Fachbeiträge & Kommentare zu Mobiles Arbeiten

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.10 Telearbeit, Mobile Arbeit, Homeoffice

Spätestens seit der Corona-Pandemie werden Arbeitsleistungen auch"out of office" erbracht. Die zunächst pandemiebedingt gelockerte Präsenzpflicht hat sich in vielen Bereichen mittlerweile zum "Recht auf mobile Arbeit" gewandelt. Hierdurch entstand ein großer individueller Beratungsbedarf: Begonnen hat dies während der Corona-Pandemie mit einer intensiven Schulung der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 2.1 Nutzung privater mobiler Endgeräte/Arbeiten mit Cloud Computing

In einem Dachdeckerbetrieb werden Smartphones und Tablets auch im Arbeitskontext eingesetzt, und zwar zur Baustellensteuerung sowie zur Zeiterfassung. Die mobil erfassten Daten, z. B. zu Projektfortschritt und verwendetem Material, landen in Echtzeit auf dem Server des Betriebs. Die Mitarbeitenden können somit Informationen zum Auftrag, aktuelle Änderungen und sämtliche Doku...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dacharbeiten / 2.2.2 Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Gefährdungen

Für folgende Themengebiete enthält die DGUV-I 201-054 zum Teil sehr detaillierte Vorgaben und Erläuterungen: Beschaffenheit von Gerüsten verschiedener Typen; Einsatz von Leitern; spezielle Arbeitsmittel auf Dächern und ihre Beschaffenheit, z. B. Dachdeckerauflegeleitern, Dachdeckerstühle, Standlatten, Sicherheitsdachhaken; Verkehrswege auf Dächern, z. B. Treppen, Laufstege, Aufz...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dacharbeiten / 3.2.1 Zugang

Zugangsbeschränkungen Generell sollte der Zugang auf Dächer so beschränkt sein, dass nur zuständige Personen in Erfüllung bestimmter Aufgaben Zutritt nehmen können. Türen zu Dachausgängen sollten verschlossen sein, außenliegende Treppen oder Steigleitern umzäunt oder mit einer Aufstiegssperre versehen sein. An Zugängen auf Dächer sollte auf Zutrittsverbote für Unbefugte und a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM: Nachhaltige Gestaltung... / 2.1 Aufbau eines Gesundheitsmanagement anhand der Anforderungen der DIN-Spezifikation

Der Aufbau des Gesundheitsmanagements im Jahr 2018 erfolgte durch ein breit aufgestelltes Team im Gesundheitsmanagement, welches von Anfang an die Orientierung an der DIN SPEC 91020 Betriebliches Gesundheitsmanagement als Erfolgsfaktor sah. Demnach wurden sämtliche Schritte zum Aufbau des Gesundheitsmanagements an die Anforderungen der DIN-Spezifikation angelehnt. Diese erge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 4.4 Maßgebliches Ortsrecht

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Antwort auf die Frage nach dem Vorliegen eines Feiertags das am Betriebssitz des Arbeitgebers geltende Feiertagsrecht maßgebend. Soweit der Arbeitsort des Arbeitnehmers und der Sitz des Arbeitgebers in verschiedenen Bundesländern mit unterschiedlicher Feiertagsregelung liegen, richtet sich zwar arbeitszeitrechtlich die Einhaltung der Feiertage...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Balanced Score Card: Einfüh... / 1 Balanced Scorecard zur Unternehmenssteuerung

Kaplan und Norton stellten die BSC erstmalig in den 1990er Jahren vor. Neben finanziellen Kennzahlen werden relevante, nicht finanzielle Messgrößen zur Steuerung genutzt. Bewährt hat sich die Betrachtung vier verschiedener Perspektiven, wobei diese auch angepasst und erweitert werden können (z. B. um die Perspektive auf Nachhaltigkeit): Finanzwirtschaftliche Perspektive mit B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 3 Agile Vergütung

So, wie sich ein Wandel in unserer Arbeitswelt weg von stark repetitiven Aufgaben hin zu einer kreativen und schöpferischen Mitgestaltung vollzieht, verliert auch der Ansatz eines rein finanziell geprägten Vergütungssystems seine Wirkung. Neue Arbeit braucht vielfältige Währungen, die vorteilhaft für Mitarbeiter und Unternehmen sind. Unternehmen müssen Mitarbeiter als engagier...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.1 Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Frage, ob und wie oft die Arbeitnehmer überhaupt vor Ort in den Betrieb kommen müssen, hat ebenfalls ein hohes Einsparpotential. Wenn man sich an die Zeiten der Pandemie erinnert, gab es auf den Straßen zu den eigentlichen Stoßzeiten in großen Städten kaum Staus. Insofern können in einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie die Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 6 Datenschutz

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen. Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 2 Rechtsgrundlage

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für das Homeoffice sind daher generell eine Regelung im Individualarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 2.4 Homeoffice/Mobiles Arbeiten

2.4.1 Begriffe Homeoffice und mobiles Arbeiten sind flexible Arbeitsmodelle außerhalb einer festen Betriebsstätte. Homeoffice bezeichnet den Arbeitsplatz im Haushalt des Arbeitnehmers. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig. Dabei wird geeignetes Arbeitsgerät (z. B. Laptop, Internetverbindung) benutzt. Grundlage der unfallversicherten Tätigkeit ist dabei stets eine Vereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 2.4.1 Begriffe

Homeoffice und mobiles Arbeiten sind flexible Arbeitsmodelle außerhalb einer festen Betriebsstätte. Homeoffice bezeichnet den Arbeitsplatz im Haushalt des Arbeitnehmers. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig. Dabei wird geeignetes Arbeitsgerät (z. B. Laptop, Internetverbindung) benutzt. Grundlage der unfallversicherten Tätigkeit ist dabei stets eine Vereinbarung zwischen Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 2.4.2 Tätigkeit im dienstlichen Interesse

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst auch versicherte Tätigkeiten im Haushalt des Versicherten (Homeoffice) oder an einem anderen Ort (Mobiles Arbeiten, Mobile Working).[1] Unabhängig vom Ort des Geschehens setzt ein Arbeitsunfall voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit und nicht dem eigenwirtschaftlichen Interesse des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 2.4.3 Unfälle auf dienstlichen Wegen

Versichert sind Unfälle auf Wegen im Haushalt, um zum häuslichen Arbeitsplatz zu gelangen.[1] Ebenso versichert sind Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme. Hinweis Nahrungsaufnahme/Aufenthalt auf der Toilette Nahrungsaufnahme oder der Aufenthalt auf der Toilette stehen nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Workation / 1 Anspruch auf Workation und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten aber in jedem Fall eine begleitende arbeitsvertragli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versiche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 3 Zusammenfassung und Ausblick

Grundsätzlich kann jede Entwicklung, jeder Trend, jede Technologie, jedes Szenario, Narrativ oder Zukunftsbild für die Entwicklung von Ideen für eine nachhaltigere Wirtschaft genutzt werden. Und zwar, indem der Kontext für eine nachhaltigere Wirtschaft über die Fragestellung hergestellt wird: Wie könnte der Trend, die Technologie oder das Zukunftsbild für die Gestaltung eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 27-50, eZeile 51 Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilomet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.7 Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen

Über Flexibilisierungsinstrumente der Arbeitsbedingungen können Unternehmen dazu beitragen, Strukturen zu schaffen, die etwaigen Diskriminierungen entgegenwirken. Der Gesetzgeber hat insoweit mit den Regelungen z. B. des TzBfG, des BEEG, des PflegeZG etc. Leitplanken gesetzt. Zudem bieten Flexibilisierungsinstrumente betreffend die Arbeitszeit oder den Arbeitsort – wie beisp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Generationenmanagement im BGM / 3 Lebensphasenspezifische Gestaltung im BGM

Die Berücksichtigung von Lebensphasen im BGM bietet einen konstruktiven Weg, den Bedürfnissen aller Altersgruppen gerecht zu werden. Anders als bei pauschalen Generationenzuschreibungen berücksichtigt dieser Ansatz die tatsächlichen biografischen Kontexte der Mitarbeitenden – z.B. Ausbildung, Familiengründung, beruflicher Aufstieg, gesundheitliche Veränderungen oder Vorberei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland

Zusammenfassung Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 1 Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitgeber und Mitarbeiter sollten aber in jedem Fall auch eine begleitende arbeitsvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2.2 Dauerhaftes mobiles Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 1 Territorialitätsprinzip

Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 5 Aufenthaltsrecht

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in Drittländern außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Arbeitnehmer, die in Deutschland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels arbeiten, können auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels nicht (auch nicht kurzfristig) in einem anderen EU-Mitgliedstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Anwendbares Recht

Erbringt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Rahmen des mobilen Arbeitens im Ausland, kann sich weiterhin die Frage stellen, welches Recht Anwendung findet. Hier ist zwischen einer nur vorübergehenden und einer dauerhaften Tätigkeit im Ausland zu unterscheiden: 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / Sozialversicherung

1 Territorialitätsprinzip Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel oder in einem Ca...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 3 Arbeitsschutz

Während der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern im Homeoffice die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die mobile Arbeit flexibler. Hier findet jedenfalls die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei dem mobilen Arbeiten im Ausland h...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 6 Datenschutz

Gerade am mobilen Arbeitsplatz besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) mobilen Arbeiten für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten bei der ausländischen Mobilarbeit in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland

Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da sich der "gewöhnliche Arbeitsort" des Arbeitnehmers nicht ändert. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr aus einem anderen Land heraus arbeitet; dann gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des anderen Landes. Es sollte aber bei einer – wenn a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip

Im Rahmen von mobiler Arbeit im Ausland übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit – jedenfalls vorübergehend – in mindestens 2 Staaten aus. Um sicherzustellen, dass auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt nur ein nationales Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, sieht das Gesetz innerhalb der EU 3 Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip vor. Hinweis Auslandseinsatz außerhalb de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.11 Neue Erwerbsformen

Rz. 133 Mobile Arbeit bezeichnet eine Arbeitsform, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit bspw. von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichtet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 2 Arbeitshilfen

Rz. 208 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, August 2020. Telearbeit und Mobiles Arbeiten – Voraussetzungen, Merkmale und rechtliche Rahmenbedingungen, Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 10.7.2017, WD 6 – 3000 – 149/16. Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der DRV Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 2.11.2020: Altersteilzeitgesetz; Versich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 2 Vorteile von Homeoffice und Mobile Work

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 1 Die Homeoffice und Mobile Work-Varianten

Video: Die Homeoffice und Mobile Work-Variantenmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 3 Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Workmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 6 Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Workmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wichtiges zu Homeoffice und... / 8 Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Workmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr