Fachbeiträge & Kommentare zu Mobiles Arbeiten

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 2.1 Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) findet bei Telearbeit und bei mobiler Arbeit uneingeschränkt Anwendung. Der Arbeitgeber ist sowohl bei Telearbeitsplätzen als auch bei mobiler Arbeit verpflichtet, die Beschäftigten im Hinblick auf die spezifischen Gefährdungen zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). Beim mobilen Arbeiten haben die Beschäftigten eine erhöhte Verantwortung und Mitwirkun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 2 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice

Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist Homeoffice eine Form des mobilen Arbeitens. Um den Vorgaben des Arbeitsschutzes gerecht zu werden, ist es wichtig, sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die damit verbundenen Anforderungen zu kennen. Weiterhin sollte ein Augenmerk auf die mögliche Umsetzung gerichtet sein. 2.1 Rechtliche Grundlagen Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 4 Fazit

Corona hat den Stellenwert von Gesundheit in der Gesellschaft und in den Unternehmen noch einmal verstärkt und die Dringlichkeit gesundheitsförderlichen Arbeitens aufgezeigt. Für das betriebliche Gesundheitsmanagement hat das zur Folge, dass klassische Maßnahmen, die auf physische Anwesenheit setzen (wie Gesundheitsscreenings, Gesundheitstage oder Workshops), und weitere kla...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 1 Aktuelle Ausgangssituation und Datenlage

Unabhängig von den unterschiedlichen Gründen, die dazu führen, dass Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, kann es vielfältige Folgen mit sich bringen. Eine Befragung der AOK ergab, dass 73,4 % der Beschäftigten im Homeoffice über Erschöpfung klagen. Im Gegensatz dazu gaben nur 66 % der dauerhaft im Büro Beschäftigten an, dass sie an Erschöpfung litten.[1] Zudem äußern Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 3.2 Empfehlungen für Führung auf Distanz

Wie können Führungskräfte, die virtuell führen, Mitarbeiter motivieren, sich aktiver und offener einzubringen? Begegnungen ermöglichen: in einem primär virtuell zusammenarbeitenden Team in angemessenen zeitlichen Abständen Begegnungen live stattfinden lassen. Wertschätzender Umgang miteinander sowie freundlicher Blickkontakt und das aktive Zuhören sind in einem virtuellen Meet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM im Homeoffice: Mobile A... / 3.1 Herausforderungen für Führungskräfte

Eine stark beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt, auch durch die Corona-Pandemie bedingt, benötigt digital kompetente Führungskräfte, denn diese erleben mehr denn je, wie schwierig es ist, unter virtuellen Bedingungen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Herausforderungen sind u. a.: Abschätzen der Stimmung, da die Wahrnehmung in Telefonanrufen, E-Mails, Audio- und Videokon...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / Smart Work

Smart Work ist ein Sammelbegriff für flexibles und mobiles Arbeiten. Flexibler Arbeitsort und -zeit Der Arbeitsort der Zukunft ist nicht mehr an einen lokalen Büroarbeitsplatz gebunden, sondern kann in Hinblick auf Arbeitsort und Zeit flexibel gestaltet und mit dem Büro kombiniert werden. Mithilfe von Collaboration Software, DMS und Videokonferenztechnologie bleibt die Kommuni...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Geschäftsgebaren

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Die Berichterstattung nach ESRS G1.7 hat auch Angaben über die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet, zu umfassen. Ziel dieser Offenlegungsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Führen auf Distanz in Krise... / 2 Schaffung von Rahmenbedingungen für Ausnahmesituationen

Liegt kein Notfallplan vor, ist es die erste und oberste Aufgabe von Führungskräften, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen: Wie viele und welche Mitarbeiter sind davon betroffen? Wie kann der Organisations- und Arbeitsablauf sichergestellt werden? Welche Ressourcen werden benötigt, welche sind vorhanden, welche müssen besorgt werden? Achtung Krisenstab bilden Ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Fahrtkostenersatz oder unentgeltliche Beförderung durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Rz. 113 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören als WK-Ersatz grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das gilt insbesondere für Vergütungen bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht ausnahmsweise steuerfreie > Reisekosten oder Mehraufwendungen für Familienheim...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baugeräteführer (Professiog... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal beim Veranstalter) oder extern (durch Beauftragung eines Dienstleisters) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst in der Überbrückungsh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Raumabmessungen / 1.5 Flächen für Sicherheitsabstände

Sicherheitsabstände müssen berücksichtigt werden, soweit sie nicht bereits in den Stell- oder Funktionsflächen enthalten sind. Allgemein wird davon ausgegangen, dass ein Sicherheitsabstand von 50 cm erforderlich ist, um zu verhindern, dass ein Mensch durch eine Quetschung seines Körpers gefährdet wird (z. B. zwischen einem Schrankauszug und einer sich öffnenden Tür). Dessen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eng verknüpft mit der Entgrenzung der Arbeitszeit ist diejenige des Arbeitsortes. Zwar wird die klassische Telearbeit bereits seit langem praktiziert und stellt damit keine Neuheit dar, allerdings haben sich mit der steigenden Leistungsfähigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien die Rahmenbedingungen verändert. Insbesondere wird tendenziell das "Home Off...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 1. Rechtsanspruch

Rz. 3 Ein gesetzlicher Anspruch auf "Home Office" (Telearbeit/Mobile Arbeit), wie beispielsweise in den Niederlanden (seit 2016 hat hier der Arbeitnehmer zumindest einen Verhandlungsanspruch), besteht in Deutschland nicht. Pläne, einen rechtlichen Rahmen für die Mobile Arbeit nebst Rechtsanspruch zu kodifizieren, konnten sich in der 19. Legislaturperiode nicht durchsetzen (s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / I. Begrifflichkeiten

Rz. 2 Der im allgemeinen Sprachgebrauch dominierende Begriff des "Home Office" wird weitgehend umfänglich sowohl für die Tele(heim)arbeit als auch die Mobile Arbeit verwendet. Tatsächlich ist die Differenzierung zwischen beiden Formen für die Ausgestaltung der Arbeit und die den Arbeitgeber treffenden Pflichten entscheidend. Telearbeit wird von einem fest eingerichteten Bilds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 14. Privatnutzung von (Mobil-)Telefon und Personalcomputer/Laptop am Arbeitsplatz und in der Wohnung des Arbeitnehmers

Rz. 578 Die Privatnutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei. Die Steuerfreiheit umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software. Sie ist nicht auf die private Nutzung im Betrieb beschränkt, sondern gilt auch in der Wohnung des Arbeitnehmers. Typisc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)

Rz. 1027 Mobile Arbeit umfasst die Tätigkeit von einem fest eingerichteten privaten Arbeitsplatz ("Home Office") und von einem frei von dem Arbeitnehmer gewählten Ort ("Remote Work") aus. Die Einführung dieser Nr. 14 durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zum 18.6.2021 soll die Beteiligungsrechte bei der Ausgestaltung von regelmäßiger wie auch anlassbezogener mobiler Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 80 Flexibilisierung der A... / A. Spannungsfeld: Entgrenzung der Arbeitszeit

Rz. 1 Ein zunehmender Bedarf nach flexibleren Arbeitszeiten wird nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern vermehrt auch auf Arbeitnehmerseite geäußert. Die konkreten Bedürfnisse gehen dabei naturgemäß weit auseinander. Während sich die Unternehmen einen flexibleren Personaleinsatz erhoffen, um der steigenden "On Demand"-Mentalität der Kunden gerecht zu werden, möchte die Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 2. Arbeitsschutz, Haftung und Datenschutz

Rz. 4 Sowohl für die Telearbeit als auch für die Mobile Arbeit gelten nicht alle Arbeitsschutzvorschriften, die bei einer Arbeit im Betrieb zur Anwendung kommen. Die Arbeitsstättenverordnung findet auf die Telearbeit nur eingeschränkte, bei Mobiler Arbeit sogar überhaupt keine Anwendung. An der letztgenannten Besonderheit ändern die Novelle der Arbeitsstättenverordnung sowie...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Bildschirmarbeit

Rz. 42 Seit Dezember 2016 finden sich die Vorschriften zur Bildschirmarbeit nicht mehr in der Bildschirmarbeitsverordnung, sondern wurden in die allgemeinere ArbStättV integriert (vgl. Rdn 9). § 2 Abs. 5 ArbStättV definiert Bildschirmarbeitsplätze als Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sin...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 3. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

Rz. 6 Im Rahmen der Einführung sowie der Durchführung von Telearbeit/Mobiler Arbeit stehen dem Betriebsrat umfangreiche Beteiligungsrechte zu. Während bei der Einführung lediglich Informations- und Unterrichtspflichten nach den §§ 90, 92, 93, 95 BetrVG eingreifen, stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 (Verteilun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Rz. 9 Wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält einheitliche Regelungen für Industrie, Gewerbe und Handel. Der Kernsatz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass davon keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 80 Flexibilisierung der A... / E. Reformvorschläge

Rz. 18 Bereits seit Jahren wird eine weitergehende Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Die wohl bekannteste Forderung betrifft die Abschaffung des Achtstundentages und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (BDA Positionspapier, November 2015, S. 6; BDA New Work, Zeit für eine neue Arbeitszeit, 2018; moderate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Voraussetzungen des Be... / A. Betrieb/Betriebsteil – wirtschaftliche Einheit

Rz. 1 Ursprünglich wurde für die Auslegung des Betriebsbegriffes i.S.d. § 613a BGB der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff, wie ihn Rspr. und Rechtslehre entwickelt hatten, herangezogen. Danach ist unter "Betrieb" die organisatorische und räumliche Einheit von sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln zu verstehen, mit deren Hilfe der Inhaber allein oder in Geme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / C. Nutzung mobiler Endgeräte (insb. "Bring Your Own Device")

Rz. 11 Mit der Erfüllung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Betriebes einher geht die Nutzung mobiler Endgeräte. Dabei werden immer häufiger auch private Endgeräte (BYOD) ohne nähere Fixierung der Nutzungsbedingungen, teilweise sogar ohne bewusste unternehmerische Entscheidung für oder gegen BYOD, dienstlich eingesetzt. Eine Fixierung der Nutzungsbedingungen ist aber aufgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Definition

Rz. 396 Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeitsbereitschaft (in der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und jederzeit bereit sein muss, in den Arbeitsprozess einzugreifen), Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Bereitschaftsdienst ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer sich an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle (z.B. Dienstzimmer) innerhalb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. "Einstufiges" Verfahren bei Vorhandensein eines Wahlvorstands

Rz. 323 Ist ein Wahlvorstand durch den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Konzernbetriebsrat oder das ArbG bestellt, findet das vereinfachte "einstufige Verfahren" mit nur einer Wahlversammlung statt. Auch hierbei findet zwingend Persönlichkeitswahl statt. Hinsichtlich von Wahlausschreiben und Wahlvorschlägen ähnelt das Verfahren aber dem normalen Wahlverfahren. Rz. 324...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung: Der Mensch... / 2.3 Technik will beherrscht werden

Schon heute wird in jeder Buchhaltungs- und Controllingabteilung digitale Unterstützung genutzt. Die Fähigkeit, die Software zu bedienen und zu verstehen, ist also bei allen Mitarbeitern im Rechnungswesen bereits vorhanden. Das muss sich bei weitergehender Digitalisierung weiter entwickeln. Es geht nicht mehr darum, fest vorgegebene Programmabläufe in der Buchhaltungssoftwar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung: Der Mensch... / 3 Führung im digitalen Rechnungswesen

Die Aufgaben für die Menschen im Rechnungswesen wandeln sich durch die Digitalisierung, die Arbeitsweise muss sich den autonomen Prozessen anpassen, die technischen Hilfsmittel verändern sich radikal. Durch die Anforderungen dieses neuen Arbeitsumfelds verändern sich auch die Menschen, die im Rechnungswesen arbeiten. Das muss Einfluss haben auf die Art und Weise, wie im Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.7 Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen

Über Flexibilisierungsinstrumente der Arbeitsbedingungen können Unternehmen dazu beitragen, Strukturen zu schaffen, die etwaigen Diskriminierungen entgegenwirken. Der Gesetzgeber hat insoweit mit den Regelungen z. B. des TzBfG, des BEEG, des PflegeZG etc. Leitplanken gesetzt. Zudem bieten Flexibilisierungsinstrumente betreffend die Arbeitszeit oder den Arbeitsort – wie beisp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business-Intelligence-gestü... / 3 Aufbau und Entwicklung eines BI-gestützten Controlling-Systems

Unternehmen, die sich für den Einsatz von BI-Lösungen im Controlling interessieren, sollten dieses Vorhaben gründlich planen. Um Business-Intelligence-Tools nachhaltig im Unternehmen zu implementieren, braucht es zunächst ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Konzept, das zur Unternehmensstrategie und den Geschäftsprozessen passt. Schließlich kann jedes Reporting nur so nütz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 1.1 Ortsunabhängiges mobiles Arbeiten

Damit hybrides Arbeiten gelebt werden kann, muss ein ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten möglich sein. Mobiles Arbeiten ist nach der Gesetzesbegründung[1] wie folgt definiert: Zitat Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 1.2 Wirksame Anspruchsgrundlage

Weiterhin muss eine wirksame Anspruchsgrundlage für das ortsunabhängige, mobile Arbeiten vorliegen. Allein das gesetzliche Direktionsrecht des Arbeitgebers i. S. v. § 106 GewO ist hierfür nicht ausreichend. Eine solche Anspruchsgrundlage für mobiles Arbeiten kann sich individualrechtlich aus dem Arbeitsvertrag, oder kollektivrechtlich aus einer Betriebsvereinbarung oder aus e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / 1 Anspruch auf Workation und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten aber in jedem Fall eine begleitende arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung im Controll... / 2 Anwendungen: Entwicklung der Anwendungen mit mehr Eigenschaften und Möglichkeiten

In Zukunft werden digitale Anwendungen im Controlling, gleichgültig, ob für die Planung, die Analyse oder das Berichtswesen, neue Eigenschaften und Möglichkeiten aufweisen. Damit kann die Arbeit im Controlling neu strukturiert werden. Die wichtigsten Merkmale sind im Folgenden kurz beschrieben: Mobiles Arbeiten: Digitale Anwendungen der Zukunft werden auch im Controlling das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 3 Rechtsgrundlagen für die Einführung von Home- und Mobile-Offices

Mithin ist der Arbeitgeber frei, ob er seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Arbeit aus dem Home- oder Mobile-Office anbieten möchte. Nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie steht es jedoch zu erwarten, dass Home- und Mobile-Offices auch nach Ende der Pandemie verbreitet bleiben werden (zumindest in Form von 2- oder 3-Tage-Regelungen). 3.1 Mögliche Rechtsgrundlagen Weit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 1 Kein Anspruch des Arbeitnehmers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Home- oder Mobile-Office besteht nach geltendem Recht nicht. Nach § 106 Satz 1 GewO steht es dem Arbeitgeber zu, den Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, nicht jedoch um eine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Home- oder Mobile-Office zuzuweisen.[1] Ein gesetzlicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Home- und Mobile-Offices, E... / 2 Keine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer einseitig anweisen kann, die Arbeit im Home- oder Mobile-Office zu erbringen. Für das Homeoffice hat dies die Rechtsprechung bereits verneint, da dem der nach dem Grundgesetz garantierte Schutz der Privatwohnung[1] entgegenstehe.[2] Beim mobilen Arbeiten wird hingegen zu differenzieren sein: Während die Aus...mehr