaupt für den Schaden kausal geworden ist.[585] Erst anschließend betrifft der Einwand die Frage, ob die auf der Pflichtverletzung beruhenden Folgen dem Schädiger billigerweise auch zugerec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Prozessuales

Rz. 60 Veränderungen sind prozessual u.U. noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung einzubeziehen. Eine gerichtliche Hinweispflicht auf die Möglichkeiten einer gewillkürten Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) oder einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs besteht nicht.[41] Wichtig sind u.a. die zur Aktivlegitimation aufgezeigten Aspekte (Rdn 276 ff., § 3 Rdn 44 ff., 117 ff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Vertragsurkunde und Nebenabrede

Rz. 1017 Hinweis Siehe auch Rdn 548, 986, 1198. Rz. 1018 Wer eine Willenserklärung in fremder Sprache unterzeichnet, die er im Detail nicht versteht, trägt das entsprechende Risiko grundsätzlich selbst und kann aus diesem Grunde nicht (z.B. wegen Irrtums) anfechten.[1093] Siehe auch Rdn 690 ff. Rz. 1019 Als Vertragsurkunde hat die Abfindungserklärung zunächst die Vermutung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / g) Streitverkündung (§ 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB)

Rz. 804 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Rz. 805 Der Unterbrechungstatbestand des § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. wird als Hemmungstatbestand fortgesetzt. Die bis zum 31.12.2001 enthaltene Einschränkung auf die Streitverkündung "in dem Prozesse, von dessen Ausgange der Anspruch abh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 353 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[423]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 3. Klageerhebung

Rz. 842 Hinweis Zur Aktivlegitimation auch Rdn 713 ff.; § 2 Rdn 60 ff.; § 3 Rdn 44 ff. Rz. 843 Die in unverjährter Zeit erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes und selbst bei unschlüssiger Klage (auch Rdn 721). Zum Forderungswechsel – und damit dem Verlust der Aktivlegitimation – siehe § 3 Rdn 194 ff. Rz. 844 Die verjährungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Weltanschauung

Rz. 457 Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[548] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[549]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[550] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[551]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Elterliche Sorge

Rz. 622 Hinweis Siehe auch Rdn 457 ff., 820 ff. Rz. 623 § 1626 BGB – Elterliche Sorge, Grundsätzemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / V. Auslegung

Rz. 279 Die Doppelnatur des Prozessvergleiches (einerseits Vollstreckungstitel, andererseits materiell-rechtliche Vereinbarung der Parteien) führt zu unterschiedlichen Auslegungskriterien: Während der Vergleich als Vollstreckungstitel einer Auslegung nach den für die Urteilsauslegung geltenden Grundsätzen zugänglich ist,[346] gelten für ihn als privatrechtlichen Vertrag auch...mehr