Fachbeiträge & Kommentare zu Praktikum

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Praktikanten / 3.2.1.2 Vergütung für freiwillige Praktika

Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 BBiG, die ein freiwilliges Praktikum nach Ziffer 1 Buchst. b bzw. c der Praktikums-Richtlinie absolvieren, haben gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es ist Aufgabe des Praktikumsgebers, mit der Praktikantin/dem Praktikanten einen Praktikumsvertrag abzuschließen, der dieser Regelung ger...mehr

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Praktikanten / 1.2.5 Praktika für Asylbewerber und geduldete Personen

Praktika kommen auch für Asylbewerber und geduldete Personen in Betracht. Für sie kann ein Praktikum ein wichtiger Schritt in Richtung Teilhabe an der Gesellschaft sein. Die Integration in den Arbeitsmarkt kann z. B. im Rahmen "echter" betrieblicher Praktika (Pflichtpraktika), Praktika zur Berufsorientierung oder auch nur "Schnupperpraktika" (siehe Ziffer 1.2.1.3) erfolgen. ...mehr

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Praktikanten / 1.2.2.2 Freiwillige Praktika mit Hochschulbezug

Freiwillige Praktika, die nicht aufgrund einer Verpflichtung in den Studien- und Prüfungsordnungen absolviert werden, die aber aufgrund der Immatrikulation der/des Studierenden bereits oder noch einen Hochschulbezug aufweisen, können ein sog. "anderes Vertragsverhältnis" i. S. d. § 26 BBiG darstellen. Hinweis Sofern ein Praktikant den Ausbildungsbetrieb selbst bestimmt und ei...mehr

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Praktikanten / 1.2.6 Praktika im Rahmen von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die deutschen Ausbildungsberufe ist u. a. im Anerkennungsgesetz des Bundes vom 6.12.2011 (BGBl I S. 2515) geregelt. Das Gesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).[1] Nach § 2 BQFG gilt das Gesetz für die Fests...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.2.3 Anteilige Berechnung der Vergütung für freiwillige Praktika

Gem. Ziffer 2.1 Abs. 2 Satz 2 der Praktikums-Richtlinie bemisst sich die Vergütung nach Monaten. Sofern die Vergütung der Praktikantin/dem Praktikanten nicht für alle Tage eines Kalendermonats zusteht (z. B. bei Beginn oder Ende des Praktikums im Laufe des Kalendermonats), ist eine anteilige Berechnung vorzunehmen, wobei der Monat – ungeachtet seiner tatsächlichen Tage – imm...mehr

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Praktikanten / 1.2.2.3 Freiwillige Praktika ohne Hochschulbezug

Bei Praktika, die vor Studienbeginn oder nach Studienabschluss ohne Bezug zum Studium freiwillig absolviert werden, kann es sich um ein sonstiges Vertragsverhältnis i. S. d. § 26 BBiG handeln, wenn es die Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten oder beruflicher Erfahrungen zum Gegenstand hat (siehe Ziffer 1.2.1). Hinsichtlich der sozialversicherungs...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.2.2 Vergütung bei freiwilligen Teilzeit-Praktika

In Teilzeit beschäftigten Praktikantinnen/Praktikanten kann die Praktikumsvergütung in dem Umfang gewährt werden, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Tätigkeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.2 Orientierungspraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG)

Das Mindestlohngesetz bestimmt in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, dass für ein Praktikum, welches höchstens 3 Monate dauert und zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird, kein Anspruch auf den Mindestlohn besteht. Festzustellen ist, dass das Gesetz keine klare Definition des Begriffs "Orientierungspraktikum" enthält und es auch ...mehr

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Praktikanten / 1.2.1 Berufsbezogene (Orientierungs-)Praktika

1.2.1.1 Freiwilliges Praktikum Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Bra...mehr

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Praktikanten / 1.3 Verhältnis zum sonstigen Arbeitsrecht

Das Praktikum unterscheidet sich hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Gleichwohl kommt es aufgrund der vielen Berührungspunkte in der Praxis zu Überschneidungen und eine eindeutige Abgrenzung ist nicht immer möglich. Während im Arbeitsverhältnis die Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nach Weisung de...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.1 Pflichtpraktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG)

Praktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung verpflichtend geleistet werden, können im Grunde keine "anderen Vertragsverhältnisse" i. S. d. § 26 BBiG sein, da das Berufsbildungsgesetz die Berufsbildung insoweit nicht regelt und regeln kann, als diese wegen der abschließenden Gesetzgebungskompete...mehr

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Praktikanten / 3.1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Praktikums-Richtlinie ist gegenüber dem der Praktikanten-Richtlinien nicht verändert worden. Ebenso wie die Praktikanten-Richtlinien der VKA berücksichtigt die Praktikums-Richtlinie das Mindestlohngesetz und dessen Anwendbarkeit auf Praktikanten (siehe hierzu Ziffer 1.3.4) in der Weise, dass die Praktikums-Richtlinie keine Anwendung auf Praktikantinne...mehr

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Praktikanten / 3.3 Urlaub

Eine Pflicht zur Urlaubsgewährung besteht grundsätzlich nur im Rahmen eines Praktikumsverhältnisses, auf das über §§ 26, 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften wie z. B. das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anwendung finden. Bei einem solchen Praktikumsverhältnis handelt es sich in der Regel um ein freiwilliges Praktikum i. S. der Ziffer 1 Buchst. ...mehr

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Praktikanten / 2.2 Geltungsbereich, § 1 TVPöD

Der TVPöD gilt nicht für alle denkbaren Praktika, sondern nur für bestimmte, klar definierte praktische Tätigkeiten nach bestimmten Berufsgesetzen oder nach Ausbildungsordnungen. Konkret erfasst der Geltungsbereich Praktikantinnen/Praktikanten, die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen und e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 2.2 Anwendungsbereich

Das MiLoG ist grundsätzlich auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.[1] Insbesondere ist der Anspruch nicht auf Arbeitnehmer begrenzt, die ein Entgelt nur in Höhe des Mindestlohnanspruchs erhalten.[2] Erfasst werden alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im bundesdeutschen Inland beschäftigen, unabhängig von ihrem Sitz im In- oder Ausland.[3] Dabei sieht das Bundesverfassungsgeric...mehr

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Praktikanten / 3.2.2 Fortzahlung der Aufwandsentschädigung/Vergütung

Praktikantinnen und Praktikanten haben nach der Praktikums-Richtlinie im Krankheitsfall sowie in den Fällen des § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung. Dies ergibt sich für Praktikantinnen und Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum nach Ziffer 1 Buchst. b oder c absolvieren, aus Ziffer 2.2.1 und Ziffer 2.2.2 der Praktikums-Richtline, für Pr...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2 Ausnahmekatalog

§ 22 Abs. 1 Satz 2 2. Hs. MiLoG enthält einen Katalog mit 4 Bereichsausnahmen. Kern des Ausnahmekatalogs ist die Trennung zwischen ausbildungsbezogenen (dann regelmäßig keine Geltung des MiLoG) und sonstigen (freiwilligen) Praktikumsverhältnissen, die nicht direkt mit einer Berufs- oder Hochschulausbildung zusammenhängen (dann i. d. R. Geltung des MiLoG). Vom persönlichen An...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2026 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

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Praktikanten / 3.8.1 Praktikumsvertrag

Gem. Ziffer 8.1 der Praktikums-Richtlinie ist mit den Praktikantinnen/Praktikanten vor Beginn des Praktikums ein schriftlicher Praktikumsvertrag zu schließen; dieser ist der Praktikantin/dem Praktikanten auszuhändigen. Der Praktikumsvertrag muss gem. Ziffer 8.1 Satz 3 der Praktikums-Richtlinie mindestens Angaben enthalten über Name und Anschrift der Vertragsparteien Art des Pra...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.3 Nichtige Vereinbarungen, § 12 BBiG

Eine verbindliche Übernahmevereinbarung, die Praktikanten für die Zeit nach Beendigung des Praktikantenverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BBiG nichtig. Die Regelung schützt die Entschlussfreiheit des Praktikanten, seine im Praktikum erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nach Beendigung des Praktikums frei zu ver...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.1 Allgemeines

Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.[2]...mehr

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Praktikanten / 1.1 Praktikumsbegriff

Das Praktikum ist in der Berufswelt nicht mehr wegzudenken. Gleichwohl gibt es erst seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] am 16.8.2014 erstmals eine eindeutige gesetzliche Definition des Praktikanten. Nach § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLoG gilt: "Praktikantin oder ...mehr

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Praktikanten / 3.2.2.1 Krankheitsfall

Ziffer 2.2.1 der Praktikums-Richtlinie sieht vor, dass Praktikantinnen und Praktikanten, die infolge einer unverschuldeten Krankheit, einem unverschuldeten Unfall, medizinischen Vorsorgemaßnahmen und sonstigen medizinischen Eingriffen verhindert sind, das Praktikum durchführen zu können, für die Dauer von bis zu 6 Wochen die Vergütung fortgezahlt erhalten. Gem. Ziffer 2.2.1 S...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.1 Aufwandsentschädigung für Pflichtpraktika

Für ein Praktikum, welches Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ist, findet § 26 BBiG keine Anwendung;[1] Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum i. S. v. Ziffer 1 Buchstabe a absolvieren, haben daher keinen (gesetzlichen) Anspruch auf eine Vergütung. Auch eine Pflicht zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung besteht nicht. Der Praktikumsbetrieb...mehr

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Praktikanten / 3.2 Aufwandsentschädigung / Vergütung

Die Praktikums-Richtlinie unterscheidet in Ziffer 2 hinsichtlich einer Aufwandsentschädigung bzw. einer Vergütung zwischen Praktikantinnen/Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Ziffer 1 Buchstabe a absolvieren (siehe Ziffer 3.2.1.1), und Praktikantinnen/Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum nach Ziffer 1 Buchstabe b und c absolvieren (siehe Ziffer 3.2.1.2). 3.2.1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.1.2 Hospitation

Als Grundlage für einen freiwilligen Einsatz in der Verwaltung oder einem Betrieb kann auch ein Hospitationsvertrag dienen. Hierbei handelt es sich um eine formlose Vereinbarung, die hauptsächlich den Rahmen der Hospitation festlegt. Das Wort Hospitation stammt vom lateinischen Wort hospitari ab, was allgemein mit "zu Gast sein" übersetzt wird. Zu Gast sein bedeutet, man bef...mehr

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Praktikanten / 1.2 Praktikumsarten / Beschäftigungsformen

Es gibt eine Vielzahl von Fallgestaltungen, in denen heutzutage von einem Praktikum gesprochen wird. Zu denken ist hierbei insbesondere z. B. an von einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschriebene Praktika oder freiwillige Orientierungspraktika. Für solche Praktika wird oftmals der Begriff Berufspraktikum verwendet. Ein Berufspraktikum ist eine praktische Ausbildungsp...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.10 Fortzahlung der Vergütung, § 19 BBiG

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für die Dauer bis zu 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG sieht die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen unverschuldeter Versäumnis vor. Demnach haben Praktikantinnen und Pra...mehr

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Praktikanten / 3.2.2.2 Sonstige Fälle

Für die Fortzahlung der Vergütung in sonstigen Fällen verweist die Praktikums-Richtlinie in Ziffer 2.2.2 auf die Vorschrift des § 19 BBiG. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sich die Praktikantin oder der Praktikant für das Praktikum bereithält, dieses aber ausfällt. Diese Regelung betriff...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.2 Vertragsniederschrift, § 2 Abs. 1a NachwG

Durch Art. 3a des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) wurde der Geltungsbereich des Nachweisgesetzes (NachwG) mit Wirkung vom 16.8.2014 auch auf Praktikantinnen und Praktikanten erstreckt. Der in § 2 NachwG neu eingefügte Abs. 1a bestimmt, dass jeder, der einen Praktikanten einstellt, die Praktikumsbedingungen unverzüglich nach Abschluss ...mehr

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Praktikanten / 1.2.1.4 Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine i. d. R. einwöchige schulische (Pflicht-)Veranstaltung an allgemeinbildenden Schulen, die zumeist in der Sekundarstufe I durchgeführt wird. In der Sekundarstufe II kann – wie in Schleswig-Hostein – ein zusätzliches Wirtschaftspraktikum in Betracht kommen. Während des Schülerbetriebspraktikums haben die Schülerinnen und Schüler die Möglic...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.1.3 Anteilige Berechnung der Aufwandsentschädigung für Pflichtpraktika

Bei der Aufwandsentschädigung handelt es sich um einen monatlichen Betrag. Sofern dieser der Praktikantin/dem Praktikanten nicht für alle Tage eines Kalendermonats zusteht (z. B. bei Beginn oder Ende des Praktikums im Laufe des Kalendermonats), ist eine anteilige Berechnung vorzunehmen. Hierbei bietet es sich an, Ziffer 2.1 Abs. 2 Satz 3 der Praktikums-Richtlinie entsprechen...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.1.1 Höhe der Aufwandsentschädigung für Pflichtpraktika

Entscheidet sich der Praktikumsbetrieb dafür, der Praktikantin/dem Praktikanten eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, so kann diese gem. Ziffer 2.1 Abs. 1 Satz 2 der Praktikums-Richtlinie bis zu 1.000 EUR monatlich betragen. Die Formulierung "bis zu" drückt einen maximalen Wert aus, bedeutet also "nicht mehr als 1.000,00 EUR"; die tatsächliche Höhe der Aufwandsentschädigung ...mehr

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Praktikanten / 1.2.3 Erwerbsbezogene Beschäftigungsformen

Steht bei der Ausübung der Tätigkeit weniger der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund, sondern vielmehr der Aspekt des Geldverdienens, so handelt es sich i. d. R. nicht mehr um ein Praktikum im eigentlichen Sinne, sondern um einen sogenannten Ferienjob oder um eine Werkstudententätigkeit. 1.2.3.1 Ferienjob Der "Ferienjob" ist ein Beschäftigungsverhältnis gegen...mehr

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Praktikanten / 1.3.1.8 Vergütungsanspruch, § 17 Abs. 1 BBiG

Durch die Verweisung in § 26 BBiG findet auf das Praktikantenverhältnis auch § 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG Anwendung. Daher hat auch ein Praktikant Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Bei dem Merkmal der "angemessenen Vergütung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.[1] Soweit eine einschlägige tarifvertragliche Regelung existiert (w...mehr

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Praktikanten / 3.5 Sachbezüge

Während die am 1.1.2025 außer Kraft getretenen Praktikanten-Richtlinien der VKA in Ziffer 3.2 eine eigene Regelung zu Sachleistungen beinhalteten, fehlt es an einer solchen in der Praktikums-Richtlinie. Dies bedeutet allerdings nicht, dass den Praktikantinnen/Praktikanten keine Sachbezüge gewährt werden können. Vielmehr ist dem Hinweis zur Steuerpflicht in Ziffer 5 der Prakt...mehr

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Praktikanten / 3.7.2 Schadenshaftung

Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/Praktikanten finden gem. Ziffer 7 Abs. 2 der Praktikums-Richtlinie die für die Beschäftigten der Praktikumsstelle geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendung (z. B. § 3 Abs. 6 TVöD).mehr

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Praktikanten / 3.9 Inkrafttreten

Die VKA-Praktikums-Richtlinie in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung der VKA vom 30.12.2024 ist am 1.1.2025 in Kraft getreten. Im gleichen Zeitpunkt sind die Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände für die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten-Richtlinien der VKA) in der Fassung vom 21.11.2014 außer Kraft getreten (Ziffe...mehr

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Praktikanten / 3.6 Andere Leistungen

Andere als die in der Praktikums-Richtlinie erwähnten Leistungen stehen den Praktikantinnen/Praktikanten nicht zu. Somit erhalten Praktikantinnen/Praktikanten z. B. keine Jahressonderzahlung oder vermögenswirksame Leistungen.mehr

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Praktikanten / 3.4 Reisekosten

Bei Dienstreisen, die Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer Praktika auf Veranlassung des Praktikumsgebers unternehmen, können sie gemäß Ziffer 3 Satz 1 der Praktikums-Richtlinie eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten der Praktikumsstelle geltenden Reisekostenbestimmungen erhalten. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereic...mehr

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Praktikanten / 3.8.2 Zeugnis

Der Praktikumsgeber hat der Praktikantin/dem Praktikanten bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen (Ziffer 8.2 der Praktikums-Richtlinie). Das Zeugnis muss mindestens Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sofern durch die Praktikantin/den Praktikanten gewünscht, sind auch ...mehr

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Praktikanten / 1.2.1.3 Schnupperpraktikum

Ein sog. "Schnupperpraktikum" ist eine Form des Praktikums, das beispielsweise zur Berufsorientierung durchgeführt wird. Es dient allein dazu, einen ersten Einblick in ein Berufsfeld mit seinen Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen zu gewinnen. Es unterscheidet sich von anderen Praktika dadurch, dass es meist sehr kurz ist – Schnupperpraktika variieren i. d. R. zwische...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.4 Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildungsvorbereitung (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG)

Der Ausnahmetatbestand des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG erfasst zum einen Praktikanten, die an Maßnahmen der betrieblichen Einstiegsqualifizierung teilnehmen, die gem. § 54a SGB III Grundlagen für die Vermittlung und Vertiefung für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit vermitteln. Hierbei kommt es entscheidend auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und nicht auf d...mehr

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Praktikanten / 3.2.1.1.2 Aufwandsentschädigung bei Teilzeit-Pflichtpraktika

In Teilzeit beschäftigte Praktikantinnen/Praktikanten erhalten gem. Ziffer 2.1 Abs. 1 Satz 3 der Praktikums-Richtlinie die Aufwandsentschädigung in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Tätigkeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.mehr

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Praktikanten / 3.7.1 Schweigepflicht

Die Praktikantinnen/Praktikanten sind nach Ziffer 7 Abs. 1 der Praktikums-Richtlinie gehalten, über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder von der Praktikumsstelle angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; an die Schweigepflicht bleiben die Praktikantinnen/Praktikanten auch über die Beendigung des Praktikantenverhältnisses ...mehr

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Praktikanten / 1.2.2 Bildungsbezogene (Fach-)Hochschulpraktika

Für die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung zu unterscheiden sind Praktika, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Bestimmungen in die Hochschul- oder Fachschulausbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen sind, und freiwillige Praktika mit und ohne Hochschulbezug. 1.2.2.1 Verpflichtende Praktika Unter einem Fachhochschul- bzw. Hoc...mehr

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Praktikanten / 3.7 Schweigepflicht, Schadenshaftung

3.7.1 Schweigepflicht Die Praktikantinnen/Praktikanten sind nach Ziffer 7 Abs. 1 der Praktikums-Richtlinie gehalten, über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder von der Praktikumsstelle angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; an die Schweigepflicht bleiben die Praktikantinnen/Praktikanten auch über die Beendigung des Prakt...mehr

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Praktikanten / 2.1 Allgemeines

Der TVPöD findet ebenso wie die ehemals gültigen Tarifverträge vor allem für berufsnotwendige Praktika in typischerweise sozialen und pflegerischen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst Anwendung. Er regelt sowohl die Vergütung als auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Praktikanten. Die Verpflichtungen des Praktikanten hinsichtlich der Arbeitszeit (§ 7 TVPöD)...mehr

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Praktikanten / 3.8 Praktikumsvertrag, Zeugnis

3.8.1 Praktikumsvertrag Gem. Ziffer 8.1 der Praktikums-Richtlinie ist mit den Praktikantinnen/Praktikanten vor Beginn des Praktikums ein schriftlicher Praktikumsvertrag zu schließen; dieser ist der Praktikantin/dem Praktikanten auszuhändigen. Der Praktikumsvertrag muss gem. Ziffer 8.1 Satz 3 der Praktikums-Richtlinie mindestens Angaben enthalten über Name und Anschrift der Vert...mehr

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Praktikanten / 1.4 Praktikanten im öffentlichen Dienst

Praktikanten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD sind sie ebenso wie Auszubildende und Volontäre vom Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) ausgenommen. Für den Geltungsbereich des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) ist dies in § 1 Abs. 3 Buchstabe b TV-V geregel...mehr