Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 01/2026, (Konsensuale k... / II. Vorliegen der Voraussetzungen des § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO

Die sofortige Beschwerde (§ 142 Abs. 7 StPO) hatte nach Auffassung des LG Halle deshalb Erfolg, weil die Voraussetzungen des § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO gelegen hätten. 1. Allgemeines Eine Umbeiordnung gem. § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO sei vorzunehmen, wenn einem Beschuldigten ein anderer als der von ihm innerhalb der nach § 142 Abs. 5 S. 1 StPO bestimmten Frist bezeichnete...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / II. Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Zu Recht habe das AG angenommen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit nach den in Teil 4 Abschnitt 1 VV aufgeführten Gebührentatbeständen abrechnen könne und folglich eine Vergütung in beantragter Höhe festgesetzt. 1. Nicht Teil 4 Abschnitt 3, sondern Teil 4 Abschnitt 1 VV Die im Rahmen der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Haftprüfung vom 3.1.2024 entfalteten Handlungen...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der inzwischen wohl h.M. in der Frage, die davon ausgeht, dass auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Haftprüfungstermin beigeordnet worden ist, nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet und nicht nur eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV (vgl. wegen Rspr.-Nachweisen Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsa...mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des... / II. Nur Einzeltätigkeit

Die richterliche Entscheidung sei abzuändern, da nur von einer Einzelfalltätigkeit auszugehen sei. 1. Nur Pflichtverteidiger auf Zeit Zwar sei dem Verteidiger aber auch dem AG insoweit zuzustimmen, dass eine erfolgte Beiordnung als Pflichtverteidiger durchaus geeignet sein könne, die verschiedenen Gebühren des 4. Teils des VV zur Anwendung kommen zu lassen, und die Rspr. diese...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist vom AG nur für einen Haftprüfungstermin als Pflichtverteidiger des Beschuldigten bestellt worden. Er hat dann Festsetzung seiner Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV beantragt. Diese sind vom AG antragsgemäß festgesetzt worden. Das dagegen gerichtete Rechtsmittel des Bezirksrevisors hatte keinen Erfolg.mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Richtigstellung Vorab: Wer den Volltext der o.a. Entscheidung liest, wird feststellen, dass das LG an einigen Stellen die Aktenzeichen der beiden Verfahren versehentlich vertauscht hat. Das ist oben im Sachverhalt – nach Rücksprache mit dem einsendenden Pflichtverteidiger – richtig gestellt worden, da anderenfalls die Entscheidung keinen Sinn gemacht hätte. 2. Nach (Prozess...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 687 Ist der Gegner des Mandanten zur Erstattung seiner Kosten verpflichtet, muss er ihm nur die gesetzliche Vergütung erstatten. Vereinbart der RA daher mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, muss die Vereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fal...mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des... / I. Sachverhalt

Gegen den Beschuldigten haben Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 29a BtMG ermittelt. Insoweit wurde der Beschuldigte durch Rechtsanwalt R 1 vertreten. Nach der Festnahme des Beschuldigten erfolgte am 10.7.2025 die Eröffnung des Haftbefehls in Anwesenheit von Rechtsanwalt R 2. Der Rechtsanwalt ist in dem 12 Minuten dauernden Termin "für den heutigen Termi...mehr

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AGS 01/2026, Vertretung des... / Leitsatz

Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einem vollumfänglichen Verteidigungsauftrag und der Anwendung von Teil 4 Abschnitt 1 VV und einer Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV sind bei Vertretung des verhinderten Pflichtverteidigers durch einen für den Haftprüfungstermin bestellten Rechtsanwalt sowohl der Wortlaut der entsprechenden Entscheidung als auch sonstige Umstä...mehr

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AGS 01/2026, Gebühren für d... / Leitsatz

Die im Rahmen der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Haftprüfung entfalteten Handlungen des nur für die Haftprüfung beigeordneten Pflichtverteidigers sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach dessen Nr. 4301 VV anzusehen, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers na...mehr

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AGS 01/2026, Begriff der An... / II. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG

Nach Auffassung des LG handelte sich bei dem Verfahren vor dem AG H und vor dem AG W gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG, weshalb eine erneute Festsetzung von Grund- und Verfahrensgebühr zurecht versagt worden sei. 1. Gesetzliche Regelungen in den §§ 15, 17, 20 RVG Eine unmittelbare Regelung darüber, ob im Fall einer erneuten Anklageerhebung nach...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteidiger nur im Vorführungstermin

Teil 4 Abschnitt 1; Nrn. 4100 f., 4102 f., 4104 f. VV RVG Leitsatz Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftbefehlsverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teil 4 Abschnitt 3 VV, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV des vorbezeichneten Vergütungsverzeichnisses anzusehen. LG Bra...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / a) Terminsvertreter des Pflichtverteidigers im Hauptverhandlungstermin

Beim Pflichtverteidiger ist dessen Bestellung grds. auf seine Person beschränkt. Eine Unterbevollmächtigung ist insoweit nicht zulässig.[27] Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühr, sondern umfasst alle verwirklichten...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / b) Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Vorführung zur Entscheidung über Haft oder einstweiliger Unterbringung (§§ 140 Abs. 1 Nr. 5, 115, 115a, 128 Abs. 1 oder § 129 StPO)

Gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn der Beschuldigte nach den §§ 115, 115a, 128 Abs. 1 oder § 129 StPO einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist. Gem. § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO wird unabhängig von einem Antrag dem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, in den Fällen der notwe...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteid... / Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftbefehlsverkündungstermins entfalteten Handlungen sind nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teil 4 Abschnitt 3 VV, sondern als Tätigkeit eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV des vorbezeichneten Vergütungsverzeichnisses anzusehen. LG Braunschweig, Beschl. v. 22.1.2025 – 4 Qs 12/25mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse (§ 55 RVG) - Prüfungspflichten und Prüfungsrechte des Urkundsbeamten

§ 55 RVG regelt die Zuständigkeit sowie das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung der gerichtlich beigeordneten und bestellten Rechtsanwälte aufgrund eines eigenen, öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruchs (§ 45 RVG) gegen die Staatskasse.[1] Bei diesem Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragenes justizförmiges Verwal...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteid... / II. Keine Einzeltätigkeit

Die Kammer schließe sich der in dem angefochtenen Beschluss zutreffend vertretenen Auffassung, dass die im Rahmen der Wahrnehmung eines Haftbefehlsverkündungstermins entfalteten Handlungen nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.d. Teil 4 Abschnitt 3 VV, also nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung nach Nr. 4301 VV, sondern als Tätigkeit eines Verteidi...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit dem Beschluss des LG Braunschweig liegt eine weitere zutreffende Entscheidung im Chor der Gerichte vor, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in einem Haftprüfungstermin als Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ansehen. Warum das richtig ist, habe ich bereits mehrfach ausgeführt, was ich aus Platzgründen hier nicht alles wiederholen will. Ich verweise daher auf die Anmer...mehr

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AGS 12/2025, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Nach dem dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt war der Rechtsanwalt dem Beschuldigten nur für den Termin zur Verkündung eines Haftbefehls (§ 115 StPO) beigeordnet worden. Er hat für die Vertretung im Termin der Haftbefehlsverkündung vor dem AG u.a. die Grundgebühr Nr. 4001 VV, die Terminsgebühr Nr. 4103 VV und die Verfahrensgebühr, und zwar die Nr. 4107 VV, nebst Ausl...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / 3. Erforderliche Unterscheidungen

Bei dem Verzicht auf die Pflichtverteidigervergütung oder Teile ist aber zu berücksichtigen:mehr

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AGS 12/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Gegen die ehemaligen Angeklagten wurde beim Strafrichter des AG ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Den ehemaligen Angeklagten wurde vorgeworfen, den Neben- und Adhäsionskläger gemeinschaftlich und mittels eines beschuhten Fußes körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Der Rechtsanwalt ist dem ehemaligen Angeklagten am 9.7....mehr

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AGS 12/2025, Auslagenerstat... / II. Auslagenerstattung scheidet aus

Grundlage für den Festsetzungsantrag seien die Beschwerdeverfahren vor dem LG Amberg, in denen jeweils die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt wurden und nun infolge Abtretung durch den Verteidiger direkt geltend gemacht werden. 1. Pflichtverteidigergebühren Der Rechtsanwalt sei mit Beschl. des LG Amberg v. 12.4.2025 dem Angeklagten als Pflichtvertei...mehr

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AGS 12/2025, Zusätzliche Ve... / II. Gebühren für das Adhäsionsverfahren nach den Nrn. 4143, 4144 VV

In Nr. 4144 VV sei für das Berufungs- und Revisionsverfahren eine von dem erstinstanzlichen Verfahren (Nr. 4143 VV) unabhängige Verfahrensgebühr bzgl. vermögensrechtlicher Ansprüche i.H.d. 2,5-fachen Gebühr vorgesehen. Dabei handele es sich um eine zusätzliche Wertgebühr, die der als Verteidiger oder Vertreter des Verletzten tätige Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Strafve...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / b) Speziell: Berufungs- oder Revisionsverfahrensgebühren

So wird in Strafsachen insbesondere zur Erstattung der Verfahrensgebühren nach Nrn. 4124, 4130 VV für ein Berufungs- oder Revisionsverfahren die Auffassung vertreten, dass auch im Verfahren nach § 55 RVG nur die Gebühren zu erstatten sind, die durch Tätigkeiten entstanden sind, die zur Rechtsverfolgung notwendig waren. Für die Tätigkeit eines Verteidigers bestehe bei alleini...mehr

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AGS 12/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 529 ff.) mit der Frage, wann in Straf- und Bußgeldsachen dieselbe Angelegenheit und wann verschiedene Angelegenheiten vorliegen. Chevalier und Kramer (S. 537 f.) behandeln in einem weiteren Beitrag die Frage, wie die Kostenentscheidung bei einem Freispruch hinsichtlich der Kosten der Nebenklage zu tenorieren ist. Volpert (S. 539 ff.) bel...mehr

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AGS 12/2025, Die überflüssi... / 2. Sonderregelung § 397a Abs. 1 StPO

§ 397a Abs. 1 StPO modifiziert die Risikozuordnung des § 472 Abs. 1 S. 1 StPO. In ausgewählten Fällen erhält der Nebenkläger einen Beistand auf Staatskosten.[8] Die Bestellung erfolgt unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nebenklägers und soll eine strukturelle Waffengleichheit zum Angeklagten, dem häufig ein Pflichtverteidiger zur Seite steht, herstelle...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / 1. Bei Auslagen und Aufwendungen

Gem. § 46 Abs. 1 RVG werden Auslagen (vgl. Teil 7 VV), insbesondere Reisekosten, nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. Gem. § 46 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 RVG gilt das für Aufwendungen (§ 670 BGB) entsprechend. Hierzu gehört bspw. die in Strafsachen vom Pflichtverteidiger geschuldete Aktenversendungspauschale[11] oder Dolme...mehr

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AGS 12/2025, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

Man ist – gelinde ausgedrückt – erstaunt, wenn man das liest. Denn: 1. Differenztheorie Die Rechtspflegerin hat offenbar noch nie etwas von der Differenztheorie gehört (vgl. dazu betreffend die Beschwerde LG Arnsberg, Beschl. v. 28.10.2019 – 6 Qs 83/19, RVGreport 2020, 177; LG Braunschweig Nds.Rpfl. 2008, 195; LG Hildesheim Nds.Rpfl. 2007, 190; LG Göttingen JurBüro 1990, 876; ...mehr

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AGS 12/2025, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Das LG Amberg hatte in einem Beschl. v. 12.4.2024 (11 Qs 87/23) in einem Verfahren mit dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt über eine Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen einen abgelehnten Pflichtverteidigerwechsel entschieden. Das Rechtsmittel war erfolgreich, die Kostenentscheidung lautete daher: Zitat "Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer insoweit...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 8. Pflichtverteidiger

Für den Pflichtverteidiger ist entscheidend, ob eine Bestellung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) vorliegt. Mit Mandatsverhältnis entscheidet der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG), ohne Mandatsverhältnis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bestellung und in weitere...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Beiordnung oder Bestellung

Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) vorliegt. Mit Mandatsverhältnis entscheidet der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, ohne Mandatsverhältnis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Be...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 18. Zurückverweisung

Nach § 21 Abs. 1 RVG ist im Fall der Zurückverweisung einer Sache an ein untergeordnetes Gericht das weitere Verfahren vor diesem Gericht als neuer Rechtszug anzusehen. Wird davon ausgegangen, dass das zurückverwiesene Verfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildet, gilt nach § 60 Abs. 1 RVG Folgendes:mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Mit Beschl. v. 22.5.2025 bestellte das AG dem in anderer Sache inhaftierten Beschuldigten gem. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO i.V.m. § 142 StPO Rechtsanwalt A als Pflichtverteidiger und ordnete ihm für regelmäßige Besuche in der Justizvollzugsanstalt einen Dolmet...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Kein Auftrag zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung

Ein Rechtsanwalt kann auch ohne Auftrag des Mandanten zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand (§ 397a Abs. 1 StPO) bestellt werden.[9] Hier kann dann nicht auf die Auftragserteilung als Anknüpfungspunkt (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) zurückgegriffen werden. Gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG richtet sich die Vergütung in derselben Angelegenheit dann nach altem Recht, wenn die Best...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 12. Terminsvertreter

Für den vom Gericht bestellten Terminsvertreter eines Pflichtverteidigers ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts nach § 60 Abs. 1 RVG und unabhängig davon zu prüfen, welches Recht für den Pflichtverteidiger gilt. Wird der Rechtsanwalt als sog. Terminsvertreter nur für einzelne Termine als Vertreter eines anderen verhinderten Pflichtverteidigers bestellt, ist für di...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund Beiordnung oder Bestellung mit Auftragsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Wenn der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt mit Auftrag des Mandanten tätig wird, richtet sich der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch (§§ 45, 59a RVG) ebenfalls nach dem Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung ist deshalb immer dasselbe Recht anzuwenden, und zwar das frühere (§ 60 Abs. 1 S. 2, 5 RVG). Häufig w...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / II. Verhandeln

Nach Auffassung des LG hat der Pflichtverteidiger die geltend gemachte Gebühr Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV für die Teilnahme an dem Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG vom 9.10.2024 zurecht angesetzt. Die Terminsgebühr falle nach Nr. 4102 Nr. 3 VV für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung an, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Unt...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Erstmaliges Tätigwerden im Berufungs- oder Revisionsverfahren

Die Regelung in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG erlangt insbesondere Bedeutung für einen bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt ohne Auftrags- bzw. Mandatsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Hier kommt es allein auf das erste Tätigwerden in einer weiteren gebührenrechtlichen Angelegenheit an, auf die sich die Beiordnung oder Bestellung erstreckt. Hierbei ist stets zu prüfen, welche ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / a) Überblick

Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. Praktische Relevanz hat diese Regelung – die sich vornehmlich an den Pflichtverteidiger richtet – in Familiensachen kaum. Der Anwendung...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Erstmalige Beauftragung

Bei der Erstreckung der Bestellung oder Beiordnung auf eine weitere Angelegenheit gilt neues Recht, wenn der Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt worden ist. Beispiel 4 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Nach dem 31.5.2025 wird er zum Pflichtverteidiger bestellt. Gegen das nach dem 31.5.2025 ergehe...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / b) Beiordnung ohne Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird mangels einer Auftragserteilung für die Ansprüche gegen die Landeskasse auf das Datum der Beiordnung abgestellt. Im Gegensatz zu Strafsachen, in denen ein Anwalt ohne Auftrag des Mandanten zu dessen Pflichtverteidiger bestellt werden kann,...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 11. Rückwirkung der Bestellung oder Beiordnung (§ 48 Abs. 6 S. 1, 2 RVG)

§ 48 Abs. 6 S. 1 und S. 2 RVG bestimmen für die erste Instanz, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung auch für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 1), bei Beiordnung in einem späteren Rechtszug seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 2) erhält. Um eine Aufspaltung der Vergütung zu verhindern, richtet...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Wirksamwerden der Bestellung

§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG stellt grds. auf das Wirksamwerden der zugrundeliegenden Beiordnung oder Bestellung ab. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand wird mit dem Erlass des Bestellungsbeschlusses wirksam, sodass dies der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Zeitpunkt des Zugangs beim Rechtsanwalt ist für das Wirksamwerden im Rahmen von § 60 Abs. 1 S. 3 RVG oh...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 5. Gleichlauf der Wahlanwaltsvergütungsansprüche und der Ansprüche gegen die Staatskasse (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Gem. § 60 Abs. 1 S. 5 RVG ist im Falle der Beiordnung oder Bestellung des Rechtsanwalts sowohl für die Wahlanwaltsvergütung als auch für die Vergütung aus der Staatskasse gem. §§ 45, 59a RVG immer einheitlich altes oder neues Recht anzuwenden, und zwar das frühere Recht. Es wird deshalb ein Gleichlauf der Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die St...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Bedingter Auftrag für das Rechtsmittelverfahren

Im Falle der Beiordnung oder Bestellung eines bereits vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts wird das gleiche Ergebnis bereits durch die Regelungen in § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG erreicht. Beispiel 5 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Der Auftrag umfasst den Auftrag zur Verteidigung im gesamten Strafverfahren einschließlich der Einlegung v...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Am 9.10.2024 wurde dem Betroffenen vor dem AG Frankfurt durch den Ermittlungsrichter im Beisein seines Pflichtverteidigers ein Haftbefehl des AG München eröffnet. Der Verteidiger beantragte in dem Termin, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Den Antrag begründete er zudem mündlich. Das AG Frankfurt ordnete im Anschluss die Vollstreckung des Haft...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Während sonst bei der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV in der Regel darum gestritten wird, ob ein "Verhandeln" i.S.d. Vorschrift vorgelegen hat oder nicht – das LG geht davon hier zutreffend aus (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Vorbem. 4 VV Rn 33 m.w.N.) –, geht es in dieser Entscheidung um die Frage, ob auch das Tätigwerden in einem Vorführtermin nac...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.9: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger An das Amtsgericht (im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft) _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm als Pflichtverteidiger beigeord...mehr