Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Brexit: FAQ zu den Auswirku... / 4 Konsequenzen für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Was muss der Arbeitgeber ab dem 1.1.2021 beim Lohnsteuerabzug beachten? Dies muss für jeden Einzelfall geprüft werden. Es ist möglich, dass sich nichts ändert. Je nach den Umständen des Einzelfalls können aber auch mehr oder weniger umfangreiche Änderungen und Anpassungen erforderlich sein. Ist z. B. bisher eine – nun nicht mehr mögliche – Zusammenveranlagung durchgeführt word...mehr

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Brexit: FAQ zu den Auswirku... / Zusammenfassung

Überblick Das Vereinigte Königreich stimmte am 23.6.2016 im Rahmen eines Referendums für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Daraufhin wurde der Austrittsprozess am 29.3.2017 rechtswirksam in die Wege geleitet. Vom 1.1.2021 an gelten die bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen nur für grenzüberschreitende Sachverhalte weiter, die...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

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Rufbereitschaft

Begriff Als Rufbereitschaft bezeichnet man die Zeit, in der ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber auf Abruf verfügbar ist, um schnell für diesen tätig zu werden. Wird der Arbeitnehmer für die Rufbereitschaft entlohnt, handelt es sich grundsätzlich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Da es sich typischerweise um eine regelmäßige Zulage handelt, ist diese als lau...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Grundsatz der anteiligen Tilgung/Haftung der Höhe nach

Rz. 13 Bei den meisten Steuerarten gilt für den Umfang der Haftung der sog. Grundsatz der anteiligen Tilgung.[1] Das bedeutet, dass der Geschäftsleiter nur in prozentualer Höhe haftet, bei der bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger der GmbH auch das Finanzamt befriedigt worden wäre.[2] Damit ist ein Schuldvorwurf gegenüber dem Geschäftsführer verbunden. Dieser soll, ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.7 Haftung

Auch etwaige Haftungsfragen hinsichtlich des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb sind zu bedenken. Diese sollten ebenfalls im Überlassungsvertrag ebenfalls einer geeigneten Regelung zugeführt werden. Zitat Der Verleiher verpflichtet sich, die zu überlassenden Arbeitnehmer entsprechend der vereinbarten Tätigkeit ordnungsgemäß auszuwählen und nur persönlich und fachlich geeign...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.1 Ermittlung des fiktiven Netto-Arbeitsentgelts

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.3 Individuelle Verhältnisse im Bemessungszeitraum

Bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts werden die Steuern auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse in dem der Regelentgeltberechnung zugrunde liegenden Bemessungszeitraum berücksichtigt. Das gilt selbst dann, wenn im Bemessungszeitraum zu berücksichtigende Steuerfreibeträge (z. B. aufgrund von Körperbehinderung, Abschreibung für Wohnungseigentum) zu einem gerin...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 Die Abgabenordnung enthält Haftungsvorschriften für die Leitungsmitglieder. Diese ergeben sich in erster Linie aus § 34 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 69 AO. Der Geschäftsführer bzw. Vorstand hat nach § 34 Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

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Aufwandsentschädigung / Lohnsteuer

1 Steuerfreier Auslagenersatz Zahlt der private Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen, zählen sie grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz, kommt eine Steuerfreiheit in Betracht.[1] Pauschaler Auslagenersatz hingegen führt i. d. R. zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschale...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.2 Unzutreffende Steuerfreistellung

Anders gestalten sich die Zahlungen einer steuerfreien Verdienstausfallentschädigung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer, bei der die Entschädigungsbehörde den behördlichen Erstattungsantrag nach § 56 IfSG eines Arbeitgebers ablehnt oder einen niedrigeren Betrag als beantragt erstattet. Insoweit beschränkt sich der Umfang der Steuerfreiheit der Verdienstausfallentsc...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 4 Aufzeichnungspflichten

Die Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.[1] Zudem muss der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 die gezahlten steuerfreien Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Lohnersatzleistungen) bescheinigen. Kein Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von Entschädigungen Sofern de...mehr

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Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / Zusammenfassung

Begriff Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen geregelt. Es sollen übertragbaren Krankheiten vorgebeugt, Infektionen rechtzeitig erkannt und die Weiterverbreitung verhindert werden. Um dies zu erreichen, kann für Personen, die Krankheitserreger in oder an sich tragen und damit die ...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

Stellt der Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass seine ursprüngliche Behandlung der Lohnzahlung bzw. Verdienstausfallentschädigung unzutreffend war, ist er verpflichtet, zu viel erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung zu erstatten bzw. noch nicht erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung einzubehalten.[1] Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs ist noc...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.3 Arbeitgeber von der Anzeigepflicht befreien

Sofern die Differenz zwischen der dem Arbeitnehmer gezahlten Verdienstausfallentschädigung und der dem Arbeitgeber bewilligten Erstattung 200 EUR pro Quarantänefall nicht übersteigt, beanstandet die Finanzverwaltung in Fällen unzutreffender Steuerfreistellung nicht, wenn der Arbeitgeber von einer Anzeigepflicht[1] absieht. Insoweit haftet der Arbeitgeber auch nicht für die ni...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.1 Unzutreffende Lohnversteuerung

Eine unzutreffende Lohnversteuerung liegt in den Fällen vor, soweit die Entschädigungsbehörde dem Arbeitgeber auf Antrag mehr erstattet, als der Arbeitgeber bisher an seinen Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt hat. Der Arbeitgeber unterliegt in diesem Fall i. d. R. keiner lohnsteuerlichen Mitteilungspflicht gegenüber seinem Betriebsstättenfinanzamt, da er bisher zu viel Lohnst...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2 Aufwandsentschädigung im öffentlichen Bereich

2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.3 Übertragung nicht ausgeschöpfter Beträge

Der steuerfreie Mindest- oder Höchstbetrag von 250 EUR monatlich ist grundsätzlich für die Monate zu ermitteln, in denen öffentliche Dienste geleistet werden. Nicht ausgeschöpftes Freibetragsvolumen kann auf andere Monate des Kalenderjahres übertragen werden. Für die Ermittlung der Anzahl der in Betracht kommenden Monate ist die Dauer der hauptamtlichen oder ehrenamtlichen F...mehr

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Aufwandsentschädigung / 1 Steuerfreier Auslagenersatz

Zahlt der private Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen, zählen sie grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz, kommt eine Steuerfreiheit in Betracht.[1] Pauschaler Auslagenersatz hingegen führt i. d. R. zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschaler Auslagenersatz steuerfrei b...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Höhe der Steuerbefreiung

Ist für eine solche Aufwandsentschädigung ein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, so sind bei hauptamtlich Tätigen 100 % der gewährten Aufwandsentschädigung, bei ehrenamtlich Tätigen 33 % der gewährten Aufwandsentschädigung, mind. 250 EUR monatlich steuerfrei. Ist kein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, sind be...mehr

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Aufwandsentschädigung / 3 Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sowie aus nebenberuflichen künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten bleiben bis zu einem jährlichen Betrag von 3.000 EUR steuerfrei.[1] Dies gilt nur dann, wenn diese Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. einer G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[1] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Nebentätigkeit[2] dars...mehr

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Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

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Fahrten Wohnung - erste Tät... / Lohnsteuer

1 Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Steuerlich werden diese Aufwendungen im Rahmen einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 EUR pro Entfernungskilometer bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer mit 0,38 EUR pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden können. Unter den Anwendungsbereich der Entfernungspauschale fallen die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für den Ansatz der Entfernungspauschale ist es nicht entscheidend, mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 5 Anrechnung von Fahrtkostenzuschüssen auf Entfernungspauschale

(Geld-)Zuschüsse und Sachbezüge zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind steuerfrei. Arbeitgeberzuschüsse zu anderen Verkehrsmitteln oder der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 6 Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

6.1 Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten. Die Abgeltungswirkung erfasst sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen; hierzu gehören neben den laufenden Kosten z. B. Par...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2 Berechnung der Entfernungspauschale

2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer der Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR.[1] Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugsfähige Entfernungspauschale zu ermitteln ist:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 4 Deckelung der Entfernungspauschale

4.1 Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Kalenderjahr Die Entfernungspauschale ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf einen Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Preis einer Jahresnetzkarte für die 2. Klasse der Deutschen Bahn AG. Bei der 4.500-EUR-Grenze handelt es sich um einen arbeitnehmerbezogenen Jahresbetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 3 Abzug der tatsächlichen Aufwendungen

Unabhängig von der Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abziehen.[1] Folgende 4 Fallgruppen sind zu unterscheiden, auf die sich der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen anstelle der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 4.2 Keine Deckelung für Fahrten mit dem Pkw

Eine Ausnahme von der Abzugsbeschränkung auf 4.500 EUR besteht, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw nutzt. Ergeben sich aufgrund der Entfernungspauschale Werbungskosten von mehr als 4.500 EUR, kann auch der übersteigende Betrag berücksichtigt werden, soweit der Arbeitnehmer hierfür nachweislich einen Pkw benutzt. Wichtig Nachweise für die J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.4 Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ist für den Ansatz der Pauschale und damit für die Höhe des Werbungskostenabzugs unbeachtlich.[1] Sie gilt unabhängig davon, ob der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Kraftfahrzeug mit einem öffentlichen Verkehrsmittel mit einem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Die gesetzliche Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 4.1 Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Kalenderjahr

Die Entfernungspauschale ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf einen Höchstbetrag von 4.500 EUR pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Preis einer Jahresnetzkarte für die 2. Klasse der Deutschen Bahn AG. Bei der 4.500-EUR-Grenze handelt es sich um einen arbeitnehmerbezogenen Jahresbetrag, der auch dann nicht zu kürzen ist, wenn der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 4.3 Keine Vervielfachung des Höchstbetrags bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Bei mehreren Dienstverhältnissen ist die 4.500-EUR-Grenze nicht mehrfach zu gewähren. Für die Prüfung der Freigrenze müssen zunächst die Entfernungspauschalen aus den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet werden, anschließend ist die sich ergebende Summe auf den Jahresbetrag von 4.500 EUR anzurechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.3 Werbungskostenabzug nur für eine Fahrt täglich

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Ein weiterer Kostenabzug für zusätzliche Fahrten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch an Arbeitstagen, an denen der Arbeitnehmer mehr als eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurücklegt, z. B. wegen einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 1 Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Steuerlich werden diese Aufwendungen im Rahmen einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 EUR pro Entfernungskilometer bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer mit 0,38 EUR pro Entfernungskilometer berücksichtigt. Die Entfer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 1 Überzahlung von Vergütung

Rückzahlungsklauseln können vereinbart werden, um den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung überzahlter Vergütung zu sichern. Der Rückerstattungsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich eine zu hohe Vergütung auszahlt, z. B. wegen falscher Berechnungen oder der irrigen Annahme über das Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltfortzah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.2 Auslösungen

Rz. 98 Die Auslösung ist ein besonderer Ausgleich für die Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass er ständig oder vorübergehend außerhalb des eigentlichen Betriebssitzes auf einer auswärtigen Arbeitsstelle beschäftigt wird.[1] Ein Anspruch auf eine Auslösung kann auf einzelvertraglicher Basis gegeben sein; in der Regel jedoch ergibt sich ein solcher au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 6.2 Unfallkosten neben Entfernungspauschale abzugsfähig

Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auf sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Mobilitätskosten und damit auch auf Unfallkosten, die durch eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.[1] Die Finanzverwaltung vertritt abweichend hiervon eine großzügigere Auffassung. Aufwendungen für Unfallschäden wä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer der Wegstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR.[1] Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugsfähige Entfernungspauschale zu ermitteln ist:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 6.1 Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten. Die Abgeltungswirkung erfasst sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen; hierzu gehören neben den laufenden Kosten z. B. Parkgebühren für das Abstellen des Fahrzeugs währen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 2.2 Verkehrsgünstigere Strecke bei Zeitersparnis

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dessen Linienführung über die ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)

Tz. 8 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.5 Erstattungsansprüche Dritter

Soweit Dritte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis Ansprüche gegen eine der Vertragsparteien geltend machen können, die jedoch der anderen Vertragspartei zuzurechnen sind, wird der Ausgleichsanspruch zwischen ihnen erst dann fällig, wenn der Dritte seinerseits seine Rechte wirksam geltend macht. Solange nicht feststeht, ob überhaupt ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.3 Fristberechnung

Die Ausschlussfrist des § 37 TVöD beträgt 6 Monate nach Fälligkeit des Anspruchs (siehe auch Punkt 6.6). Diese Frist ist jedoch disponibel. Insbesondere kann der Schuldner auch eine längere Frist vereinbaren oder akzeptieren.[1] Fälligkeit im Sinne vereinbarter Ausschlussfristen tritt nicht stets ohne Weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein.[2] Der Begriff der Fä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nichtselbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerri...mehr