Fachbeiträge & Kommentare zu Personalarbeit

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3 Anwendungsbereich

3.1 Sachlicher Anwendungsbereich Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rech...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.9 Instandhalten

Instandhalten ist die Wartung, Inspektion, Instandsetzung oder Verbesserung der Arbeitsstätten zum Erhalt des baulichen und technischen Zustandes (Abs. 11).mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.7 Einrichten einer Arbeitsstätte

Das Einrichten einer Arbeitsstätte umfasst gemäß Abs. 9 insbesondere: bauliche Maßnahmen oder Veränderungen, das Ausstatten mit Maschinen, Anlagen, anderen Arbeitsmitteln und Mobiliar sowie mit Beleuchtungs-, Lüftungs-, Heizungs-, Feuerlösch- und Versorgungseinrichtungen, das Anlegen und Kennzeichnen von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie das Kennzeichnen von Gefahrenstellen und b...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 7 Übergangsvorschriften

Der Bestandsschutz in § 8 ArbStättV für Alt-Arbeitsstätten, die vor 1976 bzw. 1996 eingerichtet wurden, ist mit Wirkung zum 31.12.2020 ausgelaufen. Nach dieser Frist kann nur noch in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 3 ArbStättV bei den zuständigen Länderbehörden beantragt werden.[1]mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.2 Arbeitsräume

Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind (Abs. 3).mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4 Begriffsbestimmungen

§ 2 ArbStättV enthält Bestimmungen zu folgenden Begriffen: Arbeitsstätten, Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen, Bildschirmarbeitsplätzen, Bildschirmgeräten, Telearbeitsplätzen, Gemeinschaftsunterkünften, Einrichten der Arbeitsstätten, Betreiben von Arbeitsstätten, Instandhaltung, Stand der Technik, Fachkunde. Die für das Verständnis und die Anwendung der Vorschriften der ArbStättV besonders re...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.4 Bildschirmarbeiten

Zu den Bildschirmarbeiten enthält die ArbStättV 2 Definitionen. Zunächst legt sie fest, dass Bildschirmarbeitsplätze solche Arbeitsplätze sind, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind (Abs. 5). Bildschirmgeräte wiederum sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuelle...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.6 Gemeinschaftsunterkünfte

Für Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb des Geländes eines Betriebs oder einer Baustelle war die ArbStättV vor dem 1.1.2021 nicht anwendbar. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 zu mehreren Masseninfektionen in Unterbringungen von ausländischen Arbeitskräften. Beschäftigte in der Fleischverarbeitungsindustrie waren besonders betroffen. Daher wurde der Regelungsbere...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.2 Dokumentation

In Ergänzung zu § 6 Abs. 1 ArbSchG (Dokumentation) sieht § 3 Abs. 3 ArbStättV vor, dass die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren ist. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche präventiven Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Dokumentation gemäß § 3 Abs. 3 ArbStättV ist Bestandt...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.1 Menschen mit Behinderungen

Besonderen Schutz genießen Menschen mit Behinderungen. Für Beschäftigte mit Behinderungen muss der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass ihre besonderen Belange im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden.[1] Er muss dabei insbesondere für eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und ...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4 Besondere Anforderungen an das Betreiben einer Arbeitsstätte

§ 4 ArbStättV enthält spezielle Anforderungen für das Betreiben von Arbeitsstätten. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsstätte instand zu halten und festgestellte Mängel unverzüglich zu beheben (Abs. 1), die Arbeitsstätte entsprechend der hygienischen Erfordernisse zu reinigen (Abs. 2), die Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und regelmäßig auf Funkt...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.4 Maßnahmen für Notfälle

Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten bestmöglich zu minimieren. Er muss auch Vorkehrungen für den Fall treffen, dass trotz der Arbeitsschutzmaßnahmen Notfälle eintreten. Der Arbeitgeber muss nach § 4 Abs. 4 ArbStättV sicherstellen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten wer...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.2 Reinigungspflicht

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.[1] Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, muss er unverzüglich beseitigen. Das Reinigungsintervall und auch die Abfolge der jeweils durchzuführenden Reinigungsschritte werden vom Arbeitgeber festgelegt. Praxis-Beispiel Reinigun...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.5 Nichtraucherschutz

Der Schutz der Beschäftigten vor Passivrauchen ist in § 5 ArbStättV geregelt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. Soweit dies erforderlic...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.3 Arbeitsbedingungen

In Ziff. 3 des Anhangs werden die notwendigen Regelungen zur Schaffung ordnungsgemäßer Arbeitsbedingungen erläutert. Es werden Maßnahmen festgelegt bezüglich Bewegungsflächen (Ziff. 3.1): Die Beschäftigten müssen sich z. B. ungehindert bewegen können. Anordnung der Arbeitsplätze (Ziff. 3.2): Die Beschäftigten müssen in der Lage sein, die Arbeitsplätze sicher zu erreichen und z...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 6 Ausschuss für Arbeitsstätten

Beim BMAS besteht ein Ausschuss für Arbeitsstätten, dessen Mitglieder aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Personen, z. B. aus der Wissenschaft, vertreten sind.[1] Der Ausschuss ermittelt die dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechenden Regeln. Weiter ermittelt er die Regel...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.5 Besondere Arbeitsstätten und -plätze

Ziff. 5 des Anhangs enthält Vorgaben für Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien sowie für Baustellen: Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Ziff. 5.1): Sie sind so einzurichten und zu betreiben, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgef...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 8 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 9 ArbStättV regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begeht oder sich strafbar macht, wenn er gegen Vorgaben der ArbStättV verstößt. Die in Abs. 1 geregelten Fälle von Ordnungswidrigkeiten erfassen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen konkret bezeichnete Arbeitgeberpflichten. Kommt zu einem vorsätzlichen Verstoß zusätzlich eine Ge...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.1 Allgemeine Anforderungen

In Ziff. 1 des Anhangs sind allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten enthalten, die sich auf folgende Themenkomplexe beziehen: Anforderungen an Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Ziff. 1.1): Gebäude für Arbeitsstätten müssen eine der Nutzungsart entsprechende Konstruktion und Festigkeit aufweisen. Abmessungen von Räumen, Luftraum (Ziff. 1.2): Je nach Nutzungsart müsse...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.1 Arbeitsstätten

Arbeitsstätten (Abs. 1) sind Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebs, Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebs, Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Zu den Arbeitsstätten gehören insbesondere auch (Abs. 2): Orte auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 1.2 ArbStättV und ASR

Noch detaillierter als die ArbStättV sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR). Sie enthalten praktische Durchführungshilfen anhand des aktuellen Stands der Technik. Die ASR V3 erleichtert dem Arbeitgeber z. B. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der ArbStättV, indem sie die einzelnen Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilu...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Ebenso wie beim sachlichen Anwendungsbereich ist auch der persönliche Geltungsbereich der ArbStättV mit demjenigen des ArbSchG deckungsgleich, sodass die entsprechenden Bestimmungen des ArbSchG heranzuziehen sind. Arbeitgeber sind nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Beschäftigte nach § 2 Abs. 2 ArbSchG haben...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.5 Telearbeitsplätze

Telearbeitsplätze gewinnen zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger werden Beschäftigte nicht nur im Betrieb eingesetzt, sondern arbeiten auch von zu Hause aus. Dementsprechend sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitsze...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

§ 3a ArbStättV gibt den Rahmen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor. Ergänzend werden in § 4 ArbStättV besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten festgelegt. Entsprechend der geschilderten Begriffsbestimmungen[1] umfasst das Einrichten einer Arbeitsstätte neben baulichen Maßnahmen oder Veränderungen z. B. das Ausstatten mit Maschinen, Anlag...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.3 Prüfung der Sicherheitseinrichtungen

Nach § 4 Abs. 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Zu den Sicherheitseinrichtungen gehören insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen. Grundsätzlich...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.1 Instandhaltung und Mängelbeseitigung

§ 4 Abs. 1 ArbStättV stellt klar, dass den Arbeitgeber nicht nur die Instandhaltungs- und Mängelbeseitigungspflicht trifft. Sofern die Mängel nicht sofort beseitigt werden können, liegt es auch in seinem Verantwortungsbereich, dass bei Mängeln in der Arbeitsstätte, die zu ernsten Gefährdungen der Beschäftigten führen, die jeweils betroffene bzw. gefährdete Person ihre Tätigk...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.4.5 Erste Hilfe

Der Arbeitgeber muss gemäß § 4 Abs. 5 ArbStättV beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung stellen. Damit verbunden ist auch die Verpflichtung, diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die ASR A4.3 zählt unter Ziff. 5 folgende Einrichtungen zur Ersten Hilfe auf: Meldeeinr...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Ziff. 2 des Anhangs legt fest, welche Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren ergriffen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Ziff. 2.1): Besteht eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Schut...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9 Die Regelungen im Anhang zur ArbStättV

Die ArbStättV enthält im Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" zahlreiche konkrete Vorgaben, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten beachtet werden müssen. Es gibt Regelungen zu allgemeinen Anforderungen, Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren, Arbeitsbedingungen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Er...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 1.1 ArbSchG und ArbStättV

Die ArbStättV ist auf Grundlage der in § 18 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) enthaltenen Verordnungsermächtigung erlassen worden. Das ArbSchG ist das wichtigste nationale Gesetz zum Arbeitsschutz. Es enthält die Grundzüge und Zielsetzungen des Arbeitsschutzes. Da es als übergeordnetes Gesetz für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen eingreif...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 2 Die ArbStättV im Überblick

Die ArbStättV ist in 2 große Teile gegliedert: Der 1. Teil enthält in den §§ 1–9 Vorschriften zu Ziel und Anwendungsbereich (§ 1), Begriffsbestimmungen (§ 2), Gefährdungsbeurteilung (§ 3), Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a), Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4), Nichtraucherschutz (§ 5), Unterweisung der Beschäftigten (§ 6), Ausschuss für ...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben sowie kirchlic...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ergreift der Arbeitgeber zielgerichtete präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, flexibel auf die Änderungen im Arbeitsumfeld...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.3.2 Abweichen von ASR und ArbStättV

Grundsätzlich gibt es verschiedene Ebenen, auf denen ein Abweichen von vorgesehenen Schutzmaßnahmen möglich ist. Entscheidend ist dabei, auf welcher hierarchischen Ebene die Schutzmaßnahme normiert ist. § 3a Abs. 1 Sätze 3 und 4 ArbStättV legt die Folgen für ein Abweichen von den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) fest. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach § 3a Abs...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.6 Unterweisung

Zum umfassenden gefährdungsbezogenen Arbeitsschutzkonzept gehört die Unterweisung der Beschäftigten. Durch die Unterweisungen sollen die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Das generelle Unterweisungsgebot für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in § 12 ArbSchG festgeschrieben. Ergänzt wird es durch die konkretisierenden Regelungen...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.4 Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte

Ziff. 4 des Anhangs enthält Vorgaben zu den genannten besonderen Räumen. Sanitärräume (Ziff. 4.1): Zu den Sanitärräumen zählen neben Toilettenräume auch Waschräume und Umkleideräume. Pausen- und Bereitschaftsräume (Ziff. 4.2): Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist ein Pausenraum oder –bereich zur Verfügung zu st...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.6 Bildschirmarbeitsplatz

Seit der Reform der ArbStättV im Jahr 2016 sind die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV eingegliedert worden. Ziel ist es, ergonomische und psychische Aspekte der Bildschirmarbeit "integral" mit Aspekten der Beleuchtung, der Akustik (Lärmentwicklung) und dem Flächen- und Raumbedarf in Arbeitsstätten bereits beim Einrichten und Betreiben umfassend zu be...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV [1] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[2] Sie regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitss...mehr

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Verordnungen zum Arbeitssch... / 3 ArbStättV

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [2] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[3] 3.1 Begriffsbestimmungen § 2 ArbStättV enthält wichtige Begriffsbestimmungen zu Arbeitsstätten, Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen, Bildschirmarbeitsplätzen, B...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 1.2 Management der HR-Prozesse

HR leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für den Erfolg von Prozessmanagement im Unternehmen, die Personalarbeit profitiert auch selbst von der prozessorientierten Sichtweise. Wir betrachten die Leistung der HR-Teams nicht mehr isoliert nach speziellen Funktionen, sondern als Wertbeitrag der gesamten Personalarbeit. Prozessmanagement strukturiert die Abläufe in HR und sch...mehr

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Organisation von HR / 7.2 Cost-Center

In einem Cost-Center werden alle Aufgaben, die für Instanzen erledigt werden, intern abgerechnet. Die Kosten der Personalabteilung bzw. das zur Verfügung gestellte Budget werden auf die einzelnen erbrachten Leistungen für die Abteilungen umgelegt. Im Cost-Center müssen die Abteilungen keine Rechnungen begleichen, wie dies beim Profit-Center der Fall ist, die Verrechnung erfo...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 7.3.4 HR-Business Partner

Die verbreitete Organisation der HR-Arbeiten über "HR Business-Partner" spiegelt diese Option der Integration von Tätigkeiten wider. Hier wird eine Person für einen Geschäftsbereich zu primären Ansprechpartner in allen Belangen der Personalarbeit, also gleichermaßen für Entgelt wie für Personalentwicklung, Recruiting und Führungssupport.mehr

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Organisation von HR / 1 Warum die HR-Organisation wichtig ist

Der HR-Bereich eines Unternehmens spielt eine zentrale Rolle bei der Verwaltung, Entwicklung und Bindung des Personals. Wie alle anderen Geschäftsbereiche eines Unternehmens, werden die Leitplanken für die Organisation des HR-Bereichs häufig durch die Vorstellung der Unternehmensführung bezogen auf die Personalarbeit geprägt. Die wesentliche Leitfrage für die HR-Organisation ...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.3 Kernprozesse aus Sicht der Personalabteilung

Innerhalb des gesamten Unternehmens leisten die Personalprozesse eine Unterstützung. Für die Arbeit von HR stellen sie allerdings den Kern ihrer Arbeit dar. Betrachten wir die anderen Prozesse als Kunden von HR, dann erkennen wir deutlich die Kernprozesse der Personalarbeit: Personen für das Unternehmen gewinnen Personen an das Unternehmen binden Personen für ihre Arbeit entloh...mehr

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Organisation von HR / 5.2.1 Die funktionale Struktur (zentralisiert)

Organisiert man den HR-Bereich funktional, wird aus einer zentralen HR-Organisation heraus die Personalarbeit für alle Bereiche des Unternehmens bereitgestellt. HR-Prozesse werden für alle Einheiten zentral und einheitlich definiert. Das Ziel ist hier, Prozesse sehr effizient aufzustellen und gemeinsame Grundlagen für die Personalthemen zu schaffen. IT-Systeme werden angeglic...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 2.4 Supportprozesse für HR

Die Personalprozesse brauchen selbst wiederum Unterstützung. Dabei greifen sie wie alle anderen Prozesse auf die Supportprozesse des Unternehmens zu. Allerdings stellen Personalprozesse dabei oft besondere Anforderungen an die Leistungen. Das kann zu Konflikten führen, wenn das Unternehmen die Standardisierung seiner Supportprozesse sehr betont. Ein wichtiger Supportprozess f...mehr

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Organisation von HR / 2.2 HR-Kernprozesse

Generell lassen sich die Aufgaben des HR-Bereichs mit Hilfe einer HR-Prozesslandkarte gliedern in HR-Unterstützungsprozesse, worin alle administrativen Aufgaben enthalten sind (Entgeltabrechnung, Vertragswesen, Bescheinigungen, Personalakte), HR-Kernprozesse mit allen Aspekten der lebenszyklusorientierten Personalarbeit von der Einstellung bis zum Ausscheiden von Mitarbeiter...mehr

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Personalcontrolling: Kennza... / 3 Benchmarking im Personalwesen

Mit Benchmarking können Sie Ihre Personalarbeit mit der Arbeit anderer Unternehmen vergleichen. Ziel ist, die Unterschiede zu anderen Unternehmen aufzudecken und Verbesserungsmöglichkeiten abzuleiten. Die richtige Auswahl des Benchmarkpartners ist erst dann möglich, wenn zum einen feststeht, welche Aspekte verglichen werden sollen und zum anderen die Definitionen der zu verg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 1.1 Künstliche Intelligenz

Um im Umgang mit KI-Anwendungen mitreden zu können, müssen Personaler nicht zu Informatikern mutieren. Entscheidend ist, Grundbegriffe und Funktionen zu kennen und sich ein grobes Bild zu machen, um die richtigen Fragen stellen zu können. Künstliche Intelligenz, "machine learning" und "neural networks" sind nicht nur schillernde Begriffe, die gelegentlich im Fernsehen auftau...mehr