Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Wohngeld

Rz. 18 Der Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz [12] dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet, § 1 WoGG. Nach dieser Zweckrichtung ist das Wohngeld dem Grunde nach unpfändbar. Ausdrücklich ist ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Altersteilzeit

Rz. 78 Durch das Altersteilzeitgesetz [132] wurde älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs spätestens ab 31.12.2009 vermindern und damit die...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Entscheidung

Rz. 281 Vor der Entscheidung ist der Gläubiger zu hören, da überwiegende Belange des Gläubigers einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrags entgegenstehen können (§ 850f Abs. 1 ZPO). Nach dem Wortlaut des Gesetzes ([...] einen Teil belassen [...]) darf die Erhöhung der Freibeträge jedoch nicht dazu führen, dass das ganze Arbeitseinkommen gänzlich unpfändbar wird, ein Rest des pf...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Antragsrecht

Rz. 48 Auf die Sozialleistungen besteht ein einklagbarer Anspruch (§ 38 SGB I). Die Sozialleistungen werden zwar nicht von Amts wegen gewährt, es muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Diesen Antrag kann aber auch der Gläubiger anstelle des Schuldners stellen. Das Antragsrecht ergibt sich nach der Pfändung des konkreten Sozialleistungsanspruchs.[39]mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Vermögenswirksame Leistungen

Rz. 39 Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zur Vermögensbildung durch den Arbeitnehmer zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbringt, sind ebenso wie die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitseinkommens, also ohne zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, zweckgebunden nach Maßgabe der §§ 2, 10 und 11 5. VermBG und gem. § 2 Abs. 7 5....mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 196 Treffen mehrere Pfändungen nach § 850c ZPO aufeinander, gilt der Grundsatz der Priorität; derjenige Gläubiger, dessen Pfandrecht zuerst wirksam geworden ist, wird auch zuerst befriedigt. Werden mehrere Pfändungen gleichzeitig wirksam, sind sie nach dem Verhältnis der Forderungen aufzuteilen. Rz. 197 Dieser Grundsatz gilt auch in dem Fall des Zusammentreffens einer "no...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altersversorgung

Rz. 82 Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt (§ 1a BetrAVG). Rz. 83 Is...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Für die Praxis relevant sind hierbei insbes. die Leistungen der Sozialversicherung, geregelt in dem seit dem 1.1.1976 wirksamen Sozialgesetzbuch Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil (SGB I). Rz...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Zahlkind und Zählkind

Rz. 25 Wird die Pfändung durch ein Zahlkind erwirkt und sind lediglich weitere Zahlkinder vorhanden, bestimmt sich der pfändbare Betrag nach Kopfteilen am gesamten Kindergeldbetrag (§ 54 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 S. 1 SGB I). Rz. 26 Beispiel Der Schuldner ist verheiratet und hat vier Kinder, für die er Kindergeld erhält, und zwar 2 × 219,00 EUR (für die ersten beiden Kinder) zzgl. 22...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Rückerstattungsanspruch

Rz. 52 Einige Entscheidungen sind in den letzten Jahren zur Frage der Pfändbarkeit von Beitragserstattungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 210 SGB VI (früher § 1303 RVO) ergangen. Eine Beitragserstattung kommt insbes. bei rückkehrwilligen ausländischen Arbeitnehmern zum Tragen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / IX. Ansprüche im Einzelnen

1. Taschengeldanspruch Rz. 60 In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass Schuldner ohne eigenes Einkommen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, da sie von dem finanzkräftigen Ehepartner, Lebenspartner oder sonstigen Verwandten unterstützt werden. Der Taschengeldanspruch des Ehemannes bzw. der Ehefrau oder auch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin gegen den ander...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XV. Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen/Sozialgeldleistungen

1. Allgemein Rz. 219 Mehrere Arbeitseinkommen oder mehrere Sozialgeldleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen sind auf Antrag des Gläubigers bei der Pfändung zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO). Selbstverständlich kann der Gläubiger verschiedene Arbeitseinkommen bzw. Sozialgeldleistungsansprüche auch jeweils gesondert pfänden. In diesem Fa...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / V. Laufende pfändbare Geldleistungen

1. Pfändbarkeit Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B....mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / X. Weitere Ansprüche

1. Altersteilzeit Rz. 78 Durch das Altersteilzeitgesetz [132] wurde älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) fördert durch Leistungen nach diesem Gesetz die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs spätestens ab 31.12.2009 vermind...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / VI. Einzelprobleme zu pfändbaren Ansprüchen

1. Antragsrecht Rz. 48 Auf die Sozialleistungen besteht ein einklagbarer Anspruch (§ 38 SGB I). Die Sozialleistungen werden zwar nicht von Amts wegen gewährt, es muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Diesen Antrag kann aber auch der Gläubiger anstelle des Schuldners stellen. Das Antragsrecht ergibt sich nach der Pfändung des konkreten Sozialleistungsanspruchs.[39] 2. Pf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / A. Einleitung

I. Gesetzliche Regelungen Rz. 1 Die Lohnpfändung zeigt oftmals nicht nur Erfolg durch die unmittelbare Geldleistung des pfändbaren Betrags, sondern sie zeigt auch Wirkung im Hinblick auf die mit der Lohnpfändung verbundenen Folgen für den Schuldner. Selbst der häufigere Besuch des Gerichtsvollziehers ist dem Schuldner oftmals lieber als die Pfändung des Arbeitslohns, mit der ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / III. Pfändbares Einkommen

1. Allgemein Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XX. Schutz des Gläubigers bei Lohnverschleierung

1. Fingiertes Einkommen Rz. 314 Arbeitet der Schuldner bei einem Dritten ohne jede Vergütung oder nur gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung, wird zum Schutz des Gläubigers eine angemessene Vergütung fingiert (§ 850h Abs. 2 ZPO).[451] In der Praxis sind diese Fälle dann anzutreffen, wenn der Schuldner gegen ein geringes Taschengeld bei seinem Ehepartner oder die Kinde...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / VI. Wirkung der Pfändung

1. Rechtsstellung des Gläubigers nach der Pfändung Rz. 164 Nach wirksamer Pfändung darf der Gläubiger alle zur Erhaltung seines Pfändungspfandrechts erforderlichen Sicherungsmaßnahmen betreiben, insbesondere:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / IV. Leistungen der Vermögensbildung

1. Vermögenswirksame Leistungen Rz. 39 Vereinbarte vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zur Vermögensbildung durch den Arbeitnehmer zusätzlich zu dem sonstigen Arbeitseinkommen erbringt, sind ebenso wie die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitseinkommens, also ohne zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, zweckgebunden nach Maßgabe der §§ 2, 10 und 11 5...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / C. Pfändbarkeit von Sozialleistungsansprüchen

I. Dienst- und Sachleistungen Rz. 5 Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen (z.B. Krankenpflege, Haushaltshilfe, Heilmittel) unterliegen nicht der Pfändung (§ 54 Abs. 1 SGB I). Es handelt sich hierbei um zweckgebundene Leistungen, die höchstpersönlich gewährt werden und somit nicht übertragbar sind.[4] II. Einmalige Geldleistungen Rz. 6 Einmalige Geldleistungen unterliegen nur...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VIII. Bedingt pfändbare Bezüge

1. Gesetzliche Regelung Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XVI. Härteklausel nach § 850f Abs. 1 ZPO

1. Gesetzliche Regelung Rz. 261 Diese Vorschrift will zugunsten des Schuldners erreichen, dass trotz des standardisierten Lohnpfändungsverfahrens die individuellen Bedürfnisse im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen sind. Ein Pfändungsschutz bei Leistungen einer Versicherung (z.B. Unfallversicherung) besteht jedoch nicht für selbstständige Gewerbetreibende oder ehemals sel...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XVII. Erhöhung des Pfändungsbetrags

1. Deliktsansprüche Rz. 283 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Fahrlässigkeit des Deliktanspruchs reicht nicht aus, bedingter Vorsatz dagegen genügt), kann er beantragen, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen not...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / IV. Kindergeld

1. Gesetzliche Regelung Rz. 22 Die lange Zeit strittigen Fragen der Pfändbarkeit von Kindergeld wurden bereits durch das 1. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches weitgehend bereinigt. Eine entsprechende Änderung erfolgte bei der Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen nach § 850e Nr. 2a ZPO. Auf das wichtigste Regulativ der Pfändung...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XI. Pfändbares Arbeitseinkommen

1. Gesetzliche Regelung Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / D. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen

I. Gesetzliche Regelung Rz. 63 Ebenso wie § 54 SGB I wurde durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs v. 13.6.1994 auch § 850e Nr. 2a ZPO über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen geändert. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte infolge des Jahressteuergesetzes 1996 durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Ä...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / B. Einheitliches Arbeitsverhältnis

I. Dauerpfändung Rz. 8 Nicht nur derzeitige, auch künftig fällig werdende Forderungen können grds. gepfändet werden. Künftige Forderungen werden jedoch nur dann gepfändet, wenn diese im Pfändungsbeschluss ausdrücklich erwähnt sind. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungs...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten

a) Gesetzliche Grundlagen Rz. 114 Aus dem Wortlaut des § 850c Abs. 4 ZPO a.F. (jetzt § 850c Abs. 6 ZPO [175]), der durch das 4. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen v. 28.2.1978,[176] in Kraft getreten am 1.4.1978, eingeführt worden ist, ist zu schließen, dass der Drittschuldner einen Unterhaltsberechtigten, dem der Schuldner Unterhalt gewährt oder zu Unterhalt verpfli...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / III. Laufende Geldleistungen

1. Elterngeld und Betreuungsgeld Rz. 10 Bis zum 30.12.2008[8] galt das Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG). Am 1.1.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in Kraft getreten[9] Elterngeld wird als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Es kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Basise...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Verzicht oder Abtretung

Rz. 216 In der Praxis kommt es durchaus vor, dass der Unterhaltsgläubiger sein Vorrecht nicht immer in Anspruch nimmt (zur Erhaltung der Arbeitsmoral des Schuldners). Auch hier erhält der nachrangige Gläubiger nichts, da das Prioritätsprinzip entgegensteht. Rz. 217 Der Verrechnungsantrag greift auch in diesem Fall, das Vollstreckungsgericht muss in seinem Beschluss eine fikti...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / I. Dauerpfändung

Rz. 8 Nicht nur derzeitige, auch künftig fällig werdende Forderungen können grds. gepfändet werden. Künftige Forderungen werden jedoch nur dann gepfändet, wenn diese im Pfändungsbeschluss ausdrücklich erwähnt sind. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 160 Bei der Arbeitseinkommenspfändung werden solche Gläubiger bevorrechtigt, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden; das sind der Ehegatte/Lebenspartner, der getrenntlebende Ehegatte/Lebenspartner, der frühere Ehegatte/Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, ein Elternteil nach §§ 1615l, 1615n, BGB. Rz. 161 Bei der Pfändung wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Altersvorsorge – Pfändungsschutz

Rz. 90 Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge[138] wurden die §§ 851c und 851d ZPO neu ins Gesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers ist, die Absicherung der Altersvorsorge selbstständiger Personen zu regeln und gleichen Schutz wie bei abhängig Beschäftigten zu gewähren. Ansprüche auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbei...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Verfahrensfragen

Rz. 66 Wie bei der Pfändung von Sozialgeldleistungen in § 54 SGB I ist auch bei der Zusammenrechnung klargestellt, dass Ansprüche nach dem SGB grds. der Zusammenrechnung mit Arbeitseinkommen unterliegen, Billigkeitsgesichtspunkte sind nicht mehr entscheidungsrelevant. Die Ansprüche selbst müssen nur als solche pfändbar sein.[59] Da der Anspruch des Schuldners auf Zahlung von...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Deliktsansprüche

Rz. 283 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Fahrlässigkeit des Deliktanspruchs reicht nicht aus, bedingter Vorsatz dagegen genügt), kann er beantragen, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Besonderheit: Insolvenz

Rz. 204 Von dem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO ausgenommen ist die Zwangsvollstreckung durch Unterhaltsgläubiger in den Teil der Bezüge, der nach den § 850d ZPO für diese (privilegierten) Gläubiger erweitert pfändbar ist und nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 89 Abs. 2 S. 2 InsO), sog. Vorrechtsbereich. Rz. 205 Allerdings muss hierbei der Anspruch des Unterhaltsgl...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Antrag

Rz. 230 Der Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Einkommen muss nicht gleichzeitig mit dem Pfändungsantrag gestellt werden. Ist jedoch bereits ein Einkommen durch einen Gläubiger gepfändet und stellt dann ein weiterer Gläubiger den Antrag auf Zusammenrechnung aller Einkommen, können die Rechte des erstpfändenden Gläubigers auch nach der Zusammenrechnung nicht mehr beeinträch...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Soziale Gründe

Rz. 269 § 850f Abs. 1 Alt. 1 ZPO ist mit Wirkung v. 1.7.1992 in das Gesetz eingefügt worden und soll der Situation der ständig steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Sofern die Pfändungsfreibeträge nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder die festgelegten Freibeträge bei einer Unterhaltspfändung unter die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts i.S.d. SGB II bzw....mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 22 Die lange Zeit strittigen Fragen der Pfändbarkeit von Kindergeld wurden bereits durch das 1. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches weitgehend bereinigt. Eine entsprechende Änderung erfolgte bei der Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen nach § 850e Nr. 2a ZPO. Auf das wichtigste Regulativ der Pfändung, die Zweckbestimmung d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 50 Unter den Begriff Urlaubsgeld fällt nicht das Entgelt, das der Arbeitnehmer für nicht genommenen Urlaub erhält (Urlaubsabgeltungsanspruch). Die lange Zeit streitige Frage, ob es sich hierbei um einen höchstpersönlichen und zweckgebundenen Anspruch handelt, der bereits nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht übertragbar und somit auch nicht pfändbar ist, hat sich nach der Entschei...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altenteil

Rz. 70 Bei einem Altenteil (Leibgeding) handelt es sich um Nutzungen und/oder wiederkehrende Leistungen, die der Schuldner als Gegenleistung aus Anlass einer Grundstücksübergabe zur Altersversorgung der Veräußerer zahlen muss.[119] Der Begriff des Altenteils in § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO entspricht demjenigen in Art. 96 EGBGB.[120] Rz. 71 Das Altenteil muss nicht dinglich im Gru...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitseinkommen

A. Einleitung I. Gesetzliche Regelungen Rz. 1 Die Lohnpfändung zeigt oftmals nicht nur Erfolg durch die unmittelbare Geldleistung des pfändbaren Betrags, sondern sie zeigt auch Wirkung im Hinblick auf die mit der Lohnpfändung verbundenen Folgen für den Schuldner. Selbst der häufigere Besuch des Gerichtsvollziehers ist dem Schuldner oftmals lieber als die Pfändung des Arbeitslo...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Strafgefangenengelder

Rz. 29 Bei den einem Gefangenen auszuzahlenden Geldern sind folgende Begriffe zu unterscheiden: Rz. 30 Das Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen innerhalb der Strafanstalt oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis ist als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO anzusehen (§ 43 StVollzG und § 200 StVollzG i.V.m. § 18 SGB...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 322 Das Vollstreckungsgericht prüft in keinem Fall das Bestehen und die Höhe des angeblichen Anspruchs. Den Streit über die Höhe des von dem Drittschuldner berechneten fiktiven Arbeitseinkommens muss der Gläubiger im Prozessweg austragen.[459] Für Klagen des Gläubigers gegen den Drittschuldner aus verschleiertem Arbeitseinkommen sind die Arbeitsgerichte zuständig, wenn d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Taschengeldanspruch

Rz. 60 In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass Schuldner ohne eigenes Einkommen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, da sie von dem finanzkräftigen Ehepartner, Lebenspartner oder sonstigen Verwandten unterstützt werden. Der Taschengeldanspruch des Ehemannes bzw. der Ehefrau oder auch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin gegen den anderen Ehepartner/Lebenspa...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / VII. Gänzlich unpfändbare Bezüge

Rz. 48 Die in § 850a Nr. 7 und 8 ZPO genannten Sterbe- und Gnadenbezüge und die Blindenzulagen sind ohne Ausnahme unpfändbar. Das gilt auch für Beitragsforderungen privater Pflegeversicherungsunternehmen, diese Ansprüche sind auch nicht nach § 850b ZPO bedingt pfändbar.[77] 1. Blindengeld Rz. 49 Leistungen, die einem Blinden als Schadensersatz nach bürgerlich-rechtlichen Vorsc...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Verfahren

Rz. 212 Vor der Entscheidung über einen Verrechnungsantrag hat das Vollstreckungsgericht den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Der Beschluss, welcher den Beteiligten zuzustellen ist, ergeht mit konstitutiver Wirkung. So lange der Beschluss dem Drittschuldner nicht zugestellt wird, leistet dieser nach dem Inhalt der ihm vorliegenden Pfändungsbeschlüsse, Abtretungen u...mehr