Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frankreich / 5 Bescheinigung A1

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Personen, die in Frankreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, bei der die Person versichert ist. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 ist an folgende Stelle zu übersenden:

Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CEISS)
11, Rue de la Tour des Dames
75436 PARIS CEDEX 09
FRANKREICH

 
Achtung

Nachweispflicht

Personen, die in Frankreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, müssen die Bescheinigung A1 mitführen. Seit dem 1.4.2017 werden Unternehmen mit einer Geldstrafe belegt, wenn eine Person bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann, dass die Bescheinigung A1 vorliegt. Dies gilt nicht, wenn die Bescheinigung A1 bereits beantragt wurde. In diesen Fällen muss die Bescheinigung innerhalb von 2 Monaten nach der Kontrolle nachgereicht werden.

Arbeitsrechtliche Meldeverpflichtung

Es ist nicht ausreichend, wenn nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer die Bescheinigung A1 mit sich führen. Vor der Entsendung muss eine Meldung an das französische Portal "SIPSI" erfolgen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußgeldern bestraft.

[1]

S. Entsendebescheinigung.

[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    1
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Verlängerung und Kettenbefristungen
    1
  • DGUV Information 215-520: Klima im Büro - Antworten auf ... / Frage 23: Wie lüftet man richtig?
    1
  • TVöD-V [bis 31.12.2025] / B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
    1
  • Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhei ... / §§ 26 - 27 Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags und bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
    1
  • Arbeitnehmer und Selbstständige: Abgrenzung zwischen abh ... / 1.2.4 Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 104 - 113 Titel 1 Geschäftsfähigkeit
    0
  • Entgelt-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Sachsen, 01.08 ... / Anhang 1 zum Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 01. August 2022 gültig mit Wirkung ab 01. Oktober 2022
    0
  • Ruhezeiten / Arbeitsrecht
    0
  • Sommer, SGB V § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe / 1 Allgemeines
    0
  • Sommer, SGB V § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld / 2.5 Entstehen des Anspruchs für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und für Versicherte nach dem KSVG – gesetzliches Optionskrankengeld (Satz 4)
    0
  • Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 1a Abfindungsanspruch bei ... / 3.3.4 Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt
    0
  • TV Sonderzahlungen, Einzelhandel, Nordrhein-Westfalen, 2 ... / § 1 Höhe und Anspruchsvoraussetzungen fürdie tarifliche Sonderzuwendung
    0
  • TV Sozialkassenverfahren, Baugewerbe, Bundesrepublik, 28 ... / §§ 15 - 20 Abschnitt IV Sozialkassenbeiträge
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
20 konkrete Situatioen: Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
Bild: Haufe Shop

Mit diesem Buch bereiten Sie sich effektiv auf Gespräche mit Ihren Mitarbeitenden vor und führen diese souverän. Gesprächsleitfäden und Checklisten helfen Ihnen in jeder Gesprächssituation, ob Vorstellungsgespräch, Kündigung oder Zielvereinbarungsgespräch.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren