Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenbeschäftigung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 2.2 Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Der Übungsleiterfreibetrag umfasst auch die nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Gefördert wird nicht nur die Dauerpflege, sondern auch kurzfristige Hilfeleistungen sind begünstigt. In Betracht kommen nebenberufliche Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste bei der Altenhilfe [1] und bei Sofortmaßnahmen geg...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.46 Orchestermusiker

Musiker, die einem Orchester angehören, sind Arbeitnehmer. Sofern sie außerhalb ihres Arbeitsvertrags darüber hinaus solistische Auftritte haben, liegt hierin eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit. Dies gilt auch, wenn sie ihre künstlerischen Nebentätigkeiten für den Arbeitgeber innerhalb ihrer nichtselbstständigen Haupttätigkeit erbringen, soweit es sich nicht um Neb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen zunächst Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Dementsprechend ist der in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aufgenommene Begriff des Betreuers nur im Sinne einer pä...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.1 Beamte

Die Bezüge der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI genannten Personen, u. a. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, werden bei der Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt, sofern die Entgelte aus der zur Rentenversicherungsfreiheit führenden Beschäftigung erzielt werden. Dagegen ist beispielsweise das Arbeitsentgelt umlagepflichtig, das ein Beamter in einer Nebentä...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.6 Sonderfall: Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei einer Mehrfachbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers für mehrere von ihm beherrschte Gesellschaften sind hinsichtlich der Höhe der Gesamtausstattung mit Bezügen und damit bezüglich des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) Besonderheiten zu beachten. So ist dieser Umstand bei der Bestimmung des angemessenen Gehalts i. d. R. mindernd zu berücks...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 4.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 450 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2026 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.1 Versicherungsfreiheit durch anderweitige Absicherung

Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Altersversorgung bereits anderweitig gesichert ist und die deshalb einer Sicherung durch die Rentenversicherung nicht bedürfen. Hierzu gehören: Beamte Richter, Berufssoldaten sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorsc...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.4 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Die Umlagen U1 und U2 sind von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden. Bei rentenversicherungsfreien oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im Falle des Bestehens von Rentenversicherungsp...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.2 Geschäfte zu Lasten des Arbeitgebers

Erst recht fehlt es an diesem unmittelbaren Zusammenhang, wenn der Arbeitnehmer unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung aus eigenem Antrieb und ohne Einwilligung seines Arbeitgebers zu dessen Lasten Geschäfte ausführt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.4 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag von 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) und für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Pfleger ebenfalls einen Jahresfreibetrag von 3.300 EUR.[2] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: Sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Übungsleiterfreibetrag hat große praktische Bedeutung. Die Bezeichnung Übungsleiterfreibetrag ist irreführend, weil er für alle nebenberuflich ausgeübten unterrichtenden Tätigkeiten sowie für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich gilt. Er wird somit für Einnahmen aus Nebentätigkeiten als Übungsleit...mehr

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Aufsichtsratsvergütung / 3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug

Eine Besonderheit ergibt sich für Aufsichtsratsvergütungen, die Bedienstete im öffentlichen Dienst für eine auf Vorschlag oder auf Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens erhalten.[1] Diese Vergütungen sind i. d. R. ablieferungspflichtig, soweit sie bestimmte Grenzbeträge überschreiten. Die Aufsichtsratsvergütungen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 636 Arbeitspapiere sind: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und ob es sich um die Haupt- oder Nebentätigkeit handelt – der Arbeitgeber kann mit diesen Angaben alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten abrufen; Sozialversicherungsausweis bzw. Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit zuge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.3 Nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten

Der Steuerfreibetrag von max. 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) kommt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten infrage. Zu den begünstigten Personen zählen z. B. Kirchenorganisten sowie Komparsen und Statisten bei Theater- bzw. Opernaufführungen.[1] Nicht begünstigt sind Musiker, die bei Kirmesveranstaltungen oder auf Schützen- oder Volksfesten auftreten.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Betrieb oder Betriebsteil

Rz. 653 § 613a Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass ein "Betrieb" oder ein "Betriebsteil" durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht.[1115] Nach der Rechtsprechung des EuGH ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder N...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 1. Umfang des Hätte-Verdienstes

Rz. 91 Der Hätte-Verdienst wird als Nettobetrag bei der Schadensbezifferung zugrunde gelegt. Vom Bruttoentgelt sind die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) ebenso abzusetzen wie die Einkommen- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Rz. 92 Der Hätte-Verdienst ermittelt sic...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10.4 Prüfung der quantitativen Kriterien

Bei der quantitativen Prüfung kommt es allein auf den Umfang der an der Tätigkeitsstätte zu leistenden arbeitsvertraglichen Arbeitszeit an (mindestens 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit oder 2 volle Arbeitstage wöchentlich oder arbeitstäglich). Das BMF hat hierzu im Einführungsschreiben die möglichen Fallgruppen in Übersichtsform zusammengefasst, in denen die quan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 4 Hinzurechnungsbetrag, Auszubildende

Sachverhalt Ein Auszubildender beginnt am 1.9. seine Ausbildung. Seine Lehrlingsvergütung beträgt im 1. Lehrjahr 600 EUR monatlich. An den Wochenenden legt er seit Jahren an 2 Samstagen im Monat in einer Diskothek Platten auf. Bei seiner Einstellung hat er die Nebentätigkeit angegeben und diese ist vom Arbeitgeber ausdrücklich genehmigt worden. Die Diskothek zahlt ihm eine mo...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / VI. Kontenrahmen/Kontenklassen

Rz. 22 Um der Verpflichtung zur einfachen Buchführung gem. den gesetzlichen Maßgaben gerecht zu werden und diese erfolgreich zu realisieren, muss der RA sämtliche Geschäftsvorfälle erfassen. Dazu dienen dem RA Kontenrahmen und Kontenklassen. Rz. 23 Für jede Berufsbranche, so auch für eine Rechtsanwaltskanzlei, gibt es vorgegebene Kontenrahmen, die als Muster für die Erstellun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachliche Segmentierung

Rn. 282 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Grundsätzlich ist die jeweilige zu beurteilende verlustbringende Aktivität einheitlich iS einer sog Beurteilungseinheit zu betrachten. Diese kann entweder den gesamten Betrieb erfassen, sie kann sich jedoch auch auf einen selbstständigen Teilbereich, der nicht lediglich Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit umfasst, beschränk...mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 1 Spesenberechnung, Ladetätigkeit

Sachverhalt Ein Berufskraftfahrer ist bei einer Lebensmittelkette angestellt und fährt ausschließlich im Nahverkehr. Täglich beliefert er mehrere Filialen seines Arbeitgebers und verschiedene Kunden. Je nach betrieblicher Notwendigkeit werden die Abladestellen unterschiedlich angefahren. Zusätzlich müssen am Betriebshof kleine notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten am Fahrz...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.2 Anti-Fragmentierungsregelungen

Die Verteilung von Geschäftstätigkeiten auf verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so, dass jede Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfstätigkeiten erbringt) umgeht nicht den Status einer Betriebsstätte[1]. Die Vorschrift soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen die Ausnahmebestimmungen des Absatzes 4 (Hilfs-/Nebentätigkeit) missbrauchen, indem sie ein...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument (MLI) nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

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Erweiterte Grundstückskürzu... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen: Die Voraussetzungen für die erweiterte Grundstückskürzung waren nicht erfüllt. Die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG ist nur möglich, wenn das Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt oder bestimmte, im Gesetz ausdrücklich genannte Nebentätigkeiten ausübt. Das Halten vo...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamte / 7 Nebenbeschäftigung und anderweitige Beschäftigung von Beamten

7.1 Kranken- und Pflegeversicherung In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamte / 7 Steuerbegünstigte Nebentätigkeit

Einnahmen aus einer Nebentätigkeit von Beamten können steuerbegünstigt sein, z. B. durch Ansatz der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG [1]; auch eine Pauschalbesteuerung des Arbeitslohns aus der Nebentätigkeit ist möglich.[2] Übt der Beamte auf Veranlassung seines Dienstherrn eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen aus, i. d. R. in einem Überwachungsorgan wie Vorstan...mehr

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Beamte / 7.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise nur in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Wird daneben eine weitere Beschäftigung – auch eine nicht zum Hauptamt gehörende Beschäftigung beim eigenen Dienstherrn (z. B. nebenamtliche Lehrtätigkeit) – ausgeübt, ist diese renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern n...mehr

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Beamte / 7.1 Kranken- und Pflegeversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamte / 7.4 Zuweisung von Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten

Bei Beamten, die nach § 29 BBG (Bundesbeamte) bzw. § 20 BeamtStG (Landes- und Kommunalbeamte) einer anderen privaten oder öffentlichen Einrichtung zugewiesen werden, erstreckt sich die Rechtsstellung als Beamter (in der Rentenversicherung auch ohne ausdrückliche Gewährleistungserstreckungsentscheidung[1]) auch auf diese Beschäftigungen, sodass sie kranken-, pflege-, renten- ...mehr

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Beamte / 2 Beamtenähnliche Personen

Auch bestimmte beamtenähnliche Personen können in dieser Beschäftigung – den Beamten gleichgestellt – versicherungsfrei sein. Die folgenden Ausführungen zur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beziehen sich hier zunächst nur auf die beamtenähnliche Beschäftigung als solche.[1] 2.1 Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsf...mehr

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Ausländischer Student / 2 Studenten aus Drittstaaten und dem vertragslosen Ausland

Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten mit einem Studentenvisum dürfen in Deutschland bis zu 140 volle Arbeitstage oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachgehen.[1] Alternativ können sie Werkstudentenjobs im Rahmen der 20-Stunden-Regelung ausüben, wobei die Höhe des Arbeitsentgelts und der Gegenstand der Beschäftigung unerheblich sind. Die Nebenbeschäf...mehr

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Beamte / 7.3 Beurlaubte Beamte bei einem privaten Arbeitgeber

Beurlaubte Beamte sind auch in einer bei einem privaten Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei[1], wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechenden Leistungen zu gewähren,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamte / 1.1 Beamte auf Lebenszeit oder Zeit

Beamte auf Lebenszeit oder Zeit sind in ihrer Beschäftigung als Beamte versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. In der Rentenversicherung besteht in der Beamtenbeschäftigung Versicherungsfreiheit. Beamte besitzen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Merkmale für Beschäftigung als Arbeitnehmer

Wird ein Beschäftigter als Arbeitnehmer tätig, dann gehört die Vergütung zu dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug.[1] Voraussetzung hierfür ist ein abhängiges bzw. fremdbestimmtes Beschäftigungsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet, und innerhalb dessen der Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beamte / 6.2 Zusätzliche Vergütung mit Rechtsgrund

Neben dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land besteht eine weitere Beschäftigung zur Ausbildungsstation, wenn die zusätzliche Vergütung für eine mündlich oder schriftlich vereinbarte Nebentätigkeit gezahlt wird, die die Referendare verpflichtet, über den notwendigen Teil der Ausbildung hinaus Leistungen zu erbringen. Diese Nebentätigkeit ist versicherungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländischer Student / 1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht

Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbeitslöhne aus einem studentischen Nebenjob im Inla...mehr