Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerklasse

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5 Freibetrag bei Steuerklasse VI

Für gering verdienende Arbeitnehmer besteht eine besondere Möglichkeit im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens, wenn sie gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben.[1] Der Freibetrag wird beim Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI und in gleicher Höhe ein Hinzurechnungsfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal beim ersten Dienstverhältnis (Steuerklasse I–V...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.2 Wer erhält die Steuerklasse II?

Anspruchsberechtigt sind nur sog. "echte" alleinerziehende Steuerpflichtige. Außerdem muss zum Haushalt des Alleinerziehenden ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehören. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Im Einzelnen ist der Entlastungsbetrag für Allein...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.4 Verfahren bei der Eintragung der Steuerklasse II

Zuständig für die Bescheinigung der Steuerklasse II als Lohnsteuerabzugsmerkmal ist ausschließlich das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers.[1] Die erstmalige Gewährung der Steuerklasse II erfolgt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren und setzt eine förmliche Antragstellung (Antrag auf Lohnsteuerermäßigungsverfahren) voraus. Die Antragstellung beim Wohnsitzfinanzamt ist nicht fri...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2 Steuerklasse II: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

2.1 Steuerfreie Entlastungsbeträge für Alleinerziehende Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse III.[1] "Echten" Alleinerziehenden gewährt der Gesetzgeber zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag.[2] Dieser Fre...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.5 Zeitliche Wirkung der Eintragung

Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind fortlaufend vorzunehmen. Dies gilt auch für die Steuerklasse II. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erstmals im Laufe des Jahres ein, ist die Bescheinigung der Steuerklasse II als Lohnsteuerabzugsmerkmal mit Wirkung ab dem ersten Tag des Monats vorzunehmen, in dem erstm...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.3 Kürzung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht als Jahresfreibetrag gewährt. Er ist für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht vorgelegen haben, um 1/12 zu kürzen. Vollendet das in Haushaltsgemeinschaft lebende berufstätige Kind des alleinerziehenden Arbeitnehmers z. B. im Juli 2026 das 18. Lebensjahr, entfällt ab August der Entlastun...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.2 Eingeschränkte Bedeutung der Kinderfreibetragszähler

Die Kinderfreibeträge dürfen bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, sondern nur im Rahmen einer "Günstigerprüfung"[1] bei der Jahressteuererklärung. Während des Kalenderjahres wird den Aufwendungen für den Kindesunterhalt ausschließlich über das Kindergeld Rechnung getragen. Trotzdem werden Kinder bei der elektronischen Lohnsteuerkarte als Lohnsteuerab...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.1 Besonderes Freibetragsverfahren für 2. Arbeitsverhältnis

Wird dem Arbeitgeber beim elektronischen Abruf für ein 2. oder weiteres Dienstverhältnis von der ELStAM-Datenbank die Steuerklasse VI mitgeteilt, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Der Arbeitnehmer kann sich für das 2. oder weitere Beschäftigungsverhältnis (Steuerklasse VI) einen Freibetrag bis zur Höhe der Eingangsstufe der nach der Steuer...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.3 Hinzurechnungsbetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal

Der Freibetrag in den Fällen der Steuerklasse VI ist daran geknüpft, dass beim 1. Dienstverhältnis in gleicher Höhe ein Hinzurechnungsbetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet wird. Der Arbeitgeber muss bei der monatlichen Lohnabrechnung den Arbeitslohn um den Hinzurechnungsbetrag erhöhen und anschließend die Lohnsteuer von den korrigierten (höheren) Lohnbezügen berechnen....mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.4 Entlastungsbetrag für alleinerziehende verwitwete Arbeitnehmer

Verwitwete Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erfüllen im Jahr des Todes ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners die Voraussetzungen des Splittingtarifs und erhalten im Folgejahr das sog. Gnadensplitting.[1] Der Splittingtarif wird dann durch die Steuerklasse III im ELStAM-Datenpool als Lohnsteuerabzugsme...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.1 Steuerfreie Entlastungsbeträge für Alleinerziehende

Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse III.[1] "Echten" Alleinerziehenden gewährt der Gesetzgeber zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag.[2] Dieser Freibetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 EUR.[3] Für ...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / Zusammenfassung

Überblick Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELSt­AM) des Arbeitnehmers (maßgebende Steuerklasse, Kinderfreibetragszähler oder Lohnsteuerfreibeträge) muss der Arbeitgeber – abgesehen von bestimmten gesetzlich zugelassenen Ausnahmen, etwa den sog. Härtefällen nach § 39e Abs. 7 EStG – bei dem vom BZSt bundesweit geführten ELStAM-Datenpool elektronisch abrufen. Das Lo...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.5 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit mehr als einem Kind

Im Lohnsteuerverfahren wird der Entlastungsbetrag über die Steuerklasse berücksichtigt, indem der alleinstehende Arbeitnehmer auf Antrag in die Steuerklasse II eingereiht wird. Die erstmalige Gewährung der Steuerklasse II ist im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Über die Steuerklasse II kann nur der Grund-Entlastungsbetrag von 4.260 EUR für...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzur...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 1.1 Elektronische Lohnsteuerkarte

Für den Lohnsteuerabzug sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) maßgebend. Im elektronischen Lohnsteuerverfahren meldet der Arbeitgeber seinen neuen Mitarbeiter mit den erforderlichen Angaben bei der ELStAM-Datenbank an, die ihm die maßgebende Steuerklasse und die übrigen Steuerabzugsmerkmale zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber erh...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.1 Gültigkeit des Lohnsteuerfreibetrags

Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht für die Geltungsdauer seines Freibetrags. Er kann sich für die 2-jährige Gültigkeit entscheiden. Er kann aber stattdessen auch die Gültigkeit des Freibetrags auf 1 Jahr begrenzen. Die Lohnsteuerfreibeträge sind deshalb im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2026 nur dann zu beantragen, wenn deren Gültigkeit bislang auf den 31.12.2025 beschränkt ...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.4 Pflichtveranlagung

Das Gesetz sieht eine Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer vor, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen haben.[1]mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 5 Rückzahlung von Weihnachtsgeld

Teilweise sehen Arbeitsverträge vor, dass Arbeitnehmer, die bis Ende Februar des Folgejahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, die im Vorjahr gezahlte Weihnachtsgratifikation ganz oder teilweise zurückzahlen müssen. In der Regel erfolgt diese Verrechnung mit dem Arbeitslohn des letzten Monats vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei dieser Gestaltung kann das zur...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.5 Verfahren

Sowohl die Bescheinigung des Freibetrags als auch des Hinzurechnungsbetrags folgen denselben Regeln, die es für die Bescheinigung eines Steuerfreibetrags für die übrigen möglichen Lohnsteuerermäßigungsbestände zu beachten gilt.[1] Die 2-jährige Gültigkeit[2] ist auch für die Bescheinigung eines Hinzurechnungsbetrags als ELStAM zu beachten.[3] Das Antragsformular auf Lohnsteu...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.4 Welcher Kinderfreibetragszähler ist als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu gewähren?

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Lohnsteuerabzugsmerkmale für jedes Kind den Kinderfreibetrag von 3.414 EUR und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0, ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten vom Gesetzgeber abschließ...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.3 Zuständigkeit für die Bescheinigung von Kindern

Kinder werden vom Finanzamt für Zwecke des Lohnsteuerabzugs bescheinigt. Für über 18 Jahre alte Kinder kann der Freibetrag ausschließlich durch Antragsstellung im Lohnsteuer­ermäßigungsverfahren beim Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. Das Antragsverfahren erfährt für die Bescheinigung von volljährigen Kindern keine Änderung. Der Antrag ist nach amtlichem V...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.3 Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt. Die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts richtet sich nac...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-FA zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der LSt für beschränkt Steuerpflichtige

X war als (Fremd-)Geschäftsführer und Y als Arbeitnehmer für die A-GmbH tätig. X und Y hatten ihren ausschließlichen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden. Die jeweilige LSt wurde nach Steuerklasse I einbehalten und abgeführt. Die LSt-Außenprüfung stellte fest, dass die A-GmbH als Arbeitgeberin den Steuerabzug für X und Y nicht in richtiger Höhe vorgenomme...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Kindergeld / 1.3 Andere kindbedingte Steuervergünstigungen

Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gibt es im Einkommensteuerrecht eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen. Voraussetzung für die Gewährung aller anderen kindbedingten Steuervergünstigungen ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ...mehr

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Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / A. Allgemeines

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG). Über die Vorsorgepauschale hinaus werden im Lohnsteuerabzugsverfahren keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Eine Vorsorgepauschale wird in allen Steuerklassen berücksichtigt.mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / F. Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG)

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Rz. 21 Stand: EL 144...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / G. Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe e EStG)

Rz. 22 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wird bei Arbeitnehmern, die in der Arbeitslosenversicherung (SGB III) versichert sind, in den Steuerklassen I bis V angesetzt, soweit er zusammen mit den Teilbeträgen nach den § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d EStG den Betrag von 1 900 EUR nicht übersteigt.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Freistellung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 295 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das verbleibende Arbeitsentgelt je tatsächlichen Arbeitstag (> Rz 267) ist bei DBA-Freistellung (> Rz 325 ff) für die Zahl der Arbeitstage steuerfrei, an denen sich der ArbN im Vertragsstaat aufgehalten hat (> Rz 260). Für die Aufteilung des Arbeitslohns sind Tage des Aufenthalts im Vertragsstaat nur solche Arbeitstage, an denen sich der Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aushilfstätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Unter Aushilfstätigkeit versteht man idR eine einmalige oder von Fall zu Fall im Zuge von Gelegenheitsarbeiten, aber jeweils zeitlich befristet ausgeübte Beschäftigung. Aushilfstätigkeit verrichtet zB eine Person, die zusätzlich zum Stammpersonal vorübergehend als Urlaubs- oder Abwesenheitsvertretung, bei erhöhtem Arbeitsanfall oder (spontan)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.13.1 Steuerklassenwahl

Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sich eine geschickte Kombination der Lohnsteuerklassen positiv auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld auswirken. Frischvermählte werden automatisch in die Steuerklasse IV eingruppiert. Ehegatten können jedoch verschiedene Kombinationen von Lohnsteuerklassen wählen. Durch eine günstige Zusammenstell...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Steuerklasse I

2.1.1 Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I Nr. 1) Rz. 24 Zur Steuerklasse I Nr. 1 gehört der Erwerb des Ehegatten. Die Anwendung dieser Steuerklasse setzt voraus, dass die Ehe im Zeitpunkt der Steuerentstehung, im Erbfall also im Zeitpunkt des Todes des erstversterbenden Ehegatten und bei Schenkungen im Zeitpunkt der Ausführung, rechtsgültig bestanden hat. Bei Pass-Ausl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Steuerklasse II

2.2.1 Eltern und Voreltern bei Schenkungen (Steuerklasse II Nr. 1) Rz. 50 Bei Schenkungen gehören zu Steuerklasse II Nr. 1 die Eltern oder Voreltern. Die Steuerklasse II Nr. 1 umfasst somit die auch unter Steuerklasse I Nr. 4 fallenden Verwandten; nur der Anlass des Erwerbs ist ein anderer (s. Rn. 49). 2.2.2 Geschwister (Steuerklasse II Nr. 2) Rz. 51 Neben den vollgebürtigen Ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder (Steuerklasse I Nr. 2)

2.1.2.1 Kinder Rz. 29 Neben dem Ehegatten gehören zur Steuerklasse I die unter § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG aufgeführten Kinder. Kind i. S. d. Erbschaftsteuerrechts sind das eheliche Kind und die gesetzlich nicht mehr besonders aufgeführten nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder. Kinder, die zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebten, aber bereits gezeugt waren, gelt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Eltern und Voreltern bei Schenkungen (Steuerklasse II Nr. 1)

Rz. 50 Bei Schenkungen gehören zu Steuerklasse II Nr. 1 die Eltern oder Voreltern. Die Steuerklasse II Nr. 1 umfasst somit die auch unter Steuerklasse I Nr. 4 fallenden Verwandten; nur der Anlass des Erwerbs ist ein anderer (s. Rn. 49).mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Geschwister (Steuerklasse II Nr. 2)

Rz. 51 Neben den vollgebürtigen Geschwistern (dasselbe Elternpaar) zählen auch die halbgebürtigen Geschwister (nur ein gemeinsamer Elternteil) zu den Geschwistern nach Steuerklasse II Nr. 2. Haben die Eltern neben ihren leiblichen Kindern ein Adoptivkind, rechnen Kinder und Adoptivkinder zu Steuerklasse II Nr. 2, obwohl sie nicht als Geschwister verwandt sind. Hat jeder Eheg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Steuerklasse III

Rz. 55 Die Steuerklasse III umfasst als eine Art Auffangtatbestand alle diejenigen Erwerber, die nicht den Steuerklassen I und II unterfallen, einschließlich der Zweckzuwendungen. Das sind alle entfernteren Verwandten (z. B. Tanten/Onkel, Großnichten/Großneffen), Verschwägerten (z. B. Cousins/Cousinen) und die nicht Verwandten, außerdem alle die Erwerber, bei denen ein bürge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.4 Eltern und Voreltern beim Erwerb von Todes wegen (Steuerklasse I Nr. 4)

Rz. 49 Auch Eltern und Voreltern gehören (nur) bei einem Erwerb von Todes wegen der Steuerklasse I an. Eltern sind z. B. die leiblichen Eltern und Adoptiveltern oder der nichteheliche Vater und dessen Vorfahren, nicht aber Stiefeltern oder Schwiegereltern (Steuerklasse II Nr. 4 und 6). Mit der Beschränkung auf den Todesfall soll ausgeschlossen werden, dass bei Schenkungen un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5 Geschiedener Ehegatte und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft (Steuerklasse II Nr. 7)

Rz. 54 Schließlich gehört zu Steuerklasse II noch der geschiedene Ehegatte. Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hat der BFH in dieser Regelung nicht gesehen (BFH vom 31.10.1984, BStBl II 1985, 59). Die früheren Eheleute verbleiben auch dann in der Steuerklasse II Nr. 7, wenn sie sich nach der Scheidung wieder versöhnen und zusammenleben (FG Münster vom 30.08.1990, E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Bestimmung der Steuerklasse

Rz. 5 Es werden nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker drei Steuerklassen unterschieden. Der Steuerklasse I gehören neben dem Ehegatten alle Abkömmlinge in gerader Linie an (§ 1589 Abs. 1 Satz 1 BGB). Übersicht Steuerklasse Imehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.1 Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I Nr. 1)

Rz. 24 Zur Steuerklasse I Nr. 1 gehört der Erwerb des Ehegatten. Die Anwendung dieser Steuerklasse setzt voraus, dass die Ehe im Zeitpunkt der Steuerentstehung, im Erbfall also im Zeitpunkt des Todes des erstversterbenden Ehegatten und bei Schenkungen im Zeitpunkt der Ausführung, rechtsgültig bestanden hat. Bei Pass-Ausländern, die Steuerinländer sind, gilt bei der Frage der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe innerhalb der Steuerklasse I

Rz. 10 Eine Steuerermäßigung gem. § 27 Abs. 1 ErbStG wird nur gewährt, wenn beide Vermögensübergänge innerhalb der Steuerklasse I erfolgt sind. Entscheidend ist dabei die Betrachtung des jeweiligen Erwerbvorgangs; ohne Bedeutung ist, in welchem Verhältnis der Letzterwerber zum ursprünglichen Vermögensübertragenden steht. Praxis-Beispiel In 2015 stirbt der A. Erbe ist sein Soh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Freibetrag/Steuerklassen

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vor Anwendung der Steuerklasse ist zunächst ein Freibetrag i. H. v. 20 000 EUR zu berücksichtigen (s. § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG, Anhang 12e). Der Freibetrag wirkt sich innerhalb von zehn Jahren nur einmal aus, weil mehrere Erwerbe innerhalb dieses Zeitraums zusammenzurechnen sind. In die Steuerklasse III sind auch die juristischen Personen des...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3 Freibeträge für Personen der Steuerklasse II und III

Rz. 19 Die bestehenden verwandtschaftlichen Beziehungen werden innerhalb der Steuerklasse II nicht berücksichtigt. Art. 6 Abs. 1 GG schützt zwar nur die Kernfamilie; hier bestehen aber Bedenken im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG. Denn gerade im Gegensatz zu den der Steuerklasse III zuzurechnenden Erben/Beschenkten besteht bei einem Erblasser/Schenker im Bereich der Steuerklass...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.4 Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern (Steuerklasse II Nr. 4 bis 6)

Rz. 53 Als verschwägerte Erwerber fallen in die Steuerklasse II nur die Stiefeltern (Nr. 4), die Schwiegerkinder (Nr. 5) und die Schwiegereltern (Nr. 6). Voraussetzung der Schwägerschaft ist eine rechtsgültige Ehe und die Verwandtschaft mit einem der Ehegatten (1590 Abs. 1 BGB). Schwiegerkind ist der eine Ehegatte im Verhältnis zu den Eltern des anderen Ehegatten. Dementspre...mehr