Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 8 Aufzeichnungspflichten

Die Ermittlung der steuerpflichtigen Zinsvorteile müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und als Beleg zum Lohnkonto genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sind sie diesem formlos mitzuteilen.[1]mehr

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Unfallversicherung / 1 Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Beiträge an die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer.[1] Sie sind steuerfrei, da der Arbeitgeber die Berufsgenossenschaftsbeiträge aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung entrichtet.[2] Freiwillig versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer Gesellsc...mehr

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Unfallversicherung / 3 Leistungen aus gesetzlichen Unfallversicherungen

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte i. d. R. steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Bar- oder Sachleistungen handelt und ob sie dem ursprünglich Berechtigten oder seinen Hinterbliebenen zufließen.[1] Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversic...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug ist vielmehr aus den Zinsersparnissen vorzune...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.1 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Bei Darlehen an Mitarbeiter von Banken oder anderen Arbeitgebern, die Darlehen überwiegend auch an fremde Dritte gewähren, erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach der Rabattfreibetragsregelung.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Darlehen gleicher Art und – mit Ausnahme des Zinssatzes – zu gleichen Konditionen (insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Dauer der Zinsfestle...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

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Ein-Euro-Job / 1 Steuerfreie Vergütung für Mehraufwand

Empfänger von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1] erhalten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) für bestimmte Tätigkeiten eine Entschädigung für Mehraufwendungen – regelmäßig 1-2 EUR pro Arbeitsstunde. Die für einen sog. Ein-Euro-Job als Mehraufwandsentschädigung gezahlten Vergütungen sind steuerfrei[2] und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.[3] Eine Anrechnung ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Maßstabszinssatz für das vergleichbare Darlehen am Abgabeort bzw. dem günstigsten Preis am Markt und dem Zinssatz, der im konkreten Einzelfall tatsächlich vereinbart ist.[1] Der Arbeitnehmer erzielt keinen steuerbaren Zinsvorteil, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu einem marktüblichen Zinssatz a...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.3 Rabattfreibetrag ist anwendbar

Verbleibt nach Abzug der vom Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen ein Zinsvorteil, bleibt dieser bis zur Höhe des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR [1] im Kalenderjahr steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Rabattfreibetrag insoweit nicht bereits durch andere geldwerte Vorteile ausgeschöpft wurde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zugewendet ...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 1 Benefitspaket: Mobilität und Unfallschutz

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält folgende Benefits: Deutschlandticket (58 EUR) Parkplatz auf dem Betriebsgelände (50 EUR) Lademöglichkeit für E-Autos beim Arbeitgeber (100 EUR) Unfallversicherung (monatlicher Beitrag: 49 EUR) Ergebnis Daraus ergeben sich gewährte Mitarbeiterbenefits i. H. v. 257 EUR. Diese sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen. Deutschlandticket: Die Übernahm...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 3 Benefitspaket: Gesundheit und Ernährung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist sehr gesundheitsbewusst. Der Arbeitgeber wendet ihm entsprechend folgende Benefits i. H. v. monatlich 73 EUR zu. Obstteller (18 EUR) Betriebliche Rückenschule (55 EUR) Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Bei der betrieblichen Rückenschule handelt es sich um einen zertifizierten Kurs. Die Zertifizie...mehr

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Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / Zusammenfassung

Überblick Zinsvorteile aus Darlehen, die der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer gewährt, gehören als Sachbezug grundsätzlich zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Freigrenze gilt für kleinere Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR, die lohnsteuerlich und daher auch beitragsrechtlich ohne Bedeutung sind. Für den Arbeit...mehr

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Unfallversicherung / 2 Beiträge zu beruflichen Gesamtunfallversicherungen

Der Teilbetrag, der auf das Unfallrisiko bei beruflichen Auswärtstätigkeiten entfällt, bleibt als Reisenebenkostenvergütung steuerfrei.[1] Für das berufliche Risiko bei Auswärtstätigkeiten können 40 % des Gesamtbeitrags steuerfrei belassen werden. Dem Lohnsteuerabzug unterliegen die verbleibenden 60 % des Gesamtbeitrags, der vom Arbeitnehmer in gleicher Höhe im Rahmen der Ei...mehr

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Unfallversicherung / 4 Ersatz für entgangene Einnahmen

Versicherungsleistungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen[1] gezahlt werden, z. B. Leistungen wegen einer Körperverletzung, soweit sie den Verdienstausfall ersetzen, sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Lohnzahlung durch Dritte Wickelt das Versicherungsunternehmen die Auszahlung der Versicherungsleistun...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 4.4 Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden

Dem Arbeitgeber steht es frei, die Bewertung nach der Rabattfreibetragsregelung durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zulässig ist jedoch auch eine Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bzw. dem günstigsten Angebot am Markt[1] (Wahlrecht). Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den günstigsten Prei...mehr

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Praxis-Beispiele: Benefits ... / 2 Benefitspaket: Kinderbetreuung, Internet und Gutschein

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist Vater von 2 Kindern und arbeitet häufig im Homeoffice. Sein Arbeitgeber wendet ihm Mitarbeiterbenefits i. H. v. monatlich 305 EUR zu: Kindergartenzuschuss (200 EUR) Diensthandy inkl. privater Nutzung (45 EUR) "Zuschuss" Telefon/Internet (10 EUR) Gutschein Drogeriekette (50 EUR) Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.3 Vereinfachungsregelung: Bundesbankstatistik

Aus Vereinfachungsgründen kann für die Feststellung des Maßstabszinssatzes auf die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank[1] veröffentlichte Zinsstatistik zurückgegriffen werden. Sie bildet die Gesamtergebnisse für Deutschland (keine regionalen Daten) aufgrund von Stichprobenerhebungen ab. Maßgebend sind die Effektivzinssätze, die bei Vertragsabschluss zuletzt veröff...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

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Ein-Euro-Job / Zusammenfassung

Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl es sich dabei nicht um die korrekte gesetzliche Bezeichnung handelt. Diese...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Lohnsteuer

1 Nur ausgezahlter Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug Arbeitslohn führt zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für diese gilt das einkommensteuerliche Zuflussprinzip. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Unterschiede bei laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen Laufender Arbeitslohn gilt grundsätzlich in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / Lohnsteuer

1 Besteuerungsrecht bei Arbeitslöhnen Wird ein Arbeitnehmer für einen inländischen Arbeitgeber im Ausland tätig, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der hierauf entfallende Arbeitslohn beim Lohnsteuerabzug und bei der späteren Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz bleibt, weil das Besteuerungsrecht hierfür ausschließlich dem ausländischen Staat zusteht. Außerdem...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Voraussetzung für die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ist, dass die Auslandstätigkeit für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftraggeber oder Inhaber ausländischer Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte im Zusammenhang steht mit der Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1 Nur ausgezahlter Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Arbeitslohn führt zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für diese gilt das einkommensteuerliche Zuflussprinzip. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Unterschiede bei laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen Laufender Arbeitslohn gilt grundsätzlich in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

2.1 Auseinanderfallen von Tätigkeitsstaat und Wohnsitzstaat Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) auseinanderfallen. Hierbei kann es sich zum einen um Auslandseinsätze von Arbeitnehmern handeln, wenn diese im Inland ihren Wohnsitz haben ( Ausstrahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3 Auslandstätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat

3.1 Steuerbefreiung der Auslandsbezüge Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann gleichwohl eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses [1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkomm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 5 Auslandssachverhalte und Anwendung von DBA

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3 Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats (vorübergehender Einsatz im Ausland)

2.3.1 Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung Eine Ausnahme von der Besteuerung im Tätigkeitsstaat gilt, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.1 Voraussetzungen der 183-Tage-Regelung

Eine Ausnahme von der Besteuerung im Tätigkeitsstaat gilt, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend im Ausland eingesetzt wird. Arbeitet ein Arbeitnehmer, der im Inland ansässig ist, nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in dem anderen ausländischen Staat, bleibt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) erhalten. Bei Anwendung der 183-Tage-Regelung müssen folge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.5 Abzug ausländischer Steuer

Anstelle der Anrechnung der ausländischen Steuer kann auch der Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte beantragt werden.[1] In aller Regel führt die Anrechnung der ausländischen Steuer zu einem günstigeren Ergebnis. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Summe der Einkünfte negativ ist. In diesen Fällen ist dem Abzug der ausländischen Steuer bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 3 Kein Zufluss bei Gutschrift auf Zeitwertkonto

Grundsätzlich führen weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Besteuerung aus. Praxis-Beispiel Gehaltsumwandlung in Zeitguthaben Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Arbeitgeber, vor Fälligkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.3 Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses ab 1.1.2023

Das BMF hat eine überarbeitete Fassung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) veröffentlicht. Die Aktualisierung betrifft im Wesentlichen die Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben. Danach legt der neu gefasste ATE eine einheitliche Steuerfreistellung der begünstigten Auslandstätigkeiten für sämtliche EU-/EWR-Arbeitgeber seit 1.1.2023 fest. Hinweis Änderungen des ATE ab 2023 1. Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.5 Betriebsstättenvorbehalt

Schließlich ist Voraussetzung, damit dem Ansässigkeitsstaat für 183 Tage das Besteuerungsrecht verbleibt, dass der Arbeitslohn nicht zulasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat bezahlt wird (Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Begriffsbestimmung im DBA, nicht etwa die nach innerstaatlichen Regelungen.[1] Der abko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 3.1 Steuerbefreiung der Auslandsbezüge

Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann gleichwohl eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses [1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt. Ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Lohnverwendungsabrede löst Zufluss aus

Aufgrund des Zuflussprinzips wird nicht ausgezahlter Arbeitslohn grundsätzlich nicht besteuert. Dies gilt allerdings uneingeschränkt nur für Arbeitslohn, der noch nicht erdient ist. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt steuerlich nicht nur dann vor, wenn der Mitarbeiter über die Einnahme wirtschaftlich verfügen kann, d. h. sein Vermögen durch eine durch das Arbeitsverhältnis ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 4 Gehaltsverzicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (über 50 % Beteiligung) wird ein Zufluss von Arbeitslohn bereits dann angenommen, wenn sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung verfügen können. Allerdings ist zu beachten, dass von einer solchen Zuflussfiktion nur Gehaltsbeträge und sonstige Vergütungen erfasst werden, die die GmbH den beherrschend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.1 Auseinanderfallen von Tätigkeitsstaat und Wohnsitzstaat

Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) auseinanderfallen. Hierbei kann es sich zum einen um Auslandseinsätze von Arbeitnehmern handeln, wenn diese im Inland ihren Wohnsitz haben ( Ausstrahlung ). In gleicher Weise sind aber auch Inlandstätigkeiten bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.4 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Aufgrund der bei DBA gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist abkommensrechtlich der im Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.3 Lohnzahlung durch nicht im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Lediglich die DBA mit Norwegen und Österreich fordern für eine Besteuerung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.8 Nachweispflicht der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder er die nach den Besti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause

Kommentar Ein neuer Erlass der Finanzverwaltung thematisiert ausführlich die Behandlung des Ladens beim Arbeitgeber und zu Hause, einschließlich der Überlassung einer Ladeeinrichtung. Dabei gibt es einige Neuerungen und Ergänzungen. Das neue BMF-Schreiben v. 11.11.2025 ersetzt das bisherige Schreiben v. 29.9.2020 und ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Eine Ausnahme bildet nur die erst ab 2026 gültige Strompreispauschale für das Aufladen des Dienstwagens zu Hause (dazu später mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in der Bundesrepublik oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich, orientieren sich aber meistens an dem OE...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 1 Besteuerungsrecht bei Arbeitslöhnen

Wird ein Arbeitnehmer für einen inländischen Arbeitgeber im Ausland tätig, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der hierauf entfallende Arbeitslohn beim Lohnsteuerabzug und bei der späteren Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz bleibt, weil das Besteuerungsrecht hierfür ausschließlich dem ausländischen Staat zusteht. Außerdem kann für die ausländischen Lohnbezüg...mehr