Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Allgemeines

Das RVG bezeichnet die Gebühr Nr. 4142 VV als "zusätzliche Verfahrensgebühr". Sie erfasst daher sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Hinblick auf die Einziehung oder andere Maßnahmen (s. I., 2. a)) erbringt. Abgegolten wird das "Betreiben des Geschäfts" im Hinblick auf die Einziehung oder eine ihr verwandte Maßnahme.[36] Dazu zählen insbesondere Besprechungen mit d...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / b) Terminsgebühr

Für die Vertretung in dem Beweisaufnahmetermin ist Rechtsanwalt H nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV die Terminsgebühr angefallen. Nach Nr. 3402 VV hat sie dieselbe Höhe wie die dem Hauptbevollmächtigten entstehende Terminsgebühr. Somit ist Rechtsanwalt H eine 1,2-Terminsgebühr angefallen.mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln vom 11.12.2023 (Az. 2 Wx 203/23) betrifft u.a. eine nichtrechtsfähige Stiftung und zeigt, welche Schwierigkeiten diese eher unbekannte Rechtsfigur auslösen kann. Der Beschluss des OLG Köln hat eine (erfolgreiche) Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung einer Rechtspflegerin in einer Grundbuchsache zum Gegenstand. Der Erblasser hatte in seinem Te...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / cc) Beratende Tätigkeit

Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV wird also auch durch eine bloß beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst.[64] Dass dann ggf. (anschließend) nicht der Rechtsanwalt, sondern nur der Mandant eine nach außen sichtbare Handlung ("objektive Tätigkeit") vornimmt, steht dem Anfall der Gebühr nicht entgegen.[65] Ein großer Teil der Arbeit eines Rechtsanwalts besteht aus Aktens...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / III. Einigungsgebühr des Terminsvertreters

1. Gesetzliche Regelung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Ist über den Gegenstand des Einigungsvertrags ein gerichtliches Verfahren anhängig, fällt die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV mit einem Gebührensat...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / b) Zusatzgebühr

In objektiver Hinsicht liegen hier wieder die Voraussetzungen der Nr. 1010 VV vor. In dem Rechtsstreit haben nämlich drei Termine stattgefunden, in denen Zeugen vernommen worden sind. Das waren hier die zwei Termine vor dem LG Berlin und der dritte Termin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg. An sich erfordert der Gebührentatbestand nicht, dass der Rechtsanwalt bei Vorlie...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / d) Auslagen

Auch dem Terminsvertreter Rechtsanwalt H sind die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf die Gesamtvergütung die Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV angefallen.mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung, mit der die gebührenrechtliche Regelung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auf Verfahren, die mit einem führenden Verfahren 66 Js 163/23 verbunden wurden, erstreckt wurden. Gegen die Beschuldigte laufen mehrere Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Siegen. Für die Beschuldigte ist durch Beschluss des...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / a) Verfahrensgebühr

Der Auftrag des Rechtsanwalts H beschränkte sich auf die Vertretung in dem Beweisaufnahmetermin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg. Hierfür fällt ihm eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV i.H.d. Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr – das war hier eine 1,3-Verfahrensgebühr – an. Rechtsanwalt H steht somit eine 0,65-Verfahrensgebühr zu.mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / III. Bußgeldverfahren (Nr. 5116 VV)

Im Bußgeldverfahren sieht das RVG für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen (vgl. II., 2.) als Wertgebühr die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV vor. Auch im OWi-Verfahren hat die Bedeutung der Vorschrift in der Praxis zugenommen, da die Gerichte immer mehr Einziehungen bzw. verwandte Maßnahmen anordnen.[101] Die Gebühr erhäl...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / c) Zusatzgebühr

Auch hier liegen die objektiven Voraussetzungen für den Anfall der Zusatzgebühr, nämlich drei gerichtliche Termine in dem Rechtsstreit, in dem Zeugen vernommen worden sind, vor. Da die Gebührenvorschrift der Nr. 1010 VV keinerlei Anforderungen an die subjektive Tätigkeit des Rechtsanwalts bestimmt, könnte man auch bei der Ermittlung der Vergütung des Terminsvertreters auf de...mehr

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FF 05/2024, Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft

Opris/Krause FamRZ-Buch 162. Aufl. 2024, Gieseking-Verlag, 157 S., 59 EURISBN 978-3-7694-1306-9 Das Werk "Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft" in der zweiten, völlig neu bearbeiteten Auflage von 2024, geschrieben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Opris und Rechtsanwalt Dr. Tobias Krause ist ein kompakter und verständlicher Ratgeber für die Steueroptimierung bei Vermö...mehr

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AGS 05/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 193) mit den zusätzlichen Verfahrensgebühren der Nrn. 4142 und 5116 VV bei Einziehung und verwandten Maßnahmen und liefert ein aktuelles Update. Mit der Frage der Abrechnung und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Wertgebühren, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt, befasst sich Schneider in einem weiteren Betrag (S. 200) und erl...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Rechtsanwalt K nimmt in der ersten Abwandlung für den Kläger den auswärtigen Beweisaufnahmetermin vor dem AG Hamburg selbst wahr. In diesem Termin wird wieder der Zeuge C zur Person und zur Sache vernommen. Zu dem Beweisaufnahmetermin ist Rechtsanwalt K mit der Bahn angereist und hat hierfür Fahrtkosten i.H.v. 150,00 EUR netto aufgebracht. Die Dauer der Geschäftsreise betrug...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Umstand, dass das OLG Hamburg den schon am 4.11.2022 verkündeten Beschluss den Zeitschriften erst im Februar 2024 zur Veröffentlichung angeboten hat, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der für Kostensachen nunmehr zuständige 4. Zivilsenat des OLG die Kostensachen erst im Jahr 2022 von den bisher langjährig zuständig gewesenen 8. Zivilsenat übernommen hatte. 1. Zusatzgeb...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / aa) Allgemeines

Die Tätigkeit muss sich auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen beziehen. Das sind alle Tätigkeiten, die einen Bezug zu den oben genannten Maßnahmen haben, also z.B. Schriftsätze, Stellungnahmen, Besprechungen, usw.,[48] wenn diese im Zeitpunkt des Tätigwerdens noch Gegenstand des Verfahrens sind.[49] Dazu gehören auch Beschwerden, die der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Berechnung der Gebühr

Die Gebühr Nr. 4142 VV ist als reine Wertgebühr gestaltet. Unerheblich ist daher der Umfang der Tätigkeit.[72] Die Gebühr entsteht in jedem Rechtszug (vgl. II., 4. b)) bei gleichbleibendem Gegenstandswert in gleicher Höhe. Die Höhe der Verfahrensgebühr berechnet sich nach dem Gegenstandswert.[73] Maßgebend ist also der Wert, den der Gegenstand, auf den sich die Tätigkeit des ...mehr

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Denn die Tätigkeit des Rechtsanwalts – die Mitwirkung i.S.d. Nr. 4141 VV – muss nach überwiegender Auffassung nicht ursächlich für die Einstellung oder die Rücknahme des Rechtsmittels gewesen sein. Es reicht jede auf die Förderung der Erledigung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit aus (so zutreffend BGH AGS 2008, 491 = JurBüro 2008, 639 = DAR...mehr

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AGS 05/2024, Toussaint, Kostenrecht

Herausgegeben von Dr. Guido Toussaint. 54. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 3.037 S., 173,00 EUR Mit der 54. Aufl. des bewährten Kostenrechtskommentar haben die Autoren die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts fortgesetzt. So sind etwa die §§ 7–9, 22, 23, 32, 35, 36, 42 und 51 RVG und die Vorbem. 7 VV nebst den Nrn. 7003–7006 VV vollständig neu kom...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Wahlanwalt und Pflichtverteidiger

Nr. 4142 VV gilt nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV für den Wahlanwalt als Vollverteidiger, wobei es genügt, wenn der Rechtsanwalt nur für das sog. objektive Verfahren nach §§ 421 ff. StPO beauftragt worden ist.[28] Nr. 4142 VV gilt auch für den Pflichtverteidiger.[29] Eine besondere Bestellung oder Erstreckung der Beiordnung ist nicht erforderlich.[30] Die Einziehung muss aber noch G...mehr

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AGS 05/2024, Terminsgebühr ... / III. Rechtsprechung des BGH nicht einschlägig

Der Senat verkennt dabei nicht, dass der BGH mit Beschl. v. 24.1.2007 (NJW 2007, 1692) insbesondere unter Berufung auf die Gesetzgebungsmaterialien entschieden hat, dass die in Nr. 3105 VV vorgesehene Gebührenreduzierung nur dann gelten soll, wenn der Rechtsanwalt im Termin neben der Stellung der Anträge auf Erlass eines Versäumnisurteils tatsächlich keine weiteren Tätigkeit...mehr

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AGS 05/2024, Anwendbares Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

Für die Frage, ob altes oder neues Recht anzuwenden ist, kommt es auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird der Auftrag bedingt erteilt, dann kommt es gem. § 158 BGB auf den Eintritt der Bedingung an. Insoweit war es hier unerheblich, ob der Auftrag für die Vertretung im Rechtsstreit erst nach Klagezustellung erteilt worden ist oder ...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist hinsichtlich der festgesetzten Gebühren und Auslagen nach den Nrn. 4100, 4106, 4108, 7002 VV zutreffend. 1. Terminsvertreter ist grundsätzlich Vollverteidiger Der Terminsvertreter ist grds. voller Verteidiger (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6., Aufl., 2021, Teil A Rn 2101 ff. m.w.N. aus der Rspr.), für den die Gebühren ei...mehr

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / III. … aber ohne Bedeutung

Es könne vorliegend auch dahinstehen, ob der Einstellungsschriftsatz bei der Staatsanwaltschaft bekannt gewesen sei. Denn die Kammer halte an der Rechtsaufassung des angegriffenen Kammerbeschlusses fest. Danach müsse die auf Förderung gerichtete anwaltliche Mitwirkungshandlung i.S.d. Nr. 4141 VV weder ursächlich noch mitursächlich für die Entscheidung des Gerichts gewesen se...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / b) Tätigkeiten im Hinblick auf Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis

Der früher in § 88 S. 3 BRAGO für den Rechtsanwalt vorgesehene Zuschlag für eine sich auf ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis erstreckende Tätigkeit ist im RVG entfallen. Dem Rechtsanwalt steht für Tätigkeiten in diesem Bereich auch nicht eine Gebühr nach Nr. 4142 VV zu. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nämlich keine Einziehung i.S.v. Nr. 4142 VV. Die R...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter ist voller Verteidiger

Ausgangspunkt der Prüfung der einem Pflichtverteidiger aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung sei dabei stets – wie das AG grds. zutreffend angenommen habe – die gerichtliche Bestellungsentscheidung. Enthalte bereits der Bestellungsbeschluss als Grundentscheidung Einschränkungen der Pflichtverteidigerbestellung in zeitlicher, inhaltlicher oder gebührentechnischer Hinsich...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / III. Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

Das LG sieht auch die Staatsanwaltschaft als beschwerdebefugt an. In § 296 Abs. 1, Abs. 2 StPO sei ausdrücklich vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Beschwerdebefugnis habe, sowohl zum Nachteil eines Beschuldigten als auch zu dessen Gunsten. Der von Rechtsanwalt R zitierten Literaturansicht, wonach anfechtbar nur das Unterlassen bzw. Ablehnen einer Erstreckung, währe...mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Im oben genannten Grundbuch wurde am 2.8.2023 der Beteiligte zu 2) aufgrund Erbfolge nach seinem vorverstorbenen Vater als Eigentümer eingetragen. Weiterhin wurde eingetragen, dass der Beteiligte zu 2) Vorerbe sei, bei dessen Tod die Nacherbfolge eintrete. Sodann heißt es: Zitat "Nacherben sind dessen Abkömmlinge. Ersatznacherben: a) H. … E. Stiftung – in der Treuhandschaft ...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / 4.1 Anm. d. Red.:

Die Rückfallklausel im Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kind/Ehegatten steht der Berücksichtigung einer Zugewinnausgleichsforderung im Scheidungsverfahren entgegen. Dies gilt vor allem, wenn keine Investitionen in die Immobilie durch finanzielle Leistungen oder persönlichen Arbeitseinsatz des beschenkten Kindes bzw. des Ehegatten eingetreten sind. Wenn ein de...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / II. Kostenfestsetzungsantrag

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / I. Allgemeines

Vorgesehen sind im RVG für die anwaltliche Tätigkeit, wenn der Rechtsanwalt bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (u.a. § 439 StPO) eine darauf bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten/Betroffenen ausübt, im Strafverfahren die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV und im Bußgeldverfahren die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV. Sinn und Zweck dieser Vorschriften is...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Einziehung und verwandte Maßnahmen

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts muss sich auf die Einziehung, dieser gleichstehende Rechtsfolgen – das sind die in § 439 StPO genannten Maßnahmen – und die in Anm. Abs. 1 zu Nr. 4142 VV aufgeführten weiteren Fälle beziehen. Für den Rechtszustand vor dem 1.7.2017 war die h.M. zur Nr. 4142 VV davon ausgegangen, dass es sich um eine Maßnahme handeln musste, die dem Betroffenen ...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt K ist gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts die Verfahrensgebühr angefallen. Diese ist mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden, weil er mit der Klageschrift einen Schriftsatz mit Sachantrag bei Gericht eingereicht hat und er außerdem die Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / bb) Gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit

Die zusätzliche Verfahrensgebühr entsteht für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen. Von solchen Tätigkeiten wird man immer ausgehen können, wenn die Fragen der Einziehung nahe liegen,[54] weil aufgrund der Aktenlage (ggf. Dealgeld) z.B. mit einem Einziehungsantrag in der Hauptverhandlung z...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / I. Angefallene Gebühren und Auslagen

Hier waren für den Kläger zwei Rechtsanwälte in dem Rechtsstreit tätig, deren Gebühren und Auslagen getrennt ermittelt werden. 1. Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt K a) Verfahrens- und Terminsgebühr Diese sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers unter denselben Voraussetzungen wie im Ausgangsfall angefallen. b) Zusatzgebühr In objektiver Hinsicht liegen hier wieder die Vor...mehr

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AGS 05/2024, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten in dem Verfahren mit dem Vorwurf des Landfriedensbruchs nach Anklageerhebung als Pflichtverteidiger bestellt worden. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens hat der Verteidiger die Bewilligung einer Pauschgebühr i.H.v. 4.800,00 EUR beantragt. Die Bezirksrevisorin bei dem OLG ist zu dem Antrag gehört worden. Sie hat ihn wegen des (Akt...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Aus der im Bestellungsbeschluss betreffend die Pflichtverteidigerbestellung vorgenommenen Beschränkung der Bestellung "für den heutigen Hauptverhandlungstag" ergibt sich nicht, dass dem als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt für seine Tätigkeit lediglich die für den Hauptverhandlungstag angefallene Terminsgebühr zustünde. LG Neuruppin, Beschl. v. 25.3.2024 – 11 Qs 76/23mehr

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ZErb 05/2024, Erteilung ein... / 1 Gründe

I. Der Erblasser setzte in seinem Testament vom 11.3.2022 seine Ehefrau zur Vorerbin sowie sein noch ungeborenes Kind zum Nacherben ein, ordnete ein Geldvermächtnis zugunsten des Kindes an und führte u.a. aus: Zitat "Über dieses Vermächtnis ordne ich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstreckerin berufe ich meine Ehefrau. Als Er...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3. Auslagen

Der Anfall der Postentgeltpauschale ist unproblematisch. Die Fahrtkosten für die Benutzung der Bahn sind nach Nr. 7004 VV zu vergüten. Bei einer Abwesenheit bis 8 Stunden fällt dem Rechtsanwalt nach Nr. 7005 Nr. 3 VV ein Tage- und Abwesenheitsgeld i.H.v. 80,00 EUR an.mehr

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zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht dazu bekannt, ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 (Hansens) = NJW-RR 2007, 422) folgt, nach der der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages im Kost...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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AGS 05/2024, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, und zwar sowohl hinsichtlich des Entstehens der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV als auch betreffend den Gegenstandswert. Wegen der Einzelheiten zur Nr. 4142 VV wird auf den Beitrag in AGS 2024, 193, in diesem Heft und die Kommentierung der Nr. 4142 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Bezug genommen. Recht...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der Zeuge C wohnt in Hamburg und wird auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts des LG Berlin gem. § 362 ZPO von dem ersuchten Richter beim AG Hamburg zur Person und zur Sache vernommen. Der Kläger lässt sich in diesem Beweisaufnahmetermin durch den von ihm beauftragten Hamburger Rechtsanwalt H als Terminsvertreter vertreten. Welche außergerichtlichen Kosten kann der ...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen. Rechtsanwalt K hat für seinen Mandanten drei Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen und hat deshalb nach Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient.mehr

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AGS 05/2024, Kosten für die... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte sind in einem beim Staatsschutzsenat des OLG anhängigen Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a. tätig. Sie haben beantragt, festzustellen, dass die Kosten für die Beschaffung einer externen Festplatte bzw. eines gleichwertigen Speichermediums zum Zwecke des Empfangs bzw. der Einsichtnahme der verfahrensgegenstä...mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Diese sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers unter denselben Voraussetzungen wie im Ausgangsfall angefallen.mehr

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AGS 05/2024, Vorschussanspr... / Leitsatz

Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Staatskasse ein Vorschussanspruch nur auf bereits entstandene Gebühren und nicht auch auf voraussichtlich entstehende Gebühren zu. OVG Münster, Beschl. v. 12.7.2023 – 4 E 110/23mehr

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AGS 05/2024, Fragen und Lös... / c) Auslagen

Hier kann der Kläger wieder die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV und auf die gesamte Vergütung seines Prozessbevollmächtigten die Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV geltend machen.mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV, anzusehen, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV. Ihm stehen daher Grund...mehr

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AGS 05/2024, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Beschwerde ist zurückgenommen worden. Ebenfalls nur den Jahreswert angenommen hat das LG Frankfurt (AGS 2023, 374). Das LG Karlsruhe (AGS 2022, 377 = NJW-RR 2022, 1296) hat dagegen gem. § 9 ZPO den 3½fachen Jahreswert angenommen. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 5/2024, S. 236 - 237mehr