Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 124 Wissen... / 2.2 Zielsetzung der wissenschaftlichen Begleitung (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 sieht zunächst die generelle Verpflichtung vor, im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung über die Analyse der Wirksamkeit, Qualität und Kosten in Bezug auf die einzelnen Modellvorhaben nach Abs. 1 hinaus zu untersuchen, welche Folgen eine Übernahme der jeweiligen Projekte in eine flächendeckende Regelversorgung hätte. Eine Untersuchung und Klärung dieser Frag...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.2 Vertragsparteien und Beteiligte

Rz. 4 Vertragsparteien der Rahmenverträge sind nach Abs. 1 Satz 1 aufseiten der Kostenträger generell die Landesverbände der Pflegekassen und vorbehaltlich der Sonderregelung des Abs. 1 Satz 2 aufseiten der Leistungserbringer die Trägervereinigungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Abweichend von den Grundsätzen des Abs. 1 Satz 1...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4.2 Begrenzung des Verwaltungskostenanstiegs (Abs. 4 Satz 2 bis 6 a. F. bis zum 31.3.2020; Abs. 5 mit Wirkung zum 12.11.2022)

Rz. 27 Mit Art. 1 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 in Abs. 4 Satz 2 eine neue Sonderregelung für die Verwaltungsausgaben für die Jahre 2011 und 2012 getroffen, der durch das GKV-FKG v....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Wie keine andere hat diese Regelung nicht nur eine Vielzahl redaktioneller, sondern auch sachlicher Änderungen erfahren. Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und hat, bezogen auf den Bundesmantelvertrag, § 368g Abs. 2 RVO ersetzt. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der...mehr

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Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 2.1 Gegenstand und Ziele der Förderung

Rz. 4 Gegenstand der Förderung ist nach Abs. 1 Satz 1 im Zeitraum 2025 bis 2028 die Durchführung und Erprobung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier. Die besondere Bedeutung des regionalspezifischen Charakters der Modellvorhaben e...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.4 Bundesempfehlungen über die pflegerische Versorgung

Rz. 13 Die Spitzenverbände der Beteiligten auf Bundesebene sind nach Abs. 6 Satz 1 (früher Abs. 5) aufgefordert, gemeinsam unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger Rahmenempfehlungen zu dem Inhalt der Verträge nach Abs. 1 abzugeben (Sollvorschrift). Zur Wahrung der Interessen der Ve...mehr

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Sommer, SB XI, SGB XI § 125... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben des Kompetenzzentrums

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass das von dem Gesetzgeber institutionell vorgeschriebene Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen einzurichten ist. Dieser Gesetzesauftrag wurde mit Inkrafttreten des PUEG v. 19.6.2023 zum 1.7.2023 umgesetzt (vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/kompetenzzentrum_125b_...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 82 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Menschen mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (4) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Rz. 78 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Bruttorentenbetrag ist der Jahresbetrag der Rente vor Abzug der einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht diesem Betrag hinzuzurechnen sind Zuschüsse zur Krankenversicherung. Leistungsbestandteile, wie z. B. der Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI oder der Rentenzuschlag nach § 319a SGB VI sowie Steige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.6 Jahresabschlussarbeiten

Zum Jahresende kommen zusätzliche Belastungen auf die Payroll-Fachleute zu. An vorderster Front ist das Thema Rückstellungen für Steuer, Urlaub, Überstunden, Abfindungen und weitere Sachverhalte zu nennen, denn hier geht es um viel Geld. Im Gegenzug müssen bestehende Rückstellungen aufgelöst werden. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Andorra / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Monaco / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordzypern / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
San Marino / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mexiko / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Argentinien / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Usbekistan / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Katar / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Vietnam / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Sri Lanka / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Saudi-Arabien / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Taiwan / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Malaysia / 1.3.1 Freiwillige Pflegeversicherung

Anhand des vorhergehenden Beispiels in Punkt 1.3 wird deutlich, dass der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung sinnvoll ist. Ob eine Anwartschaftsversicherung tatsächlich benötigt wird, ist unter anderem von der Dauer der Auslandsbeschäftigung abhängig.mehr

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Taiwan / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Malaysia / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Mexiko / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Argentinien / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Katar / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Usbekistan / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Vietnam / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Sri Lanka / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Saudi-Arabien / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.9 Behördlicher Genehmigungsvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 Satz 1 fordert vor einer Datenübermittlung nach Abs. 1 und der weiteren Verarbeitung und Übermittlung nach Abs. 2 die vorherige Genehmigung durch "die für den Bereich, aus dem die Daten herkommen", zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde. Ist die fachlich zuständige Bundes- oder Landesbehörde nicht zugleich auch zuständig für die Forschung, so ist gemäß de...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.5 Regelungen durch Vertrag

Rz. 33 Abs. 6 bestimmt, dass im Übrigen, also außerhalb der durch das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis begründeten Rechte und Pflichten, vertragliche Regelungen für die Rechtsstellung der Mitglieder des Vorstands maßgebend sind. Das betrifft durch die ausdrückliche Benennung im Gesetz insbesondere die Gehalts- und Versorgungsansprüche sowie die Haftung der Vorstandsmitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 457 bezieht sich auf versicherungspflichtige Personen in der Zeit, für die sie von einer Pflegekasse, einem privaten Versicherungsunternehmen, der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn Pflegeunterstützungsgeld beziehen bzw. als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI, der Leistungen aus der Pflegeversich...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.4 Pflegeversicherung

Rz. 79 In der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft bei einem Anspruch auf das Spender-Krankengeld nach § 49 Abs. 2 SGB XI erhalten. Für die Zeit der Versicherungspflicht aufgrund des Leistungsbezugs sind von der Krankenkasse des Spendenempfängers Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beiträge werden nach § 57 Abs. 2 Satz 4 und 5 SGB XI aus 100 % d...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6 Auswirkungen des Bezuges von Spender-Krankengeld auf die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Rz. 74 Der Gesetzgeber zielt darauf ab, den Einkommensverlust des Spenders aus Anlass des spendenbedingten Arbeitsausfalls nach Möglichkeit umfassend auszugleichen und seinen sozialversicherungsrechtlichen Status in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu schützen. Der Bezug des Spender-Krankengeldes löst somit eine Versicherungszeit bzw. einen Mitglie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.3 Sonstige Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 57 Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Hiermit will der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass dem Leistungsberechtigten ausreichende Mittel für seinen Versicherungsschutz verbleiben, und andererseits verh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.2 Regelmäßig erzieltes Nettoarbeitsentgelt

Rz. 29 Der Spender erhält Krankengeld in Höhe von 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts, wenn er spendenbedingt arbeitsunfähig wird. Damit unterscheidet sich das Krankengeld nach § 44a in der Höhe deutlich von dem Krankengeld, welches bei einer spendenunabhängigen Arbeitsunfähigkeit nach § 47 zu berechnen ist. Die 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentg...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.2 Rentenversicherung

Rz. 76 Das Spender-Krankengeld i. S. d. § 44a begründet in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, wenn der Organspender im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig war. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 3 SGB VI verwiesen. Sollte der Organspender Krankengeld beziehen und ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.1 Krankenversicherung

Rz. 75 In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft des Spenders für die Dauer des Anspruchs auf das Spender-Krankengeld weiter bestehen, sofern vorher eine Mitgliedschaft bestand (§ 192 Abs. 1 Nr. 2). War der Spender freiwillig krankenversichert, beendet der Bezug des Spender-Krankengeldes die Mitgliedschaft nicht (vgl. § 9). Beiträge zur Krankenversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.3 Arbeitslosenversicherung

Rz. 78 Für die Zeit des Anspruchs auf Krankengeld i. S. d. § 44a SGB V besteht Arbeitslosenversicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III. Voraussetzung hierfür ist, dass der Organspender unmittelbar vor dem Krankengeldbezug arbeitslosenversicherungspflichtig war oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezog. Für die Zeit der Versicherungspflicht sind B...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr