Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer-Nachschau

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerprüfung

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Außenprüfung, > Lohnsteuer-Nachschau.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerfahndung

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Außenprüfung, > Betriebsprüfer, > Lohnsteuer-Nachschau, > Straf- und Bußgeldverfahren und > Verjährung von Steueransprüchen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 2 Ablauf einer Lohnsteuer-Nachschau

Zur Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau bedarf es keiner Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO. Prüfung vor Ort während der Geschäftszeiten Die Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt.[1] Zur Durchführung der Nachschau können die mit der Durchführung beauftragten Bediensteten der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 1 Sinn und Zweck der Lohnsteuer-Nachschau

Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.[1] Sie soll dem Betriebsstättenfinanzamt einen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen, dem tatsächlich eingesetzten Personal und dem üblichen Geschäftsbetrieb vermitteln. Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitlichen Aufklärung steuererh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 6 Einspruch gegen die Lohnsteuer-Nachschau

Grundsätzlich sind gegen schlichtes Verwaltungshandeln keine Rechtsmittel gegeben. [1] Allerdings können im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau ergangene Verwaltungsakte mit Einspruch angefochten werden, z. B. mit einem Einspruch[2] gegen die Aufforderung das Betreten der nicht öffentlichen Geschäftsräume zu dulden, gegen die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Sie ist ein eigenständiges Prüfungsverfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Die Lohnsteuer-Nachschau ist keine Lohnsteuer-Außenprüfung i. S. d. § 42f AO. Die besonderen Vorschriften der Abgabenordnung gelten deshalb nur für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 5 Übergang zur Lohnsteuer-Außenprüfung

Geben die bei der Lohnsteuer-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung [1] zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung nach § 42f EStG übergegangen werden.[2] Auf diesen Übergang muss allerdings schriftlich hingewiesen werden. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze über den notwendigen Inhalt von Prüfungsanordnungen entsprechend. Das bede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 3 Rechte und Pflichten der Finanzverwaltung

Während der Lohnsteuer-Nachschau dürfen die beauftragten Bediensteten der Finanzverwaltung die Grundstücke und Räume der Personen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben. Die Grundstücke und Räume müssen aber nicht im Eigentum der gewerblich oder beruflich tätigen Personen stehen. Die Nachschau kann sich auch auf gemietete oder gepachtete Grundstücke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 4 Mitwirkungspflichten der Betroffenen

Die von der Nachschau betroffenen Personen haben dem Beauftragten der Finanzverwaltung auf Verlangen Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Lohnsteuer-Nachschau unterliegenden Unterlagen vorzulegen und entsprechend Auskünfte zu erteilen.[1] Im Ergebnis bedeutet dies, dass der von der Nachschau Betroffene Auskünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / Lohnsteuer

1 Sinn und Zweck der Lohnsteuer-Nachschau Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.[1] Sie soll dem Betriebsstättenfinanzamt einen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen, dem tatsächlich eingesetzten Personal und dem üblichen Geschäftsbetrieb vermitteln. Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 3 Prüfung von Schwarzarbeit

Die Überprüfung von Firmen und wirtschaftlich Tätigen obliegt grundsätzlich der Zollverwaltung. Dazu ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingerichtet worden. Zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht prüft sie gegenüber den Länderfinanzbehörden, ob Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation der Lohn- und ... / Zusammenfassung

Überblick Eine funktionsgerechte Organisation der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die sich an den Belangen der Lohnsteuer und Sozialversicherung orientiert, erleichtert die tägliche Arbeit in der Abteilung Entgeltabrechnung. Zudem vermeidet sie unnötige Fehler bei der Berechnung der an das Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger abzuführenden Steuern und Beiträge. Für de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Das Verhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 110 Die Selbstanzeige nach § 371 AO stellt insgesamt eine Ausnahmevorschrift des deutschen Strafrechts dar, denn sie bewirkt Straffreiheit auch bei einer bereits beendeten Steuerhinterziehung. Die Regelung ist in Anbetracht der vielen Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalanlagen im Ausland und einigen populären Fällen seit dem Jahr 2010 stark in die Diskussion gekommen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere Geschäftsunterl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 27b UStG beinhaltet einen nicht mehr ganz neuen aber nachträglich eingefügten besonderen Bestandteil des deutschen Umsatzsteuergesetzes, was unschwer aus der Buchstabennummerierung erkennbar ist. Die Regelung wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG eingefügt[1], sie ist zum 1.1.2002 in Kraft getreten und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung/leichtf... / 5 Selbstanzeige

Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige[1] vorgenommen wird. Sie wird als eine Art Einladung an den Steuerbürger, zur Steuerehrlichkeit zurückzufinden, betrachtet. Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt nur ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend (und nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verfahrensrechtliche Aspekte

a) Darlegungslast in Urteil und Anklage Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Lohnsteuer

Schrifttum: Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinanspruchnahme "nach Schema F", PStR 2013, 115; Burhoff, H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / 6 Lohnsteuer-Nachschau

Wie bei der Umsatzsteuer wurde auch für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren zur Ergänzung der Lohnsteuer-Außenprüfung. Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung dient die Nachschau der unangekündigten Überw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / Zusammenfassung

Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern auch zugunsten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verordnungs-Ermächtigung

Rz. 8 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im öffentlichen Recht ist Art 80 GG als Ermächtigungsnorm von besonderer Bedeutung. Nach Art 80 Abs 1 GG können durch Gesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden und in der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VIII. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 35 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2021 haben zu einem Mehrergebnis von 729,3 Mio EUR geführt. Von den insgesamt 2 582 132 privaten ArbG-Betrieben und öffentlichen Verwaltungen wurden 70 193 ArbG abschließend in 2021 geprüft; dazu wurden durchschnittlich 1 900 Prüfer eingesetzt. Darüber hinaus haben 40 Prüfer des > Bundeszentralam...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerbescheid

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein Steuerbescheid ist ein > Verwaltungsakt , mit dem eine FinBeh einen Steueranspruch festsetzt. Damit daraus die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer erwächst, muss der Steuerbescheid dem Stpfl bekanntgegeben werden (> Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten). Außerdem muss der Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als eine Steuer (> Rz 1–11) – nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Pauschalbesteuerung bei Lohnsteuernachforderungen

Rz. 285 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden zB bei LSt-Außenprüfungen (> Außenprüfung) oder bei einer > Lohnsteuer-Nachschau Fehler beim Steuerabzug festgestellt, ist die LSt entweder beim ArbN als dem Steuerschuldner oder beim ArbG als dem Haftungsschuldner nachzuerheben (im Einzelnen > Haftung für Lohnsteuer, § 42d EStG). Das gilt auch, wenn die LSt nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 371 AO

Vollständigkeitsgebot: Im Rahmen der aktuellen Fassung des § 371 AO steht das sog. Vollständigkeitsgebot mit im Vordergrund. Nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO müssen die korrigierenden Angaben "zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen". Geschieht dies, greift nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146b AO normiert die sog. Kassen-Nachschau. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Anwendbar ist die Regelung dabei seit dem Ablauf des 31.12.2017.[2] Die Finanzverwaltung ist damit seit 2018 berechtigt, Kassen-Nachschauen durchzuführen.[3] Die Kassen-Nachschau ist keine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Übergang zu einer steuerlichen Außenprüfung

Rz. 16 Wie bei der Lohnsteuer-Nachschau[1] oder der Umsatzsteuer-Nachschau[2] darf ohne eine vorherige Prüfungsanordnung zu einer steuerlichen Außenprüfung nach § 193 AO übergegangen werden. Allerdings ist auf den Übergang zur Außenprüfung schriftlich hinzuweisen.[3] Entsprechende Möglichkeiten gibt es auch bei der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuer-Nachschau. Aber auch die Na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Duldung des Betretens

Rz. 10 § 146b Abs. 1 AO normiert zunächst die Pflicht des betroffenen Stpfl., bei Vorliegen der oben dargestellten Voraussetzungen, das Betreten seiner Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume zu dulden. Wie oben dargestellt, gilt dies für Wohnräume des Stpfl. nur sehr eingeschränkt (Rz. 9). Rz. 11 Zu beachten ist, dass ein Betreten keinesfalls eine allgemeine Durchsuchung erm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Folgen

Rz. 17 Gegen sämtliche Verwaltungsakte, die im Zusammenhang mit der Kassen-Nachschau ergehen, kann Einspruch erhoben werden.[1] Vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu erlangen. Dringt der Stpfl. nicht durch, hat er Anfechtungsklage zu erheben. Rz. 18 Fraglich ist, welche sonstigen verfahrensrechtlichen Folgen sich aus einer Kassen-Nachschau ergeben k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Aufbau der §§ 140–148

Rz. 4 Durch die §§ 140–148 AO wird die dem Stpfl. nach § 90 Abs. 1 AO obliegende allgemeine Mitwirkungspflicht inhaltlich konkretisiert. Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen der Finanzbehörde die Ermittlung und Kontrolle der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Die Buchführung und die Aufzeichnungen können im Rahmen der finanzbehördlichen Ermittlungen überprüft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.1 Zeitlicher Zusammenhang mit der Außenprüfung

Zwischen der Außenprüfung und dem Antrag auf Erteilung der verbindlichen Zusage muss der zeitliche Zusammenhang gewahrt sein.[1] Der Antrag ist nach der herrschenden Meinung spätestens zu stellen bis zur Erstellung des Prüfungsberichts durch den zuständigen Betriebsprüfer. Praxis-Tipp Antrag vor Schlussbesprechung stellen Auf der sicheren Seite sind Steuerpflichtige, wenn sie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Sonstige Besonderheiten

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus der SozVers vgl außerdem > Arbeitsförderung, > Arbeitslosengeld, > Erkrankung von Arbeitnehmern, > Europäischer Sozialfonds, > Krankenversicherung Rz 45 ff, > Renteneinkünfte Rz 20 ff, > Unfallversicherung Rz 13 ff. Zur Behandlung von Beiträgen an und Bezügen aus der SozVers bei Unterhaltsempfän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 2.1 Auskunftserteilung nur im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Fraglich ist, ob die Nichterteilung von Auskünften nur im Rahmen einer Außenprüfung nach § 146 Abs. 2c AO sanktioniert werden kann. Es ist hier zunächst wichtig zu erkennen, dass die Bestimmung auf eine Außenprüfung abstellt, nicht allein auf eine Betriebsprüfung; dies hat zur Folge, dass alle Steuerpflichtigen hiervon betroffen sind, bei denen nach § 193 Abs. 2 AO eine solc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3 Tatbestand der Änderungssperre

Rz. 243 Die Änderungssperre knüpft nach § 173 Abs. 2 AO an die Außenprüfung an. Der Änderungssperre unterliegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind. Hat die Außenprüfung nicht zum Erlass von Steuerbescheiden geführt, sind also die vor der Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide unverändert geblieben, knüpft die Änderungssperre an die Mitteilung nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42g Lohnsteuer-Nachschau

1 Allgemeiner Inhalt der Vorschrift Rz. 1 § 42g EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Nachschau und wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten und findet erstmals Anwendung auf laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeitraum, der nach dem 31.12.2012 endet, und sonstige Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Zweck der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 1)

Rz. 5 Die LSt-Nachschau soll der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des LSt-Abzugs dienen und so eine zeitnahe Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte ermöglichen. Die Nachschau erstreckt sich hierbei auch auf den SolZ, die KiSt und Pflichtbeiträge zu einer Arbeits- oder Arbeitnehmerkammer und hat zum Ziel, einen Eindruck der räumlichen Verhältnisse, des tat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Verhältnis von Lohnsteuer-Außenprüfung zur Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 4)

Rz. 18 Sofern die im Rahmen der LSt-Nachschau gemachten Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung i. S. v. § 196 AO auch hier im alleinigen Ermessen der Finanzbehörde (§ 5 AO) zu einer LSt-Außenprüfung übergegangen werden. Der Übergang muss hierbei auf konkreten und im Rahmen der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen beruhen.[1] Die Prüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4 Mitwirkungspflichten während der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 3)

Rz. 13 Im Rahmen der LSt-Nachschau hat der Arbeitgeber dem mit der LSt-Nachschau beauftragten Amtsträger auf Verlangen sämtliche Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen sowie Auskünfte zu erteilen, soweit diese für die Feststellung steuererheblicher Sachverhalte dienlich sind. Rz. 14 Maßnahmen des mit der LSt-Nachsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 2)

Rz. 9 Die LSt-Nachschau muss – anders als eine LSt-Außenprüfung – nicht im Vorwege angekündigt werden und ermöglicht spontan und ohne schriftliche Vorbereitung das Betreten gewerblich und beruflich genutzter Räumlichkeiten während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens der Finanzverwaltung (§ 5 AO). Außerhalb der üblichen Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 25 Der Beginn der LSt-Nachschau hemmt nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO. Die LSt-Nachschau führt auch nicht zu einer erhöhten Bestandskraft nach § 173 Abs. 2 AO und auch der Vorbehalt der Nachprüfung ist nach Beendigung der LSt-Nachschau nicht aufzuheben. Rz. 26 Im Rahmen der LSt-Nachschau erlassene Verwaltungsakte können mit Zwangsmitteln (§§ 32...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Auswertung von Nachschau-Feststellungen (Abs. 5)

Rz. 22 Werden im Rahmen der LSt-Nachschau Feststellungen gemacht, die zu höheren LSt-Abzugsbeträgen führen, kann der Arbeitgeber durch LSt-Nachforderungsbescheid oder LSt-Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die LSt-Nachschau kann ferner zu einer nachträglichen LSt-Anmeldung führen oder eine bestehende LSt-Anmeldung ändern.[1] Rz. 23 Aufgrund der Feststellungen der L...mehr