Fachbeiträge & Kommentare zu Mobiles Arbeiten

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ständige Erreichbarkeit / 2 Verbreitung

Nach unterschiedlichen übereinstimmenden Studien geben ca. 80 % der Beschäftigten an, dass sie außerhalb geregelter Arbeitszeiten für dienstliche Belange erreichbar sind. Diese relativ hohe Zahl erklärt sich dadurch, dass in den meisten Arbeitsverhältnissen Kollegen und Vorgesetzte die privaten Kontaktdaten eines Beschäftigten kennen und damit die Möglichkeit haben, außerhal...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Psychische Belastung am Arb... / 6 Gestaltung des mobilen Arbeitens

Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Beschäftigte ganz selbstverständlich geworden. Sie schätzen den Wegfall des täglichen Arbeitsweges und die Flexibilität bei der Zeiteinteilung als großen Vorteil. Etwa 40 % der Beschäftigten würden möglicherweise kündigen, wenn ihnen diese Möglichkeit genommen werden würde. Damit kann mobiles Arbeiten durchaus zu einer Reduzierung der p...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 3 Rechtsgrundlagen für die Einführung von Home- und Mobile-Offices

Mithin ist der Arbeitgeber frei, ob er seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Arbeit aus dem Home- oder Mobile-Office anbieten möchte. Nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie steht es jedoch zu erwarten, dass Home- und Mobile-Offices auch nach Ende der Pandemie verbreitet bleiben werden (zumindest in Form von 2- oder 3-Tage-Regelungen). 3.1 Mögliche Rechtsgrundlagen Weit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 1 Kein Anspruch des Arbeitnehmers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Home- oder Mobile-Office besteht nach geltendem Recht nicht. Nach § 106 Satz 1 GewO steht es dem Arbeitgeber zu, den Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, nicht jedoch um eine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Home- oder Mobile-Office zuzuweisen.[1] Ein gesetzlicher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 2 Keine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer einseitig anweisen kann, die Arbeit im Home- oder Mobile-Office zu erbringen. Für das Homeoffice hat dies die Rechtsprechung bereits verneint, da dem der nach dem Grundgesetz garantierte Schutz der Privatwohnung[1] entgegenstehe.[2] Beim mobilen Arbeiten wird hingegen zu differenzieren sein: Während die Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Vorteile einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung hat 2 entscheidende rechtliche Vorteile: Zum einen können später Änderungen vorgenommen werden (auch zulasten der Arbeitnehmer), ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Denn Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar und zwingend.[1] Zum anderen unterliegen Betriebsvereinbarungen – im Gegensatz zu einer individualvertraglichen Vereinbaru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Home- und Mobile-Offices, E... / 4.4 Rücknahme der mündlichen Absprache oder des Duldens

Wurde die Anordnung, aus dem Homeoffice zu arbeiten mündlich per Weisung gemäß dem Direktionsrecht[1] ausgesprochen, kann diese durchaus zurückgenommen werden. Zu beachten ist, dass dabei das billige Ermessen gewahrt werden muss. Bei der Ausübung des billigen Ermessens müssen die Interessen des Arbeitnehmers bereits bei der Aufnahme der Klausel berücksichtigt werden. Besonde...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pandemien: Lehren für den A... / 3.3 Bereiche

Innerhalb eines Unternehmens sind die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich. Im Folgenden werden allgemeine Empfehlungen und Erfahrungen beschrieben. 1. Sicherstellung der Arbeitsbedingung auch im mobilen Arbeiten von zu Hause Um die Herausforderungen annehmen zu können, müssen die technischen Bedingungen im Homeoffice gleich von Beginn an stimmen. Andernfalls ist die Umset...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten). Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Schutzmaßnahmen vor UV-Stra... / 2.1 Messverfahren

Vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Umweltbundesamt (UBA) wird seit 1993 ein UV-Messnetz betrieben, in dem die UV-Strahlung an den strahlenklimatologisch wichtigen Standorten in Deutschland kontinuierlich und spektral aufgelöst in Erdbodennähe gemessen wird. Die Eingangsoptik auf den Dächern der jeweiligen Messstellen ist horizontal ausgerichtet und erfasst sowohl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Arbeitsvertrag über mobiles Arbeiten

Rz. 457 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.39: Arbeitsvertrag mit Regelungen zur mobilen Arbeit zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (1) Der Arbeitnehmer wird für die Tätigkeit eines _________________________ bei dem Ar...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitsvertrag über mobiles Arbeiten im Ausland (EU-Binnenland)

Rz. 328 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.22: Arbeitsvertrag über mobile Arbeit im Ausland (EU-Binnenland) zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (Vgl. hierzu den Arbeitsvertrag über mobile Arbeit[869]) § 2 Arbeitsort, mo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / VIII. Mobile Arbeit

1. Allgemeines Rz. 454 Die Telearbeit wird vielfach in der Arbeitsrechtswissenschaft als eine der modernsten Arbeitsformen der Zukunft beschrieben.[1125] Spätestens seit der Corona-Pandemie revolutionieren Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice den Arbeitsmarkt und schaffen gänzlich neue Chancen und Risiken.[1126] Neue innovative und technische Möglichkeiten des digitalen Z...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 454 Die Telearbeit wird vielfach in der Arbeitsrechtswissenschaft als eine der modernsten Arbeitsformen der Zukunft beschrieben.[1125] Spätestens seit der Corona-Pandemie revolutionieren Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice den Arbeitsmarkt und schaffen gänzlich neue Chancen und Risiken.[1126] Neue innovative und technische Möglichkeiten des digitalen Zeitalters stel...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einsatzort

Rz. 458 Mobile Arbeit kann in unterschiedlichen Formen mit und ohne Ortsbindung stattfinden. In der arbeitsvertraglichen Vereinbarung sollte klar geregelt werden, ob der Beschäftigte die Arbeit an einem frei bestimmbaren Ort im mobilen Office oder nur an einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz, z.B. in seinem Wohnbereich (Home-Office), zu erbringen hat.[1143] Bei der Täti...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Verschwiegenheitsverpflichtung/Datenschutz

Rz. 462 Auch die Verschwiegenheitsverpflichtung bedarf bei Durchführung der mobilen Arbeit einer besonderen Ausgestaltung, weil sich im häuslichen Bereich in der Regel auch betriebsfremde Personen aufhalten und an dem außerbetrieblichen Arbeitsplatz geheimhaltungsbedürftige Daten verarbeitet werden. Der Mitarbeiter muss deshalb verpflichtet werden, für die Verschwiegenheit a...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 459 Bei alternierender oder ausschließlicher mobiler Arbeit ist auch die Lage der Arbeitszeit besonders zu klären. Sofern der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran hat, dass der Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten an seinem mobilen Arbeitsplatz erreichbar ist, kann dies durch Ausübung des Direktionsrechts festgelegt werden. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung konkret...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 363 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.30: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Arbeitsvertrag zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in) und Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer/in) wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________ 1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der/Die Arbeitnehmer/in wird be...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Aufwendungsersatz

Rz. 460 Einer besonderen Regelung bedarf die Ausgestaltung der Übernahme der Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des mobilen Office. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung, Wartung und Pflege der Kommunikationseinrichtung sowie den dienstlichen Anteil an der Raummiete und den entsprechenden Energiekosten. Sofern diese Aufwendungen beim Arbei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Festlegung

Rz. 1033 Der Aufnahme einer Klausel über den konkreten Anteil der Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer in seinem Home-Office verrichten kann, bedarf es dann nicht, wenn (z.B. bei Vertriebsmitarbeitern) feststeht, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die mit einer Vertriebstätigkeit in einem Zusammenhang stehen, im Home-Office verrichtet werden. In diesem Fall kann die Regelun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Beendigungsmöglichkeit

Rz. 464 Will sich der Arbeitgeber das Recht vorbehalten, den Arbeitnehmer auch wieder ausschließlich in der Betriebsstätte einzusetzen, sind bei der Ausgestaltung entsprechender Klauseln in Formulararbeitsverträgen die Regelungen der §§ 305 ff. BGB zu beachten. In Betracht kommt die Beendigungsmöglichkeit durch eine Widerrufsklausel, wobei die von der Rechtsprechung aufgeste...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Mitbestimmungsrechte

Rz. 466 Zu beachten sind bei der Einführung von Telearbeit auch die Mitbestimmungsrechte nach kollektiv-rechtlichen Vorgaben. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung der Regelungen der mobilen Arbeit.[1174] In der Regel werden in danach zu vereinbarenden Betriebsvereinbarungen die Rahmenregelungen für mobile Arbeit fes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Zugangs-/Überprüfungsrecht

Rz. 461 Wenn sich der der mobilen Arbeit genutzte Telearbeitsplatz in dem durch Art. 13 GG grundgesetzlich geschützten besonderen Räumlichkeiten befindet, kann der Zugang zum mobilen Office durch den Arbeitgeber oder andere im Vertrag genannte Person mit einem berechtigten Interesse Dritter im Umfeld des mobil Arbeitenden kollidieren. Aus diesem Grunde ist es geboten, die Mo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Erläuterungen

a) Einsatzort Rz. 458 Mobile Arbeit kann in unterschiedlichen Formen mit und ohne Ortsbindung stattfinden. In der arbeitsvertraglichen Vereinbarung sollte klar geregelt werden, ob der Beschäftigte die Arbeit an einem frei bestimmbaren Ort im mobilen Office oder nur an einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz, z.B. in seinem Wohnbereich (Home-Office), zu erbringen hat.[1143]...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Schadenshaftung

Rz. 465 Die vom BAG entwickelten Grundsätze zur Haftung des Arbeitnehmers bei Schäden, die aus Anlass der Ausübung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit auftreten, gelten auch bei mobiler Arbeit.[1172] Danach haftet der Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit nach Billigkeitsgesichtspunkten mit einer angemessenen Quote und nur ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Arbeitsschutz

Rz. 463 Die mobile Arbeit wirft in Bezug auf die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung des Arbeitsschutzes nicht unerhebliche Probleme auf.[1163] Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass eine Vielzahl arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen eingehalten wird, u.a. die der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsstättenverordnung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 441 Als Heimarbeit wird solche Arbeit bezeichnet, die ein Heimarbeiter in selbst gewählter Arbeitsstätte allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig verrichtet.[1111] Die in Heimarbeit Beschäftigten sind keine Arbeitnehmer, sondern der Gruppe der arbeitnehmerähnlichen Personen zuzurechnen, wobei für die r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 1028 Während bei Außendienstmitarbeitern die Nutzung eines Home-Office seit langer Zeit üblich ist, gewinnt die Vereinbarung über die Errichtung eines Home-Office beim Abschluss von Arbeitsverhältnissen auch mit anderen Arbeitnehmern, vor allem im Dienstleistungssektor, zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise und die damit zusammenhängenden Einschränkungen in allen Lebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 5. Auflage

Das Arbeitsrecht bleibt eine Materie im Fluss – und der Fluss wird breiter. Mittlerweile sind einzelne Passagen nur noch für Spezialisten zu navigieren. Dieses Buch will, wie die Vorauflagen, alle im Arbeitsrecht Tätigen hierbei unterstützen. Es enthält Muster für die maßgeblichen Sachverhalte sowie Erläuterungen in einem Umfang, der ausreicht, aber auch notwendig ist, das R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Bring your own device (BYOD)

Rz. 1369 Das Konzept von BYOD sieht den Einsatz privater mobiler Endgeräte sowie privater Software (z.B. Apps oder Datenbanken[3131]) zu Arbeitszwecken vor,[3132] also dass Arbeitnehmer Arbeit nicht auf den zu diesem Zweck bereitgestellten Arbeitsmaterialien erbringen, sondern vielmehr ihr eigenes mobiles Datengerät (Laptop, Tablet, Smartphone und andere mobile Geräte) für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

[Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilom...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 6 Unterschiedliche Feiertagsregelungen am regelmäßigen Beschäftigungsort und am Einsatzort (bundeslandübergreifende Sachverhalte)

Der Einsatz von Beschäftigten an verschiedenen Arbeitsorten, die zudem in verschiedenen Bundesländern liegen, wirft regelmäßig Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit und der Vergütung von Feiertagsarbeit auf, sofern die Bundesländer unterschiedliche Feiertagsregelungen haben. So ist beispielsweise der Reformationstag (31. Oktober) Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Risiko der Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Ausland

Zusammenfassung Werden Mitarbeiter inländischer Unternehmen aus dem Ausland heraus tätig, können sie dort eine Betriebsstätte begründen. Dies sollte vermieden werden, denn die Folge sind eine Steuerpflicht im Ausland. Eine Betriebsvereinbarung minimiert das Risiko einer ungewollten ausländischen Betriebsstätte. Mobiles Arbeiten im Ausland Das mobile Arbeiten ist heute fester B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ersthelfer / 1 Anzahl der Ersthelfer

Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach Art und Größe des jeweiligen Betriebs. Die Unfallversicherungsträger machen folgende Vorgaben zur Anzahl der Ersthelfer (Quotenregelung): bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss mind. ein Ersthelfer zur Verfügung stehen; bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer in Verwaltungs- und Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Changemanagement: Nachhalti... / 2.2 Erfolgsfaktor Activity-Based-Working

Für einen pauschalen Ansatz sind die Ansprüche und Bedürfnisse der verschiedenen Menschentypen zu unterschiedlich. Komplexer wird das Ganze noch durch die unterschiedlichen Ansprüche und Bedürfnisse von Tätigkeitsprofilen und Aufgabentypen. Schließlich bewegen wir uns in einem Unternehmenskontext und wollen in unserer Verantwortung neben der Mitarbeitendenzufriedenheit auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Changemanagement: Nachhalti... / 2.4.2 Matrix der Zusammenarbeit

Um sich orientieren zu können, welche Tätigkeiten welche Art der Interaktion benötigen und wo sie daher am effektivsten verrichtet werden, gibt es die Matrix der Zusammenarbeit. Dort wird auf der X-Achse zwischen asynchronen und synchronen Tätigkeiten unterschieden. Das bedeutet einfach gesagt: Brauche ich für diese Tätigkeit direkte Reaktionen von einem Gegenüber oder kann i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 4. Mandantenfragebogen

Rz. 21 Um einen ersten Überblick über das Unfallgeschehen zu erhalten, kann es sich – je nach der Art und Weise der Sachbearbeitung und Kontaktaufnahme – anbieten, die notwendigen "Basisdaten" über einen Fragebogen zu erfahren, welcher von dem Mandanten vor einer Besprechung bzw. bei der ersten Kontaktaufnahme ausgefüllt wird. Der Fragebogen kann beispielsweise von dem Manda...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 4.2 Ebene 2: Maßnahmen

Mithilfe der Maßnahmen soll die Selbstverpflichtung zur gelebten Praxis werden. Die Planung und Umsetzung erfolgen in der Regel dezentral durch die jeweils verantwortlichen Unternehmensbereiche. Der Vorteil dabei ist, dass das ganzheitliche Verständnis für Nachhaltigkeit in den verschiedenen Bereichen verankert wird und Nachhaltigkeitsthemen zum festen Bestandteil der Bereic...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Fachinformatiker (Professio... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Bildschirmarbeitsplatz / 1.1 Abgrenzung zu anderen Arbeitsplätzen

Nach § 2 Abs. 5 ArbStättV ist ein Bildschirmarbeitsplatz immer dann gegeben, wenn in einem Arbeitsraum ein üblicher Schreibtischarbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät genutzt wird, wobei unter Bildschirmgerät weit gefasst die Kombination von einem Rechner mit entsprechender Software und Ein- und Ausgabeeinrichtungen zu verstehen ist. Danach müssen die entsprechenden Vorgaben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mobile Arbeit

Zusammenfassung Begriff Elektronische Kommunikationssysteme ermöglichen es vielen Beschäftigten, von vielen verschiedenen Orten aus mit Kunden, Geschäftspartnern und dem eigenen Unternehmen in Kontakt und im Datenaustausch zu sein. Damit können in vielen Berufsfeldern und Branchen wesentliche Arbeitsaufgaben auch außerhalb der Unternehmensräume erbracht werden. Dafür hat sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Telearbeitsplatz / 1.2.1 Mobile Arbeit

Mobile Arbeit bezeichnet das Arbeiten an beliebigen Orten, unabhängig davon, ob sich ein Mitarbeiter dort aus tätigkeitsbezogenen oder im weitesten Sinne privaten Gründen aufhält. Mobiles Arbeiten kann danach sowohl in Räumen des Arbeitgebers stattfinden (aber außerhalb eines persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzes) als auch zu Hause (aber ohne die Kennzeichen der Telearbeit:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Mobile Arbeit / 1 Abgrenzung zu anderen Formen der Arbeitsorganisation

Dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten außerhalb der Betriebsräume und an wechselnden Orten erbracht werden, kommt (immer schon) in unterschiedlichen Zusammenhängen vor, z. B. bei: Arbeiten auf Bau- und Montagestellen; Arbeiten im Freien, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft, oder bei Veranstaltungen wie Märkten und Festivals; Dienstleistungs-, Service- oder Ve...mehr