Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2.6 Unverbindlichkeit

Die Konkurrenzklausel ist unverbindlich, soweit sie nicht einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers dient, wobei es insoweit auf den Zeitpunkt ankommt, in dem sich der Arbeitgeber auf das Verbot beruft. Das bloße Interesse des Arbeitgebers, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht[1]; erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber gerade wegen der Tätigkei...mehr

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Entschädigungen / 1 Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen

Eine Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG für entgangene oder entgehende Einnahmen liegt nur vor, wenn ein "Schaden" ersetzt wird. Dazu zählen jedoch nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadensfolgen, sondern ausschließlich solche zur Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Einnahmeausfällen. Leistungen, die Ansprüche ersetzen sollen, die bei ...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 2.2.1 Korrektur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug

Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesen Fällen zur Vermeidung der Haftung eine entsprechende Anzeige an das Betriebsstättenfinanzamt richten, damit die Nachford...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.5 Inhalt der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

7.5.1 Materiell-rechtliche Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses Rz. 94 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen. Daher bleibt auch, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess unterliegt, die materiell-rechtliche Grundlage für die Ver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8 Entbindung des Arbeitgebers von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 103 Der Arbeitgeber kann von seiner Weiterbeschäftigungspflicht unter den in Abs. 5 Satz 2 abschließend genannten Gründen entbunden werden. 8.1 Klage des Arbeitnehmers bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg oder erscheint mutwillig (Nr. 1) Rz. 104 Das Gesetz übernimmt hier Voraussetzungen, wie sie in § 114 ZPO festgelegt sind; es gelten deshalb die gleichen Beurteil...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.6 Weiterbeschäftigung auf der Grundlage des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs

Rz. 111 Außerhalb des Abs. 5 besteht keine Pflicht zur Weiterbeschäftigung, durch die ein vorläufiger Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses verwirklicht wird.[1] Man kann Abs. 5 auch nicht entsprechend anwenden, indem man das Widerspruchsrecht des Betriebsrats auf nicht im Katalog des Abs. 3 genannte Tatbestände, also insbesondere auf die Sozialwidrigkeit einer ordentliche...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.7 Durchsetzung der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 101 Lehnt der Arbeitgeber eine tatsächliche Weiterbeschäftigung ab, so kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht, bei dem der Kündigungsschutzprozess anhängig ist (§ 937 Abs. 1 ZPO) den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren beantragen. Hinweis Der Arbeitgeber kann gegen den Antrag des Arbeitnehmers einwenden, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis nich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.4 Verfahren

Rz. 108 Die Befreiung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts. Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren. [1] Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sind in Abs. 5 Satz 2 abschließend geregelt, sodass der Arbeitgeber nicht zusätzlich einen Verfügungsgr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.5.2 Weiterbeschäftigung bei unveränderten Arbeitsbedingungen

Rz. 95 Die Pflicht zur Weiterbeschäftigung resultiert aus dem durch den Arbeitsvertrag begründeten Arbeitsverhältnis, das durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage auflösend bedingt ist.[1] § 102 Abs. 5 BetrVG ist insoweit nur eine mittelbare Anerkennung des vertragsimmanenten Beschäftigungsanspruchs zu entnehmen.[2] Hinweis Der Weiterbeschäftigungsanspruch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.5 Materiell-rechtliche Auswirkungen der Entbindung

Rz. 110 Mit der Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht endet der vorläufige Bestandsschutz für das Arbeitsverhältnis für die Zukunft[1], nicht aber das Arbeitsverhältnis, sodass auch ein Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht endet. Wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess obsiegt, hat er auch bei Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbesch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.5.1 Materiell-rechtliche Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 94 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen. Daher bleibt auch, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess unterliegt, die materiell-rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7 Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist

Rz. 86 Abs. 5 gewährleistet einen vorläufigen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt und daher wirksam ist. Die Pflicht zur Weiterbeschäftigung dient der Sicherung des Arbeitsplatzes während des laufenden Kündigungsschutzprozesses.[1] 7.1 Voraussetzungen der Weiterbeschäftigungspflicht Rz. 87 Die Weiterbeschäftigungspf...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.9.5 Identifikationsnummer für die Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt

Bis einschließlich 2022 war die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung auch unter Angabe der sog. eTIN zulässig, wenn dem Arbeitgeber die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht bekannt war. Ab dem Jahr 2023 ist ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal anzugeben. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig. Das führt in der Praxis zu Problemen...mehr

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Aktuelle Informationen: Jah... / Weitere aktuelle Rechtsentwicklungen

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.1 Klage des Arbeitnehmers bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg oder erscheint mutwillig (Nr. 1)

Rz. 104 Das Gesetz übernimmt hier Voraussetzungen, wie sie in § 114 ZPO festgelegt sind; es gelten deshalb die gleichen Beurteilungsgrundsätze.[1] Da das Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entscheidet, ist nur eine summarische Prüfung möglich.[2] Sie muss ergeben, dass die Klage offensichtlich oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben w...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.3 Widerspruch des Betriebsrats war offensichtlich unbegründet (Nr. 3)

Rz. 107 Dieser Entbindungsgrund liegt vor, wenn offenkundig ist, dass kein Widerspruchsrecht besteht. Keine Rolle spielt, ob die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.[1] Offensichtlich unbegründet ist ein Widerspruch, wenn es keiner besonderen gerichtlichen Aufklärung bedarf, dass der Widerspruchsgrund nicht vorliegt, z. B. weil der Arbeitsplatz, auf dem der Arbeitn...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.7 Beteiligung des Betriebsrats bei Massenentlassungen

Rz. 112 Der Betriebsrat ist nach § 17 Abs. 2 und 3 KSchG auch bei Massenentlassungen beteiligt. Die Stellungnahme des Betriebsrats ist ein Teil der schriftlichen Anzeige des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG. Liegt eine Stellungnahme nicht vor, so ist die Anzeige nur unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG wirksam. Sieht man von dieser Ausnahme ab, is...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.4 Verlangen des Arbeitnehmers

Rz. 93 Die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung hängt schließlich vom Verlangen des Arbeitnehmers ab; es genügt nicht, dass der Betriebsrat sie verlangt.[1] Nicht notwendig ist, dass der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgibt. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist nicht ausreichend.[2] Es genügt auch nicht, dass der Arbeitgeber durch die Nichtbeschäftigung des...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 168–175 SGB IX regeln den Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Bis zum 1.1.2018 waren diese Regelungen in den §§ 85–92 SGB IX enthalten. Das SGB IX ist durch das Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016[1] zum 1.1.2018 neu in Kraft getreten. Die Regelungen der §§ 168–175 n. F. entsprechen dabei §§ 85–92 a. F., eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Kern di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.3 Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit

Rz. 61 Die Anhörung des Betriebsrats ist nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ihm nicht alle möglichen Kündigungsgründe mitteilt; es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [1] Die Unvollständigkeit der Unterrichtung berührt daher nicht die Rechtswirksamkeit der Kündigung; sie führt jedoch zu einem Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit. Hier ist zu differenz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i. S. d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung diese...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Zustimmungsverfahren

Rz. 17 Die Zustimmung zur Kündigung ist nach § 170 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vom Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebs oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich (§ 126 BGB), also mit Originalunterschrift, oder elektronisch zu beantragen. Was für die Einhaltung der elektronischen Form erforderlich ist, ist streitig. Das LAG Hessen jedenfalls nimmt wegen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.2 Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers würde zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen (Nr. 2)

Rz. 106 Die Unzumutbarkeit ist nach h. M. entsprechend dem Wortlaut der Norm unternehmens-, nicht betriebsbezogen zu ermitteln.[1] Es genügt nicht, dass der Arbeitgeber mit der Entgeltfortzahlung belastet ist. Die unzumutbare wirtschaftliche Belastung muss vielmehr in der Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Sinnlosigkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bei unveränd...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.5 Ausnahmen von der Verpflichtung

Nicht in jedem Fall ist eine E-Rechnung im o.g. Sinne verpflichtend. So können z.B. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) weiterhin als "sonstige Rechnungen" im o.g. Sinne übermittelt werden, also z.B. in Papierform. Gleiches gilt für Fahrausweise (§ 34 UStDV).mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2 Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung

Unternehmer sind grundsätzlich berechtigt, eine Rechnung auszustellen, wenn sie eine Lieferung oder sonstige Leistung ausführen. Erbringen sie diese Leistung an einen anderen Unternehmer, sind sie sogar zur Rechnungstellung verpflichtet, wenn der Umsatz nicht nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG steuerbefreit ist. Für die Rechnungstellung haben Unternehmer 6 Monate (ab Ausführung der Le...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.2 Ab wann gilt die Verpflichtung?

Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F.)[1] für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese sind in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesfassung nochmals etwas großzügiger als im ...mehr

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Bewertung lohn- und einkomm... / 2.9 Verpflichtung zur Änderung der Steuerklasse

Entfallen im Laufe eines Kalenderjahres die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Korrektur der Steuerklasse II.[1] Die Verpflichtung zur Korrektur der Steuerklasse II gilt insbesondere, wenn die Ausbildung eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, im Lau...mehr

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Wachstumschancengesetz: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

Zusammenfassung Überblick Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, dem der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren am 22.3.2024 zugestimmt hat. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen zur eRechnung. 1 Hintergrund Im Rahmen der ViDA[1]-Initiative ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 1 Verpflichtung zur Abgabe der Jahressteuererklärung

1.1 Frist und Form der Übermittlung Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (dies wäre der 31.7. d...mehr

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Dienstwagen in der Entgelta... / 2.7.5 Pflicht zur Anwendung der Tagespauschale bei Einzelbewertung

Der Arbeitnehmer entscheidet durch Vorlage der Einzelaufzeichnungen über die Methodenwahl. Er kann für jedes Kalenderjahr zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale) wählen. Die Anwendung der Tagespauschale erfolgt dann, wenn er dem Ar...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.4 Gutschriften weiterhin möglich

Eine Abrechnung per Gutschrift (= Rechnungstellung durch den Leistungsempfänger) wird weiterhin zulässig sein, sofern dies (wie bisher) vorher vereinbart wurde. Auch eine Rechnungstellung durch Dritte im Namen und für Rechnung des Unternehmers ist weiterhin möglich.mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.2 Pflicht zur Anwendung der 0,002-%-Tagespauschale auf Verlangen des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer entscheidet über die Methodenwahl zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale). Er muss für jedes Kalenderjahr das Berechnungsverfahren – ggf. für sämtliche ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Fahrzeuge – für die ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.1 Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung im o.g. Sinne auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Zudem müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland[1] ansässig sein. Hinweis Ansässigkeit im Inland erfordert Sitz, Geschäftsleitung oder eine (am betreffenden Umsatz beteiligte) Betriebsstätte im Inland; existiert kein Sitz, reiche...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / Zusammenfassung

Überblick Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, dem der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren am 22.3.2024 zugestimmt hat. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen zur eRechnung.mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2 Was ändert sich?

Hinweis Der Bundestag hatte das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hatte zu dem Gesetz am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen den finalen Stand in Form des Vermittlungsergebnisses vom 21.2.2024, dem der Bundestag am 23.2.2024 und der Bundesrat am 22.3.2024 zugestimmt hab...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.3 Was gilt für Rechnungsempfänger?

Die neue E-Rechnungspflicht gilt wie dargestellt grundsätzlich ab 1.1.2025. Sofern ein inländisches Unternehmen als Rechnungsaussteller die o.g. Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische unternehmerische Rechnungsempfänger also bereits ab 1.1.2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.[1] ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 1 Hintergrund

Im Rahmen der ViDA[1]-Initiative der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Nach dem bisherigen Zeitplan[2] sollten die Änderungen 2028 in Kraft treten, mittlerweile ist allerdings eine Verschiebung auf 2030 bzw. 2032 in der Diskussion. In Vorbereitung auf die Neueru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Ver... / 3 Ausblick

An der elektronischen Rechnungstellung führt kein Weg vorbei, zumal die Effizienzvorteile der automatischen Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten auf der Hand liegen. Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen in diesem Sinne bereits verpflichtend und auch im privaten Sektor erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.1 Neue Begriffsdefinitionen

Zunächst einmal muss man sich an neue Begriffsdefinitionen gewöhnen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ff. UStG n. F.). Unterschieden wird dann (ab 1.1.2025) zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als eRechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten ...mehr

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Spannungsfeld: Aufbewahrung... / 2.2 Begriffsdefinition "Aufbewahrungspflicht" und zeitliche Aufteilung

Hinweis Defintion: Aufbewahrungspflicht Aufbewahrungspflicht meint die Pflicht des Arbeitgebers, bestimmte geschäftliche Unterlagen in einer geordneten Form aufzubewahren, um diese bei einem berechtigten Verlangen Dritter, beispielsweise einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt, vorlegen zu können.[1] Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses trifft den Arbeitgeber neben d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.3 Grundsatz: Keine Versicherungspflicht von Treuhänder-Gesellschafter-Geschäftsführern

Sofern GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines Treuhandvertrags mehrheitlich am Stammkapital einer GmbH beteiligt sind, stehen sie grundsätzlich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Voraussetzung ist, dass sich die Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Treuhänders vom Treugeber allein aus dem Treuhandvertrag und nicht aus dem Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Spannungsfeld: Aufbewahrung... / 1.3.2 BDSG

Löschpflichten ergeben sich auch aus dem BDSG, das neben der DSGVO weiterhin Anwendung findet. Es erweitert die Pflichten des Arbeitgebers, schafft daneben aber auch Ausnahmen von der Löschpflicht nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Teilweise ergeben sich aus den Regelungen gleiche oder jedenfalls vergleichbare Pflichten. So besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG genau wie bei Art. 17 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Nach derzeitigem Gesetzesstand kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien, falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2023 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt. Durch das Wachstumschance...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 7.7 Umsetzung durch Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Abgabenordnung

Bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen: Personenvereinigungen, §§ 14a und 14b AO: Anpassung an die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eintretenden Rechtsänderungen (gilt ab 1.1.2024). Pflichten der gesetzlichen Vertreter, § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3.3 Rechtsfolgen

Die früher primär im BDSG gewährten Auskunfts-, Kontroll- und Korrekturrechte des Arbeitnehmers sind durch die Regelungen der DSGVO teils abgelöst worden. Das BDSG enthält dazu jedoch in den §§ 55 ff. BDSG ergänzende Regelungen, sodass hier beide Gesetze beachtet werden müssen. Informations- und Auskunftsrechte des Arbeitnehmers Die DSGVO gewährt umfassende Informationsrechte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 2 Merkmale

Erforderlich für die Arbeitnehmereigenschaft ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Ein schriftlicher oder ausdrücklich vereinbarter mündlicher Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag wird nicht verlangt. Wesentliche Merkmale für die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft sind u. a. die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung als unsel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3.1 Erforderlichkeitsprüfung

Die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist gemäß Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG nur dann zulässig, wenn sie mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit ist auch bei der datenschutzrechtlichen Neuregelung in § 26 BDSG vom Gesetzgeber übernommen worden. Damit bleiben die damit verbundenen Konkretisierungsprobleme beste...mehr