Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

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Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Abs. 3 SGB XI sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung die Pflegekassen, ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. Bei jeder Krankenkasse wird eine Pflegekasse errichtet (vgl. § 46). Trotz dieser organisatorischen Anbindung sind sie als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell selbständig. Sie verfügen aufgrund der ... mehr

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Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 62 umfassen die Mittel der Pflegekassen die Betriebsmittel (vgl. § 63) und die Rücklage (vgl. § 64). Nach Maßgabe des § 80 SGB IV sind die Mittel der Versicherungsträger so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Sie sind getrennt von den Mitte... mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2.2 Rechtslage für selbstzahlende Bestandsmitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 müssen die Pflegekassen ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler, die bereits vor diesem Zeitpunkt in diesem Status Mitglied der sozialen Pflegeversicherung waren, eine Meldung entsprechend Abs. 1 erstatten. Die Meldung hat spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfolgen. Bei Pflegekassen, die sich im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 weder die Elterneigenschaft so... mehr

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Sommer, SGB XI § 62 Mittel ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem unverändert. mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 34 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) zum 28.3.2024 in Kraft getreten. In Art. 35 Abs. 10 desselben Gesetzes ist sodann geregelt, dass Abs. 2 zum 1.7.2026 bereits wieder außer Kraft tritt. mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtslage für selbstzahlende Neumitglieder ab dem 1.7.2025 (Abs. 1) Rz. 5 Nach Abs. 1 hat die Pflegekasse ab dem 1.7.2025 für Selbstzahler bei Beginn einer Mitgliedschaft eine Meldung i. S. d. § 55a Abs. 3 über die zentrale Stelle nach § 81 EStG an das BZSt zu richten. Bei Ende der Mitgliedschaft hat sie eine Meldung nach § 55a Abs. 6 zu erstatten. Bei Beginn der Mitglie... mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.9 Datenverarbeitung der beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen (Abs. 9)

Rz. 18 Nach Abs. 9 verarbeiten die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die nach den Abs. 4 und 5 übermittelten Angaben ausschließlich für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und den Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder nach § 55 Abs. 3a. Für die Verarbeitung der durch das automatisierte Verfahren gewonnenen D... mehr

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Sommer, SGB XI § 55b Meldun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die neue Regelung in § 55a, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Beitragssatzermittlung geschaffen wurden. § 55b sieht weitere Regelungen für das Meldeverfahr... mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.5 Anlage und Verwaltung der Rücklage (Abs. 5)

Rz. 8 Nach Abs. 5 Satz 1 ist die Rücklage getrennt von den sonstigen Mitteln so anzulegen, dass sie für den nach Abs. 1 bestimmten Zweck verfügbar ist. Damit sind langfristige Anlagemöglichkeiten grundsätzlich ausgeschlossen, denn die Rücklage muss zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen zur Verfügung stehen können, um die Leistungsfähigkeit der Pflegekasse sicher... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.2 Berechnungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 enthält Bestimmungen zum Berechnungsverfahren des Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds im Rahmen des monatlichen Ausgleichs (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Nach Satz 1 erhält die Pflegekasse bis zum Monatsende den Unterschiedsbetrag aus dem Ausgleichsfonds, wenn die Ausgaben zuzüglich des Betriebsmittel- und Rücklage-Solls hö... mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.1 Finanzausgleich der Leistungsaufwendungen und Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam getragen. Nach Abs. 1 Satz 2 findet zu diesem Zweck zwischen allen Pflegekassen ein Finanzausgleich statt. Die Leistungsaufwendungen der Pflegekassen können dabei grundsätzlich in voller Höhe im Rah... mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt). Es handelt sich dabei um einen Ausgabenausgleich, mit dem ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz ermöglicht wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass Mitglieder einer Pflegekasse mit einem hohen Anteil an Pflegefällen und demzufo... mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die rechtlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Einführung und Einrichtung des automatisierten Übermittlungsverfahrens geschaffen, das gemäß der Regelung in § 55 Abs. 3c bis zum 31.3.2025 zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln ist und mit dem sämtlichen beitragsabf... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den monatlichen Ausgleich, der durchgeführt wird, damit der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bei den Pflegekassen im Rahmen des Finanzausgleichs zeitnah Rechnung getragen werden kann (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 131 zu § 76). Sie wird ergänzt durch die Vorschrift über den Ausgleichsfonds in § 65, die allgemeine Vorschrift über den Finanzausgleich in § 66 ... mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.1 Verwendung der Betriebsmittel (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 dürfen Betriebsmittel nur für die gesetzlichen oder durch die Satzung vorgesehen Aufgaben sowie für die Verwaltungskosten verwendet werden. Hierzu gehören die Leistungsausgaben, die Verwaltungskostenpauschale, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes, die Auffüllung der Rücklage, die Finanzierung de... mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.4 Datenübermittlung durch das BZSt (Abs. 4)

Rz. 12 Nach Abs. 4 hat das BZSt die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erforderlichen Daten, soweit diese vom BZSt gemäß den §§ 39 und 39e EStG für die Zwecke des Lohnsteuerabzuges gespeichert werden, einschließlich des Gültigkeitszeitraumes, für den sie zu berücksichtigen sind, an die zentrale Stelle na... mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 2.2 Höhe der Betriebsmittel (Abs. 2)

Rz. 5 Nach Abs. 2 Satz 1 dürfen die Betriebsmittel im Durchschnitt des Haushaltsjahres monatlich das Einfache des nach dem Haushaltsplan der Pflegekasse auf einen Monat entfallenden Betrages der in Abs. 1 Nr. 1 genannten Aufwendungen nicht übersteigen. Damit wird gewährleistet, dass die überschüssigen Betriebsmittel zur zügigen Auffüllung der Rücklage und zur Finanzierung des... mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.3 Befugnis zur Datenermittlung und Anmeldung beim BZSt (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 3 Satz 1 erheben die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds erforderlichen Daten beim BZSt. Die Regelung weicht damit von dem sog. Ersterhebungsgrundsatz ab. Insoweit sind die in § 35 SGB I genannten Stelle... mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.3 Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 kann das Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Zahlungsverkehrs nähere Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen. Diese Befugnis ermöglicht eine praktikable Abwicklung von Zahlungsein- und -ausgängen und der Kontenführung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 75). In § 8 der Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pfle... mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.1 Zweck der Rücklage (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 sieht vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit eine Rücklage zu bilden hat. Die Regelung entspricht damit der in § 261 Abs. 1 SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72). Die Norm für die Krankenversicherung wiederum orientiert sich an der Vorgängervorschrift des § 365 RVO (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 228 zu § 270). Durch Ansammlung entsp... mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.6 Abmeldung beim BZSt (Abs. 6)

Rz. 14 Nach Abs. 6 meldet bei Wegfall der Notwendigkeit zum Abruf nach Abs. 1 Satz 1 die beitragsabführende Stelle oder die Pflegekasse das Mitglied vom automatisierten Abrufverfahren über die zentrale Stelle nach § 81 EStG oder über die Datenstelle der Rentenversicherung nach § 145 Abs. 1 SGB VI innerhalb von 6 Wochen beim BZSt ab. Das BZSt hat den gespeicherten Datensatz i... mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.5 Speicherung und Mitteilung von Änderungen durch das BZSt (Abs. 5)

Rz. 13 Nach Abs. 5 speichert das BZSt den Datenabruf nach Abs. 3 und die Datenübermittlung nach diesem Absatz und nach den Abs. 4 und 6 in seiner Datenbank. Ergibt sich eine Änderung bei der Elterneigenschaft oder der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds nach § 55 Abs. 3, übermittelt das BZSt einen Datensatz mit den geänderten Daten ei... mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung der Pflegekassen zur Bildung und Verwendung einer Rücklage (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 72) und konkretisiert damit die allgemeine Vorschrift des § 82 SGB IV, die vorsieht, dass die Versicherungsträger nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit, ... mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.1 Ablauf des automatisierten Übermittlungsverfahrens (Abs. 1)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 rufen die beitragsabführenden Stellen, die zur Berücksichtigung von Zu- oder Abschlägen verpflichtet sind, und die Pflegekassen beim BZSt die für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und 3a erforderlichen Daten in einem automatisierten Verfahren ab. Nach Abs. 1 Satz 2 erfolgt der Datenabruf der beitragsabführenden Stellen und der Pflegekassen ... mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.4 Kündigungsermessen

Rz. 9 Sowohl im Falle der ordentlichen Kündigung nach Abs. 1 Satz 1 als auch im Falle der außerordentlichen Kündigung nach Abs. 2 Satz 1 stellt der Gesetzgeber aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung dieser Bestimmungen als "Kann-Regelung" die Entscheidung der Landesverbände der Pflegekassen über eine Kündigungsmaßnahme in deren Ermessen. Liegen hiernach die gesetzlichen Vora... mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.2 Durchführung des Sicherstellungsauftrags (Satz 2)

Rz. 6 Zur Durchführung des Sicherstellungsauftrags schließen die Pflegekassen bzw. deren Verbände mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen (Satz 2). Diese Regelung ist Folge des aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend übernommenen Sachleistungsprinzips (vgl. § 2 Abs. 2 S... mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.1 Auflösung des Versorgungsvertrags durch Kündigung

Rz. 2 Zur Auflösung bestehender Versorgungsverträge gemäß §§ 72, 73 bedarf es der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung verliert der Einrichtungsträger den ihm durch Versorgungsvertrag verliehenen Status als zugelassene Pflegeeinrichtung und damit die ihm vertraglich eingeräumte Berechtigung, an der... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.4 Betriebsmittel-Ist und Höhe der Rücklage (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Nr. 4 sind der am 1. des Monats vorhandene Betriebsmittelbestand, also das Betriebsmittel-Ist, und die Höhe der Rücklage, also das Rücklage-Ist, zu ermitteln. Unter dem Betriebsmittel-Ist ist die Summe aller liquiden Bestände der Pflegekasse unabhängig von ihrer Fristigkeit zu Beginn des laufenden Monats zu verstehen; sie entspricht dem Endbestand des Vormo... mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.2 Rücklagesoll (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt die Höhe des Rücklagesolls: Die Pflegekassen haben einheitlich eine Rücklage in Höhe von 50 vom Hundert des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben zu bilden. In der Pflegeversicherung wird die Höhe der zu bildenden Rücklage nicht wie in der Krankenversicherung der Selbstverwaltung überlassen. Während die ... mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 wird nach Ablauf des Kalenderjahres zwischen den Pflegekassen ein Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Erge... mehr

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.2 Durchführung und Vereinbarung mit den Spitzenverbänden (Abs. 1 Satz 3 bis 5)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 führt das Bundesamt für Soziale Sicherung den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch. Dieses verwaltet auch den Ausgleichsfonds (vgl. § 65). Der Gesetzgeber hat die Durchführung des Finanzausgleichs bei Schaffung des SGB XI zum 1.1.1995 dem Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt) übertragen, weil diese Behörde durch d... mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.1 Träger und Inhalt des Sicherstellungsauftrags (Satz 1)

Rz. 3 Träger und Adressat des Sicherstellungsauftrags sind ausschließlich die Pflegekassen. Demgegenüber sind die Pflegeeinrichtungen nach dem Willen des Gesetzgebers von der unmittelbaren gesetzlichen Verantwortung für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung ausgenommen. Dies unterscheidet die Regelung des Satzes 1 von der im Übrigen aus dem Bereich der gesetzl... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1 Daten zur Durchführung des monatlichen Ausgleichs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, welche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds erforderlich sind. Während der Gesetzentwurf hierzu lediglich das Beitrags-Soll der Mitglieder ohne das Beitrags-Soll aus den Rentenzahlungen sowie die tatsächlich verausgabten Leistungsaufwendungen des Vormonats benannte (vgl. BT-Drs.... mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge aus: den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklage (§ 64 Abs. 4), den vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Die Pflicht der Deutschen Rentenversicherung B... mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.5 Besondere verfahrensrechtliche Anforderungen

Rz. 12 Betrachtet man im Einklang mit der heute vorherrschenden Rechtsauffassung die von den Landesverbänden der Pflegekassen erklärte Kündigung rechtlich als Verwaltungsakt (vgl. hierzu Rz. 3), bedarf es zu ihrer Rechtmäßigkeit der vorherigen Anhörung der Pflegeeinrichtung nach Maßgabe des § 24 SGB X . Dem betroffenen Leistungserbringer ist hiernach vor einer abschließenden ... mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.7 Vereinbarungsoption zur Vermeidung einer Kündigung

Rz. 15 Die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit Wirkung zum 1.7.2008 neu eingefügte Regelung des Abs. 1 Satz 3 ermöglicht es den Landesverbänden der Pflegekassen und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe, einvernehmlich durch eine Vereinbarung mit dem Träger der Pflegeeinrichtung von einer fristgebundenen Kündigung abzusehen, obgleich deren Voraussetzungen vorlieg... mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.1 Grundsätze der Zusammenarbeit (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fasst die wesentlichen Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst sowie dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden zusammen. Inhaltlich sehen diese Grundsätze zur wechselseitigen Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB XI und den heimr... mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 12 Abs. 1 Satz 1 weist den Pflegekassen als wesentliche Aufgabe die Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten zu. Zur Erreichung dieses Ziels haben sie hierbei mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammenzuarbeiten und auf die Beseitigung von Mängeln der pflegerischen Vers... mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.3 Zuführung von Mitteln aus der Rücklage (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 hat die Pflegekasse Mittel aus der Rücklage den Betriebsmitteln zuzuführen, wenn Einnahme- und Ausgabeschwankungen innerhalb eines Haushaltsjahres nicht durch die Betriebsmittel ausgeglichen werden können. Mit dieser Verpflichtung wird sichergestellt, dass eine Erstattung der Mehrausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs i. S. d. § 67 Abs. 2 Satz 2 erst dann e... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.3 Betriebsmittel- und Rücklage-Soll (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Nr. 3 sind das Betriebsmittel-Soll und das Rücklage-Soll zu ermitteln. Das Betriebsmittel-Soll darf nach § 63 Abs. 2 Satz 1 im Durchschnitt des Haushaltsjahres monatlich das Einfache des nach dem Haushaltsplan der Pflegekasse auf einen Monat entfallenden Betrages der vorgesehenen Aufwendungen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Beträge sind der Rückl... mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.3 Informationsverpflichungen (Abs. 3 und 4)

Rz. 6 Die wirksame Zusammenarbeit der Landesverbände der Pflegekassen, der auf Landesebene organisierten Medizinischen Dienste sowie des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den nach den heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden setzt zur wechselseitigen Aufgabenerfüllung der Beteiligten nach Maßgabe des Abs. 1 einen hierzu n... mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.4 Übersteigen des Rücklagesolls (Abs. 4)

Rz. 7 Nach Abs. 4 Satz 1 ist bei einem Übersteigen des Rücklagesolls durch die Rücklage der übersteigende Betrag den Betriebsmitteln bis zu der in § 63 Abs. 2 genannten Höhe zuzuführen. Darüber hinaus sind nach Abs. 4 Satz 2 verbleibende Überschüsse bis zum 15. des Monats an den Ausgleichsfonds (§ 65) zu überweisen. Damit ist vorrangig die Auffüllung des Betriebsmittelsolls b... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.3 Mitteilung der Berechnungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Abs. 3 haben die Pflegekassen dem Bundesamt für Soziale Sicherung die notwendigen Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. So wird die konkrete Durchführung des Finanzausgleichs ermöglicht (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Die Norm enthält damit neben der Pflicht der Pflegekassen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen in Abs. 1 auch die Pflicht zur Mitteilung bzw.... mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.8 Rechtsschutz

Rz. 18 Für Klagen gegen die Kündigung von Versorgungsverträgen steht nach Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 73 Abs. 2 der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Im Wege der Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 SGG ist dort über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Versorgungsverträgen zu entscheiden. Der Klage geht kein Vorverfahren voraus. Ferner hat die Klage keine aufschiebende W... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.2 Beitrags-Ist (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Nr. 2 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Einnahmen, also das Beitrags-Ist, zu ermitteln. Dabei handelt es sich um die kumulierten Einnamen von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats. Hierzu gehören alle für die Pflegekassen durch die Krankenkassen eingezogenen Beitragseinnahmen und alle sonstigen Einnahmen der Pflegekassen. Nicht d... mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.3 Verordnungsermächtigungen (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 kann das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere regeln über: die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach den §§ 66 bis 68, die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür von den Pflegekassen mi... mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgabenist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben zu ermitteln, also das Ausgaben-Ist. Dabei handelt es sich um die kumulierten Beträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats hinsichtlich aller Leistungsausgaben, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes und alle sonstigen Au... mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020. mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020. mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.2 Ordentliche Kündigung

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 kann der Versorgungsvertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Wenngleich in Fällen der ordentlichen Kündigung die Kündigung des gesamten Versorgungsvertrages in der Praxis den Regelfall darstellt, eröffnet daneben die Regelung des Abs. 1 Satz 1 nach dem Wortlaut der V... mehr