Fachbeiträge & Kommentare zu Pfändung

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Verwertung

Rz. 39 Der gepfändete Geschäftsanteil ist regelmäßig anderweitig zu verwerten (§ 844 ZPO), meistens wird die Versteigerung angeordnet.[31] Die Versteigerung kann auch dann erfolgen, wenn der Anteil inzwischen aufgrund einer nach der Pfändung beschlossenen Satzungsänderung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung eingezogen worden ist.[32] Rz. 40 Erfolgt die öffentliche V...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Ausgleichsanspruch

Rz. 48 Da die Kontoinhaber im Zweifel Gesamtgläubiger sind,[44] haben sie einen Ausgleichsanspruch gegeneinander nach § 430 BGB.[45] Hierzu werden sie zu gleichen Teilen berechtigt bzw. verpflichtet, soweit zwischen ihnen eine abweichende Regelung nicht vereinbart wurde. Diesen Ausgleichsanspruch sollte der Gläubiger immer pfänden. Rz. 49 Die Pfändung wird wirksam mit Zustell...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Anspruch auf bewegliche Sachen

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher kann bei der Sachpfändung gegen den Schuldner in Gegenstände bei einem Dritten nur pfänden, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist (§ 809 ZPO). Andernfalls muss der Gläubiger den Anspruch auf Herausgabe oder Leistung gegen den Dritten pfänden (§ 846 ZPO). Der Dritte ist dem Schuldner zur Herausgabe des Besitzes an der Sache verpflichtet, wenn...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Drittschuldner

Rz. 65 Die Pfändung erfolgt nach §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO und wird wirksam mit der Zustellung an die Drittschuldnerin.[59] Die DENIC-Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main) spielt die Schlüsselrolle im deutschen Domainrecht. Die DENIC eG betreibt den Nameserver der Top Level Domain ".de". Umstritten...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Erlösanspruch aus den erloschenen Rechten

Rz. 186 Nach § 91 Abs. 1 ZVG erlöschen die nach den Versteigerungsbedingungen nicht in das geringste Gebot fallenden dinglichen Rechte mit dem Zuschlag, i.Ü. werden die Rechte von dem Ersteher übernommen. Die Ansprüche aus den Grundpfandrechten bzw. Rechten eingetragen in Abt. II des Grundbuches setzen sich im Wege der dinglichen Surrogation am Erlös fort.[153] Rz. 187 Ein Er...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / VII. Kreditkarte

Rz. 68 Die Zahlung von Waren bzw. die Bezahlung von Rechnungen mittels Kreditkarten ist heute tägliche Praxis. Die Kreditkarte dient aber nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch der Kreditgewährung, als Mietwagenkaution oder Reisezahlungsmittel, zur Devisenbeschaffung etc. Da es für Kreditkartengeschäfte kein Sonderrechtsgebiet gibt, finden auch hierauf die allgemeinen ge...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Vollstreckungsschutz

Rz. 105 Die Vollstreckung in Miet- und Pachtzinsansprüche kann auf Antrag des Schuldners insoweit aufgehoben werden, als diese Einkünfte für den Schuldner zur laufenden Unterhaltung des Grundstückes und/oder notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Weiterhin ist die Pfändung aufzuheben, soweit der Schuldner diese Einkünfte zur Befriedigung von Gläubigeransprüche...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / A. Einleitung

Rz. 1 In der heutigen Zeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs verfügt nahezu jeder Schuldner über ein Bankkonto (Girokonto). Auch wird heute regelmäßig das monatliche Gehalt bzw. der Lohn auf ein Gehalts- oder Lohngirokonto überwiesen. Bei der Pfändung eines Girokontos ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Kontokorrent und dem Girovertrag.[1] Kontokorrent umschreibt zunä...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, 80. Aufl., 2022 Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 4. Aufl., 2018 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz, 9. Aufl., 2022 Böttcher, ZVG, 7. Aufl., 2022 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2021 Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl., 2008 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 16. Aufl., 2020 (z...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Bausparguthaben

Rz. 12 Nur der Teil des Bausparvertrags, den der Schuldner als Bausparguthaben selbst eingezahlt hat, unterliegt der uneingeschränkten Pfändung (§ 829 ZPO). Das nach Zuteilungsreife gewährte weitere Bauspardarlehen ist zweckgebunden und nicht pfändbar (s. Baugeld).[10] Rz. 13 Ein eventuelles Zinsguthaben auf das Bausparguthaben und ein Zinsbonus unterliegen ebenfalls der Pfän...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Prämienbegünstigtes Sparguthaben

Rz. 149 Der Schuldner kann für die ihm zustehenden vermögenswirksamen Leistungen die Einzahlung auf einen Sparvertrag in Anspruch nehmen, § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermBG. Die Einzelheiten werden im 5. VermBG geregelt. Im Sparvertrag verpflichtet sich der Schuldner gegenüber einem Kreditinstitut, einmalig oder laufend für die Dauer von mehreren Jahren seit Vertragsabschluss, mindeste...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 7. Abtretung

a) Einmalige Forderungen Rz. 195 Außer der Aufrechnungserklärung scheitert die Pfändung in der Praxis oftmals daran, dass dem Pfändungsgläubiger vorrangige Abtretungsvereinbarungen entgegengehalten werden. Hat der Schuldner den pfändungsfreien Betrag seines Arbeitseinkommens in zulässiger Weise abgetreten, geht die frühere Abtretung der späteren Pfändung vor. Diese Lohn- bzw....mehr

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§ 1 Forderungspfändung / b) Eidesstattliche Versicherung zur Auskunftserteilung

Rz. 181 Damit der Auskunftsverpflichtung durch den Schuldner mehr Bedeutung zukommt, erfolgte ab dem 1.1.1999 in § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO die Ergänzung, dass der Schuldner nicht nur verpflichtet ist, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben, sondern auch die Verpflichtung, we...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Aufforderung zur Auskunftserteilung

Rz. 229 Vielfach wird der Gläubiger im Ungewissen sein, welches Arbeitseinkommen der Schuldner tatsächlich bezieht und ob dieses nicht von anderen Gläubigern bereits gepfändet oder an diese abgetreten worden ist oder der Drittschuldner selbst ein Recht zur Aufrechnung hat. Um sich die erforderliche Klarheit zu verschaffen, besteht für den Drittschuldner gem. § 840 ZPO eine E...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt

Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Überweisung des gepfändeten Rechts gem. § 836 Ab...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Pfändungsschutz: Grundfreibetrag

Rz. 81 Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags nach § 850c ZPO (ab dem 1.7.2022 monatlich 1.330,16 EUR) wird nicht von einer Pfändung erfasst ("Basispfändungsschutz"). Hierbei handelt es sich ausdrücklich nur um den Grundfreibetrag nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO. Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc. getä...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / b) Übererlös

Rz. 190 Pfändbar ist auch ein eventueller Übererlös aus der Versteigerung, der nach Verteilung an die Berechtigten für den Schuldner offenbleibt. Rz. 191 Drittschuldner für den Anspruch auf Pfändung eines eventuellen Übererlösanspruchs ist der Schuldner und alte Grundstückseigentümer in einer Person.mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 7. Bedingt pfändbare Lebensversicherung

Rz. 99 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, unterliegen dann nicht der Pfändung, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Mit dieser Lebensversicherung sollen in erster Linie die Bestattungskosten abgedeckt werden.mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Kaufpreishinterlegung

Rz. 120 Bei Immobiliengeschäften wird vielfach im Kaufvertrag vereinbart, dass der zu zahlende Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu hinterlegen ist. Haben die Parteien eines Kaufvertrags die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer und damit auch pfändbarer Auszahl...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Kosten der Drittschuldnererklärung

Rz. 255 Bzgl. der Kosten, die dem Drittschuldner durch die Auskunftsverpflichtung nach der Pfändung entstehen, ist zu unterscheiden zwischen: Rz. 256 Insbesondere der Arbeitgeber oder die Bank als Drittschuldner können die Kosten für die Bearbeitung des Pfändungsbeschlusses, den Personal...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Ausforschungspfändung

Rz. 92 Beantragt der Gläubiger, einen Pfändungsbeschluss zu erlassen, in dem er sämtliche Bankverbindungen des Schuldners an dessen Wohnsitzgericht aufführt, wird dieser Antrag regelmäßig als unzulässige "Ausforschung" zurückgewiesen.[175] Die Intention des Gläubigers, über die Auskunftspflicht des Drittschuldners gem. § 840 ZPO in Erfahrung zu bringen, über welche Guthaben ...mehr

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Anhang: Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16. Dezember 2022, BGBl I, 2368

Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16. Dezember 2022, BGBl I, 2368 § 1 Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zi...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Besonderheit: Insolvenzverfahren

Rz. 34 Befindet sich der Schuldner im Insolvenzverfahren, regelt § 36 Abs. 4 InsO eine abweichende Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO gelten die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g-850l, 851c, 851d, 899–904, 905 S. 1 und 3 sowie § 906 Abs. 2–4 ZPO entsprechend. Dies bedeutet, dass für Entscheidungen, ob ein Gegenstand nach den zuvor ge...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / III. Und-Konto

Rz. 50 Wird das gemeinsame Konto von mehreren Kontoinhabern als sogenanntes Und-Konto geführt, gebührt ihnen die Verfügungsbefugnis gemeinsam. Keiner der Kontoinhaber kann ohne den anderen allein über das gesamte Konto verfügen. Untereinander kann es sich bei den Kontoinhabern um eine Gesamthandsgemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, GbR) oder um eine Bruchteilsgemeinschaft h...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Versicherungsschein

Rz. 83 Der Gläubiger sollte darauf achten, dass der Gerichtsvollzieher bei der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner den Versicherungsschein und die letzte Prämienquittung im Wege der Hilfspfändung in Besitz nimmt (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Der Versicherungsschein muss im Pfändungsbeschluss, ggf. in einem Ergänzungsbeschluss, genau bezeichnet sein; einer besonde...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / d) Zu § 840 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

Rz. 248 Der Drittschuldner hat dem Gläubiger sämtliche rechtsgeschäftliche Abtretungen, die ihm zur Zeit der Pfändung vorliegen, zugestellte Vorpfändungen und auch eine eigene Aufrechnungsmöglichkeit, z.B. aus Gehaltsvorschuss oder Darlehen, mitzuteilen. Die mitgeteilten Ansprüche sind nach Gläubiger, Anspruchsgrund und Höhe genau zu bezeichnen.[372] Rz. 249 Es ist unerheblic...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Weitere pfändbare Ansprüche

Rz. 24 Der Anspruch des Genossen auf Zuteilung und Auszahlung seines Gewinnanteils nach § 19 GenG ist als gewöhnliche Geldforderung zu pfänden. Drittschuldner ist die Genossenschaft (mindestens einem Vorstandsmitglied zustellen, § 25 Abs. 1 GenG). Rz. 25 Vergütungsansprüche, die dem Genossen aus Mitgliedergeschäften zustehen, sind selbstständige Forderungen, übertragbar und d...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Bezugsberechtigung eines Dritten

Rz. 145 Hat der Schuldner das Sparguthaben einem Dritten zugewendet, sollte der Gläubiger in jedem Fall die Bezugsberechtigung widerrufen.[126] Rz. 146 Ist der Schuldner verstorben, erwirbt der Bezugsberechtigte direkt den Anspruch auf das Sparguthaben, unbelastet mit dem Pfandrecht.[127] Rz. 147 Ist der Schuldner verheiratet, steht das Sparguthaben möglicherweise den Ehegatte...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / IV. Anderkonto

Rz. 53 Anderkonten werden regelmäßig von Notaren, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern geführt. Hierbei handelt es sich um Treuhandkonten, auf denen Fremdgeld treuhänderisch für den Treugeber verwahrt wird. Kontoinhaber ist jedoch der Treuhänder, also der Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer.[50] Rz. 54 Hat der Gläubiger einen Titel gegen den Treugeber und pfändet er ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / b) Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 167 Wegen der Abschaffung der Lohnsteuerkarte wurde ab 2013 (stufenweise bereits ab 2011) das elektronische Meldeverfahren ELStAM eingeführt. Der Arbeitgeber erhält die relevanten persönlichen Merkmale des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten beim Bundesamt für Finanzen mittels Datenfernübertragung. ELStAM steht als Akronym für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkm...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 6. Versicherung verbundener Leben

Rz. 97 Vielfach werden Lebensversicherungsverträge über verbundene Leben, insbes. bei Ehegatten, abgeschlossen. Hierbei fällt die Versicherungssumme bei Ableben des zuerst Versterbenden an den anderen Ehegatten, spätestens aber wird die Versicherungssumme fällig an einem vereinbarten Kalendertag. Der Anspruch steht den Ehegatten in Gemeinschaft zu. Entgegenstehende Vereinbar...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Zu § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 236 Nach der nach wie vor vorherrschenden Meinung in der Literatur und Judikatur genügt es zur Erfüllung der Verpflichtung des Drittschuldners, wenn er nach der Pfändung dem Gläubiger gegenüber erklärt, dass er die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit ist.[357] Es reicht ebenfalls aus, wenn er erklärt, dass er nicht zur Zahlung bereit ist, ohne...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Auszahlungsanspruch aus Hinterlegung

Rz. 124 Aufgrund der Hinterlegung des Kaufpreises hat der Verkäufer wiederum einen Anspruch auf Auszahlung aus der Hinterlegung gegenüber dem Notar. Es handelt sich hierbei um einen Forderungsanspruch, der zwar nicht einklagbar ist, jedoch der Pfändung unterliegt. Sollte der Notar die Auszahlung nicht vornehmen, muss der Gläubiger im Wege der Dienstaufsicht vorgehen (§ 15 BN...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Einziehung des Geschäftsanteils

Rz. 32 Vielfach findet sich in Gesellschaftsverträgen die Bestimmung, dass der Geschäftsanteil eingezogen wird, wenn er gepfändet ist (§ 34 GmbHG).[24] Dieses Einziehungsrecht muss der Gläubiger gegen sich gelten lassen, da er mit der Pfändung nicht mehr Rechte erwirbt, als sie der Schuldner selbst innerhalb der Gesellschaft hat. Der Gläubiger muss daher auch eine Satzungsbe...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Zustellung an den Schuldner

Rz. 160 Eine weitere beglaubigte Abschrift des Pfändungsbeschlusses mit Zustellungsurkunde an den Drittschuldner muss der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zustellen (§ 829 Abs. 2 S. 2 ZPO). Diese Zustellung muss der Gerichtsvollzieher von Amts wegen vornehmen, auch ohne Antrag des Gläubigers. Sie erfolgt im Parteibetrieb.[262] Ein anderslautender Antrag des Gläubigers an den...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Rechtsstellung des Gläubigers nach Überweisung

Rz. 166 Der gepfändete Anspruch kann nach Wahl des Gläubigers zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert überwiesen werden (§ 835 Abs. 1 ZPO). Ein auf einen Arrest gestützter Überweisungsbeschluss ist allerdings nichtig, der Arrest dient nur der Sicherung und nicht der Verwertung.[270] Ein Überweisungsbeschluss zur Einziehung führt nicht zu einer Prozessstandschaft d...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 4. Zusatzanträge

Rz. 92 Der Gläubiger kann bereits mit dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Kontenpfändung) einen Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen bei der Bemessung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrages nach den §§ 906 Abs. 2, 850c Abs. 6 ZPO stellen.[94]mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Verweigerung der Auskunft

Rz. 251 Verweigert der Drittschuldner die geforderte Auskunft mit dem Hinweis, dass die gepfändete Forderung tatsächlich unpfändbar ist, ist dies unzulässig. Der Gläubiger sollte den Drittschuldner dann auf das Rechtsmittelverfahren verweisen und ihn auf die mögliche Schadensersatzpflicht nach § 840 Abs. 2 ZPO hinweisen. Rz. 252 Der Schuldner kann den Drittschuldner nach Auff...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Zustellung an den Gläubiger

Rz. 144 Wird dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stattgegeben, erhält der Gläubiger hierüber zunächst nur eine formlose Nachricht seitens des Vollstreckungsgerichts. Die Zustellung an den Drittschuldner erfolgt stets auf Betreiben der Partei selbst. Nach Zustellung des Beschlusses durch den Gerichtsvollzieher an den Drittschuldner und Schuldner ü...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / c) Verwertung

Rz. 192 Zur Durchsetzung seiner gepfändeten Ansprüche muss der Gläubiger den zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss spätestens im Verteilungstermin vor der Auszahlung der Beträge vorlegen, und die Auszahlung an sich beantragen. Sofern anwesende Beteiligte der Auszahlung an den Vollstreckungsgläubiger widersprechen, muss er selbst auch Widerspruch gegen die Zuteilu...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Pfändungsschutz nur auf dem P-Konto

Rz. 93 Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden, § 850k Abs. 4 ZPO. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Unterhält der Schuldner ein P-Konto und ein weiteres Konto, kann für Beträge, die auf dem weiteren Konto gutgeschrieben werden, kein Pfändungsschutz gewährt werden. Dies auch dann nicht, wenn es sich bei den Zahlungseingäng...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 03/2023, Deckungsanspru... / 1 Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten Rechtsanwalt aus abgetretenem Recht seines Rechtsschutzversicherers auf Ersatz eines Kostenschadens in Anspruch. Der Schaden soll dadurch entstanden sein, dass der Bekl. einen von vornherein aussichtslosen Rechtsstreit geführt habe. Der Bekl. erwirkte in 2009 im Auftrag des Kl. gegen K. A. ein Versäumnisurteil über eine Hauptforderung in Höhe von 3...mehr

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zfs 03/2023, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen: "… II.

Die zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Aus den von der Beschwerde dargelegten Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG [VG München, Beschl. v. 16.8.2022 – M 19 S 22.3225] zu ändern oder aufzuheben wäre. Soweit der Antragsteller pauschal auf sein Vorbringen im Klageverfahren Bezug nimmt, ...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen. 2. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Dar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.2 Krankengeldversagung bzw. -rückforderung

Rz. 19 Wird die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten durch eine vorsätzliche Handlung (Rz. 7 f.) oder bei einem von ihm begangenen Verbrechen (Rz. 9) bzw. vorsätzlichem Vergehen (Rz. 10) verursacht (z. B. Trunkenheitsfahrt mit verschuldetem Unfallereignis), kann die Krankenkasse das Krankengeld ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern (§ 51 Abs. 1). Die Art und Weise d...mehr