Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Rz. 273 Die Frage nach dem Beginn und dem Ende der Unternehmereigenschaft ist für die USt aus zwei Gründen von besonderem Interesse: Ab wann müssen Ausgangsleistungen der USt unterworfen werden und ab wann besteht für den Unternehmer eine Vorsteuerabzugsberechtigung für Eingangsleistungen? Die Beurteilung des Beginns und des Endes der Unternehmereigenschaft ist zu trennen vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Unternehmerbegriff ist ein zentraler Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen. § 2 UStG normiert den Unternehmerbegriff, unmittelbare Rechtsfolgen entstehen daraus aber nicht. Erst im Zusammensp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Die Unternehmenseinheit bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 426 Die Gesamtheit aller Betriebe gewerblicher Art i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG und aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stellt das Unternehmen der jPöR dar.[1] Dies gilt entsprechend auch für die nicht als Betrieb gewerblicher Art einzustufenden unternehmerischen Betätigungen der jPöR wie Vermietungsleistungen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Das Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Leistungen der Gesellschaft an den Gesellschafter

Rz. 42 Leistungen der Gesellschaft an den beteiligten Gesellschafter können grundsätzlich steuerbare Leistungen der Gesellschaft sein, soweit sie Unternehmereigenschaft besitzt oder auch erst durch diese Leistungen erlangt. Werden diese Leistungen gegen ein gesondert berechnetes Entgelt im Inland ausgeführt, liegen steuerbare Umsätze vor, die – soweit keine Steuerbefreiung a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.3 Vorleistungen dienen überwiegend nichtunternehmerischen Zwecken

Rz. 306 Bei Vorbereitungshandlungen, die ihrer Art nach typischerweise zur nichtunternehmerischen, also privaten oder hoheitlichen Verwendung bestimmt sind und bei denen sich die Unternehmensbezogenheit nicht an Hand von objektiven Kriterien schon zum Zeitpunkt des Bezugs von Leistungen begründen lässt, wird eine sich aus diesem Leistungsbezug ableitbare Unternehmereigenscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einnahmeerzielungsabsicht

Rz. 107 Die Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein, die Absicht, mit der Tätigkeit auch Gewinne zu erzielen, ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich unbeachtlich. Dies ist im Ergebnis auch zutreffend, da die USt – entgegen dem Ertragsteuerrecht – nicht auf den Unternehmer als Belasteten abzielt, sondern nur auf ihn als Steuerzahler, der die USt auf den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7.2 Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (§ 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 421 § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG bewirkt, dass die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung insoweit als Unternehmer behandelt werden, als sie sog. Selbstabgabestellen für Brillen und Brillenteile unterhalten. Mit der Abgabe der Brillen und der Brillenteile einschließlich der Reparaturarbeiten führen diese Stellen die gleichen Leistungen wie privatrechtlich tätige Optike...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Zuordnung von Leistungen zu dem Unternehmen

Rz. 339 Soweit ein Unternehmer von anderen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhält, muss er entscheiden, ob er diese Leistung seinem Unternehmen zuordnet oder diese bezogene Leistung seiner nichtunternehmerischen Sphäre zuordnen kann oder muss. Diese Entscheidung ist sowohl von Bedeutung für den Vorsteuerabzug, den der Unternehmer nur dann vornehmen kann, wenn die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Wirtschaftliche Eingliederung

Rz. 231 Die wirtschaftliche Eingliederung setzt voraus, dass die Organgesellschaft und der Organträger in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wirtschaftlich am Markt tätig sind. Dabei soll die Organgesellschaft gemäß dem Willen des Organträgers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit diesem, es fördernd und ergänzend, wirtschaftl...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.7 Nachzahlungsfrist

Nachdem die Änderungsbescheide vom Berater als nun – nach ggf. durchgeführtem Einspruchsverfahren – zutreffend bestätigt worden sind, steht die Höhe der Nachzahlung exakt fest. Die Nachzahlung der Steuer als Wirksamkeitsvoraussetzung gem. § 371 Abs. 3 AO muss fristgemäß geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um die steuerliche Zahlungsfrist gemäß Steuerbescheid, sondern um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.6 Keine hoheitliche Betätigung

Rz. 402 Unabhängig von den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 KStG darf es sich bei der Tätigkeit der jPöR nicht um eine Tätigkeit handeln, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient.[1] Eine Tätigkeit, die der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, kann somit nie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, diese Leistungen sind in Ermangelung der Unternehmereig...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.5 Erscheinen eines Amtsträgers zu einer Nachschau gem. § 371

Außerdem ist eine Selbstanzeige seit dem 1.1.2015 ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger einer Finanzbehörde zu einer Nachschau nach steuerrechtlichen Vorschriften erschienen ist und sich ausgewiesen hat (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1e AO). Für die Rechtslage bis zum 31.12.2014 ist umstritten, ob eine USt-Nachschau gem. § 27 b UStG oder LSt-Nachschau gem. § 42 g EStG d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7.1 Notare und Ratschreiber (§ 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 420 Nach dem bis zum 1979 geltenden Recht unterlagen nur die Leistungen der freiberuflichen Notare der USt, während die Leistungen des Landes als hoheitliche Tätigkeit nicht besteuert wurden. Aus dieser unterschiedlichen Behandlung hatten sich Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Die Gesetzesregelung bezweckt, im Land Baden-Württemberg gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7 Steueraufwand

Rz. 143 Nach § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG sind Personensteuern, die Umsatzsteuern auf Entnahmen und bestimmte Vorsteuerbeträge einschließlich der jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört auch die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG). Außerdem ergibt sich ein Abzugsverbot fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Ende der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften

Rz. 318 Die Unternehmereigenschaft der Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich erst dann beendet, wenn sie nachhaltig keine Umsätze mehr ausführt und alle ihre Rechtsbeziehungen beendet sind. Die Unternehmereigenschaft der Kapitalgesellschaft ist nicht an ihren zivilrechtlichen Bestand gebunden. Eine zivilrechtlich noch fortbestehende Kapitalgesellschaft kann ihre Unternehmere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.9 Beistandsleistungen

Rz. 413a Ein besonderes Problem für die jPöR ergab sich aus der Rechtsprechung des BFH[1] zu den sog. Beistandsleistungen, was im Ergebnis zur Aufhebung des § 2 Abs. 3 UStG und zur Neuregelung im § 2b UStG führte. Der BFH hatte entschieden, dass eine Gemeinde, die gegen Entgelt die Nutzung einer Sport- und Freizeithalle gestattet, nach § 2 Abs. 3 S. 1 UStG i. V. m. § 4 KStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 ABC zu Zusammenschlüssen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.1 Einrichtung

Rz. 393 Der Begriff der Einrichtung ist nicht allgemein definiert. Nach Auffassung der FinVerw in H 4.1 KStH 2015 kann sich (ertragsteuerrechtlich) eine Einrichtung aus organisatorischen wie auch aus wirtschaftlichen Kriterien ergeben. Als Beweisanzeichen dafür sind eine gesonderte personelle oder sachliche Ausstattung, eine besondere Leitung, ein geschlossener Geschäftskrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.5 Wirtschaftlich herausgehoben

Rz. 400 Nach § 4 Abs. 1 KStG muss die Tätigkeit wirtschaftlich herausgehoben sein, damit die jPöR einen Betrieb gewerblicher Art unterhalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs liegt jedoch nicht vor. Die FinVerw sieht (ertragsteuerrechtlich) eine wirtschaftlich herausgehobene Tätigkeit dann an, wenn sie von einigem Gewicht sei. Dafür war seit Jahren fast unveränd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Vorleistungen können auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen

Rz. 304 Bei bezogenen Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die sowohl unternehmerischen Zwecken als auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen können (z. B. Einkauf eines Computers oder eines Pkw), gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen für die Beurteilung der Zuordnungsmöglichkeit und der Begründung der Unternehmereigenschaft. Dabei ist schon im Zeitpunkt des jewe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Erbfall

Rz. 314 Die Unternehmereigenschaft kann grundsätzlich nicht durch Erbfall übergehen. Der oder die Erben müssen aus eigenem Recht die Unternehmereigenschaft erwerben. In aller Regel werden die Erben zu Unternehmern, wenn sie das Unternehmen des Verstorbenen in gleichem Umfang fortsetzen, selbst wenn das Unternehmen nicht langfristig fortgeführt wird, sondern nur abgewickelt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Ende der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 308 Die Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person endet grundsätzlich mit dem letzten nach außen hin Tätigwerden. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Unternehmer seine Umsatztätigkeit endgültig einstellt und auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er eine Umsatztätigkeit wieder aufnehmen will. Die formale Abmeldung des Gewerbebetriebs beim Gewerbea...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Ruhen der unternehmerischen Betätigung

Rz. 320 Keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung liegt vor, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit nur vorübergehend ruhen lässt (vorübergehende Einstellung der Unternehmertätigkeit). Eine solche vorübergehende Einstellung der Unternehmertätigkeit ist dann anzunehmen, wenn aus den Begleitumständen die belegbare Absicht des Unternehmers erkennbar ist, die unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Auslegungskriterien zur Nachhaltigkeit im nationalen Recht

Rz. 78 Während die frühere Rechtsprechung[1] eher von quantitativen Aspekten bei der Prüfung der Nachhaltigkeit ausging, wird in der aktuellen Rechtsprechung vermehrt auf qualitative Kriterien für die Nachhaltigkeit Bezug genommen. Unter Berücksichtigung quantitativer Aspekte ergab sich eine nachhaltige Tätigkeit bei Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen, bei Vornahme ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerfähigkeit

Rz. 28 Steuerfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Träger von steuerlichen Rechten und Pflichten zu sein. Steuerfähig i. S. d. UStG ist, wer im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Leistungen erbringen kann. Somit kann jedes Wirtschaftsgebilde Unternehmer sein, wenn es nach außen hin in Erscheinung tritt und als solches gewerbliche oder berufliche Leistungen gege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Vorsteuer und Vorsteuerberichtigung

Rz. 194 Liegen die Voraussetzungen der Organschaft vor, hat der Organträger als der Unternehmer aus allen Eingangsleistungen des gesamten Organkreises den Vorsteuerabzugsanspruch. Für die Beurteilung, ob die Leistung für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen nach § 15 Abs. 1a bis Abs. 3 UStG oder ggf. im Rahmen einer Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG verwendet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause

Kommentar Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung thematisiert ausführlich die Behandlung des Ladens beim Arbeitgeber und zu Hause, einschließlich der Überlassung einer Ladeeinrichtung. Dabei gibt es einige Neuerungen und Ergänzungen. Das neue BMF-Schreiben v. 11.11.2025 ersetzt das bisherige Schreiben v. 29.9.2020 und ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Eine Ausnahme bildet nur die erst ab 2026 gültige Strompreispauschale für das Aufladen des Dienstwagens zu Hause (dazu später mehr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.9

In Verbindung mit dem Schreiben vom 10.6.2025 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.9 vom 1.4.2025 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie in den Vorjahren unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.1 Abstimmung und Beendigung der laufenden Buchhaltung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Rechtsfähigkeit ist keine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft

Rz. 115a Ob die Rechtsfähigkeit eines Zusammenschlusses notwendige Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft ist, war lange Zeit nicht thematisiert. So hatte der BFH [1] mehrfach für zivilrechtlich nicht rechtsfähige Bruchteilsgemeinschaften festgestellt, dass Rechtsfähigkeit i. S. d. BGB für die Eigenschaft als Steuerpflichtiger i. S. d. UStG nicht erforderlich ist. Diese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmereigenschaft bei Vereinen

Rz. 158 Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Vereinigung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Unternehmer auch, um Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG zu erlangen. Damit muss eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen ausgeführt werden. Problematisch ist dabei die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Unternehmereigenschaft bei Erzeugung regenerativer Energien

Rz. 166 Die Erzeugung regenerativer Energien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. In Ermangelung ausdrücklicher umsatzsteuerrechtlicher Regelungen mussten sich die Rechtsprechung und die FinVerw bezüglich der Unternehmereigenschaft und der sich daraus ergebenden Leistungsbezüge intensiv mit diesen Fragen auseinandersetze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Umsatzsteuer

Rz. 113 Die Umsatzsteuer ist nur dann in der Jahresabrechnung gesondert auszuweisen, wenn die Wohnungseigentümer auf die Steuerbefreiung ihrer Leistungen an alle oder einzelne Wohnungseigentümer verzichtet haben.[329] Fehler bei der Aufschlüsselung der Umsatzsteuer sind abrechnungsneutral und können daher nicht angefochten werden, wenn sie sich auf die Abrechnungsspitze nich...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Vergütung

Rz. 77 Der Zwangsverwalter hat für seine Tätigkeit Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dabei ist die Höhe der Vergütung an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung des Zwangsverwalters auszurichten, wobei Mindest- und Höchstsätze vorgesehen sind (§ 152a ZVG). Die Zwangsverwalterverordnung unterscheidet zwischen der Regelvergütung auf Basis der Mieteinnah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug aus Anzahlungen beim Übergang von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung (zu § 15 und § 19 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 sind die Regelungen zur Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. Nachdem die Finanzverwaltung schon umfassend die Verwaltungsanweisungen zu § 19 UStG aktualisiert hatte, werden nun noch Veränderungen bezüglich des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen vorgenommen, wenn es zu einem Wechsel zwischen der Kleinunternehmerbesteuerung und der Regelbesteuerung kommt. Die rechtliche Problematik Die Finanzverwaltung hat sich zu einem besonderen Fall des Zusammentreffens von 2 Sonderre...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Vergütungsanspruch und Höhe der Vergütung

Rz. 421 Der Anspruch auf Vergütung folgt grundsätzlich aus den §§ 611 Abs. 1, 675 BGB aufgrund der vertraglichen Abrede zwischen dem Verwalter und der GdWE. Rz. 422 Wird ausnahmsweise ein bestimmter Erfolg geschuldet (hierzu auch Rdn 301), folgt der Anspruch aus den §§ 675, 631 Abs. 1 BGB. Rz. 423 Eine Vergütung schuldet die GdWE nur dann, wenn ein Verwaltervertrag besteht, de...mehr