Fachbeiträge & Kommentare zu Mietkaution

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.5 Herausgabetitel

Anordnungsbeschluss als Titel Der Anordnungsbeschluss zur Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungstitel, der den Schuldner verpflichtet, sämtliche notwendigen Urkunden und Unterlagen und auch das Grundstück herauszugeben. Auch die Herausgabe der Mietkaution kann damit durchgesetzt werden.[1] Der Beschluss mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters, sich den B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 3.2.4 Nachbesserung

Voraussetzungen Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer Vermögensauskunft verlangen, wenn der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat. Dazu muss entweder aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder widersprüchlich sind, oder der Gläubiger muss glaubh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 4.2.3 Haftung des Ersteigerers

Kaution einkalkulieren! Kraft Gesetzes geht mit dem Zuschlag die Kautionsrückzahlungspflicht zugunsten des Mieters auf den Ersteher über (§ 57 ZVG, § 566a BGB). Ob dieser beim Schuldner Rückgriff nehmen kann, ist für die Rechtsstellung des Mieters ohne Bedeutung. Das Risiko der Insolvenz des Voreigentümers hat nach der gesetzlichen Wertung der Immobilienerwerber zu tragen. De...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 4.2.4 Herausgabevollstreckung

Kautionssparbuch Der Gerichtsvollzieher muss den Vollstreckungsauftrag des Zwangsverwalters auf Wegnahme des Kautionssparbuches ausführen. Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden ka...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Bestandserhaltung Der Zwangsverwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Er muss alle beschlagnahmten Ansprüche geltend machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen und Zubehörstücke in Geld umsetzen (§ 152 Abs. 1 ZVG). M...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Gewährleis... / 4 Miet- und Pachtverhältnisse

Verkäufer trägt Räumungsrisiko Besondere Beachtung verdienen Miet- und Pachtverhältnisse am Kaufobjekt. Der Verkäufer muss das Eigentum frei von diesen Rechten der Mieter und Pächter verschaffen. Er trägt grundsätzlich das Risiko des Räumungsprozesses. Anderes gilt nur, wenn im Kaufvertrag der Käufer die bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse übernimmt. Der Käufer tritt mit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hundehaltung – Zusätzliche ... / 1 Leitsatz

Die gesetzliche Begrenzung der Höhe der Mietkaution auf 3 Monatsmieten verbietet nicht die Überschreitung dieser Grenze zur Absicherung von zusätzlichen Risiken. Der Vermieter darf deshalb eine zweckgebundene Zusatzkaution, beispielsweise für die Erlaubnis zur Hundehaltung in einer Neubauwohnung mit hochwertigem Parkett, vereinbaren.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hundehaltung – Zusätzliche ... / 4 Die Entscheidung

In einem vom AG Köpenick entschiedenen Fall hat der Mieter bei Anmietung einer Neubauwohnung mit hochwertigem Parkettboden zusätzlich zur Kaution von 3 Nettokaltmieten eine zusätzliche Kaution in Höhe von 2.030 EUR (25 EUR/qm) geleistet, damit der Vermieter die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt. Mit dieser zweckgebundenen Zusatzkaution sollte für den Vermieter das Risiko ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 41 erfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, also die in den §§ 19 bis 29 genannten Leistungen. Nicht umfasst sind die Eingliederungsleistungen nach §§ 16 ff. (Löcken, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 41 Rz. 11; Merten, in: BeckOK, SGB II, § 41 Rz. 2). Die Vorschrift greift nur für Leistungen, die monatlich ausgezahlt werden (Löcken, a. a. O., Rz. 12). ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.3 Unmöglichkeit der Vermögensverwertung (Abs. 3)

Rz. 18 In Abs. 3 sind Sonderregelungen für eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 5 und nach § 22 Abs. 6 getroffen: Nach § 24 Abs. 5 sind Leistungen als Darlehen zu erbringen, soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde. Nach § 22 Abs. 6 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände

Rz. 50 Wird eine Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände geschlossen, erhält der Anwalt die Einigungsgebühr und gegebenenfalls weitere Gebühren aus dem Mehrwert nur, wenn die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sich auch auf den Mehrwert der Einigung erstreckt (zur Erstreckung nach § 48 Abs. 3 RVG siehe § 28 Rdn 371 ff.). Rz. 51 Wird ein solcher Mehrwert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / I. Verfahren nach gescheitertem Einigungsversuch in einem vorangegangenen Verfahren

Rz. 1 Haben die Parteien erfolglos versucht, sich in einem Rechtsstreit (auch) über nicht anhängige Gegenstände zu einigen, so entsteht aus diesem Mehrwert die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV nur zu 0,8 (Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV) sowie die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (siehe dazu § 13 Rdn 247 ff.). Wird hinsichtlich dieser Gegenstände später anderweitig noch ein Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 899 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 831 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 7.1.2 Empfohlener Inhalt eines Mietaufhebungsvertrags

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehört die Einigung der Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses sowie eine Regelung zum Beendigungszeitraum. Ansonsten wird der Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters sofort fällig, was natürlich auch in dessen Sinn sein kann. Im Übrigen ist wesentlich für den Mietaufhebungsvertrag, dass die Räumu...mehr

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zfs 08/2022, Versicherungsf... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Beklagten eine sog. Mietnomadenversicherung, Vertragsgrundlagen sind der Versicherungsschein wie auch die Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung – BB MN 2017, sowie gem. § 1 BB MN 2017 die VGB 2017. Die Besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung (BB MN 2017) lauten auszugsweise wie folgt: "§ 2 Gegenstand der Versicherung, v...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Verjährung

Rz. 14 Die Ansprüche auf Zahlung der Miete verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Mietzahlungsanspruch fällig geworden ist und der Vermieter von den Mietzahlungsanspruch begründenden Umständen und der Person des Mieters Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1a Nr. 1, 2). Achtung Verjährungsfrist auch für Nebenkosten Die dreijährige Verjährungsf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Eintritt in den Mietvertrag

Rz. 187 Der Vermieter, der Mieter und der nicht mietende Ehegatte können eine Mietvertragsübernahme vereinbaren. Der Eintritt in den Mietvertrag ist konkludent möglich. So ist ein Ehegatte, der im eigenen Namen Willenserklärungen gegenüber der Hausverwaltung abgibt und den Schriftverkehr im eigenen Namen führt, die Wohnung jahrelang alleine nutzt, Mietzahlungen leistet, Schö...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Rz. 172 Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete. Dies gilt nicht nur dann, wenn sie während der Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, sondern auch nach einem Auszug eines Partners. Kann der in der Wohnung verbleibende Ehegatte seinen Anteil an der Miete nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietkaution

Die Überweisung der Mietkautionszahlung an den Vermieter führt grds nicht zu Einnahmen bei den Einkünften aus VuV. Erst soweit der Vermieter die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehält, ist sie bei diesem als Einnahme zu behandeln. Korrespondierend hierzu müssen die damit finanzierten Aufwendungen bis zu dem Betrag der einbehaltenen Kaution als WK berücksichtigt we...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kaution

Der Vermieter muss nach § 551 Abs 1 BGB die Kaution des Mieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Mietkaution selbst ist nicht als Einnahme zu erfassen. Da die Zinsen dem Mieter zustehen, sind sie bei ihm als Einkünfte aus KapVerm zu verteuern. Wird die Kaution aber vom Vermieter einbehalten, gehör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2022, Der Tod steht am Ende des Lebens …

Wer macht sich schon gerne Gedanken über sein eigenes Ableben und die damit verbundenen Konsequenzen? Es ist zwar noch niemand allein durch den Gedanken an den Tod gestorben. Doch schieben Menschen insbesondere Dinge, die sie im Zusammenhang mit dem eigenen Tod noch regeln könnten, oftmals auf die lange Bank. Seit einer Diskussion mit einem (seinem?) Vermieter im vergangenen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3 Tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt ist der tatsächliche Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1). Damit ist für den Leistungssuchenden ein besonderer Schutz normiert, die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt stellt die denkbar einfachste und effektivste Zuweisung dar (Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 22). Die damit erreichte Ortsnähe ermöglicht eine zügige Sachverhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 846 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Unbilligkeitsgründe

Rz. 155 Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. f)–l) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG insbesondere weiter vor,mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Beklagten die Auszahlung der Mietkaution und die Zahlung weiterer Beträge verlangt. Hierfür war ihr Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden. Der Beklagte verteidigte sich gegen den Klageanspruch mit Schadensersatzansprüchen, zu deren Feststellung er zuvor ein selbstständiges Beweisverfahrens durchgeführt hatte. I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Protokollierung/Feststellung einer Einigung (Nr. 2 Var. 2)

Rz. 77 Beantragt der Rechtsanwalt, eine Einigung der Parteien über einen in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Anspruch zu Protokoll zu nehmen oder eine Einigung gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen, so erhält er eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr gemäß VV 3101 Nr. 2 Var. 2 aus dem Wert der nicht anhängigen Ansprüche. Beispiel: In einem Räumungsrechtsstreit (Wert: 10.000 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.11.5 Kaution

Die Vorschrift des § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) gilt nur für Verträge über Wohnraum. Im Gegensatz dazu – u. a. im Hinblick auf die darin maximal vorgesehene Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten – können im Bereich der Gewerberaumvermietung auch höhere Beträge und andere Bedingungen vertraglich vereinbart werden. So ist es n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele einer auflösend bedingten Last

Rz. 13 1. Soweit sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mit auflösend bedingten Lasten im Betriebsvermögen befasst hat, ist diese durch § 98a Satz 2 BewG i.d.F. des StÄndG 1992 ab 1.1.1993 überholt, vgl. Vor §§ 4–8 BewG Rz. 28, § 6 BewG Rz. 21 und § 4 BewG Rz. 9. Jedoch sind die dort für die Abgrenzung zwischen aufschiebend und auflösend bedingter Last entwickelten Grund...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 2.4.1.2 Angemessene Aufwendungen

Rz. 10 Hierfür existieren keine bundeseinheitlichen Richtlinien. Maßgeblich sind die Verhältnisse des örtlichen Wohnungs- und Grundstücksmarktes, sodass der Hilfesuchende keinesfalls auf günstigere Wohnkosten in einer anderen Gemeinde verwiesen werden darf. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist gerichtlich voll überprüfbar; der Kostenträger hat keinen Beurteil...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 898 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 830 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (Nebenkosten) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowie die weiteren nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Im Vordergrund der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Wohnungsgenossenschaften steht regelmäßig die Überlassung von Wohn- und Gewerberäumen zur Nutzung seitens ihrer Mitglieder. Was dabei die rechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern betrifft, so gilt es zunächst, das in der Satzung gründende körperschaftliche Mitglieds...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2 Reichweite der Regelung

Rz. 2 Eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses an der Genossenschaftswohnung seitens des Insolvenzverwalters scheidet bereits in entsprechender Anwendung von § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO aus (BT-Drucks. 17/11268 S. 18; Bauer § 67 c RN 4; Emmert, ZinsO 2005, S. 852, 853). § 67 c erstreckt den Kündigungsausschluss nunmehr auch auf die Mitgliedschaft des Schuldners in der Genossens...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
§ 33 Anhang / 9.6.3 Passiva

Rz. 491 A. Eigenkapital Die Gliederung des Eigenkapitals von eG bestimmt sich gemäß § 337 i. V. m. § 266 HGB (vgl. RN 438, A. Eigenkapital). Ist das gesamte Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und übersteigen die Passivposten die Aktivposten, so ist dieser übersteigende Betrag am Ende der Aktivseite gesondert als ›Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag‹ auszuweise...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 7 Der Wortlaut des Gesetzes setzt für die Inanspruchnahme eines ergänzenden Darlehens nach Abs. 1 zunächst einen Antrag und damit ein Tätigwerden des Berechtigten voraus (krit. dazu Siefert, in: jurisPR-SozR 4/2016 Anm. 1, II. 2.). Die Vorschrift bildet also eine Ausnahme zu § 18. Rz. 8 Vor dem Hintergrund der Einführung der Regelung und der Gesetzesbegründung kommt die G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.1.1 Gefährdung der Unterkunft oder vergleichbare Notlage; drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 8 Eine Gefährdung der Unterkunft des Berechtigten (i. S. d. Satzes 1) ist in Abgrenzung zur der engeren Vorschrift des Satzes 2 (drohende Wohnungslosigkeit) typischerweise schon dann gegeben, wenn nennenswerte Rückstände bei der Zahlung des Mietzinses oder der Nebenkosten aufgelaufen sind. Aber auch, wenn der Berechtigte mit der Zahlung von Raten für den Erwerb eines Eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / IX. Gesamtgläubigerausgleich (§ 430 BGB)

In einer erst 2017 veröffentlichten, eine Erbauseinandersetzung betreffenden Entscheidung vom 6.4.2016 hat das OLG München entschieden, dass bei Oder-Konten von Ehegatten im Innenverhältnis vermutet wird, dass sie hälftig beteiligt sind.[37] Sonderfall des Gesamtgläubigerausgleichs: die Mietkaution War die Ehewohnung gemietet, musste regelmäßig eine Kaution gestellt werden. Er...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Einzelfragen

Rn 118 Nicht zur Insolvenzmasse gehören danach: sämtliche nicht abtretbare Forderungen (vgl. § 851 Abs. 1 ZPO). Eine Ausnahme gilt lediglich in den Fällen des § 399 BGB für diejenigen Forderungen, bei denen der geschuldete Gegenstand als solcher der Pfändung unterworfen ist (§ 851 Abs. 2 ZPO); allein das Abtretungsverbot verhindert hier nicht, das betreffende Recht der Insolv...mehr