Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer im Geltungsbereich des UStG buchmäßig nachgewiesen werden (s. Rz. 50 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Umrechnungskurs (§ 11 Abs. 5 UStG)

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Abweichung von § 16 Abs. 6 UStG bestimmt § 11 Abs. 5 UStG die Anwendbarkeit von Art. 146 UZK-IA (vgl. Rz. 19); vgl. auch § 16 Abs. 7 UStG.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser nach Wahl des Steuerpflichtigen entweder zur Verrechnung vorgetragen oder auf Antrag erstattet. Die Erstattung erfolgt i. d. R. nach 60 Tagen, oder in Ausnahmefällen, d. h. wenn eine weitere Prüfung angeordnet wird, nach 120 Tagen (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuerg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.11 Sonderfall Messen, Ausstellungen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Besonderheiten der Messen und Ausstellungen vgl. Rz. 95 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Griechenland ist seit dem 01.01.1981 Mitglied der Europäischen Union. Das griechische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es wurde zum 01.01.1987 eingeführt, da Griechenland beim Beitritt verschiedene Sonderbestimmungen zugestanden wurden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren (sog. E. T. 14.000-Lizenz) zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der belgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Das Verfah...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung, ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu besti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, die nämliche Umsätze tätigen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2013 sind Papierrechnungen und digitale Rechnung gleichgestellt (vgl. Schedule 10 Art. 2 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sollte 2022 eine Verpflichtung für digitale Rechnungen im Format Peppol BIS 3.0 eingeführt werden, doch ist dies noch nicht geschehen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27b UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens (auch Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 266 CGI). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Entnahmen und i. g. Verbringungen sind der Einkaufspreis bzw. die Herstellungskosten im Entstehungszeitpunkt der Steuer anzusetzen (vgl. Art. 266 Steuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9 Abrechnung von Leistungen, die über öffentliche Telekommunikationsnetze, Portale und Schnittstellen erbracht werden (§ 3 Abs. 11a UStG)

3.9.1 Sinn und Zweck der Regelung Rz. 192 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ziel des ab dem 01.01.2015 geltenden § 3 Abs. 11a UStG (vgl. Rz. 4) ist die Beibehaltung des Regelungsgehalts des mit Inkrafttreten dieser Vorschrift zeitgleich aufgehobenen § 45h Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG). Rz. 193 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 45h Abs. 4 TKG in der Fassung bis zum 31.12.2014 wi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.3 Aktuelle Einzelfälle

Rz. 217 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Tauschähnliche Umsätze mit Nutzerdaten vgl. Looks/Bergau, MwStR 2016, 864. Tauschähnliche Umsätze bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle vgl. Backes, MwStR 2017, 222.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 102a Mehrwertsteuerg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3d regelt den Ort i. g. Erwerbe i. S. v. §§ 1a, 1b UStG und ist daher wesentliche Voraussetzung für deren Steuerbarkeit.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bulgarien gehört seit dem 01.01.2007 zur Europäischen Union. Das bulgarische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz wurde m. W. z. 01.01.1994 eingeführt und im zeitlichen Kontext des EU-Beitritts angepasst.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4b UStG ist zum 01.01.2004 in Kraft getreten und gilt für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2003 verwirklicht werden (Art. 17 Abs. 4 StÄndG 2003).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.3 Messen und Ausstellungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 Buchst. a UStG – Sonderfall: Grundstücksleistung oder Event?)

3.7.3.1 Rechtslage vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinweis auf die Vorauflage zu diesem Buch, 3. Aufl. 2011, § 3a Kap. 3.7.3.1 3.7.3.2 Rechtslage seit dem 01.01.2011 3.7.3.2.1 Die Verwaltungsauffassung Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.4. UStAE. Ergänzend ist auf das BMF-Schre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Anlage: Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit (Anlage 2 zum BewG)

Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands Pferdehaltung, Pferdezucht, Schafzucht, Schafhaltung, Rindviehzucht, Milchviehhaltung, Rindviehmast. Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands Schweinezucht, Schweinemast, Hühnerzucht, Entenzucht, Gänsezucht, Putenzucht, Legehennenhaltung, Junghühnermast, Entenmast, Gänsemast, Putenmast.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.7 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in BGN ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag und das Entgelt müssen aber immer in BGN angegeben werden (vgl. Art. 114 Mehrwertsteuergesetz). Fremdwährungen sind nach dem EZB-Kurs oder dem Kurs der bulgarischen Zentralbank umzurechnen (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.1 Steuerbarkeit

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung muss umsatzsteuerbar sein (s. Rz. 26 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 7 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, die nämliche Umsätze tätigen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten unbedingt einhalten

Rz. 135 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die OFD Niedersachsen nimmt aktuell zu den Aufzeichnungs- und Nachweispflichten von Gebrauchtwagenhändlern Stellung. Die OFD stellt klar, dass Verstöße und Nachlässigkeiten zu Lasten der Händler gehen und zu Mehrsteuern führen (OFD Niedersachsen, Verf. vom 21.05.2015, a. a. O, S 7421 A – 5 – St 111, SIS 160910). 2.14.2.1 Besondere Aufzeichnun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Inland, Ausland, Gemeinschaftsgebiet, Drittlandsgebiet (§ 1 Abs. 2 und 2a UStG)

2.6.1 Inland/Ausland (§ 1 Abs. 2 UStG) 2.6.1.1 Inland Rz. 200 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Inland umfasst nach Abschn. 1.9 Abs. 1 UStAE das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG bezeichneten Gebiete (Büsingen, Insel Helgoland, Freizonen i. S. d. Art. 243 des Zollkodex der Union (Freihäfen), Gewässer und Watten zwischen der Hohei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.5 Recht des Gastmitgliedstaates

Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Steuerbefreiung sind die in dem anderen Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen maßgebend (s. Rz. 68 f.). Rz. 99–104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einstweilen frei.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.3 "Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer" – Bestätigung der bisherigen Rechtsauffassung

3.3.8.3.1 BFH vom 29.01.2015 Rz. 152b Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. d. § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer angefallen ist, kommt es nicht an. Als Vertreter "für Rechnung" eines anderen i. S. d. Art. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift hat ihre Wurzeln bereits im UStG 1918 und ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zum zeitlichen Anwendungsbereich nachfolgend vgl. Rz. 7 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18g UStG regelt das Verfahren der Vergütung von Vorsteuerbeträgen für im Inland ansässige Unternehmer.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach niederländischem Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von bestimmten Unternehmen nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz und Art. 26 Durchführungsverordnung). Dies betrifft primär den Einzelhandel, aber auch verschiedene Dienstleister (z. B. Friseure, Anwälte, Fahrradwerkstätten).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. a "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (nachfolgend kurz "KroatienAnpassG") vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) damals neu eingeführt und ist am 01.01.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 Kroa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Besonderheiten

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das österreichische UStG und die UStR 2000 enthalten zahlreiche Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Sachverhalte. Einige wesentliche werden nachfolgend dargestellt. 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen (§ 19 Abs. 1a öUStG; § 13b Abs. 1 Z 4 dUStG) Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Bauleistungen von einem Unternehmer an...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Begriff und Gegenstand der Lieferung (§ 3 Abs. 1 bis Abs. 5 UStG)

3.2.1 Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Begriff der Lieferung vgl. grundsätzlich Abschn. 3.1. UStAE. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Liefergegenstand kommen in Betracht (vgl. Abschn. 3.1. Abs. 1 UStAE): körperliche Gegenstände i. S. d. BGB (Sachen und Tiere, § 90f. BGB), Sachgesamtheiten (z. B. Warenlager), Wirtschaftsgüter, die im Geschäftsver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. die Kommentierung zu § 3a Rz. 13 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Vorsteuerabzug

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Leistungen, die nach § 4 Nr. 24 UStG steuerfrei sind, unterfallen nicht der Optionsmöglichkeit des § 9 Abs. 1 UStG und sind danach gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 26c UStG wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz vom 19.12.2001 (BGBl I 2001, 3922) mit Wirkung ab dem 01.01.2002 in das Gesetz aufgenommen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in schwedischen Kronen ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss stets entweder in SEK oder in EUR angegeben werden. Fremdwährungen sind nach dem durchschnittlichen Marktkurs oder dem EZB-Kurs umzurechnen (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 25. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 322 und 323 sowie 326 Steuergesetz). Unternehmen, deren Umsatz unter 100.000 EUR liegt und die keine i. g. Erwerbe ausführen, dürfen vierteljährliche Umsatzst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zypern gehört seit dem 01.05.2004 zur Europäischen Union. Das zyprische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz wurde zum 01.07.1992 eingeführt. Das Gesetz wurde später an die Rahmenbedingungen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems angepasst.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen ebenfalls der MWSt und berechtigen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine erhaltene Anzahlung hat die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei statt dem Tag der steuerbaren Leistung das Datum des Zahlungseingangs anzugeben ist und der Umfang der Leistung sowie der Einheitspreis nicht ausgewiesen w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde in den letzten Jahren nicht geändert und wird damit grundsätzlich auf alle noch offenen Steuerfestsetzungen anwendbar sein (vgl. Rz. 3).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.3.2 Wortgleichheit mit der bisherigen Regelung für Katalogleistungen

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Damit wird die Regelung, die § 3a Abs. 3 S. 1 und 2 UStG a. F. bislang für Katalogleistungen vorsah, im B2B-Bereich zum Regeltatbestand.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach litauischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Litauen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 2 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Litauen eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (f...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Durchschnittssätze war seit dem Bestehen des UStG 1967 möglich. Allerdings hat sich die Anzahl der begünstigten Berufs- und Gewerbezweige von damals 18 auf zuletzt 58 erhöht. Die Durchschnittssätze können nur bis einschließlich VZ 2022 angewandt werden. Durch das JStG 2022 wurden § 23 UStG sowie §§ 69, 70 UStDV mit Wirkung ab ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3d UStG gilt im Wesentlichen unverändert seit dem 01.01.1993 (vgl. Rz. 2).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Verkürzter Besteuerungszeitraum

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von den Abs. 1, 2 und 3 kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder der Unternehmer damit einverstanden ist (§ 16 Abs. 4 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.3.2 Rechtslage seit dem 01.01.2011

3.7.3.2.1 Die Verwaltungsauffassung Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.4. UStAE. Ergänzend ist auf das BMF-Schreiben vom 04.02.2011 (BStBl I 2011, 162) hinzuweisen. 3.7.3.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu den kulture...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V) und dem Medizinischen Dienst Bund (§ 281 SGB V, vgl. Rz. 10).mehr