Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Werbungskosten

Rz. 681 "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" sind Werbungskosten[443] (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG, Anlage V 2015, Tz. 33 ff.). Grundsätzlich können auch auf die Vermietung/Verpachtung entfallende Grundstücksaufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Dieses gilt jedoch nicht für Objekte, in denen die Miete für die Überlassung der Wohnung zu Wohnz...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (e) Wohngeld

Rz. 872 Wohngeld ist zunächst auf die Differenzzwischen den Mietkosten, die in dem pauschalierten notwendigen Eigenbedarf enthalten sind (sog. erhöhte Wohnkosten), und der tatsächlich gezahlten (angemessenen) Miete anzurechnen. Ein etwa noch verbleibender Teil mindert das Einkommen.[1223]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Innerer Betriebsvergleich durch Zeitreihenvergleich

Rz. 1108 Beim Inneren Betriebsvergleich werden die Zahlenverhältnisse vergleichbarer Merkmale in aufeinander folgenden Zeiträumen des gleichen Betriebes miteinander verglichen. Dies setzt eine Stetigkeit der Kontierung und eine annähernde Konstanz der Betriebsverhältnisse, über längere Zeit hinweg, zur einwandfreien Vergleichbarkeit voraus. Schwankungen beim Umsatz oder beim...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abweichende Wohnkosten

Rz. 1864 Wohnkosten können unterschiedlich hoch sein, abhängig davon, ob man z.B. im ländlichen Raum oder im Innenbereich einer Großstadt wohnt. Dies bereitet häufig Probleme, weil innerhalb eines OLG-Bezirks einheitliche Selbstbehaltssätze gelten, aber auch innerhalb eines Bezirks sehr unterschiedlich hohe Wohnkosten auftreten können. Die Sozialhilfe verwendet nur für den a...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 2. Änderungen beim Ertragswertverfahren

Im Ertragswertverfahren (§§ 184-188 BewG) sind nach § 182 Abs. 3 BewG Mietwohngrundstücke sowie Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, zu bewerten. Beim Ablauf des Ertragswertverfahrens selbst haben sich keine Änderungen ergeben. Geändert haben sich die Ermittlung der Bewirts...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 3. Änderungen beim Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren (§§ 189-191 BewG) sind nach § 182 Abs. 4 BewG sonstige bebaute Grundstücke zu bewerten. Weiterhin stellt das Sachwertverfahren ein Auffangverfahren für Wohnungs- und Teileigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser dar, wenn mangels Vergleichswerten das Vergleichswertverfahren nicht anwendbar ist, sowie für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Gr...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Bedarfsminderung durch Wohnvorteil

Rz. 639 Nutzt der Berechtige eine in seinem Eigentum stehende Wohnung oder ein Haus, sind ihm die Nutzungsvorteile anzurechnen. Bei lastenfreiem Eigentum, bei dem ein Abzug für Zins- und Tilgungsaufwand nicht erfolgt, handelt es sich grundsätzlich um (zusätzliches) Einkommen in Höhe der Marktmiete.[686] Einzuschränken ist, dass nur ein angemessener Nutzungsbetrag anzurechnen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 7. Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 219 Das Wirtschaftsjahr bzw. das Kalenderjahr bildet den Gewinnermittlungszeitraum, also der Zeitraum, für den regelmäßig der Gewinn ermittelt wird. Er umfasst grundsätzlich einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes darf dieser Zeitraum auch weniger als 12 Monate umfassen (§ 8b EStDV/Rumpfgeschäftsjahr). Hieraus folgt, dass das Wirtschaftsja...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/RAP

Rz. 401 Nach § 250 Abs. 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite alle Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sie sind ein klassisches Instrument der periodengerechten Gewinnermittlung, wie die Beispiele zeigen: Beispiel Ein Unternehmen schließt eine Haftpflichtversicherung für ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuervereinfachungsgesetz 2011

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Freiwillige Leistungen Dritter

Rz. 865 Freiwillige Leistungen Dritter werden unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht bedarfsmindernd angerechnet, sofern nicht folgende Ausnahmesituationen vorliegen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 1710 Abgesehen von den durch den Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen auf soziale Sicherung im Altersfall ist vom geschiedenen Ehegatten für die Alterssicherung selbst zu sorgen. Dies löst einen familienrechtlichen Unterhaltstatbestand aus, § 1578 Abs. 3 BGB .[1851] Rz. 1711 Da im Versorgungsausgleich die Ehezeiten nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (exakt:...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Fälle des konkreten Mehrbedarfs

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Vermögensverwertung, § 1577 Abs. 3 BGB

Rz. 1794 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat. Rz. 1795 Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zulässige Regelungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 370 Rechtswirksam ist jedoch eine Vereinbarung über abweichende Fälligkeitszeitpunkte oder über die Art des zu erbringenden Trennungsunterhalts. Die Vereinbarung darf keine wesentliche Verkürzung oder einen Verzicht beinhalten.[389] Der Verpflichtete kann dem Berechtigten durch Vereinbarung beispielsweise einen Pkw zur Verfügung stellen,[390] ihm eine Wohnung überlassen[...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbilanzen/Sonderbetriebsvermögen

Rz. 489 ▪ Unterhaltsrelevanz Das Beispiel in dem noch folgenden Abschnitt (siehe Rdn 501 ff.) zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht und zu Wertansätzen in Eröffnungsbilanzen wird deutlich machen, dass neben den jährlich zu erstellenden Bilanzen auch andere Bilanztypen wie Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, die wegen handelsrechtlicher und steuerlicher Erfordernisse ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 532 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[550] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbetriebsvermögen (SBV)/Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Rz. 194 Die Einkünfte eines Mitunternehmers können als Unterhaltseinkünfte nur dann vollständig beurteilt werden, wenn auch das Ergebnis aus dem Sonderbetriebsvermögen (entsprechende Vorgehensweise bei der EÜR mit Anlagen SE 2015 und Anlage AVSE 2015; siehe auch Rdn 136, 445) herangezogen wird (vgl. Rdn 493 ff.). Sonderbetriebsvermögen (SBV) ist ein steuerrechtlicher Begriff ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 592 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[639] Am verbreitetesten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle entwickelte Verfahren.[640] Die Berechnung des Altervorsorgeunterhalts erfolgt mit Hilfe der Bremer Tabelle zweistufig. Schritt 1: Aus dem...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 69 Der Familienunterhalt umfasst den gesamten Bedarf der Familie unter Einschluss der Kinder. Der Anspruch auf Familienunterhalt steht aber nur dem Ehegatten, nicht dem Kind zu.[77] Das Kind kann seinen Unterhaltsanspruch immer nur auf § 1601 BGB stützen. Zur Bestimmung des gesamten Bedarfs der Familie kann man, soweit man es exakt bestimmen will, zu einer Auflistung grei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 975 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 976 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Äußerer Betriebsvergleich, insbesondere nach amtlichen Richtsätzen

Rz. 1113 Anders als beim Inneren Betriebsvergleich werden beim Äußeren Betriebsvergleich nicht Kennzahlen bestimmter Art desselben Betriebes gegenübergestellt, sondern die maßgeblichen Zahlen des zu prüfenden Betriebes werden mit denjenigen in der Branche, Größe und Struktur gleichartiger Betriebe verglichen. Der Abgleich mit anderen Betrieben setzt eine Vergleichbarkeit vora...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

Rz. 188 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (zum gewerblichen GrdStHandel. vgl. Rdn 719). Dazu gehören insbesondere die Gewinne aus gewerblichen Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Kosten und Lasten des Wohneigentums

Rz. 1491 Dem Eigentümer ist ein Wohnvorteil nur insoweit zuzurechnen, als der Wohnwert die mit dem Grundeigentum verbundenen Unkosten übersteigt. Es wird um der Gleichstellung mit einem Mieter willen lediglich die Differenz aus Wohnwert und dem Mietzins vergleichbarer Immobilien als Einkommen zugerechnet.[1599] Rz. 1492 Die Rechtsprechung hatte früher zwischen den verbrauchsu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Nutzungsentschädigung

Rz. 1507 Eine Nutzungsentschädigung ist dann zu zahlen, wenn der ausziehende Ehegatte Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie ist. Die Höhe entspricht dem Mietzins für einen Teil des Anwesens. Sie ist Surrogat des früheren Wohnwertes und damit bei einer Unterhaltsberechnung in der Ehe angelegt.[1613] Während der Trennungsphase der Eheleute ist lediglich der angemessene W...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Geldverkehrsrechnung

Rz. 1131 Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt. Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögensz...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / 2 Erstattete Garagenmiete als steuerfreier Auslagenersatz

In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer für den Dienstwagen eine angemietete Garage zur Verfügung stellt, ohne dass ein Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, und nach Vorlage des Mietvertrags die konkret an den Dritten gezahlte Miete von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt, sind dagegen steuerfreier Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer hat jeweils nach Einzel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 3 Einzelfälle

Ein zulässiger Aufrechnungsvertrag, der insbesondere nicht gegen das Truckverbot verstößt, liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Vertrag über eine Werkwohnung vereinbaren, der Arbeitgeber solle die Miete von dem Arbeitslohn einbehalten.[1] Bei Forderungen aus Personaleinkäufen ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[2] die Kaufpreisforderung uneinklagbar u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / 4 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.3 Vereinbarungen über die künftige Höhe der Miete

Hierunter fallen alle Regelungen über die Höhe der nach der Modernisierung geschuldeten Miete einschließlich der Betriebskosten. Wird eine bestimmte Miethöhe vereinbart, richtet sich die Zulässigkeit der Vereinbarung nach § 557 Abs. 1 BGB. Die Begrenzungen des § 558 BGB (Wartefrist, Kappungsgrenze), die in §§ 558a ff. BGB geregelten Vorschriften über die Form und Begründung ...mehr

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Modernisierungsvereinbarung (Miete)

Zusammenfassung Überblick Die Parteien können bei der Wohn- oder Geschäftsraummiete eine nach Abschluss des Mietvertrags erforderliche Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme durch Vertrag regeln. Möglich sind gem. § 555f BGB insbesondere Vereinbarungen über die zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen, über Gewährleistungsrechte, Aufwendungsersatzansprüche des Mi...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / Zusammenfassung

Überblick Die Parteien können bei der Wohn- oder Geschäftsraummiete eine nach Abschluss des Mietvertrags erforderliche Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme durch Vertrag regeln. Möglich sind gem. § 555f BGB insbesondere Vereinbarungen über die zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen, über Gewährleistungsrechte, Aufwendungsersatzansprüche des Mieters und über ...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.3.1 Staffel-/Indexmiete

Vereinbaren die Parteien eine Staffel- oder Indexmiete, muss die Regelung den inhaltlichen Anforderungen der §§ 557a und 557b BGB entsprechen.mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.3.2 Vereinbarungen über die Betriebskosten

Zu den Regelungen über die Miethöhe zählen auch Vereinbarungen über die Betriebskosten. Insoweit kann eine Erhöhung oder Ermäßigung der Vorauszahlungen vereinbart werden. Ebenso können die Parteien die Mietstruktur ändern und anstelle der bisherigen Betriebskostenpauschale oder Pauschalmiete eine Grundmiete mit gesonderter Betriebskostenumlage vereinbaren.mehr