Fachbeiträge & Kommentare zu Praktikum

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.10 Notwendige Praktika (§ 49 Abs. 5 SGB IX)

Rz. 20 § 49 Abs. 5 SGB IX bringt lediglich klarstellend zum Ausdruck, dass Leistungen auch für Zeiten notwendiger Praktika erbracht werden. Notwendig ist ein Praktikum, wenn es seiner als Vorstufe bedarf, um den Versicherten in den Arbeitsmarkt (wieder) einzugliedern.mehr

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DRK-TV / 6.1.3 Berufspraktikanten

In der Protokollerklärung zu § 2 Satz 3 der Anlage 8 ist festgehalten, dass ein Berufspraktikum als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenlaufzeit entsprechend berücksichtigt werden kann. Das bedeutet, dass beispielsweise im Rahmen der Erzieherausbildung das zu absolvierende Anerkennungsjahr im Rahmen eines Praktikums nunmehr bereits als Arbeitszeit anerkannt wer...mehr

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DRK-TV / 2.2 Sonderregelungen (§ 2 DRK-TV)

Diese Sonderregelungen sind Bestandteil des Reformtarifvertrages.mehr

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DRK-TV / 2.3.4 Probezeit (§ 3 Abs. 3 DRK-TV)

Hier hat der DRK-Reformtarifvertrag zwei Änderungen gebracht: Keine Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung War im Tarifvertrag a. F. auf eine Probezeit verzichtet worden, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis von mindestens 2-jähriger Dauer in derselben Dienststelle eingestellt wurde, fällt nunmehr die 2-jähri...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.3 Förderungsfähige Transfermaßnahmen

Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 sind unter Transfermaßnahmen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu verstehen, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Weder im Gesetz selbst noch in einer diesbezüglichen Verordnung sind die hierunter fallenden Maßnahmen beschrieben. Die Transfermaßnahmen dienen der Eingliederung der Arbeitne...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.2 Höhe der Arbeitsvergütung außerhalb des Tarifbereichs

Soweit für die Arbeitsvertragsparteien wegen fehlender Tarifbindung oder aus anderen Gründen kein Tarifvertrag einschlägig ist, kann grundsätzlich auch untertariflich bezahlt werden. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Tariflohns, auch nicht aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Außerhalb des Tarifbereichs können Arbeit...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.5 Berufsausbildung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 63 § 1 Satz 1 Nr. 1 sieht weiter Versicherungspflicht für Personen vor, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Der Begriff der beruflichen Ausbildung richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG); dabei gilt die Umschulung der Berufsausbildung als gleichgestellt; §§ 1 Abs. 5, 60 BBiG. Wie bei anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungen hat...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.2 Dualer Studiengang

Rz. 103 Die Gleichbehandlung der Beschäftigung zur Berufsausbildung und Teilnahme an dualen Studiengängen nach Satz 5 stellt sicher, dass Teilnehmer an dualen Studiengängen künftig wieder einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und der Arbeitsförderung als Beschäftigte versicherungspflichtig sind; sie werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgeste...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 2.4 Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 greift die Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nochmals auf. Je nach Betrachtung kann man der Regelung einen klarstellenden Charakter zuweisen. Abs. 3 bestimmt für Fernunterricht, Praktikum und Vorbereitung ausdrücklich, dass diese als Hilfen für die Aus-/Weiterbildung gewährt werden...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Trennungsgeld / 2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Trennungsgeld sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die trennungsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im ko...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis nach dem BAföG

Rz. 8 Der anspruchs- und leistungsberechtigte Personenkreis wird in § 2 BAföG nicht individuell und personenbezogen, sondern durch die Bezugnahme auf den Besuch einer bestimmten Bildungseinrichtung bestimmt. Dazu gehören einerseits weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 1...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für Ausbildungsförderung

Rz. 13 Zu den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen gehört grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BAföG können jedoch auch privilegierten Ausländern (insbesondere Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen) sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlau...mehr

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Sauer, SGB IX § 112 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 112 bestimmt die Leistungen zur Teilhabe an Bildung in einem eigenständigen Kapitel 5 des Teil 2 im SGB IX. Leistungen können deshalb nur gewährt werden, soweit die Voraussetzungen aus dem Eingliederungshilferecht vorliegen und Grundsätze der Leistungsgewährung nicht entgegenstehen (vgl. §§ 90 ff., 99 ff.). Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bi...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Bürgergeld nach dem SGB II; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; vgl...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.3.1 Beschäftigte mit Eingruppierung in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit "kurzen" Aufstiegen

Seit 1.11.2006 gibt es (außer im Rahmen der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Länder) keine Aufstiege mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Länder). Ab EG 9 wurden die Aufstiege in den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 berücksichtigt. Nicht hingegen in den EG 2 bis 8. Hier weichen die Anlagen 2 und 4 TVÜ-Länder bei der Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe voneinander ab. ...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7 Besonderheiten bei Schul- und Ausbildungssituationen (§ 3 Abs. 3)

Rz. 25 Nach Abs. 3 sind für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt, ebenfalls Schutzfristen vorzusehen. Der Gesetzgeber will den Schülerinnen und Studentinnen jedoch ermöglichen, auf die nachgeburtliche Schutzfrist zu verzichten, sollten sie eine schnelle Fortsetzung ihrer schulische...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.4 Praktikum für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Hierunter ist eine befristete praktische Tätigkeit (Praktikum, Nachqualifizierungsmaßnahme o. Ä.) zu verstehen, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Zustimmung erteilen, allerdings nur eine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und kein...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.2 Praktikum zur Berufsorientierung

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, maximal 3-monatiges Praktikum zur Orientierung im Hinblick auf eine angestrebte Berufsausbildung oder ein Studium. Es bedarf der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Die Zustimmung der Bundesagentur ist einzuholen, wenn der Zeitraum des Praktikums 3 Monate übersc...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.3 Freiwilliges ausbildungsbegleitendes Praktikum

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum von bis zu 3 Monaten, das begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet wird, kann nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde absolviert werden. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Nur bei einem längeren Praktikumszeitraum muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.[1]mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4 Praktikum

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Praktikums gelten, hängt von Art und Zweck desselben ab. 2.2.4.1 Pflichtpraktikum Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklic...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.4.1 Pflichtpraktikum

Ein maximal 3-monatiges Praktikum, das vorgeschriebener Bestandteil einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist, oder für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, gilt gemäß § 30 Nr. 2 BeschV i. V. m. § 15 Nr. 2 BeschV ausdrücklich nicht als Beschäftigung. Deshalb bedarf es in diesem Fall auch keiner Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde.mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.2 Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.2 Qualifizierungspraktikum (Praktikum zur Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildungsvorbereitung)

Neben Orientierungspraktika erwähnt § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG weitere Praktika, darunter das Praktikum zur Einstiegsqualifizierung gemäß § 54a SGB III und zur Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68–70 BBiG. Praktikum zur Einstiegsqualifizierung Dieses Langzeitpraktikum dauert zwischen 4 und 12 Monaten und bietet Ausbildungssuchenden die Möglichkeit, einen Ausbildungsber...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5 Sonderformen von Praktika

5.1 Orientierungspraktikum 5.1.1 Definition und Voraussetzungen Ein Orientierungspraktikum dient zur Orientierung vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums und ist auf eine Dauer von bis zu 3 Monaten begrenzt.[1] Diese Höchstdauer muss nicht zusammenhängend erfüllt werden; das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten absolviert werden, solange diese sachli...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.1 Definition und Voraussetzungen

Ein Orientierungspraktikum dient zur Orientierung vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums und ist auf eine Dauer von bis zu 3 Monaten begrenzt.[1] Diese Höchstdauer muss nicht zusammenhängend erfüllt werden; das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten absolviert werden, solange diese sachlich und zeitlich zusammenhängen.[2] Der Hauptzweck des Orientie...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.3 Vergütung/Mindestlohn

Grundsätzlich unterliegen freiwillige Praktika der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns. Da das Orientierungspraktikum als freiwilliges Praktikum eingestuft wird, wäre normalerweise auch hier Mindestlohn fällig. Allerdings besteht eine Ausnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG, welche dem Arbeitgeber erlaubt, in diesem speziellen Fall keinen Mindestlohn zu zahlen.[1] Sollt...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.5 Einfühlungsverhältnis

Letztlich ist es wichtig, zwischen einem Praktikum und einem Einfühlungsverhältnis zu unterscheiden. Ein Einfühlungsverhältnis ist eine betriebliche Praxis, die primär darauf ausgerichtet ist, ein unverbindliches Kennenlernen zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Praktikum, das auf den Erwerb praktischer Kenntnisse und Er...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Die gegenseitigen Pflichten des Praktikanten und des Unternehmens orientieren sich primär an den vertraglichen Ausgestaltungen des Praktikantenvertrags. Zusätzlich können sich aus landesrechtlichen Bestimmungen zum Hochschul- und Ausbildungsrecht weitere Ausbildungspflichten für den Unternehmer bei Pflichtpraktika ergeben. Obwohl Pflichtpraktika nicht dem Berufsbildungsgesetz...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.3 Berufsorientierungspraktikum

Um den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung für junge Menschen zu erleichtern, wurde das Berufsorientierungspraktikum durch die Einführung des § 48a SGB III etabliert. Dieses Praktikum wird von der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit Unternehmen speziell gefördert.[1] Qualifiziert für ein solches Praktikum sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht er...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.1 Arbeitsverhältnis

Die korrekte rechtliche Einordnung eines Praktikanten ist von erheblicher Bedeutung, da eine falsche Klassifizierung erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Praktikant behandelt, könnte er später Ansprüche auf die ihm zustehende Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.3 Vergütung/Mindestlohn

Durch den Verweis des § 26 BBiG findet das Ausbildungsrecht Anwendung auf freiwillige Praktikanten, was eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Vergütung nach sich zieht – im Gegensatz zu "echten" Praktikanten.[1] Seit 2015 ist zudem das Mindestlohngesetz gemäß § 22 Abs. 1 MiLoG relevant, wenn das Praktikum in dessen Geltungsbereich fällt.[2] Laut § 17 Abs. 1,...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Beschäftigung von Praktikanten muss unterschieden werden: Ist die Beschäftigung ein zwingender Teil einer schulischen oder universitären Ausbildungsordnung, finden arbeitsrechtliche Bestimmungen weitgehend keine Anwendung, da es sich um Pflichtpraktika handelt. In anderen Fällen, also freiwilligen Praktika, gelten gemäß § 26 BBiG überwiegend die Vorschrifte...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

An den Vertragsschluss eines Schulpraktikums sind keine besonders hohen Anforderungen zu stellen. Allerdings sollten die §§ 106 ff. BGB beachtet werden, um sicherzustellen, dass der Vertragsschluss mit Minderjährigen wirksam ist. Ratsam ist es, dass die Empfänger des Praktikumsvertrags die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter sind. Inhaltlich sollte der Praktikumsvertrag in...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Schriftform Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt (und somit die Praktikanten nicht mindestlohnpflichtig sind), müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers,...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Wie auch andere Praktikantenverträge kommt der Orientierungspraktikantenvertrag nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Bestimmungen zustande. Das Orientierungspraktikum wird als freiwilliges Praktikum durch § 26 BBiG abgedeckt, wodurch die Vorschriften der §§ 10–25 BBiG anwendbar sind – mit Ausnahme der Absätze 2–5 des § 17 BBiG.[1] Bei der Vertragsgestaltung sind folgend...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Das Orientierungspraktikum ist ein befristeter Vertrag, der spätestens mit Ablauf von 3 Monaten endet. Sollte eine andere Praktikumsdauer vereinbart worden sein, so gilt diese. Überschreitet das Praktikum eine Dauer von 3 Monaten, handelt es sich nicht mehr um ein Orientierungspraktikum und der Praktikant hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.[1] Die vorzeitige Beendi...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Zunächst endet ein befristetes Praktikum automatisch mit Ablauf der vereinbarten Praktikumszeit. Eine vorzeitige Beendigung des Praktikumsverhältnisses ist bei Pflichtpraktika einfacher als bei freiwilligen Praktika, da das Pflichtpraktikum kein Arbeitsverhältnis darstellt und somit das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Ebenso ist das BBiG hier nicht anwendbar. E...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.1 Definition und Voraussetzungen

Ein freiwilliges Praktikum wird in der Regel nicht durch Studien-, Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Freiwillige Praktikanten engagieren sich meist unabhängig von ihrer aktuellen Ausbildung in Unternehmen, um erste berufliche Kontakte zu knüpfen und sich ein Bild von möglichen späteren Beschäftigungsmöglichkeiten zu machen. Bei diesen Praktika steht der Erw...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Praktika sind grundsätzlich zeitlich begrenzt und enden automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Praktikumszeit. Ist jedoch ein unbefristeter Praktikumsvertrag abgeschlossen worden, kann dieser durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Unabhängig davon haben beide Parteien das Recht, das Praktikum vorzeitig zu kündigen. Dabei ist zu untersc...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.1 Definition und Voraussetzungen

Schülerpraktika, die vor dem Schulabschluss absolviert werden und als Berufs- oder Betriebspraktika bekannt sind, gelten nicht als Praktikantenverhältnisse im üblichen Sinne. Diese Praktika zielen darauf ab, den Schülern einen allgemeinen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt zu geben und dienen primär der persönlichen Information und Orientierung.[1] Der Hauptzweck dieser...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.3 Ausbildungsverhältnis

Das Praktikumsverhältnis muss klar vom Ausbildungsverhältnis abgegrenzt werden. Während ein Praktikum oft dazu dient, allgemeine Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten oder spezifische berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, ist das Ausbildungsverhältnis ausschließlich auf das Erlernen eines anerkannten Berufs ausgerichtet. Für Auszubildende gelten die speziell...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Da Pflichtpraktika kein Arbeitsverhältnis begründen, finden arbeitsrechtliche Regelungen wie das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keine Anwendung. Aufgrund der Nichtanwendbarkeit des BBiG hat der Pflichtpraktikant also keinen Anspruch auf Urlaub und Vertragsstrafen sind nicht grundsätzlich ausgeschlo...mehr