Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.1 Option zur Körperschaftsbesteuerung, Personengesellschaften, § 1a Abs. 1 Satz 1 bis 4 KStG (keine Änderung durch VA)

Nunmehr erhalten alle Personengesellschaften die Möglichkeit erhalten, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren (bisher nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften). Gilt ab dem Tag nach der Verkündungmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsänderungen bei der ei... / I. Steuerliche Legaldefinition der Personenvereinigung in der AO

Bislang wurde der Begriff der Personenvereinigung weder in der Abgabenordnung noch in den Einzelsteuergesetzen definiert. Dies hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2024 mit § 14a AO nun erstmals bewerkstelligt. Personenvereinigungen i.S.d. AO und der Steuergesetze sind nach § 14a Abs. 1 AO alle Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.2 Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften (§§ 225a–225c UmwG)

Rz. 40 In Abweichung von den für den Formwechsel von PersGes geltenden Sondervorschriften der §§ 214–225 UmwG kennt das UmwG für den Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften mit den §§ 225a–225c UmwG weitere Spezialregelungen, die jedoch auf einige der persgesbezogenen Sondervorschriften verweisen. Rz. 41 § 225a UmwG bestimmt, dass ein Formwechsel einer Partnerschaftsgese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag

Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes

Rz. 45 § 228 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft aus, sofern der Unternehmensgegenstand den Vorschriften über die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft i. S. d. § 105 Abs. 1 und und § 107 Abs. 1 HGB nicht genügt. Bei der Beurteilung, ob die Vorschriften erfüllt werden, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.1 Grundlegendes (§§ 226–227 UmwG)

Rz. 44 § 226 UmwG sieht für Kapitalgesellschaften den Formwechsel in eine Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft[1]), eine andere Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft vor. Der Handlungsspielraum betreffend den Formwechsel ist damit bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich größer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 49 Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft bedarf es dabei gemäß § 233 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Nach § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG ist bei einem Formwechsel in eine KG dagegen lediglich ein ¾-Mehrheitsentscheid (der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und der Vermögensübertragung[3] als weitere Umwandlungsart den Formwechsel. Im UmwG wird der Formwechsel im 5. Buch als 4. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Er umfasst den Wechsel von einem Rechtsträger in eine andere Rechtsform. Von der Anwendung ausgeschlossen sind die formwechselbezogenen Vorschriften des Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.4 Spaltungsprüfung

Rz. 21 In § 9 Abs. 1 UmwG, der über den Verweis in § 125 UmwG auch für Spaltungen greift, ist eine grundsätzliche Prüfung der Spaltung (konkret des Spaltungs- und Übernahmevertrags oder seines Entwurfs) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Gesellschaften, die nach einem Rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile bleibt frei. Zeile 2 In dieser Zeile ist die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft einzutragen, für die die Option gelten soll. Zeilen 3–4 In diesen Zeilen sind der Beginn und das Ende des ersten Wirtschaftsjahres anzugeben, für das die Option gelten soll. Der Antrag ist mindestens einen Monat vor dem Beginn des ersten Wirtschaftsjahres zu stellen. Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 3 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile enthält die Angabe des Körperschaftsteuersubjekts (Steuerpflichtigen). Körperschaftsteuersubjekt ist jedes körperschaftlich organisierte Gebilde, das nach § 1 Abs. 1 KStG selbstständig der Körperschaftsteuer unterliegt, auch wenn keine Rechtsfähigkeit besteht. Körperschaftsteuersubjekte werden in den Vordrucken vereinfacht als "Körperschaften" bezeichnet. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.13 Optierte Personengesellschaften, § 1a KStG

Rz. 558a Die optierende Personengesellschaft als Besteuerungssubjekt ist Ergebnis der durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[1] eingeführten Option zur Körperschaftsbesteuerung für bestimmte Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 34 Abs. 1a KStG regelt, dass die Besteuerung der optierenden Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG n. F. ist bei dem Erwerb von Anteilen an einer Personenvereinigung von einem Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter auszugehen, sodass gem. § 12 Abs. 6, § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG nicht der Anteilswert, sondern der Anteil am Wert von Vermögensgegenständen und Schulden festgestellt wird.[1] § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG ist durch Art. 28 Kredit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2023... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.5 Verschmelzungsprüfung

Rz. 16 In § 9 Abs. 1 UmwG ist eine Prüfung der Verschmelzung (konkret des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs – nicht aber des Verschmelzungsberichts) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf die Regelung des § 9 UmwG Bezug genommen wird....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 3 Der Begriff "nicht rechtsfähige Personenvereinigungen" umfasst die Gebilde, die zwar keine juristischen Personen sind, aber am Rechtsverkehr teilnehmen und steuerliche Rechte erwerben bzw. Verpflichtungen eingehen können.[1] In Betracht kommen hierbei namentlich der nicht rechtsfähige Verein [2], die OHG und die KG, die Partnerschaftsgesellschaft und die Europäische wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft

a) Haftung der Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen Rz. 1290 Da die Gesellschaft als rechtsfähige Personengesellschaft unter eigenem Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben kann, ist sie selbst Partei der in ihrem Namen geschlossenen Verträge (§ 7 Abs. 2 PartGG, § 124 Abs. 1 HGB). Folgerichtig haftet sie mit ihrem eigenen Vermögen für diese Verbindlichkeiten.[...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft

a) Entstehungsgeschichte Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Organisationsform bereitgestellt werden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Insolvenz der Partnerschaftsgesellschaft

a) Insolvenzfähigkeit Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtliche Einordnung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1264 Bei der Partnerschaftsgesellschaft (auch Partnerschaft oder PartG) handelt es sich um eine rechtsfähige Personengesellschaft. Sie ist selbst Trägerin von Rechten und Pflichten.[1627] Das PartGG verweist weitgehend auf das Recht der Personenhandelsgesellschaften und erklärt (klarstellend) das Recht der GbR auf die Partnerschaft für entsprechend anwendbar (§ 1 Abs. 4 ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Gründung und vertragliche Regelungen in der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1307 Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft setzt den Abschluss eines formfreien Partnerschaftsvertrags voraus. Durch das MoPeG ist das Schriftformerfordernis mit § 3 PartGG zum 1.1.2024 aufgehoben worden. Allerdings ist die Gesellschaft in das Partnerschaftsregister einzutragen (§ 7 Abs. 1 PartGG). Die Eintragung im Register wirkt – anders als bei den Personenhan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Partnerschaftsgesellschaft mbB als Alternative zur GbR

Rz. 1285 Die Partnerschaftsgesellschaft kann ihren Gesellschaftern ggü. der GbR erhebliche Vorteile bieten, ohne dass gleichzeitig das Kleid der Kapitalgesellschaft übergestreift werden müsste. Dies gilt in besonderem Maße für die PartG mbB, die im Jahr 2013 als deutsche Antwort auf die britische LLP eingeführt wurde, vor allem um einer Abwanderung deutscher Großkanzleien in...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Erscheinungsformen der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1265 Zielgruppe des PartGG sind die Freien Berufe. Der Begriff des Freien Berufs ist in § 1 Abs. 2 Satz 1 PartGG definiert. Die bewusst weit gefasste Formulierung bestimmt, dass ein Freiberufler auf Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art im Interess...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich zur GmbH

Rz. 1275 Ggü. der GmbH teilt die Partnerschaftsgesellschaft die Vorteile, die die anderen Personengesellschaften besitzen (s. dazu § 9 Rdn 90 ff.). Dabei handelt es sich insb. um Vereinfachungen bei der Rechnungslegung, Besteuerung, Gründung, Änderung und Beendigung der Gesellschaft. Die ehemals bestehenden Nachteile in Form der nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglichen Ha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / E. Partnerschaftsgesellschaft

I. Allgemeines 1. Rechtsnatur der Partnerschaftsgesellschaft a) Entstehungsgeschichte Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Partnerschaftsgesellschaften mit Angehörigen verschiedener Freier Berufe

Rz. 1302 Das PartGG unterscheidet nicht danach, welche Freien Berufe unter ihrem Gesellschaftsmantel miteinander kooperieren. Das Gesetz ist damit für interprofessionelle Sozietäten offen, sofern nur die Mindestbedingung der Ausübung eines Freien Berufs durch jeden der Partner erfüllt ist. Aus Sicht des PartGG könnten sich damit auch Wirtschaftsprüfer und Hebammen in einer P...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 9. Verschmelzung von Partnerschaftsgesellschaften

a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Umwandlung

Rz. 1394 Die Partnerschaft ist grds. umwandlungsfähig. Die Verschmelzung einer Partnerschaftsgesellschaft auf einen anderen Rechtsträger ist grds. möglich, soweit nicht besondere Bestimmungen des UmwG der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf den Zielrechtsträger entgegenstehen. Auch die besonderen berufsrechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden. Rz. 1395 Die Verschme...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschaftsrechtliche Gegenüberstellung mit der GbR

Rz. 1273 Der ursprüngliche Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft lag darin, dass ihr im Gegensatz zur GbR die Rechtsfähigkeit nach § 7 PartGG gesetzlich zugeordnet ist. Dieser Vorteil ist durch das Urteil des BGH vom 29.1.2001[1633] weggefallen, da seither die Außen-GbR rechtsfähig und mittlerweile auch passiv registerfähig ist. Mit dem MoPeG ist nunmehr die Möglichkeit der...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Persönliche Gesellschafterhaftung

Rz. 1393 Die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft wird nach § 93 InsO im laufenden Insolvenzverfahren über die Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht.[1760] Die Partnerschaftsgesellschaft unterscheidet sich insofern nicht von den anderen Personengesellschaften, sodass insoweit auf die Ausführungen zur GbR verwie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Entstehungsgeschichte

Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Organisationsform bereitgestellt werden. Die Personengesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Eröffnungsgründe

Rz. 1389 Für die Partnerschaftsgesellschaft gelten die gleichen Eröffnungsgründe, die auch für die anderen Personengesellschaften einschlägig sind. Die Besonderheiten, die sich für die anderen Personengesellschaften daraus ergeben können, dass alle ihre Gesellschafter juristische Personen sind, spielen für die Partnerschaftsgesellschaft hingegen keine Rolle.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partnerschaft und die Partn...mehr