Fachbeiträge & Kommentare zu Meldung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rumänien / 2.3.1 Meldung an die rumänische Arbeitskammer

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Rumänien vorübergehend beschäftigt ist, beim rumänischen Arbeitsamt mit einem Formular angemeldet werden. Eine Kopie dieses Formulars muss dem rumänischen Auftraggeber übermittelt werden. Für die Entsendemitteilung werden Angaben zum entsendenden Unternehmen, zu den Arbeitnehmern (persönliche Angaben, Beruf) und zur Tätigkeit in Rum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.3 Keine Meldung

Auch Dienstreisen von kurzer Dauer werden grundsätzlich als Entsendungen angesehen. Ausgenommen hiervon sind Dienstreisen, wenn im Rahmen dieser Dienstreisen keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu zählen Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Schulungen, Weiterbildungen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Messen, Teilnahme an geschäftlichen Besprechungen, Kunden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Dies ist vor allem bei Arbeitgebern der Fall, die Mitarbeiter auf eigene Rechnungen entsenden. Das geschieht beispielsweise zur Teilnahme an Messen als Besucher oder als Aussteller. Weiterhin sind einige kurzfristige Entsendungen nicht meldepflichtig. Dies gilt für Künstler, Sportler sowie Rednern bei wissenschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.2 Vereinfachte Meldungen

Nach österreichischen Rechtsvorschriften gibt es vereinfachte Regelungen für die Meldungen bei sich wiederholenden Einsätzen, bei Einsätzen mit mehreren Auftraggebern sowie in der Transportbranche. 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrags und innerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Niederlande / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeiten: Entsendung von qualifizierten und spezialisierten Mitarbeitern für die Erstmontage/Erstinstallation von Gütern, sofern die Tätigkeit nicht länger als 8 Tage dauert Dringende Reparatur und Wartungsarbeiten, Softwareinstallationen, Einweisungen sofern sich die Mitarbeiter i...mehr

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Österreich / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeit auf österreichischem Gebiet erfolgt sein. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls unverzüglich gemeldet werden. Die vereinfachten Meldungen sind vor der ersten Entsendung zu übermitteln. In der Transportbranche sind die Meldungen vor der Arbeitsaufnahme zu übermitteln. Werden entgegen der übermittelten Meldung andere Arbei...mehr

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Finnland / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens am ersten Tag der Entsendung vorliegen. Bei Änderungen muss eine ergänzende Meldung erstellt werden.mehr

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Lettland / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 70 EUR bis 1.100 EUR erhoben. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder zwischen 1.100 EUR und 2.900 EUR erhoben werden.mehr

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Schweiz / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung vorliegen. Hinweis Notfallsituationen In Notfallsituationen kann von der Vorlauffrist von 8 Tagen abgewichen werden. Eine Abweichung wird nur in Notfällen oder bei dringenden Reparaturen akzeptiert. Eine dringende Reparatur liegt vor, wenn ein unvorhersehbarer Schaden eingetreten ...mehr

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Niederlande / 2.3.7 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung der Entsendung, sieht das niederländische Recht pro Verstoß Bußgelder in Höhe von 12.000 EUR vor. Ein Verstoß liegt in der Regel vor, wenn eine Meldung gar nicht oder verspätet vorgenommen wird.mehr

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Österreich / 2.3.2.1 Wiederkehrende Arbeitseinsätze

Eine einzige Meldung kann in den Fällen gemacht werden, in denen die Entsendungen innerhalb eines einzigen Dienstleistungsvertrags und innerhalb eines Konzerns stattfinden. Eine Meldung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten kann in den Fällen gemacht werden, in denen wiederkehrende Entsendungen mit demselben Auftraggeber vereinbart sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.2.3 Transportbranche

Das österreichische Recht sieht Besonderheiten bei der Personen- und Güterbeförderung vor. Als Entsendungen werden hierbei folgende Tätigkeiten angesehen: Kabotage (Be- und Entladung erfolgen in Österreich) Quell- und Zielverkehr (Be- und Entladung erfolgen jeweils in Österreich und in einem anderen Staat oder umgekehrt) Leerfahren Unregelmäßige oder einmalige Transporte In diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweiz / 2.3.5 Änderungen

Ergeben sich Änderungen, dann können diese teilweise per E-Mail gemeldet werden. Eine Verschiebung des Einsatzdatums unter Einhaltung der 8-Tagefrist, Änderung der Einsatzdauer, Arbeitsunterbrechung und Annullierung einer Meldung können per E-Mail gemeldet werden. In allen anderen Fällen muss eine neue Meldung ausgefüllt werden.mehr

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Litauen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei Reparaturen, Installationen oder Ausfällen, ist es ausreichend, wenn die Meldung am ersten Arbeitstag erfolgt. Sollten sich nach der Registrierung Änderungen z. B. beim Arbeitseinsatz oder der Einsatzdauer ergeben, sind diese Änderungen innerhalb eines Arbeitsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.2.2 Einsätze bei mehreren Auftraggebern

Wird eine Entsendung bei mehreren Auftraggebern durchgeführt, ist eine Meldung – unter Aufführung aller Auftraggeber – ausreichend, wenn mit der Entsendung gleichartige Dienstleistungsverträge erfüllt werden oder die Entsendungen in einem örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen.mehr

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Luxemburg / 2.3.7 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 5.000 EUR erhoben werden. Wiederholen sich die Verstöße, können Bußgelder verdoppelt werden. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 50.000 EUR.mehr

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Rumänien / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 5.000 RON bis 9.000 RON erhoben werden.mehr

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Irland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen.mehr

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Griechenland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen. Änderungen sind innerhalb von 15 Tagen zu melden.mehr

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Finnland / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 10.000 EUR erhoben werden.mehr

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Rumänien / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 5 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen. Ein Arbeitnehmer kann maximal für 24 Monate entsandt werden. Ein Austausch der Arbeitnehmer nach 24 Monaten ist nicht möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Irland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Luxemburg / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeit auf luxemburgischen Gebiet erfolgt sein. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.mehr

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Frankreich / 2.3.4 Selbstständige

Selbstständige Personen sind von der Meldung befreit.mehr

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Lettland / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss vor der Entsendung in lettischer Sprache übermittelt werden.mehr

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Litauen / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 360 EUR bis zu 660 EUR pro Verstoß, bei Wiederholungen in Höhe von 660 EUR bis 1.320 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 PLN bis 30.000 PLN erhoben werden.mehr

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Schweiz / 2.3.6 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden. Dies gilt auch, wenn die Vorlauffrist nicht eingehalten wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Portugal / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Griechenland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 1.000 EUR bis zu 30.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Niederlande / 2.3.4 Selbstständige

Die Niederlande haben festgelegt, dass Selbstständige die in den Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Reinigung, Nahrungsmittelindustrie, Metallsektor, Gesundheitswesen, Glasreinigung sowie Landwirtschaft und Gartenbau tätig sind, immer eine Meldung erstatten müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen. Änderungen sind spätestens 7 Werktage nach dem Datum der Änderung zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Portugal / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder i. H. v. 112 EUR bis zu 10.640 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Österreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schweden / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Schweden arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen.[1] Die Bescheinigung wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Niederlande / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in den Niederlanden arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen. [1] Die Bescheini...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Frankreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen. [1] Die Bescheinigung w...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.3 Aufforderung zur Meldung (Nr. 3)

Rz. 13 Nach Nr. 3 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt (die Meldeaufforderung nach § 59 ist ein Verwaltungsakt, BSG, Urteil v. 19.12.2011, B 14 AS 146/11 B; Paulenz, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 39 Rz. 10; Herbe, in: GK SRB, SGB II, § 39 Rz. 10; offengelassen: Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 39 Rz. 27) keine aufschiebende Wirkung, mit de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit der zeitgleichen Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 6 des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. Dabei wurde in Abs. 1 d...mehr

Beitrag aus Entgelt Office Premium
Unbedenklichkeitsbescheinigung / 3 Verschiedene Varianten verfügbar

Von der Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es unterschiedliche Varianten, nämlich die einfache und die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn keine Beitragsrückstände bestehen und alle Meldungen und Zahlungen der letzten 6 Monate fristgerecht erfolgt sind. Für die einfache Unbedenklichkeitsbeschein...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.1.1 Voraussichtliches Jahreseinkommen (Sätze 1 und 4)

Rz. 5 Das Gesundheits-Reformgesetz (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 224) sah zunächst für Abs. 1 vor, dass der Beitragsbemessung die vorläufigen beitragspflichtigen Einnahmen aus der Tätigkeit zugrundegelegt werden sollten; endgültige beitragspflichtige Einnahmen wären dann nach Ablauf des Kalenderjahres zu ermitteln gewesen. Diese Regelung entsprach den Vorgängervorschriften der §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.10 Ansprüche auf Rückabwicklung der Herstellerabschläge (Abs. 5)

Rz. 58 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer seine berechtigten Ansprüche auf Rückzahlung der Herstellerabschläge nach den Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b gegenüber den begünstigten Krankenkassen geltend machen. Für zurückliegende Zeiträume kann dies in einigen Fällen dazu führen, dass die in den Verzeichnisdiensten veröffentlichen Herstellerabschläge nicht korrekt ausgew...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.1 Wirksam gezahlte Pflichtbeiträge

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten u. a. Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt die Zulässigkeit und eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. Fehler hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung (z. B. Zahlung der Beiträge in falscher Höhe bzw. a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Die Tarifautomatik und das ... / 2.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Herr F. ist Sekretär an einer von der katholischen Kirche getragenen Schule und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Schulleiter Herrn M...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 1 TV-L mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Da das BAG seine ganz frühere Auffassung, dass Teiltätigkeiten, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgrup...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Rz. 56 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unterneh...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln.[2] Der Steuerbürger...mehr