Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuerklasse

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 249. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 361

Rn. 269 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei Mitarbeitenden im Rentenalter, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bleibt der Arbeitslohn gem § 3 Nr 21 EStG steuerfrei, ohne dass es auf einen gleichzeitigen tatsächlichen Rentenbezug ankommt. Die "Aktivrente" selbst ist also keine Rente und keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BMF hat am 06.02.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 3. Was passiert, wenn ich zeitgleich mehrere Arbeitgeber habe?

Die Aktivrente kann beim Lohnsteuerabzug nicht gleichzeitig für mehrere Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden. Sie wird zwingend beim ersten Dienstverhältnis berücksichtigt (Steuerklassen I – V), wenn die Voraussetzungen vorliegen. In der Steuerklasse VI wird die Aktivrente nur berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt hat, dass die Ak...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Wie erfolgt die steuerliche Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mindert der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 EUR (§ 3 Nummer 21 EStG). Die Aktivrente darf im Lohnsteuerabzugsverfahren nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden. Bei Steuerklasse VI ist deshalb eine Bestätigung des Arbeitnehmers erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

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Gesetzesradar / 3.7 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet...mehr

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Gesetzesradar / 3.15 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2022 Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Immobiliengesellschaft / § 16 ErbStG / § 13d ErbStG Immobilien werden vielfach im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Rahmen einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft übertragen, um die Freibeträge zielgenau alle 10 Jahre nutzen zu können. Auch kann über eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft das Immobilie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3.1 Steuerpflicht

Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die von der Finanzver...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.3 Besteuerung nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen

Der Arbeitgeber kann in Abstimmung mit seinem Arbeitnehmer auf einen pauschalen Abzug der Lohnsteuer verzichten und stattdessen die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen. Die Merkmale für den Lohnsteuerabzug muss der Arbeitgeber elektronisch abrufen. Nachteil: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitslohn in seine Einkommensteuererklärung einbeziehen. Die H...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens im Referenzzeitraum

Rz. 22 Zur Berechnung des Zuschusses ist zunächst das Nettoeinkommen der Frau im Referenzzeitraum zu bestimmen. Referenzzeitraum sind bei – üblicher – monatlicher Abrechnung die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Frau bis zum Beginn der Schutzfrist gearbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rückforderung der Energiepr... / Entscheidung

Das Finanzgericht stellte klar, dass der Arbeitgeber zur Auszahlung verpflichtet war, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren: Die betroffenen Arbeitnehmer standen in einem aktiven Dienstverhältnis und waren in den entsprechenden Steuerklassen eingereiht. Eine weitergehende Prüfung, etwa zur unbeschränkten Steuerpflicht der Arbeitnehmer, sei vom Arbeitgeber nicht v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Verfahren

Rz. 11 Die Steuerbefreiung wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, § 3 Nr. 21 S. 6 EStG. Gem. Satz 6 Halbs. 1 ist eine "zeitanteilige" Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren im (Regel-)Fall eines monatlichen Lohnzahlungszeitraums auf eine monatliche Gewährung der Steuerbefreiung i. H. v. maximal 2.000 EUR begrenzt. Gem. Satz 6 Halbs. 2 hat die zeitan...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Auswirkungen der Steuerklasse auf das Kurzarbeitergeld

Zur Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes stellt die Bundesagentur für Arbeit Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung, aus denen bei den jeweiligen Bruttoarbeitsentgelten (Soll- und Istentgelt) die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte unter Berücksichtigung der Leistungssätze von 67 % oder 60 % und der Steuerklasse des Arbeitnehmers abgelesen we...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.2 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Verschiedene tarifvertragliche Regelungen sehen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und d...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.1 Eintragung Großbuchstabe S

Der Großbuchstabe S ist zu erfassen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist. Lohnsteuerberechnung ohne Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen Der Lohnsteuerabzug von einem sonstigen Bezug richtet sich nach dem Jahres...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.1 Persönliche Angaben des Arbeitnehmers

Die Eintragungen im Lohnkonto sind die Ausgangsbasis für die Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber. Neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers (Name, Anschrift und Geburtsdatum) sind die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Besteuerungsmerkmale (ELStAM) mit Merker "gültig ab" in die Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen: St...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.1 Persönliche Daten und Lohnsteuerabzugsmerkmale

Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der aktuellen Anschrift des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Übermittlung sind vom Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, zu senden. Im amtlichen Muster des Ausdrucks sind aus Vereinfachungsgründen nur die im letzten Lohnzahlungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verdienständerungen (§ 21 Abs. 4)

Rz. 19 Das Referenzprinzip wird gem. § 21 Abs. 4 insofern korrigiert, als gewisse Verdienständerungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, Berücksichtigung finden. Dies ergibt sich aus dem Zweck der §§ 18 ff. MuSchG, Einkommensnachteile aufgrund des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfrist auszugleichen.[1] Die Frau soll weder besser noch schle...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Berücksichtigung kindbedingter Freibeträge bei der Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 Hs 2 und S 2 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der ArbG hat zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern im LSt-Abzugsverfahren für den laufenden Arbeitslohn sowie beim LStJA die gem § 51a Abs 2 EStG zu berücksichtigenden Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG von dem nach § 39b Abs 2 S 5 EStG zu versteuernden Jahresbetrag abzuziehen. § 51a Abs 2a S 1 EStG ist durch Art 1 Nr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rn. 27 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um eine mehrfache LSt-Pauschalierung und damit eine mehrfache Begünstigung desselben ArbN in verschiedenen Dienstverhältnissen zu vermeiden, beschränkt § 40b Abs 2 S 1 EStG die Pauschalierung auf die Beiträge und Zuwendungen, die vom ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden; vgl auch entsprechende Voraussetzung bei § 3 Nr 63 ES...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Faktorverfahren

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 110 ff, > Steuerklassen Rz 22 f sowie > Anh 2 Steuerklassenwahl.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Härteausgleich

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei > Ehegatten, die beide > Arbeitslohn beziehen, können Härten durch den Wechsel der Steuerklasse oder das Faktorverfahren vermieden werden (§ 39 Abs 6 Satz 3, § 39f EStG, > R 39.2 Abs 2 LStR; > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 110 ff). Zur Tabelle für die > Steuerklassenwahl von ArbN-Ehegatten > Anh 2 Steuerklassenwahl . Wegen des Härteausgleic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff des eigenen Hausstands sowie zum Abzug von Aufwendungen für eine > Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff sowie > R 9.11 Abs 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergüten ArbG Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff), kann bei ArbN mit den > Steuerklassen III, IV ode...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Nettolohnvereinbarung

Rz. 6 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der ArbG arbeitsvertraglich die auf den > Arbeitslohn entfallende > Lohnsteuer, so muss er – bei manueller LSt-Berechnung – aus der für die > Steuerklassen des ArbN maßgebenden Spalte der > Lohnsteuertabelle den Bruttoarbeitslohn durch Abtasten (Hochrechnen) ermitteln, der – vermindert um die LSt – den ausgezahlten Nettobetrag ergib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 117 EStG: Auszahlung an Arbeitnehmer

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 117 Abs 1 S 1 EStG erhalten ArbN die Energiepreispauschale vom ArbG, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1–5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitlohn beziehen (BMF FAQ EPP VI.1. (Stand 17.10.2023)). Ist Letzteres der Fall, erfolgt ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (dem > Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG: § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch fü...mehr