Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaftsgesellschaft

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§ 3 Firmenrecht / I. Begriff der Firma

Rz. 13 § 17 Abs. 1 HGB enthält die Legaldefinition der Handelsfirma. Diese beinhaltet drei Elemente: Die Firma ist ein Name. Nur Kaufleute können eine Firma haben. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann Geschäfte abschließt und zeichnet. Anders als nach ihrer umgangssprachlichen Verwendung handelt es sich bei der Firma nicht um das Unternehmen selbst, sondern nur um e... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 1374 Das Gesetz bestimmt die Höhe des Abfindungsanspruchs als den Betrag, der dem Wert des Anteils des ausscheidenden Partners entspricht. Das Gesetz gibt keine Bewertungsmethode vor; vielmehr herrscht Methodenoffenheit. Zu den denkbaren Methoden s. die Ausführungen zur OHG in § 9 Rdn 416 ff. Für die Berechnung der angemessenen Abfindung gilt das Prinzip der Gesamtabrech... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 1377 Die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG kann durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden. So ist es möglich, eine Beteiligung an der Partnerschaft vererblich zu stellen. Durch die Vererblichkeit des Anteils können allerdings die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft in einer Partnerschaft nicht ausgehebelt werden, der Nachfolger ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 1381 Die gesetzlichen Gründe für die Auflösung der Partnerschaft sind nach § 9 Abs. 1 PartGG abschließend[1753] die in § 138 Abs. 1 HGB genannten. Dabei handelt es sich um den Ablauf der Zeit, für welche die Gesellschaft eingegangen wurde, einen entsprechenden Beschluss der Partner, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und schließlich ... mehr

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Bearbeiterverzeichnis

Teil 1: Handelsrecht § 1 Kaufmannsbegriff Miller § 2 Handels- & Unternehmensregister A. Allgemeines zum Handelsregister Krafka B. Registerrechtliche Funktionsmechanismen Krafka C. Publizität des Handelsregisters Krafka D. Handelsregisteranmeldungen Krafka E. Eintragungen im Handelsregister Krafka F. Amtswegige Registereintragungen Krafka G. Muster für Handelsregisteranmeldungen Krafka... mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Gewinnverteilung

Rz. 1343 Für die Gewinnverteilung verweist § 1 Abs. 4 PartGG auf § 709 BGB. Insoweit findet ein Gleichlauf mit der Regelung für Personenhandelsgesellschaften statt, für die § 709 Abs. 3 BGB über die Verweisung des § 120 Abs. 1 Satz 2 HGB gilt. Die Verteilung von Gewinn und Verlust bemisst sich damit in erster Linie nach dem vereinbarten Beteiligungsverhältnis, hilfsweise nac... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Handelsregistereintragung

Rz. 93 Kapitalgesellschaften bedürfen zu ihrer Entstehung der Eintragung im Handelsregister. Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. Für die Personengesellschaften des Handelsrechts besteht zwar eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung der Firma im Handelsregister, diese ist jedoch nur deklaratorisch. Die GbR kann nicht in das Handelsregister eingetragen werde... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Gewinnfeststellung

Rz. 1341 Nach Aufstellung des Rechnungsabschlusses bedarf dieser § 1 Abs. 4 PartGG i.V.m. § 714 BGB der Feststellung, d.h. der Billigung, durch die Partner. Erst mit der Feststellung entstehen etwaige Ansprüche auf Auszahlung des Gewinns bzw. Verpflichtungen zum Ausgleich des Verlusts.[1725] Die Feststellung des Abschlusses ist grds. einstimmig vorzunehmen, soweit nicht im G... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Punktesysteme

Rz. 1345 Häufig anzutreffen sind bei freiberuflichen Gesellschaften Gewinnverteilungssysteme, die darauf basieren, welchen Gewinnverteilungspunktewert ein Partner jeweils erreicht hat (Lock-Step-Systeme), wobei bei Eintritt in die Partnerschaft ein bestimmter Wert zugeordnet wird, der dann über die Zeitdauer kontinuierlich ansteigt, bis bestimmte Höchstbeträge erreicht sind.... mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Formwechsel

Rz. 142 Nach § 190 Abs. 1 UmwG kann ein Rechtsträger (hierzu § 191 Abs. 1 UmwG) durch Formwechsel eine andere Rechtsform erhalten. Geändert wird, unter Wahrung der rechtlichen Identität, nur die Rechtsform. Nach § 200 Abs. 1 Satz 1 UmwG darf der Rechtsträger neuer Rechtsform seine bisher geführte Firma beibehalten; doch gilt dies nicht für Zusätze, die auf die bisherige Rech... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Grenzen im Minderheitenschutz

Rz. 1347 Die Festlegung der Kriterien der Ergebnisverteilung im Gesellschaftsvertrag ist deshalb von großer Bedeutung, weil sie nicht nur helfen können, Streit in der Gesellschaft zu vermeiden, sondern auch im Hinblick auf den von der Rspr. entwickelten Minderheitenschutz Bedeutung haben. Gewinnverteilungsmodelle, die es den Mitgesellschaftern ermöglichen, in den Gewinnantei... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 1281 Die entgeltliche Veräußerung eines Anteils an einer Partnerschaft unterfällt der Besteuerung. Wird ein Veräußerungsgewinn erzielt, wird dieser mit der Einkommensteuer belastet. Es gilt der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG. Ggf. können nach § 34 Abs. 3 EStG i.V.m. § 16 Abs. 4 EStG weitere steuerliche Privilegierungen wegen alters- oder gesundheitsbedingter ... mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Vereinbarung

Rz. 1356 So wie die Aufnahme eines neuen Partners in die Gesellschaft durch vertragliche Vereinbarung vollzogen wird, kann gleichermaßen zwischen den Partnern vereinbart werden, dass ein Partner die Gesellschaft verlässt. Dazu bedarf es grds. des Abschlusses eines entsprechenden Vertrages, in dem dann auch die Folgen des Ausscheidens, insb. die Vereinbarung eines besonderen ... mehr

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AGS 01/2024, Anrechnung bei... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft, war von einer Leasinggesellschaft außergerichtlich mit der Geltendmachung von (materiellen) Schadensersatzansprüchen aus 22 Verkehrsunfällen gegen den beklagten Haftpflichtversicherer beauftragt worden, bei denen jeweils im Eigentum der Leasinggesellschaft stehende und bei der Beklagten versicherte Fahrzeuge beschä... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1354 Wegen der wettbewerbsbeschränkenden Natur von Wettbewerbsverboten dürfen diese nicht extensiv, sondern nur zur Wahrung berechtigter Interessen der Partner verwendet werden. Während der Dauer der Mitgliedschaft eines Partners in der Gesellschaft sind deshalb über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende vertragliche Wettbewerbsverbote kaum sinnvoll. Regelungen komme... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Durchsetzung der Gesellschafterhaftung nach § 93 InsO

Rz. 474 § 93 InsO bestimmt, dass die akzessorische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Gesellschaftsinsolvenzverfahren nicht durch den jeweiligen Gläubiger einzeln, sondern nur koordiniert durch den Insolvenzverwalter des Gesellschaftsverfahrens geltend gemacht werden kann. Während des laufenden Insolvenzverfahrens sind Maßnahmen der Gläubige... mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Personenfirma

Rz. 157 Führte der Einzelkaufmann früher eine Personenfirma, so musste er seinen Familiennamen so in der Firma führen, wie er im Personenstandsregister verzeichnet war.[489] Dies wird z.T. auch nach heutigem Recht weiterhin verlangt.[490] Danach soll jede Veränderung (Abkürzung) des Familiennamens auch jetzt noch grds. unzulässig sein, ebenso eine Abweichung in der Schreibwe... mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Meldepflichtiger

Rz. 173 Meldepflichtig kann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG jedermann ("Wer …") werden. Die Vorschrift findet damit auf natürliche und auf juristische Personen gleichermaßen Anwendung. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bei natürlichen Personen ist dabei ebenso wenig von Belang wie der Sitz bei juristischen Personen. Auch ausländische Privataktionäre mit Wohnsitz im Ausla... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Modifikation des Abfindungsanspruchs

Rz. 1375 Grds. gilt nach § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 135 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfindungsregelung eines ausscheidenden Gesellschafters dispositiv sind und damit auch Abweichungen zulasten des Partners vertraglich vereinbart werden können.[1752] Zu Einzelfragen s. die Ausführungen zur OHG in § 9 Rdn 418 ff. mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu. mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Sonstige Namenszusätze

Rz. 1319 Eine Beschränkung sonstiger Namenszusätze sieht § 2 PartGG nicht vor. Diese sind bei Wahrung der Irreführungsverbote grds. zulässig.[1712] Doktortitel sind kraft Gewohnheitsrechts im Partnerschaftsregister eintragungsfähig[1713] und dürfen im Namen der Partnerschaft selbst dann fortgeführt werden, wenn der einzig promovierte Partner ausgeschieden ist.[1714] Rz. 1320... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsformzusatz

Rz. 186 Dass die GbR keinen Rechtsformzusatz führen darf, der auf eine andere Gesellschaftsform hinweist, versteht sich von selbst. So darf sie insb. nicht den Namen KG oder OHG im Namen führen, es sei denn, sie wäre eine solche. Problematischer als bei diesen Gesellschaften ist es praktisch allerdings, wenn die GbR den Zusatz "mbH" wählt. Dies wurde in der Vergangenheit des... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen. mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) GbR als Gegenstand des Gesellschaftsrechts

Rz. 4 Die GbR war und ist der Grundtypus der Personengesellschaft. Dies wird schon daran deutlich, dass in all den Fällen, in denen die besonderen Qualifikationserfordernisse eines anderen Personengesellschaftstyps – bspw. der Betrieb eines Handelsgewerbes bei OHG und KG oder die Eintragung im Partnerschaftsgesellschaftsregister für die Partnerschaftsgesellschaft[8] – nicht ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Konten

Rz. 1342 Die Fragen der Bildung von Gesellschafterkonten (zur GbR s. § 9 Rdn 218 f.) spielen bei den freiberuflich tätigen Partnerschaften nur eine untergeordnete Rolle. Nur in den Fällen, in denen die freiberufliche Tätigkeit kapitalintensiv durchgeführt wird, können diese von Bedeutung sein, so bspw. bei fachärztlichen Praxen. Insoweit kann es sich anbieten, neben dem Fest... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Wettbewerbsverbote

Rz. 1350 § 6 Abs. 3 Satz 2 PartGG verweist auf die Bestimmungen der §§ 117, 118 HGB. Anders als den Gesellschaftern einer GbR ist den Partnern damit ein gesetzliches Wettbewerbsverbot auferlegt. Das Wettbewerbsverbot gilt grds. für alle Partner, da die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft eine Wettbewerbssituation grds. nicht zulassen kann, ohne ... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Ausschließung eines Partners

Rz. 1372 Tritt in der Person des auszuschließenden Partners ein wichtiger Grund ein, so sind die Fortsetzung der Gesellschaft und die Ausschließung des betreffenden Partners nach § 9 Abs. 1 PartGG, §§ 134, 139 HGB der gesetzliche Regelfall. Das setzt nach dem klaren Wortlaut des § 134 HGB eine Ausschließungsklage voraus, die von sämtlichen anderen Partnern gegen den Auszusch... mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Personenfirma

Rz. 16 Die Personenfirma (teilweise auch Personalfirma genannt[21]) wird unter Verwendung eines Personennamens gebildet. Nach altem Firmenrecht vor dem HRefG war die Personenfirma für den Einzelkaufmann (§ 18 Abs. 1 HGB a.F.) und die Personenhandelsgesellschaft (§ 19 Abs. 1 und Abs. 2 HGB a.F.) zwingend aus dem Namen des Geschäftsinhabers bzw. eines oder mehrerer Gesellschaf... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft oder GbR) ist die Gesellschaftsform mit der größten praktischen Verbreitung. Dies liegt weniger daran, dass die BGB-Gesellschaft regelmäßig bewusst als Träger gesellschaftsrechtlicher Aktivitäten gewählt würde. Die Vielzahl ihres Auftretens beruht vielmehr darauf, dass gem. § 705 BGB i.d.F. bis zum 31.12.2023 ... mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Natürliche Person als Namensgeberin

Rz. 171 Die heute wohl überwiegende Meinung fordert, dass die Firma einer OHG, wenn man sich einer Personenfirma bedient, den Namen mindestens eines Gesellschafters enthalten muss. Es stellt sich aber die Frage, ob die Aufnahme des Namens eines Nichtgesellschafters (bei der KG auch eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters) in die Firma nach dem neuen Firmenrecht erla... mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Geschäftsführung

Rz. 1326 Zur Geschäftsführung bestimmt § 6 Abs. 3 PartGG, dass primär die vertraglichen Vereinbarungen der Partner entscheidend für die Geschäftsführungsbefugnisse sind, in Ermangelung einer solchen Regelung die §§ 110–116 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3–6 sowie die §§ 117–119 HGB entsprechende Anwendung finden (zum Begriff der Geschäftsführung kann auf die entsprechenden Ausf... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 1334 Gesellschafterbeschlüsse sind nach der dispositiven Regel des § 1 Abs. 4 PartGG i.V.m. § 714 BGB grds. nach dem Einstimmigkeitsprinzip zu fällen. Besonderer Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen bedarf es nur dann, wenn unter den Partnern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Dabei ... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 1 § 23 GBO betrifft nur Rechte, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind. Die Beschränkung – keine auflösende Bedingung, sondern eine Befristung, da der Tod kein ungewisses Ereignis ist (dies certus, an incertus quando)[1] – muss sich zumindest im Ansatz aus dem Eintragungsvermerk ergeben (ausreichend ist die Angabe, dass das Recht "befristet" sei); eine B... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Gesellschafterwechsel

Rz. 101 Gesellschafterwechsel können in den verschiedensten Formen auftreten. Dies kann zum einen der klassische Wechsel durch Veräußerung der Beteiligung sein, zum anderen der freiwillige Austritt eines Gesellschafters und schließlich der erzwungene Ausschluss durch die Mitgesellschafter. Was die Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Dritten angeht, sind die Person... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Sozietäten von Freiberuflern

Rz. 65 Geradezu das klassische Beispiel der BGB-Außengesellschaft sind Sozietäten von Freiberuflern.[148] Lange Zeit war den Freiberuflern standesrechtlich die Gründung von Kapitalgesellschaften verboten. Die GbR war damit die natürliche und praktisch auch einzige Gesellschaftsform, in der sich Freiberufler zur gemeinsamen Berufsausübung zusammentun konnten. Ein Großteil der... mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Beitragspflichten der Partner

Rz. 1322 Ebenso wie bei der GbR (s. § 9 Rdn 193 ff.) lebt die Partnerschaft davon, dass die Gesellschafter die vertraglich versprochenen Beiträge erbringen. I.R.d. Partnerschaft wird es sich dabei primär um die Erbringung der entsprechenden freiberuflichen Leistungen handeln. Wie und in welchem Umfang die Partner die Erbringung von Beiträgen vereinbaren, ist diesen überlasse... mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verhältnis zu Umstrukturierungsmaßnahmen außerhalb des UmwG

Rz. 16 Durch das Analogieverbot (i.e.S.) und den numerus clausus im UmwG werden Umstrukturierungsmaßnahmen nach den allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Regeln nicht ausgeschlossen. Möglich sind auch in Sonderkonstellationen Umwandlungsmaßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder auf Grundlage des Kirchenrechts.[37] Verzichtet man auf die Vorteile d... mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Überblick

Rz. 133 Das Gesellschaftsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in den Einfluss der Europäisierung geraten.[264] Der Grund dafür ist die besondere Bedeutung, die dem Gesellschaftsrecht für die Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes zukommt. Die Europäische Kommission bezeichnet das europäische Gesellschaftsrecht zutreffend als Eckpfeiler des Binnenmarkts.[265] Die... mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Personenhandelsgesellschaft

Rz. 39 Bei OHG und KG bewirkt allein die endgültige Aufgabe des Gewerbebetriebs nicht automatisch die Auflösung der Personenhandelsgesellschaft. Die Aufzählung in § 138 Abs. 1 HGB ist abschließend und enthält nicht die Aufgabe des Geschäftsbetriebs.[81] Doch ist in dem Beschluss, die Gesellschaft zu liquidieren, regelmäßig ein stillschweigender, formlos möglicher Auflösungsb... mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Stiller Gesellschafter

Rz. 75 Der stille Gesellschafter muss keine besonderen persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Stiller Gesellschafter kann deshalb jeder sein, der nach geltendem Recht Träger von Rechten und Pflichten sein kann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, ebenso wie eine GbR, Erbengemeinschaft oder ein nicht rechtsfähiger Ver... mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Personenfirma mit Namen von Nichtgesellschaftern

Rz. 102 Die Verwendung des Namens von Gesellschaftern oder vom Geschäftsinhaber ist seit dem HRefG 1998 nur noch in der Partnerschaftsgesellschaft obligatorisch. Allen anderen Rechtsträgern steht es daher jetzt grds. frei, "ob" und "wie" sie ihre fakultative Personenfirma bilden. Die Frage, ob bei einer freiwillig gewählten Personenfirma der Name eines Nichtgesellschafters bz... mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Teilbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 27 Liest man § 5 Abs. 1 lit. p FAO weiter, stellt sich als nächstes die Frage, ob § 14i Nr. 1 FAO als seinerseits in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt anzusehen ist (das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie das internationale Kaufrecht), obwohl § 14i Nr. 1 FAO nicht wie § 14i Nr. 2 FAO in verschiedene Buchst. a)–g) untergliedert wurde. Wäre dies der F... mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Zustimmungserklärungen

Rz. 127 Von dem Zustimmungsbeschluss durch Stimmabgabe der Anteilsinhaber sind die z.T. erforderlichen individuellen Zustimmungserklärungen aller oder bestimmter Anteilsinhaber zu unterscheiden.[339] Gem. § 13 Abs. 3 UmwG sind auch diese notariell zu beurkunden, allerdings ist die Form der §§ 6 ff. BeurkG zu beachten. In diesem Zusammenhang sind insb. mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu... mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / V. Keine Handelsgesellschaften

Rz. 74 Keine Handelsgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 1 HGB sind die GbR, die Wohnungseigentümergemeinschaft i.S.d. WEG,[135] der Verein, die Stiftung, die Stille Gesellschaft sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt für Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 PartGG), obwohl auf diese kraft gesetzlicher Anordnung in erhebliche... mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VI. Umwandlungsvorgänge

Rz. 61 Im Umwandlungsrecht sind insb. der Verschmelzungsvertrag (§ 6 UmwG) und der Spaltungsvertrag (§ 125 UmwG i.V.m. § 6 UmwG) beurkundungsbedürftig. Zudem bedürfen die zustimmenden Beschlüsse, also sowohl die Verschmelzungsbeschlüsse (§ 13 Abs. 3 UmwG) als auch der Zustimmungsbeschluss zum Spaltungsvertrag oder Spaltungsplan (§ 125 UmwG i.V.m. § 13 Abs. 3 UmwG) und der Um... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben: mehr