Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.3 Unfallversicherungen

Für Beiträge zu einer freiwilligen Unfallversicherung gilt im Prinzip dasselbe wie für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Nach der Rechtsprechung ist allerdings der Lohnzufluss – auch als Geldleistung – generell zu verneinen, wenn die Ausübung der Rechte aus dem Unfallversicherungsvertrag ausschließlich dem Arbeitgeber zusteht, auch wenn der Arbeitnehmer alleiniger A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen

4.1 Einlösung beim Arbeitgeber Ist der Gutschein beim Arbeitgeber einzulösen, fließt Arbeitslohn erst bei Einlösung des Gutscheins zu.[1] 4.2 Einlösung bei Dritten Bei Abgabe eines Warengutscheins, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1.4 Gebühren bei elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps

Trägt der Arbeitgeber die Gebühren für die Bereitstellung und Aufladung von elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps (z. B. Setup-Gebühr), handelt es sich nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Die vom Arbeitgeber ...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2 Nichtsteuerbare Zuwendungen

Wesentlich schwieriger als die Lohnsteuerfreiheit aufgrund ausdrücklicher Regelung ist die Bestimmung der zweiten Fallgruppe: die nicht steuerbaren Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, denen es am Entlohnungscharakter fehlt und die deshalb nicht als Arbeitslohn gelten. Diese nichtsteuerbaren Zuwendungen teilen sich in 3 Gruppen: Leistungen in ...mehr

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Gutscheine / 3 Bewertungsabschlag von 4 %

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Das ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Abgabeort für gleichartige Waren oder Dienstleistungen tatsä...mehr

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Gutscheine / 4 Sachbezug oder Geldzuwendung

Steuerfreiheit und daraus folgend Beitragsfreiheit kann nur bestehen, wenn ein Sachbezug vorliegt. Bei einer Geldzuwendung handelt es sich immer um grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Ein Sachbezug liegt nur vor, wenn die Kriterien des § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt sind. Insofern kann hier auf die Ausführungen zum Steuerrecht verwiesen werden. Handelt es sich ...mehr

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Gutscheine / 2.6 Wahlrecht führt zu steuerpflichtigem Barlohn

Die Freigrenze ist nicht anwendbar, wenn dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen dem Bezug von Geld oder Sachen eingeräumt wird. Hat er einen arbeitsrechtlichen Anspruch darauf, dass ihm die Firma anstelle der Sache deren Wert in Geld ausbezahlt, liegt eine Geldleistung vor. Die 60-EUR-Grenze für Aufmerksamkeiten findet auf solche Sachverhalte selbst dann keine Anwendung, wen...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5 Freigrenze für Versicherungsleistungen

Für Zukunftssicherungsleistungen i. S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV, die auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer dem Arbeitnehmer Versicherungsschutz verschafft, ist hinsichtlich der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze zwischen Beiträgen und Zuwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung und den Beitragsleistungen bei Kranken- und Unfall...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.2 Krankenversicherung

Von der Sachbezugsfreigrenze ausgeschlossen sind Versicherungsbeiträge, die als Geldleistung gewertet werden. Keine Sachbezüge, sondern (nicht begünstigte) Geldleistungen sind Beiträge zu einer Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer keinen Versicherungsschutz, sondern in Form der Beitragskostenerstattung eine Geldleistung verlangen kann. Der BFH hat in 2 Urteilen zur Kran...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2.1 Aufmerksamkeiten

Unter dem Begriff Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen zu verstehen, die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen.[1] Hierzu gehören Geschenke, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden. Die Verwaltung erkennt 3 verschiedene Formen von Aufmerksamkeiten an, die weder dem Lohnsteuerabzug noch der Sozialversicherungspf...mehr

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Gutscheine / 4.1 Einlösung beim Arbeitgeber

Ist der Gutschein beim Arbeitgeber einzulösen, fließt Arbeitslohn erst bei Einlösung des Gutscheins zu.[1]mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.6 Aufzeichnungspflichten

Die monatsbezogene Prüfung der 50-EUR-Grenze hat der Arbeitgeber anhand der Aufzeichnung im Lohnkonto vorzunehmen. Dies gilt auch für Drittrabatte, die der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber anzuzeigen hat.[1]mehr

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Gutscheine / 5.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten auf Antrag

Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Sachbezüge, die unter die 50-EUR-Grenze fallen, Aufzeichnungserleichterungen vorgesehen. Der Arbeitgeber muss hierzu einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt stellen. Das Finanzamt kann zulassen, dass keine Aufzeichnungen zu führen sind, wenn durch betriebliche Regelungen und entsprechende Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, d...mehr

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Gutscheine / 1.3 Warengutschein zur Einlösung bei einem Dritten

Für Warengutscheine, die der Arbeitnehmer bei einem Dritten einzulösen hat, kann dieSachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR[1] angewendet werden, wenn der Gutschein die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sachbezugs erfüllt.[2] Die Abgrenzung von Sach- und Barlohn bei Gutscheinen ist gesetzlich festgelegt. Weitere Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 1 Abgrenzung steuerfreie und steuerpflichtige Sachbezüge

Für die Beurteilung, welche Sachbezüge steuerfrei sind, ist zunächst der steuerfreie Einnahmebereich eines Arbeitnehmers gegenüber dem steuerpflichtigen Arbeitslohn abzugrenzen. Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind, dem Lohnsteuerabzug. Ausnahmen vom Lohnsteuerabzug bestehen für 2 Fallgruppen. Die Prü...mehr

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Gutscheine / 2.3 Vertragsgestaltung bei vom Arbeitgeber selbst ausgestelltem Gutschein

Für die Frage, ob vom Arbeitgeber selbst ausgestellte Gutscheine, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen bei Dritten berechtigen, als Sachlohn einzuordnen sind, ist seit 2020 die vom Arbeitgeber vereinbarte Gutscheinabwicklung bzw. die seitens der Firma gewählte vertragliche Gestaltung zu unterscheiden. Erfolgt die Gutscheinabwicklung in der Weise, dass der Arbeitnehme...mehr

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Gutscheine / 1.2 Warengutschein zur Einlösung beim Arbeitgeber

Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, stellen ohne weitere formale Anforderungen immer einen Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu einem Jahresbetrag von 1.080 EUR steuerfrei.mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 1.1 Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG

Eine Ausnahme bilden die Einnahmen, die kraft Gesetzes von der Besteuerung ausgenommen bleiben. Diese Steuerbefreiungsvorschriften finden sich fast ausschließlich in § 3 EStG.mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 1.3 Gemischt veranlasste Sachbezüge

Gemischt veranlasste Sachbezüge, die sowohl mit dem Ziel der Entlohnung als auch unter Berücksichtigung betriebsfunktionaler Gesichtspunkte gewährt werden (z. B. Auslandsreisen mit touristischen und beruflichen Elementen), können grundsätzlich in Arbeitslohn einerseits und Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse andererseits aufgeteilt werden.[1] Voraussetzung ist, da...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2 50-EUR-Freigrenze bei Gutscheinen und Geldkarten

Einen Sachbezug können auch Einkaufsgutscheine darstellen, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug", d...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.1 Betriebliche Altersvorsorge

Beitragsleistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung fallen nicht unter die Sachbezugsfreigrenze. Unabhängig davon, ob die Beiträge zu einer Direktversicherung oder an eine Pensionskasse bzw. in einen Pensionsfonds als Geldleistungen oder Sachleistungen zu beurteilen sind, enthält das Gesetz eine besondere Regelung für die Erfassung der Beiträge und Zuwendu...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 3.5 Bewertung des Rabattvorteils von Dritten

Auch bei branchenüblichen, wechselseitigen Arbeitnehmerrabatten und Preisvorteilen innerhalb eines Konzerns werden in aller Regel steuerpflichtige Lohnbestandteile vorliegen. Da für die Drittrabatte der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR nicht gilt, kommt der Berechnung des Rabattvorteils besondere Bedeutung zu. Dabei wird vom üblichen Endverbraucherpreis die Zahlung des Arbeitne...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.3 Geldleistungen stets steuerpflichtig

Der kleine Rabattfreibetrag findet ausschließlich für Sachbezüge Anwendung. Geldleistungen, auch kleinere Beträge von deutlich weniger als 50 EUR, sind dagegen stets lohnsteuerpflichtig. Kein Sachbezug ist beispielsweise die Auszahlung von Arbeitslohn in Fremdwährung.[1] Hierunter fällt insbesondere die Zuwendung von Krüger-Rand-Münzen.[2] Auch auf zweckgebundene Geldleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.2 Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist allerdings, dass die Gutscheine dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.[1]mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.4 Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer von Versicherungsunternehmen

Eine andere Beurteilung der Beitragsleistungen zu Direkt- und Gruppenunfallversicherungen gilt, wenn der Arbeitnehmer bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt ist und dieser als Arbeitgeber unentgeltlichen oder verbilligten Versicherungsschutz gewährt. In diesen Fällen begründet der Versicherungsschutz eine Dienstleistung im Sinne der Regelung für Belegschaftsrabatte.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1.1 Warengutschein aus persönlichem Anlass

In der betrieblichen Praxis wird für Geschenke, die der Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass (Geburtstage, Ehrungen) von seinem Arbeitgeber erhält, häufig die Form von Waren- bzw. Einkaufsgutscheinen gewählt. Solche Warengutscheine bleiben als bloße Aufmerksamkeiten steuerfrei, wenn der Wert 60 EUR (brutto) nicht übersteigt. Entscheidend ist, dass der Gutschein al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.1 Vorliegen eines Sachbezugs

Die Frage, ob der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form einer Sachleistung erhält, bestimmt sich ausschließlich nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung. Entscheidend ist u. a., was der Arbeitnehmer aufgrund des Gutscheins arbeitsrechtlich beanspruchen kann.[1] Ein Sachbezug liegt bei Gutscheinen (Gutscheinkarten, digitalen Gutscheinen, Gutscheincodes oder Gutschein-Apps) weiterh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 5.1 Aufzeichnung im Lohnkonto

Die Auslegung des Begriffs "Sachbezug" macht detaillierte Aufzeichnungen im Lohnkonto erforderlich. Für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze muss der Arbeitgeber jeden einzeln gewährten Sachbezug im Lohnkonto des Arbeitnehmers unter Angabe des Werts und des Zuflusszeitpunkts festhalten.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.4 Beispiele für als Sachbezug begünstigte Gutscheine

Ab 1.1.2022 weiterhin begünstigt sind Gutscheine, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen, sofern sie an folgenden Stellen eingelöst werden: in den örtlichen Geschäftsräumen oder im Internetshop des Ausstellers, in den einzelnen Geschäften einer ausstellenden Ladenkette oder im Internetshop dieser Ladenkette mit einheitlichem Marktauftritt (z. B. eine Marke o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.1 Gesetzliche Definition für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug

Abweichend von der früheren Verwaltungsauffassung zählen zu den Einnahmen in Geld auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Somit zählen grundsätzlich alle Lohnvorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld. Ein Sachbezug liegt ausnahmsweise bei Gutscheinen (Gutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.3 Zweckgebundene Geldleistungen oder Kostenerstattungen

Der kleine Rabattfreibetrag findet demzufolge auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers keine Anwendung mehr, etwa auf einen bei einer beliebigen Tankstelle einlösbaren Benzingutschein, für den der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die arbeitgeberseitige Kostentragung beanspruchen kann, auch wenn die Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4.2 Einlösung bei Dritten

Bei Abgabe eines Warengutscheins, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erwirbt.[1] Die Bewertung des Gutscheins ist ebenfalls nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Wie sich die Wertverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.6 Drittrabatte in der Reisebranche

Wie ausgeführt, sind Drittrabatte nur dann steuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung mitwirkt (durch eigenes Handeln, durch Übernahme von Verpflichtungen, innerhalb von Konzernen und bei wechselseitigen Branchenrabatten). Daneben führt das BMF-Schreiben noch einen Ausnahmetatbestand auf, der insbesondere die Reisebranche betrifft. Es handelt sich dabei um D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen und Geldkarten

Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, im Zeitpunkt der Einlösung.[1] Sind der Gutschein oder die Geldkarte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten einzulösen, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2.3 Schadensersatzleistungen

Zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, die keinen Lohnzufluss begründen, rechnen auch Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers. Hierzu gehört zum einen der gesetzliche Schadensersatz, der sich aus unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung ergibt.[1] Aber auch arbeitsvertragliche Schadensersatzleistungen sind kein Arbeitslohn.[2] Schadensausgleichszahlungen, die aus einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.2 Begünstigte Gutscheine und Geldkarten

Das BMF-Schreiben regelt in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Frage, welche Gutscheine und Geldkarten bzgl. des Umfangs der Akzeptanzstellen und des Waren- und Dienstleistungsangebots die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei den nachfolgenden "Gutschein-Sachverhalten" ist weiterhin von einem begünstigten Sachbezug auszugehen: Gutscheine und Geldka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.5 Gutscheinportale

Auf sog. Gutscheinportalen können u. a. Gutscheine und Geldkarten erworben und eingelöst werden, die ausschließlich dazu berechtigen, sie gegen andere Gutscheine oder Geldkarten (Zielgutscheine) einzutauschen. Der erste Gutschein, für den auch die Bezeichnung Wunsch- oder Universalgutschein gebräuchlich ist, bzw. die erste Geldkarte ist lediglich als technisches Mittel zum E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / Lohnsteuer

1 Vorbemerkung Im Rahmen einer Umschulung wird i. d. R. ein (weiterer) beruflicher Abschluss vermittelt. Die Umschulung ist abzugrenzen von einer reinen Fortbildungsmaßnahme.[1] 2 Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses Findet die Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, rechnen die gezahlten Vergütungen während der Umschulungszeit zu den steuerpflichtigen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / Lohnsteuer

1 Faktoren der steuerlichen Beurteilung Die steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern hängt von mehreren Faktoren ab: Handelt es ich um ein klassisches Fahrrad, ein "kleines" E-Bike (mit Elektrounterstützung bis max. 25 km/h) oder um ein "großes" E-Bike? Wird die Leistung "on top", d. h. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht oder erfolgt die Überlassung in F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 5 Lohnsteuer bei der GmbH

In aller Regel beschäftigt eine GmbH auch Arbeitnehmer, und sei es nur den Geschäftsführer. Dieser ist steuerlich grundsätzlich – und damit oftmals abweichend vom Sozialversicherungsrecht – als abhängig Beschäftigter zu qualifizieren. Wie jeder Arbeitgeber ist die GmbH verpflichtet, vom vertraglich vereinbarten und steuerlich anerkannten Arbeitslohn die Lohnsteuer und weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.2 Beitragsrechtliche Auswirkungen bei Übereignung nach Ende des Leasingvertrags

Die Leasingverträge sehen im Regelfall eine Kaufoption des Arbeitnehmers am Laufzeitende vor. Der Arbeitnehmer kann dann das Elektrofahrrad von dem Leasinggeber zu einem Preis von z. B. 10 % der unverbindlichen Preisempfehlung bei Beginn des Leasingvertrags erwerben. Der Preis liegt jedoch im Regelfall deutlich unter dem Preis, der üblicherweise für ein vergleichbares gebrauc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.1 Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung durch Arbeitgeber: Pauschalierung mit 25 %

Sofern der Arbeitgeber das Elektrofahrrad, das kein Kfz ist, zunächst gekauft und dann an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet hat, kann er die Steuer für die dem Arbeitnehmer gewährte Sachzuwendung "Fahrradübereignung", die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, seit 2020 mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.[1] Die Pausc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.4 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von Ladevorrichtungen für E-Bikes, die als Kfz gelten, können vom Arbeitgeber pauschal mit einem Prozentsatz von 25 % besteuert werden.[1] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Der Arbeitgeber ist Schuldner der pauschalen Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.3 Fahrradüberlassung gehört zur Angebotspalette des Arbeitgebers

Gehört die steuerpflichtige Fahrradüberlassung zur Angebotspalette des Arbeitgebers an fremde Dritte, z. B. bei Fahrradverleihern, Großhändlern oder Herstellern, ist der geldwerte Vorteil aus dem um 4 % geminderten üblichen Endpreis für diese Dienstleistung zu ermitteln, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wird.[1] Hierbei ist auch der Rabattfreibetrag i. H. v. jährlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 7 Aufzeichnungspflichten

Seit Juli 2020 besteht keine Aufzeichnungspflicht mehr in den Fällen, in denen der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vorteile in der Form der Überlassung von Pedelecs gewährt. Dasselbe gilt für das Aufladen von verkehrsrechtlich als Kfz einzustufenden E-Bikes (sog. S-Pedelecs) an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers und für die arbeitgeberse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkehrsrechtlich als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3 Steuerpflichtige Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

3.1 Überlassung von E-Bikes bis 25 km/h (sog. Pedelecs) und Fahrrädern Die Überlassung eines Pedelecs oder eines normalen Fahrrads führt nur in den Fällen einer Barlohnumwandlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.[1] Der geldwerte Vorteil bestimmt sich nach einem Durchschnittswert.[2] Als Durchschnittswert sind 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 8 Fahrradüberlassung und Umsatzsteuer

8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings n...mehr