Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen und Geldkarten

Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, im Zeitpunkt der Einlösung.[1] Sind der Gutschein oder die Geldkarte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten einzulösen, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / Lohnsteuer

1 Dienstreise ist beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit Während die betrieblichen Reisekostenverordnungen oder die Bundes- oder Landesreisekostenregelungen im öffentlichen Dienst den Begriff der Dienstreise weiterhin für die Frage verwenden, welche Reisekostenerstattungen der Arbeitnehmer für seine dienstliche Auswärtstätigkeit erhalten kann, sind die Steuerfreiheit oder de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / Lohnsteuer

1 Haftung für Arbeitslohn Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.3 Schätzung der Lohnsteuer

Kann der Umfang der ausgezahlten Arbeitslöhne nicht festgestellt oder die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer nicht berechnet werden, weil der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht geführt hat und deshalb die Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer nicht ermittelt werden können, sind der Arbeitslohn und die darauf entfallende Lohnsteuer zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.2 Verkürzung der Lohnsteuer

Die Haftung nach § 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG erfordert die Feststellung, dass Lohnsteuer verkürzt worden ist aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto[1] oder in der Lohnsteuerbescheinigung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.8 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn er die nach den ELStAM[1] ermittelte Lohnsteuer nicht einbehält. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht, die Lohnsteuer entsprechend der korrekten Lohnsteuerklasse einzubehalten, haftet er auch dann, wenn sich später im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers herausstellt, dass dessen tatsächliche Einkommensteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.6 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem zur Steuerentrichtung Pflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO gere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 3 Haftung bei Lohnzahlung durch Dritte

Der Lohnsteuer unterliegt auch der im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden.[1] Entgelte des Deutschen Handballbundes für Einsätze der Spieler in Länder- und Auswahlspielen sind z. B. keine Lohnzahlung von dritter Seite i. S. v. § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG [2],...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist lohnsteuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer.[1] Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht Der Arbeitgeber haftet gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn er die nach den ELStAM[1] ermittelte Lohnsteuer nicht einbehält. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht, die Lohnsteuer entsprechend der korrekten Lohnsteuerklasse einzubehalten, haftet er auch dann, wenn sich später im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 5 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist lohnsteuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer.[1] Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 6 Internationale Arbeitnehmerentsendung

In den Fällen der internationalen Arbeitnehmerentsendung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen inländischer Arbeitgeber, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen im Inland dem Arbeitnehmer den Arbeitslohn im eigenen Namen und für eigene Rechnung auszahlt.[2] Voraussetzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Auswahlermessen des Finanzamts

Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner.[1] Das Betriebsstättenfinanzamt kann die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen.[2] Der Arbeitgeber kann auch dann als Haftender in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsvermeidung durch Anrufungsauskunft

Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG [1] trifft eine Aussage darüber, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug gegenwärtig rechtlich einordnet.[2] Das Absehen von der Einholung einer Anrufungsauskunft kann von der Finanzbehörde im Rahmen der Haftung als grob schuldhaft beurteilt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Dienstreise ist beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Während die betrieblichen Reisekostenverordnungen oder die Bundes- oder Landesreisekostenregelungen im öffentlichen Dienst den Begriff der Dienstreise weiterhin für die Frage verwenden, welche Reisekostenerstattungen der Arbeitnehmer für seine dienstliche Auswärtstätigkeit erhalten kann, sind die Steuerfreiheit oder der Werbungskostenabzug ausschließlich daran geknüpft, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe

Im Baugewerbe ist die Haftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG [1] sowie die Anordnung einer Sicherungsmaßnahme nach § 42d Abs. 8 EStG [2] ausgeschlossen, soweit der zum Steuerabzug verpflichtete Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und abgeführt hat bzw. dem Leistungsempfänger[3] im Zeitpunkt der Abzugsverpflichtung eine Freistellungsbescheinigung des Leistend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist.[1] Dabei muss es sich um eine Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort handeln. Keine Dienstreise ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 5.3 Sicherungsverfahren

Als Sicherungsmaßnahme kann das Finanzamt den Entleiher verpflichten, einen bestimmten Euro-Betrag oder einen als Prozentsatz bestimmten Teil des vereinbarten Überlassungsentgelts einzubehalten und abzuführen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.4 Haftungsausschluss

Der Arbeitgeber haftet nicht in folgenden Fällen[1]: Nachforderung gemäß § 39 Abs. 5 EStG, Nachforderung gemäß § 39a Abs. 5 EStG, vom Arbeitgeber angezeigte Fälle des § 38 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG und des § 41c Abs. 4 EStG.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung bei Lohnansprüchen gegen Dritte

Soweit sich aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland richten und von diesem durch die Zahlung von Geld erfüllt werden, hat der Dritte die Pflichten des Arbeitgebers.[1] In den Fällen der Lohnzahlung durch Drit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 5.2 Inanspruchnahme des Verleihers

Der Verleiher, der steuerrechtlich nicht als Arbeitgeber zu behandeln ist, kann wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG als Haftender in Anspruch genommen werden, aber erst, nachdem der Entleiher auf Zahlung in Anspruch genommen worden ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 2 Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte

Die Reisekostendefinition ist damit untrennbar mit der Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte verbunden. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob der berufliche Einsatz eine unter die Reisekosten fallende berufliche Auswärtstätigkeit darstellt, weil der Arbeitnehmer hierbei nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig wird, oder unter die Regelung der Entfernungspausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / Lohnsteuer

1 Religionszugehörigkeit als ELStAM Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ggf. auch Kirchensteuer vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Um das zu gewährleisten, liefern die Gemeinden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die rechtliche Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Ein- und Austritts aus der Kirche....mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anwendungsbereich der Pauschalierungsregelung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Gutscheinzuwendungen

Leitsatz Eine "größere Zahl von Fällen" im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG, um zur Verfahrensvereinfachung eine Pauschalierung der nachzuerhebenden Lohnsteuer zu ermöglichen, setzt mindestens 20 betroffene Arbeitnehmer voraus. Das gilt auch in Fällen, in denen der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellt. Bei einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern kann die Anwendung der Vorschrift ausnahmsweise erfolgen. Dazu hat das Finanzamt seine Ermessensentscheidung spätestens im Einspruchsverfah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 2 Betriebsstättenprinzip

Welcher Kirchensteuersatz anzuwenden ist, richtet sich nach der Betriebsstätte des Arbeitgebers. Die Kirchensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung neben der Lohnsteuer anzumelden und an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen, auch wenn die Arbeitnehmer im Bezirk eines anderen Finanzamtes wohnen. Wird aufgrund des abweichenden Wohnorts zu viel oder zu wenig Lohnkirchenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 5.3 Nachweisverfahren

Weist der Arbeitgeber für einzelne Arbeitnehmer nach, dass sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, kann er für diese Arbeitnehmer auf die Entrichtung der pauschalen Kirchenlohnsteuer verzichten. Für die übrigen Arbeitnehmer muss die Kirchensteuer dann nach dem allgemeinen Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) von der pauschalen Lohnsteuer erhoben werden. Zur E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 3 Arbeitnehmer mit Kindern

Bei Arbeitnehmern mit Kindern werden für die Kirchensteuerermittlung die Freibeträge für Kinder berücksichtigt.[1] Da sich Kinderfreibeträge nicht mehr auf den Lohnsteuerabzug auswirken, kann der tatsächliche Lohnsteuerbetrag nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Wird als ELStAM ein Kinderfreibetrag übermittelt, erfolgt eine "fiktive Lohnsteuerberechnung" unter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören, auch die Kirchensteuer als Steuerabzug einzubehalten (Kirchenlohnsteuer). Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer, unabhängig davon, ob die Lohnsteuer nach den übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal erhoben wird. Gesetze, Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 5.1 Lohnsteuerpauschalierung als Voraussetzung

Erhebt der Arbeitgeber die Lohnsteuer zu seinen Lasten mit Pauschsteuersätzen[1], muss er auch die Kirchensteuer pauschalieren. Hierzu stehen ihm das vereinfachte Verfahren und das Nachweisverfahren zur Auswahl.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 5.2 Vereinfachtes Verfahren

Im vereinfachten Verfahren muss der Arbeitgeber für sämtliche Arbeitnehmer Kirchensteuer entrichten. Bemessungsgrundlage für die pauschale Kirchensteuer ist die pauschale Lohnsteuer. Die pauschalen Kirchensteuersätze sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch.[1] Infographicmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 5.4 Umfang des Arbeitgeberwahlrechts

Die Wahl zwischen dem vereinfachten oder Nachweisverfahren kann der Arbeitgeber unterschiedlich treffen für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum und für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift. Es ist deshalb zulässig, dass der Arbeitgeber z. B. bei der Pauschalbesteuerung von Direktversicherungsbeiträgen das Nachweisverfahren anwendet, bei der Pauschalbesteuerung von Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 5 Kirchensteuer-Pauschalierung

5.1 Lohnsteuerpauschalierung als Voraussetzung Erhebt der Arbeitgeber die Lohnsteuer zu seinen Lasten mit Pauschsteuersätzen[1], muss er auch die Kirchensteuer pauschalieren. Hierzu stehen ihm das vereinfachte Verfahren und das Nachweisverfahren zur Auswahl. 5.2 Vereinfachtes Verfahren Im vereinfachten Verfahren muss der Arbeitgeber für sämtliche Arbeitnehmer Kirchensteuer entr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 4 Verheiratete Arbeitnehmer

Bei verheirateten Arbeitnehmern, deren Ehegatte im Inland wohnt und die von ihren Ehegatten nicht dauernd getrennt leben (Steuerklassen III, IV oder V), gilt für den Kirchensteuerabzug Folgendes: Gehören beide Ehegatten derselben steuererhebenden Religionsgemeinschaft an, ist die Kirchensteuer in voller Höhe für diese Religionsgemeinschaft zu erheben. Das gilt auch dann, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 6 Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für die richtige Einbehaltung und Abführung der Kirchensteuer.[1] In Zweifelsfällen über das Bestehen einer Kirchensteuerpflicht oder über die Berechnung der Kirchensteuer kann der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einholen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 7 Sonderausgabenabzug des Arbeitnehmers

Die Kirchenlohnsteuer, abzüglich etwaiger in demselben Kalenderjahr erstatteter Beträge, ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Dasselbe gilt für Abschlusszahlungen und Vorauszahlungen, die aufgrund einer Veranlagung zur Einkommensteuer erhoben werden. Zahlungen an nicht steuerberechtigte Religionsgemeinschaften werden ggf. als Spenden berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kirchensteuer / 1 Religionszugehörigkeit als ELStAM

Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ggf. auch Kirchensteuer vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Um das zu gewährleisten, liefern die Gemeinden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die rechtliche Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Ein- und Austritts aus der Kirche.[1] Das BZSt bildet für jeden Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / Lohnsteuer

1 Überlassung betrieblicher Telekomunikations- und Datenverarbeitungsgeräte zur Privatnutzung Geldwerte Vorteile die beim Arbeitnehmer durch die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten entstehen, sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung begünstigt somit private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.1 Pauschalbesteuerungsmöglichkeit mit 25 %

Für den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus einer Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten kann der Arbeitgeber antelle der individuellen Besteuerung auch die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % wählen. Diese gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – jedoch nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und wenn diese zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 6 Übersicht: Telekommunikation des Arbeitnehmers

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.1 Betriebliche Geräte

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (oder ggf. der Dritte aufgrund des Dienstverhältnisses) Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer des betreffenden Geräts ist. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann noch ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das Gerät (z. B. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.3 Umfang der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung umfasst alle nutzungsbedingten Kosten. Neben den Aufwendungen für die Anschaffung oder die Miete des Geräts bleiben deshalb auch Anschluss- und Grundgebühren, Verbindungsentgelte sowie andere laufende Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, steuerfrei.mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 4 Arbeitgeberzuschüsse zu Internet-Anschlüssen und Kosten der Internetnutzung

Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Internetzugangs können vom Arbeitgeber auch die Zuschüsse zu den Aufwendungen für einen ISDN-/DSL-Anschluss und das Modem pauschal versteuert werden.[1] Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den laufenden Kosten der Internetnutzung (Grundpreise, laufende Gebühren, Flatrate etc.) sind ebenfalls pauschalierungsfähig, wenn diese zusätzlich z...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 4.2 Einzelnachweis bei Beträgen über 50 EUR

Auch Barzuschüsse von über 50 EUR sind pauschalbesteuerungsfähig. Dies setzt jedoch den Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten voraus (Beleg zum Lohnkonto). Der sich danach ergebende monatliche Durchschnittsbetrag darf der Pauschalbesteuerung für die Zukunft solange zugrunde gelegt werden, bis sich die Verhältnisse wesen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 5.1 Auslagenersatz anhand von Einzelnachweisen

Grundsätzlich ist für die Inanspruchnahme des steuerfreien Auslagenersatzes eine Abrechnung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die im Einzelnen angefallenen beruflichen Aufwendungen erforderlich (z. B. anhand der Einzelverbindungsnachweise). Die monatlichen Rechnungen sind als Belege zum Lohnkonto zu nehmen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 7 Überlassung von Telefonkarten oder Surfsticks fürs Internet

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos Telefonkarten oder Internetsticks für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Da es sich bei der Telefonkarte oder dem Surfstick um einen Sachbezug handelt, kann der Wert allerdings im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben, soweit die Fre...mehr