Fachbeiträge & Kommentare zu Mobiles Arbeiten

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

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Agile Arbeitszeit / 1.3 Agile Arbeitszeit ist eine Haltung

Unabhängig davon, dass gesetzliche Änderungen insbesondere für die Arbeitszeit benötigt werden, um Agilität viel stärker leben zu können, gibt es schon jetzt einige Möglichkeiten für Unternehmen, zeitlich flexibler zu agieren.[1] Unternehmen werden in der Praxis nicht umhin kommen, neue Wege zu denken und wesentlich mutiger und kreativer zu sein als bisher. Gemeinsam mit den...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.6 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten

Bis vor Kurzem ging es in Verhandlungen zwischen den Tarifparteien im Wesentlichen immer nur um Fragen und Themenstellungen rund um Lohnerhöhungen. Herkömmliche tarifliche Vergütungssysteme bezogen sich daher in der Regel hauptsächlich auf den Faktor Geld. Dies hat sich inzwischen sehr geändert.[1] So hat sich in der Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Abschluss aus 2...mehr

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Agiler Arbeitsort / 1.1 Entkoppeltes Arbeiten

Seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten auch im Homeoffice zu erledigen. Rechtlich spricht man hier auch von Telearbeit. Homeoffice ist in vielen Firmen zumindest sporadisch etabliert.[1] Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien macht es möglich, dass Arbeiten auch räumlich, zeitlich und organisatorisch unabhängig von vorgege...mehr

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Agiler Arbeitsort / 1 Agiler Spirit: Arbeiten von überall

Zum Arbeiten brauchen wir schon längst kein Büro mehr. Viele Unternehmen bezeichnen sich als agil und sprechen von neuem Arbeiten, wenn sie Arbeitsräume bzw. den Arbeitsort "auflösen". Die technische Entwicklung schafft die Voraussetzung, dass Arbeiten an unterschiedlichen Orten – wie z. B. auf Dienstreisen, im Zug, im Flugzeug, im Hotel oder auch im Homeoffice – möglich ist....mehr

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Agiler Arbeitsort / 1.3 Mehr Bindung durch mehr Freiheit

Zudem kann der Mitarbeiter selbst entscheiden, wo und wann er arbeitet. So fördern Homeoffice und mobiles Arbeiten eine höhere Selbststeuerung und Selbstbestimmung bei Mitarbeitern und natürlich auch ein Vertrauen der Führungskraft.[1] Über alle Generationen hinweg sind dies Faktoren, die sich Mitarbeiter schon seit jeher wünschen.[2] Neben den Faktoren Mitsprache- und Mitge...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.4 Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Planung, Gestaltung und Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.[1] Nach § 3 ArbSchG ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dies ist seine Grundpflicht als Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[1] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz[2], das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften bestehen.[3] Danach hat der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.2 Arbeitsvertragliche Festlegung

Sofern agiles Arbeiten ermöglichen soll, "von überall" aus zu arbeiten, also z. B. auch verschiedene Betriebsorte des Arbeitgebers bedienen soll, kann der Arbeitgeber dies grundsätzlich anweisen. In der Ausübung seines Direktionsrechts ist er aber ggf. durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingegrenzt.[1] Sofern ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.3 Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, könnte sich auf ihre Gesundheit auswirken.[1] Hierdurch könnten auch Mitspracherechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entstehen. Danach hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zu b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeiterfassung / 5.2 Mobile Arbeit und Homeoffice

Der Ort der Tätigkeit ist für die Erfassungspflicht unerheblich; auch Arbeitszeiten, die im Rahmen mobiler Arbeit oder im Homeoffice erbracht werden, sind daher zu aufzuzeichnen. Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte verrichten, müssen daher entsprechende Möglichkeiten zur Erfassung ihrer Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice und Mobile Arbeit

1 Homeoffice auf Attest Video: Homeoffice auf Attest 2 Homeoffice – Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro holen? Video: Homeoffice – Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro holen? Entscheidung: LAG Hamm, Urteil v. 16.3.2023, 18 Sa 832/22mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice und Mobile Arbeit / 1 Homeoffice auf Attest

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Beitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice und Mobile Arbeit / 2 Homeoffice – Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro holen?

Video: Homeoffice – Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro holen? Entscheidung: LAG Hamm, Urteil v. 16.3.2023, 18 Sa 832/22mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 1.1 Ortsunabhängiges mobiles Arbeiten

Damit hybrides Arbeiten gelebt werden kann, muss ein ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten möglich sein. Mobiles Arbeiten ist nach der Gesetzesbegründung[1] wie folgt definiert: Zitat Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 1.2 Wirksame Anspruchsgrundlage

Weiterhin muss eine wirksame Anspruchsgrundlage für das ortsunabhängige, mobile Arbeiten vorliegen. Allein das gesetzliche Direktionsrecht des Arbeitgebers i. S. v. § 106 GewO ist hierfür nicht ausreichend. Eine solche Anspruchsgrundlage für mobiles Arbeiten kann sich individualrechtlich aus dem Arbeitsvertrag, oder kollektivrechtlich aus einer Betriebsvereinbarung oder aus e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 4.2 Beteiliungsrechte des Betriebsrat bei einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten

Die Entscheidung "ob" mobiles Arbeiten eingeführt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber und ist mitbestimmungsfrei. In der Kommentarliteratur wird angenommen, dass dies ebenso für die Entscheidung zur vollständigen Beendigung von mobiler Arbeit gilt.[1] "Bei vollständiger Beendigung mobiler Arbeit endet die Verpflichtung mit Ablauf der Kündigungsfrist ohne Nachwirkung gem. § 7...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 4.1 Beendigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung

Sofern der Arbeitgeber mit dem Mitarbeitenden eine vertragliche Vereinbarung über mobiles Arbeiten getroffen hat, kommt es darauf an, ob in dieser Vereinbarung auch eine Regelung zur Beendigung oder Abänderung des mobilen Arbeitens bzw. Homeoffice vorgesehen ist. Entsprechend wäre diese dann umzusetzen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Employer Branding: Erhöhung... / 1 Begriff und Bedeutung des Employer Branding

Zum Employer Branding (abgeleitet aus: employer = Arbeitgeber, branding = Markenbildung) gibt es in Theorie und Praxis verschiedene Ansätze für Definitionen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und auch unterschiedlich weit gefasst sind. Das Employer Branding setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie es auch kleinen Betrieben gelingen kann, die Arbeitgeber- und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Notfallplanung... / 4.1 Welche Informationen sollte der Notfallplan enthalten?

Tabelle 1 enthält ein Beispiel für die Informationen, die in einem Notfallplan enthalten sein sollten.mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Begriff der Alleinarbeit (§ 2 Abs. 4)

Rz. 4 Im Hinblick auf die in §§ 5, 6 und 28 MuSchG im Zusammenhang mit der Lockerung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbotes verlangte Voraussetzung, dass eine Gefährdung durch Alleinarbeit ausgeschlossen sein muss, definiert der Gesetzgeber diese in § 2 Abs. 4. Alleinarbeit liegt danach vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Homeoffice: Datenschutz und... / 5 Quellen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: "IT-Grundschutz-Kompendium". Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: "Telearbeit und Mobiles Arbeiten" (Flyer), Juli 2020. Helfrich, Marcus. Datenschutzrecht: "Datenschutz-Grundverordnung, JI-Richtlinie, Bundesdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Grundrechtecharta, Grundgesetz ...",...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten

Zusammenfassung Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

Mobiles Arbeiten hat einen kollektiven Bezug.[1] Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.[2] In Betracht kommen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nrn. 2, 6 und 7 BetrVG, soweit keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.1 Abgrenzung zu Telearbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist im Gegensatz zur Telearbeit nicht gesetzlich definiert. Während die mobile Arbeit grundsätzlich an jedem beliebigen Ort ausgeführt werden kann, ist die Telearbeit an einen festen Arbeitsplatz innerhalb der Privaträume des Arbeitnehmers gebunden. Die Voraussetzungen für einen Telearbeitsplatz ergeben si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / Sozialversicherung

1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, an welchem Ort die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wenn eine Beschäftigung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist dies kein Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.2 Abgrenzung zum Homeoffice

Auch der häufig benutzte Begriff des Homeoffice bezieht sich auf Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Er wird umgangssprachlich als eine Art Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus verwendet. Der Begriff wird oft fälschlicherweise mit der Telearbeit synonym verwendet. Tatsächlich liegt Telearbeit aber nur dann vor, wenn die Vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 4 Ausstattung und Kosten

Da bei der mobilen Arbeit die Einrichtung eines kompletten Arbeitsplatzes entfällt, sind die Kosten der Arbeitsmittel bei der mobilen Arbeit regelmäßig deutlich günstiger als die komplette Einrichtung eines festen Telearbeitsplatzes/Homeoffice. Für die mobile Arbeit benötigt der Mitarbeiter als Arbeitsmittel meistens nur einen Laptop bzw. ein Smartphone. Grundsätzlich hat der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 5 Arbeitsschutz

Bei der mobilen Arbeit im Angestelltenverhältnis gelten insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die ArbStättV findet auf mobile Arbeit keine Anwendung. Der Arbeitgeber muss daher nicht gemäß der Vorgaben der ArbStättV einen Arbeitsplatz für den Mitarbeiter einrichten. Insbesondere gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 6 Unfallversicherungsschutz

In Bezug auf die Tätigkeit im Homeoffice hat sich das BSG intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen kann.[1] Nicht alle Verrichtungen eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und auf der Arbeitsstätte sind versichert. Es sind nur solche Wege versichert, bei denen ein sachlicher Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.4 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit und des Bildschirmarbeitsplatzes bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV greifen zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der ArbStättV ist jedoch, dass es sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 3 Abschaffung und Widerruf

Die Voraussetzungen, ob und wann die mobile Arbeit beendet werden kann, sollte arbeitsvertraglich geregelt sein. Dabei ist darauf zu achten, die Voraussetzungen, unter denen eine Mobilabrede durch den Arbeitgeber einseitig wieder beendet werden kann, so konkret wie möglich zu beschreiben. Für das Homeoffice wurde bereits entschieden, dass eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 7 Datenschutz

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Einhaltung und Durchführung des BDSG und der DSGVO durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Dies gilt unabhängig davon, wo und in welcher Form der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Auch bei der mobilen Arbeit muss daher sichergestellt werden, dass die innerbetrieblich geltenden Richtlinien, eventuelle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, an welchem Ort die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wenn eine Beschäftigung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist dies kein Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer den Weisungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 1.3 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / 2 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ständige Erreichbarkeit / 2 Verbreitung

Nach unterschiedlichen übereinstimmenden Studien geben ca. 80 % der Beschäftigten an, dass sie außerhalb geregelter Arbeitszeiten für dienstliche Belange erreichbar sind. Diese relativ hohe Zahl erklärt sich dadurch, dass in den meisten Arbeitsverhältnissen Kollegen und Vorgesetzte die privaten Kontaktdaten eines Beschäftigten kennen und damit die Möglichkeit haben, außerhal...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 6 Gestaltung des mobilen Arbeitens

Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Beschäftigte ganz selbstverständlich geworden. Sie schätzen den Wegfall des täglichen Arbeitsweges und die Flexibilität bei der Zeiteinteilung als großen Vorteil. Etwa 40 % der Beschäftigten würden möglicherweise kündigen, wenn ihnen diese Möglichkeit genommen werden würde. Damit kann mobiles Arbeiten durchaus zu einer Reduzierung der p...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Home- und Mobile-Offices, E... / 3 Rechtsgrundlagen für die Einführung von Home- und Mobile-Offices

Mithin ist der Arbeitgeber frei, ob er seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Arbeit aus dem Home- oder Mobile-Office anbieten möchte. Nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie steht es jedoch zu erwarten, dass Home- und Mobile-Offices auch nach Ende der Pandemie verbreitet bleiben werden (zumindest in Form von 2- oder 3-Tage-Regelungen). 3.1 Mögliche Rechtsgrundlagen Weit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Home- und Mobile-Offices, E... / 1 Kein Anspruch des Arbeitnehmers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Home- oder Mobile-Office besteht nach geltendem Recht nicht. Nach § 106 Satz 1 GewO steht es dem Arbeitgeber zu, den Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, nicht jedoch um eine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Home- oder Mobile-Office zuzuweisen.[1] Ein gesetzlicher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Home- und Mobile-Offices, E... / 2 Keine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer einseitig anweisen kann, die Arbeit im Home- oder Mobile-Office zu erbringen. Für das Homeoffice hat dies die Rechtsprechung bereits verneint, da dem der nach dem Grundgesetz garantierte Schutz der Privatwohnung[1] entgegenstehe.[2] Beim mobilen Arbeiten wird hingegen zu differenzieren sein: Während die Aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Vorteile einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung hat 2 entscheidende rechtliche Vorteile: Zum einen können später Änderungen vorgenommen werden (auch zulasten der Arbeitnehmer), ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Denn Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar und zwingend.[1] Zum anderen unterliegen Betriebsvereinbarungen – im Gegensatz zu einer individualvertraglichen Vereinbaru...mehr