Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Kein Auftrag zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung

Ein Rechtsanwalt kann auch ohne Auftrag des Mandanten zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand (§ 397a Abs. 1 StPO) bestellt werden.[9] Hier kann dann nicht auf die Auftragserteilung als Anknüpfungspunkt (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) zurückgegriffen werden. Gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG richtet sich die Vergütung in derselben Angelegenheit dann nach altem Recht, wenn die Best...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 12. Terminsvertreter

Für den vom Gericht bestellten Terminsvertreter eines Pflichtverteidigers ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts nach § 60 Abs. 1 RVG und unabhängig davon zu prüfen, welches Recht für den Pflichtverteidiger gilt. Wird der Rechtsanwalt als sog. Terminsvertreter nur für einzelne Termine als Vertreter eines anderen verhinderten Pflichtverteidigers bestellt, ist für di...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / II. Verhandeln

Nach Auffassung des LG hat der Pflichtverteidiger die geltend gemachte Gebühr Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV für die Teilnahme an dem Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG vom 9.10.2024 zurecht angesetzt. Die Terminsgebühr falle nach Nr. 4102 Nr. 3 VV für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung an, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Unt...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund Beiordnung oder Bestellung mit Auftragsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Wenn der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt mit Auftrag des Mandanten tätig wird, richtet sich der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch (§§ 45, 59a RVG) ebenfalls nach dem Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung ist deshalb immer dasselbe Recht anzuwenden, und zwar das frühere (§ 60 Abs. 1 S. 2, 5 RVG). Häufig w...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / d) Erstmaliges Tätigwerden im Berufungs- oder Revisionsverfahren

Die Regelung in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG erlangt insbesondere Bedeutung für einen bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt ohne Auftrags- bzw. Mandatsverhältnis (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Hier kommt es allein auf das erste Tätigwerden in einer weiteren gebührenrechtlichen Angelegenheit an, auf die sich die Beiordnung oder Bestellung erstreckt. Hierbei ist stets zu prüfen, welche ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / a) Überblick

Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. Praktische Relevanz hat diese Regelung – die sich vornehmlich an den Pflichtverteidiger richtet – in Familiensachen kaum. Der Anwendung...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Erstmalige Beauftragung

Bei der Erstreckung der Bestellung oder Beiordnung auf eine weitere Angelegenheit gilt neues Recht, wenn der Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit nach dem 31.5.2025 erstmalig beauftragt worden ist. Beispiel 4 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Nach dem 31.5.2025 wird er zum Pflichtverteidiger bestellt. Gegen das nach dem 31.5.2025 ergehe...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / b) Beiordnung ohne Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird mangels einer Auftragserteilung für die Ansprüche gegen die Landeskasse auf das Datum der Beiordnung abgestellt. Im Gegensatz zu Strafsachen, in denen ein Anwalt ohne Auftrag des Mandanten zu dessen Pflichtverteidiger bestellt werden kann,...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 11. Rückwirkung der Bestellung oder Beiordnung (§ 48 Abs. 6 S. 1, 2 RVG)

§ 48 Abs. 6 S. 1 und S. 2 RVG bestimmen für die erste Instanz, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung auch für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 1), bei Beiordnung in einem späteren Rechtszug seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 2) erhält. Um eine Aufspaltung der Vergütung zu verhindern, richtet...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Wirksamwerden der Bestellung

§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG stellt grds. auf das Wirksamwerden der zugrundeliegenden Beiordnung oder Bestellung ab. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand wird mit dem Erlass des Bestellungsbeschlusses wirksam, sodass dies der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Zeitpunkt des Zugangs beim Rechtsanwalt ist für das Wirksamwerden im Rahmen von § 60 Abs. 1 S. 3 RVG oh...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 5. Gleichlauf der Wahlanwaltsvergütungsansprüche und der Ansprüche gegen die Staatskasse (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Gem. § 60 Abs. 1 S. 5 RVG ist im Falle der Beiordnung oder Bestellung des Rechtsanwalts sowohl für die Wahlanwaltsvergütung als auch für die Vergütung aus der Staatskasse gem. §§ 45, 59a RVG immer einheitlich altes oder neues Recht anzuwenden, und zwar das frühere Recht. Es wird deshalb ein Gleichlauf der Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die St...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Bedingter Auftrag für das Rechtsmittelverfahren

Im Falle der Beiordnung oder Bestellung eines bereits vom Mandanten beauftragten Rechtsanwalts wird das gleiche Ergebnis bereits durch die Regelungen in § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG erreicht. Beispiel 5 Der Anwalt hat vor dem 1.6.2025 den Auftrag als Wahlverteidiger erhalten. Der Auftrag umfasst den Auftrag zur Verteidigung im gesamten Strafverfahren einschließlich der Einlegung v...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Am 9.10.2024 wurde dem Betroffenen vor dem AG Frankfurt durch den Ermittlungsrichter im Beisein seines Pflichtverteidigers ein Haftbefehl des AG München eröffnet. Der Verteidiger beantragte in dem Termin, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise Haftverschonung zu gewähren. Den Antrag begründete er zudem mündlich. Das AG Frankfurt ordnete im Anschluss die Vollstreckung des Haft...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Während sonst bei der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV in der Regel darum gestritten wird, ob ein "Verhandeln" i.S.d. Vorschrift vorgelegen hat oder nicht – das LG geht davon hier zutreffend aus (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Vorbem. 4 VV Rn 33 m.w.N.) –, geht es in dieser Entscheidung um die Frage, ob auch das Tätigwerden in einem Vorführtermin nac...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Pflichtverteidiger

Die Vorschriften des Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV gelten auch für den Pflichtverteidiger. Entsprechendes gilt im Bußgeldverfahren. Zum Recht vor Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die h.M. davon ausgegangen, dass die Beiordnung im vorangegangenen Erkenntnisverfahren für das Wiederaufnahmeverfahren f...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / III. Bemessung des Terminsgebühren

In der Sache hatte die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat sie zurückgewiesen. 1. Verbindlichkeit der Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts Nach Auffassung des LG ist der Gebührenansatz des Verteidigers für die Staatskasse nach § 14 Abs. 1 S. 4 RVG nicht verbindlich, weil er hinsichtlich der Grundgebühr und der Terminsgebühren unbillig ist. Die Festsetzung der Mittelgebühren be...mehr

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AGS 10/2025, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Dieser erschien zum Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und die Vorführung des Angeklagten zu einem neuen Termin angeordnet. Am 5.8.2024 wurde dann Termin zur Hauptverhandlung auf den 21.8.024 anberaumt. Am 6.8.2024 erging ein Vorführbefehl. Der Angeklagte konnte ergriffe...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / VI. Auslagen

Der Rechtsanwalt erhält im Wiederaufnahmeverfahren auch seine Auslagen nach den Nrn. 7000 ff. VV. Eine Sonderregelung gilt für Nachforschungen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens. Diese werden dem Pflichtverteidiger nach § 46 Abs. 3 RVG nur vergütet, wenn der Rechtsanwalt nach § 364b Abs. 1 S. 1 StPO bestellt worden ist oder wenn das Gericht die Feststellung nach...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 9. Bemessung der Gebühren

Die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV (s. IV., 3.) und die Verfahrensgebühren Nrn. 4137–4139 VV entstehen jeweils i.H.d. Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug. Es bestimmt also die Ordnung des Gerichts, das im ersten Rechtszug des vorangegangenen Verfahrens entschieden hat, die Höhe der anwaltlichen Vergütung. Maßgebend sind damit die Verfahrensgebühren aus Teil 4 Abschnitt 1 ...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 7. Gebührenhöhe/-bemessung

Bei den entstehenden Gebühren handelt es sich beim Wahlanwalt um Betragsrahmengebühren. Die Rahmen sind abhängig von der Höhe der Geldbuße, die in dem Urteil festgesetzt worden ist, das im Wiederaufnahmeverfahren beseitigt werden soll.[54] Für die Bemessung der konkreten Gebühren gelten die allgemeinen Regeln. Es sind beim Wahlanwalt also die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und seines Verteidigers (§ 329 StPO)

Es verstößt gegen das Recht des Angekl. auf ein faires Verfahren, wenn das Berufungsgericht beim Ausbleiben des Angekl. und seines Wahlverteidigers im Hauptverhandlungstermin keinen Pflichtverteidiger bestellt und den Angekl. auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, obwohl in erster Instanz...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des Pflichtverteidigers bei Vorführungen und anderen Einzelterminen

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor. I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 1. Allgemeines

Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen ist ebenso wie ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen der §§ 140, 141, 143 StPO

Auch nach den Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den §§ 140 ff. StPO geregelt.[1] Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren kam nach den früher in der StPO enthaltenen Regelungen in § 141 Abs. 3 S. 2 und 3 S...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / IV. Auslagen

Der Pflichtverteidiger kann außerdem Auslagen, insbesondere die Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV, geltend machen.[28]mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / [Ohne Titel]

Eine der derzeit am heftigsten umstrittenen Fragen im Bereich der Abrechnung der Tätigkeiten des (Pflicht-)Verteidigers ist die Frage, wie der Pflichtverteidiger honoriert wird, der nur für einen (Einzel-)Termin beigeordnet worden ist, wie z.B. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO. Wir stellen den Meinungs-/Streitstand daher vor.mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VII. Pauschgebühr

Der nach §§ 140 Abs. 1 Nr. 4 und 10, 58 Abs. 1 S. 5 StPO beigeordnete Rechtsanwalt ist Pflichtverteidiger. Er kann also beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 RVG eine Pauschgebühr beantragen. Daran zu denken ist etwa bei Teilnahme an besonders langen Vorführungen oder richterlichen Vernehmungen. Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 9/2025, S....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / II. Teil 4 Abschnitt 1 oder Abschnitt 3 VV

Bei der Abrechnung des nur für einen Termin bestellten Pflichtverteidigers stellt sich zunächst die Frage, ob dieser als Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV oder nur für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV abrechnet. Die Frage wird von der inzwischen wohl weitgehend einhelligen Rspr. dahin beantwortet, dass es sich bei den von einem für eine Vorführung/richterl...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VI. Angelegenheiten

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO, beigeordnet, und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren (nach § 15 Abs. 5 RVG) nicht in Betracht kommt.[30] Es gelt...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / V. Erstreckung

Hat der Rechtsanwalt als Wahlanwalt an der Vorführung bzw. richterlichen Vernehmung teilgenommen und wird er später zum ("vollen") Pflichtverteidiger bestellt, gilt hinsichtlich seiner gesetzlichen Gebühren § 48 Abs. 6 S. 1 RVG. Das bedeutet, dass dann auf jeden Fall die für die Teilnahme an der Vorführung oder richterlichen Vernehmung entstandene Nr. 4102 Nr. 1 VV als geset...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 2. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Für den Rechtsanwalt entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV.[17] Das ist zutreffend zum Teil auch zum früheren Recht vertreten worden[18] und gilt für die neue/geänderte Regelegung erst Recht.[19] Für den Anfall der Grundgebühr gelten die allgemeinen Regeln.[20] Das bedeutet: Wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten ggf. später – wegen des beschränkten Umfangs der Bestellung (s....mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / III. Gebührentatbestände

1. Allgemeines Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen i...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / II. Kein Entfallen der Bestellung von Anfang an durch spätere Aufhebung

Nach Auffassung des LG hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit aus der Landeskasse aus § 45 Abs. 3 S. 1 RVG. Gem. § 48 Abs. 6 S. 1 RVG sei ihm auch die Tätigkeit vor der Bestellung zu vergüten. Der Rechtsanwalt sei mit Beschluss des AG i.S.d. § 45 Abs. 3 S. 1 RVG wirksam als Pflichtverteidiger gem. § 142 Abs. 2 StPO bestellt worden. Werde die Bestel...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 5. Haftzuschlag

Befindet sich der Beschuldigte in U-Haft, was i.d.R. der Fall sein dürfte, entstehen die vorstehend aufgeführten Gebühren mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV.[27]mehr

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AGS 09/2025, Entstehen der ... / I. Sachverhalt

Am 24.12.2023 wurde bei der Polizei eine Strafanzeige wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahlserstattet. Am 5.6.2024 ist gegen den Angeklagten Haftbefehl erlassen worden wegen des dringenden Tatverdachts, an diesem Wohnungseinbruchsdiebstahl beteiligt gewesen zu sein. Dieser Haftbefehl wurde im Haftbefehlsverkündungstermin vom 28.11.2024 in Vollzug gesetzt. Am selben Tag hat ...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den ehemaligen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Mit Schriftsatz vom 10.9.2024 zeigte der Rechtsanwalt die Verteidigung des Beschuldigten an und bat um Akteneinsicht. Mit Verfügung vom 28.1.2025 hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ebenfalls am 28.1.2025 b...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rspr. (vgl. außer der zitierten Entscheidung des OLG Nürnberg, a.a.O., noch LG Kaiserslautern (RVGreport 2019, 135 = JurBüro 2019, 245) und AG Osnabrück (Beschl. v. 11.10.2021 – 202 Ds (211 Js 11318/21) 235/21, AGS 2021, 548). Anderer Auffassung sind zwar das AG Amberg (AGS 2022, 506) und das...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 4. Terminsgebühr Nr. 4102 VV

Für die Teilnahme an dem Vernehmungs-/Vorführungstermin entsteht eine der Terminsgebühren der Nr. 4102 VV, also Nr. 1 oder Nr. 2.[24] Es gelten die allgemeinen Regeln.[25] Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr für die bloße Teilnahme an dem Vorführungs-/Vernehmungstermin. Der Rechtsanwalt muss an dem Termin nicht aktiv, z.B. durch Fragen, teilnehmen. Seine körperliche Anw...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 3. Verfahrensgebühr

Neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht daneben immer[21] die jeweilige Verfahrensgebühr.[22] Welche (gerichtliche) Verfahrensgebühr der Nrn. 4104, 4106, 4112, 4118, 4124 VV entsteht, ist abhängig von dem Verfahrensstadium, in welchem die richterliche Vernehmung des Beschuldigten/Zeugen stattfindet. Handelt es sich um das/ein gerichtliches Verfahrensstadium, entsteht die ...mehr

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AGS 09/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Volpert mit den neuen Regelwerten in Familiensachen. In einigen Familiensachen (Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Ehewohnungssachen und bestimmten Abstammungssachen) sind zum 1.6.2025 die Regelwerte angehoben worden, was Auswirkung auf die Anwaltsvergütung hat. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht. In einem weiteren Bei...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute sehr weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im...mehr

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AGS 09/2025, (Keine) Kosten... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Die Entscheidung des LG ist nicht nachvollziehbar. Denn der Beistand hat die Beschwerde gegen die versagte Akteneinsicht ausdrücklich namens und in Vollmacht des von ihm vertretenen Geschädigten erhoben. Wie man dann, wenn keine Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit der Vollmacht oder eine Vollmachtsüberschreitung gegeben sind, auf die Idee...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gg das UWG Köhler FS Medicus 09, 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dimension...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren nach ... / Leitsatz

Die spätere Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung führt nicht dazu, dass die Bestellung von Anfang an entfällt. Diese Wirkung tritt erst zu dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung ein. Das gilt auch für die Gebühren des Pflichtverteidigers. LG Braunschweig, Beschl. v. 17.7.2025 – 4 Qs 178/25mehr

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AGS 09/2025, Gesamtkostentabelle - Prozessrisiko, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten

34. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. Spiralheftung, 55 S., 27,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten der Änderungen durch das KostBRÄG 2025 hat der Verlag die Gesamtkostentabelle neu aufgelegt. In insgesamt 17 Abschnitten, zu denen der sofortige Zugriff über seitlich angebrachte Reiter erleichtert wird, finden sich alle für die Praxis relevanten Gebührenbeträge. Ebenso ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach neuerer Rechtslage[2] liegt ein Fall notwendiger Verteidigung bereits dann vor, wenn der Beschuldigte einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung gem. §§ 115, 115a, 128 Abs. 1, § 129 StPO vorzuführen ist (§ 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO).[3] Nach früherem Recht war der Pflichtverteidiger bei Inha...mehr

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AGS 08/2025, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren gegen die einstweilig nach § 126a StPO Untergebrachte. Mit Beschl. des AG v. 18.3.2024 wurde der Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger der Beschuldigten bestellt. Im Hauptverfahren hat dann mit Schreiben vom 12.8.2024 sich Rechtsanwalt pp. als Wahlverteidiger angezeigt. Das LG hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anor...mehr