Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Übergangsregelung.

Rn 5 Gem Art 229 § 3 I Nr 7 EGBGB ist auf Altverträge, dh solche, die am 1.9.01 bereits bestanden, § 551 I aF anzuwenden (s.a. BGH NJW 09, 1491 [BGH 04.02.2009 - VIII ZR 66/08] Rz 14), wonach die Miete grds zum Monatsende zu zahlen ist (§ 551 I 2 aF). Maßgebend ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ist in einem Altvertrag vereinbart, dass der Mieter verpflichtet ist, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unabdingbarkeit der §§ 556d–556g (§ 556g I 1, 2).

Rn 2 Eine bei Abschluss des Mietvertrags getroffene, zum Nachteil des Mieters von §§ 556d–556g abweichende Vereinbarung – egal, welchen Gegenstand sie betrifft – ist nach § 556g I 1 unwirksam. So liegt es etwa für eine Vereinbarung, die den Beweismittelkanon der ZPO beschränkt (LG Berlin WuM 18, 414). Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies gem § 556g I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Formale Mängel.

Rn 14a Entspricht eine Mieterhöhungserklärung formal nicht den Anforderungen des § 559b I, ist sie nichtig (BGH NJW 06, 1126 Rz 8); eine ›Nachbesserung‹ im Prozess ist unmöglich (BGH NJW 06, 1126 Rz 11; LG Berlin ZMR 01, 188). Dies ist zB der Fall, wenn die Mieterhöhungserklärung unzureichend begründet und/oder erläutert ist. Der Mieter kann eine formal unwirksame Mieterhöhu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht. (2) 1Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erlöschen der Ausübung.

Rn 10 Das Ausübungsrecht ist vom Bestand des Nießbrauchs abhängig (BGH NJW 71, 422; 90, 443 [BGH 20.10.1989 - V ZR 341/87]). Es erlischt mit diesem. Deshalb ist im Hinblick auf § 1056 eine eindeutige Abgrenzung ggü Miete/Pacht erforderlich (s.o. Rn 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge der Erlaubnisverweigerung.

Rn 3 Anders als in § 540 bei der Miete ist dem Landpächter auch bei Verweigerung der Erlaubnis kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 18 Die zu erhöhende Miete muss dem Mietbegriff des Mietspiegels entsprechen. Entspricht die vereinbarte Mietstruktur (§ 535 Rn 177) nicht der des Mietspiegels, müssen die Werte des Spiegels angepasst werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkungen.

Rn 6 Kündigt der Mieter, erhöht sich die Miete nicht. Zum anderen endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung. Der Mieter braucht in der Kündigung das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung weder zu bezeichnen noch in Bezug zu nehmen (AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 06, 452).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kenntnis.

Rn 4 Die Kondiktionssperre des § 814 erfordert, dass der Zuwendende im Zeitpunkt der Leistungserbringung positive Kenntnis davon hatte, zur Leistung nicht verpflichtet zu sein. Bezugspunkt für diese Kenntnis kann nach dem Vorgesagten (Rn 3) das Nichtbestehen der mit der Leistung in Bezug genommenen Verbindlichkeit oder das Bestehen einer dauernden Einrede sein (§ 813 I), dar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 16 Anknüpfungspunkt ist jew die Miete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen (BTDrs 19/4672, 31; aA Scheidacker GE 19, 101, 102: arg, die Nichtberücksichtigung stehe nicht im Gesetz), da sich Änderungen bei den Betriebs- und Heizkosten durch die Modernisierungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Sicherheit prognostizieren lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 557a gilt nur für die Wohnraummiete. Eine Ausdehnung der Vorschrift auf die gewerbliche Miete ist nach hM nicht geboten (BGH NJW-RR 05, 236, 237 [BGH 27.10.2004 - XII ZR 175/02]; für ein Mischmietverhältnis s LG Berlin GE 04, 425). Zum Anwendungsbereich und den Grenzen s iÜ vor § 557 Rn 3 und § 557 Rn 7. Rn 3 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 12 Der Mieter muss den Zugang einer formwirksamen Rüge sowie eine unzulässige Miete, der Vermieter die Voraussetzungen von § 556e oder § 556f darlegen und ggf beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hauptpflicht.

1. Hauptpflicht. Rn 179 Es ist Hauptpflicht des Mieters, während des Laufs des Mietvertrags gem § 535 II die vereinbarte Miete zu entrichten. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter nach § 537 II von der Entrichtung der Miete befreit. Behält der Mieter die Mietsache nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schlüssige Änderungen.

Rn 32 Ein Mietvertrag oder mietvertragliche Abreden können selbstverständlich auch konkludent (schlüssig) getroffen (BGH ZMR 14, 965 Rz 19; WuM 14, 546 Rz 12; NZM 14, 748 Rz 19; NJW 10, 1133 Rz 14) und auch geändert werden (zur Miethöhe vgl § 557 Rn 6; zu Umlagevereinbarungen § 556 Rn 11, § 556 Rn 12 und § 556 Rn 29). Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu wert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Miethöhe.

1. Allgemeines. Rn 181 Die Miete ist idR der Höhe nach bestimmt; wenn nicht, reicht es, dass sie bestimmbar ist (BGH NJW 02, 3016 [BGH 03.07.2002 - XII ZR 39/00]). Die Miete soll meist Ertrag bringen; sie kann aber auch gerade kostendeckend sein (BGH NZM 03, 372 [BGH 12.02.2003 - XII ZR 324/98]). Wurde die Entgelthöhe offengelassen, war gleichwohl aber eine Bindung gewollt, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz (§ 560 II 1).

Rn 12 Liegt eine wirksame Erhöhungserklärung vor, schuldet der Mieter den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Bsp. Den Mieter erreicht die Erklärung im August. Die erhöhte Pauschale ist dann mit der für den Monat Oktober geschuldeten Miete zu zahlen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 15 § 559 IIIa ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er will die Möglichkeit der Mieterhöhung nach Modernisierung nach oben hin absolut und für Mieter vorhersehbar begrenzen (BTDrs 19/4672, 31). Die Bestimmung einer grds absoluten Kappungsgrenze, die nicht an die Höhe der bisherigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fälligkeit.

Rn 21 Vorauszahlungen sind grds zusammen mit der Miete zu entrichten. Vorauszahlungen stehen dem Vermieter allerdings nicht mehr zu, wenn Abrechnungsreife (Rn 90) eingetreten (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NJW 11, 1957 Rz 14) oder die Abrechnungsfrist abgelaufen ist (Rn 90).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Formfragen.

Rn 3 Zur von § 559 I 1 verlangten Textform s § 558a Rn 12. Ein in den Mietvertrag nach § 566 eingetretener Erwerber kann die Miete grds nach bereits durch den Veräußerer durchgeführter Modernisierung erhöhen (KG ZMR 00, 757, 758; s.a. § 559 Rn 8). § 558b III 3 ist nicht anwendbar (BGH ZMR 06, 272).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 27 Da es um keine ›Erläuterung‹, sondern um eine bloße ›Angabe‹ geht, dürfen ›keine zu hohen und übertrieben formalistischen Anforderungen‹ gestellt werden (BGH NJW 10, 3015 Rz 26; grundlegend 04, 850, 851; s.a. BayVerfGH NZM 13, 267, 268). Etwa zu einer Belehrung über die gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kündigende nicht verpflichtet. Der Kündigende muss auch die Unz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Vermieters.

Rn 147 Kommt der Vermieter seinen Erhaltungsverpflichtungen nicht nach und bleibt damit die Ausstattung der Mietsache hinter dem vereinbarten oder vorausgesetzten Zustand zurück, hat der Mieter zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes einen einklagbaren (NJW 15, 3087 Rz 66), nicht durch § 536b beschränkten (BGH ZMR 04, 807, 809; 97, 505) echten Erfüllungsanspruch (BGH ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 Um zu klären, ob der Vermieter nach § 556e I 1 Bestandsschutz (Rn 1) genießt, sind die Vormiete (Rn 3) und die nach § 556d I zulässige Miete (§ 556d Rn 6 ff) zu vergleichenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mit digitalem Produkt verbundene Mietsache, III.

Rn 6 Anwendungsausschlüsse gem § 578b I, II gelten analog nur für diejenigen Bestandteile des Mietvertrags, die das digitale Produkt betreffen. Anwendungsfälle: Multimedia-System bei Kfz-Miete; Dokumentenscanner mit Cloud-Speicher, App zu einem Mietgegenstand. Bei Mängeln greifen nur insoweit die §§ 327b–d.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderungsverträge.

Rn 8 Das Schriftformerfordernis gilt grds auch für Änderungsverträge (Hambg ZMR 23, 629 für neue Fälligkeit; KG GE 23, 450 u ZMR 18, 582; BGH MDR 16, 146, NJW 99, 2517; Jacoby NZM 11, 1 [2]; zur Vertragserweiterung: Dresd ZMR 16, 27, Frankf MietRB 16, 282). Die Wirksamkeit der Änderung als solche wird zwar von der fehlenden Schriftform nicht berührt (anderes gilt für Ankaufs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Begründung eines Mietverhältnisses (Abs 5).

Rn 31 Nach V besteht ein Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses, wenn ein solches bislang nicht bestand. Das kann zB dann der Fall sein, wenn die Wohnung in einem Haus gelegen ist, das im Alleineigentum eines Ehegatten oder im Miteigentum beider steht oder auf Grund eines entsprechenden dinglichen Rechts bewohnt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung zB wegen verwan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache, die dem Pfandrecht des Vermieters unterliegt, für einen anderen Gläubiger gepfändet, so kann diesem gegenüber das Pfandrecht nicht wegen der Miete für eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Pfändung geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Obligatorische Rechte.

Rn 12 Rechtsmangel liegt auch in obligatorischen Rechten, die Verfügungsbefugnis oder Besitz des Käufers beeinträchtigen, va Nutzungsrechte aus Miete und Pacht (BGH NJW 17, 1666 [BGH 18.01.2017 - VIII ZR 234/15] Rz 17; HP/Faust Rz 114; jew zur aF BGH NJW 91, 2700 f [BGH 17.05.1991 - V ZR 92/90]; 98, 534f [BGH 24.10.1997 - V ZR 187/96]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnraum vergleichbarer Art.

Rn 11 Das Merkmal der Art bezieht sich auf die Struktur des Hauses (zB Alt- oder Neubau, Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser, Plattenbau, Stadtvilla) und die der Wohnung (etwa Maisonette- oder Dachgeschosswohnung). Mieten von Einfamilienhäusern sind mit denen von Wohnungen im Geschossbau nicht vergleichbar (AG Spandau MM 97, 242).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 8 Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen iSd § 555b durchgeführt, darf nach § 556e II die nach § 556d I zulässige Miete überschritten werden. Handelt es sich um eine ›umfassende‹ Modernisierung, ist § 556f S 2 anwendbar (vgl Siegmund MietRB 20, 121, 126).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Haftung.

Rn 2 Die Haftung beginnt mit der Eintragung der Hypothek (Köln ZIP 96, 828) und umfasst auch rückständige Beträge aus der Zeit vor der Eintragung und auch Forderungen aus Mietverträgen, die nach der Eintragung abgeschlossen wurden (Karlsr NJW-RR 98, 1569 [OLG Karlsruhe 03.09.1997 - 1 U 126/97]); diese Haftung besteht auch ohne Beschlagnahme (BGH Rpfleger 07, 219 [BGH 09.11.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. 2Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 17 Die Ortsüblichkeit der verlangten Miete – ist sie str – ist nach einem entspr Beweisantritt gem §§ 355 ff ZPO zu ermitteln. Das Gericht ist insoweit selbstverständlich nicht auf das im Erhöhungsverlangen genannte Begründungsmittel beschränkt (BGH NZM 21, 88 [BGH 18.11.2020 - VIII ZR 123/20] Rz 48; NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verlautbarungsirrtum.

Rn 25 Der Erklärende misst dem Erklärungstatbestand eine andere Bedeutung zu, als ihm aus der objektiven Empfängerwahrnehmung zukommt. Dies kommt bei der fehlerhaften Verwendung fach- oder fremdsprachlicher Ausdrücke bzw der Verwechselung von Maß-, Gewichts- und Münzeinheiten in Betracht. Bsp: Verwechselung von Mengen- und Maßeinheiten bei der Bestellung von 25 Gros (= 3600)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Eigentliche Berechnung.

Rn 19 Die mit der Erhöhung verlangte Miete ist der gem § 558 II, III zu errechnenden ortsüblichen Vergleichsmiete ggü zu stellen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zugang des Verlangens (BGH ZMR 17, 552 Rz 18), nicht das Wirksamwerden nach § 558b I (BGH ZMR 17, 552 Rz 18; NJW-RR 06, 227 Rz 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 19 Den Mieter trifft die Beweislast für alle Tatsachen, die ihn ganz oder tw von der Entrichtung der Miete befreien (MüKo/ Bieber § 537 Rz 18). Der Vermieter hat zu beweisen, dass er erfüllungsbereit ist und den Gebrauch gewähren kann (Schmid/Harz/Stangl § 537 Rz 40).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücks- und Raummiete.

Rn 6 § 580a I differenziert nach dem Vertragsgegenstand und der Bemessung der Miete. 1. Vertragsgegenstand. Rn 7 § 580a I erfasst nicht bebaute Grundstücke, Grundstücks- und Gebäudeteile sowie Gebäude und Räume, letztere jedoch nur, wenn sie weder als Geschäftsräume (dann gilt § 580a II) noch zu Wohnzwecken (dann gilt § 573c) vermietet sind. Rn 8 Grundstücke sind abgegrenzte, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren. (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren. (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Für zwei aufeinander folgende Termine.

Rn 19 Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts genügt ein einmaliger Mietrückstand auch dann nicht, wenn der Mieter erklärt, er könne künftig nicht mehr zahlen (aA Ddorf NJW-RR 91, 1353). Bei Wohnraumiete ist nach § 569 III Nr 1 ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete erheblich, bei Mietverhältnissen über andere Räume gilt dies erst Recht (BGH NJW 15, 2417: im Ausnahmefa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 4 Vertragliche Mietänderungen sind für das laufende Mietverhältnis und für künftig geschuldete Mieten vorstellbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 13 Für Wohnraummietverhältnisse ist der entschädigungslose Ausschluss des Wegnahmerechts des Mieters gem § 552 II unwirksam; stillschweigender Ausschluss durch Abbedingen des Verwendungsersatzanspruchs bei gewerblicher Miete denkbar (BGH/Ddorf ZMR 07, 33; BGH ZMR 07, 684; Dresd ZMR 24, 932: ›Gebrauchswert‹).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbezogene Ansprüche.

Rn 4 Als personenbezogene Ansprüche nicht abtretbar sind Ansprüche auf Ausführung eines Auftrags (§ 664 II), Auskunft nach § 15 Abs 1 DSGVO (BVerwG ZIP 20, 2585), Beihilfe (BVerwG NJW 97, 3256 f; Ausn: Abtretung an den Gläubiger der beihilfefähigen Forderung, BAG DB 70, 1327; BGH WM 08, 87, 88), Berufsunfähigkeitsrente (KG VersR 03, 490; Oldbg NJW-RR 94, 479), Bestellung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 14 § 556g Ia ist anwendbar, wenn sich der Vermieter auf eine von § 556d I abweichende und nach § 556e oder § 556f zulässige Miete beruft (s.a. Schuldt ZRP 18, 222, 223).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamkeit.

Rn 6 Eine Vorausverfügung ist auch für die Zeit nach dem Eigentumsübergang gg den Erwerber wirksam für den laufenden Kalendermonat, wenn der Eigentümerwechsel spätestens zum Ablauf des 15. Tages des Monats stattfindet (Alt 1) sowie für die Miete für den laufenden und den folgenden Monat, wenn der Eigentümerwechsel nach dem 15. Tag des Monats erfolgt (Alt 2). Zu Risiken: Hein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 14 In zeitlicher Hinsicht tritt nach § 557a IV 2 bei der Ermittlung der jew zulässigen Miete an die Stelle des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der jew Staffel.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zeitspanne.

Rn 7 Ausgeschlossen sind Mieteforderungen für einen Zeitraum, der mehr als 365 Tage vor der Pfändung liegt. Keine Rolle spielt, ob die Rückstände schon fällig sind (vgl § 805 I 2 ZPO). Für die Berechnung der Miete kommt es auf die vereinbarten Zeitabschnitte (zB Mietmonate) an. Diese müssen innerhalb des 365-Tage-Zeitraums liegen (Lammel § 562d Rz 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

1. Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung. Rn 176 Miete iSv § 535 II ist, was der Mieter nach dem Willen der Mietvertragsparteien als Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung zu erbringen hat. Das wird idR ein regelmäßig, häufig monatlich zu entrichtendes Entgelt sein. Das muss aber nicht so sein. Vorstellbar ist auch die Entrichtung der Miete in einem einmaligen Betrag (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Höhe.

Rn 17 Da die Pauschale nicht zu einer verdeckten höheren Miete führen, andererseits aber die voraussichtlichen Kosten decken soll, ist nur die Vereinbarung einer Pauschale in angemessener Höhe zulässig. Dabei sind in Ermangelung anderer Anhaltspunkte dieselben Grundsätze anzuwenden wie bei der Beurteilung der Angemessenheit von Vorauszahlungen (Rn 22).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkungen.

Rn 33 Solange anzurechnen ist, kann der Vermieter die nach § 558 I–IV geschuldete Miete nur bis zu dem Betrag erhöhen, der sich nach Abzug der Zinsverbilligung von der ortüblichen Vergleichsmiete ergibt (BGH NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08] Rz 14).mehr