Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ist der SV-Freibetrag die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Krankentagegeld. Übersteigt der geldwerte Vorteil aus der Weiternutzung des Dienstwagens während des Bezugs von Krankentagegeld die Differenz um mehr als 50 EUR, kommt es zur Beitragspflicht. Beitragspflichtig ist dann der Betrag, der den SV-Fr...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2.1 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt. Das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt wird grundsätzlich aus den 3 letzten Monaten vor Beginn der Schutzfrist[1] berechnet....mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.5 Deutsch indisches Abkommen

Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Diese liegt vor, wenn das entsendende Unternehmen im Entsendestaat nicht nur Verwaltungsmitarbeiter beschäftigt. Hierbei ist es ausreichend, wenn die zum Zwecke der Entsen...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 1 Arbeitgeberseitige Leistungen während des Sozialleistungsbezugs

Arbeitgeberseitige Leistungen, die für Zeiten des Sozialleistungsbezugs (weiter-)gezahlt werden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: Die Einnahmen dürfen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht mehr als 50 EUR im Monat übersteigen.[1] Zu den weitergewährten arbeitgeberseitigen Leistungen gehören auch S...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.6 Deutsch-moldauisches Abkommen

Nach dem deutsch-moldauischen Abkommen liegt eine Entsendung vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus. Die Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die Person wird im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entsandt. Sie bleibt weiterhin in der Organisation des entsendend...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.1 Deutsch-albanisches Abkommen

Nach dem deutsch-albanischen Abkommen kann eine Entsendung nur dann vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat weiterhin das Direktionsrecht aus, der Arbeitnehmer bleibt in der Organisation des entsendenden Arbeitgebers eingegliedert, der Entgeltanspruch richtet sich weiter gegen den entsendenden Arbeitgeber, das Entgelt wird vo...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.2 Deutsch-australisches Abkommen

Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus.[1] Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.8 Deutsch-quebecisches Abkommen

Nach dem deutsch-quebecischem Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im Verfahren vor der Gutachterkommission

Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG; § 15a EGZPO Leitsatz Bei dem Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein handelt es sich um ein Verfahren vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung i.S.d. § 15a Abs. 3 EGZPO betreibt, sodass es sich für den Anwalt um eine eigene Gebührenangelegenheit handelt, die eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr ...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 2. Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung im Insolvenzplanverfahren

Der BGH sieht eine Zuständigkeit des Rechtspflegers. Gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e RPflG sind dem Rechtspfleger in Verfahren nach InsO die vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des AG zugewiesen, es sei denn, es liegt ein Richtervorbehalt vor. § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG sieht wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Implikationen des Insolvenzplanverfahrens[5] vor, d...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / III. Keine Feststellung betreffend gesetzliche Vergütung

Auch der hilfsweise gem. § 256 ZPO gestellte Feststellungsantrag der Klägerin, über den wegen der Abweisung der Hauptanträge zu entscheiden war, hatte beim LG keinen Erfolg. 1. Vollständige Lösung vom Mandatsverhältnis Ebenso wenig wie ein Vergütungsanspruch nach Stundensätzen könne sich aus der Vereinbarung vom 24.10.2024 ein Vergütungsanspruch i.H.d. gesetzlichen Gebühren er...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / Leitsatz

Ist ein Rechtsanwalts-Mandatsvertrag als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen und ist der Mandant dabei nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden, so kann der Rechtsanwalt nach einem Widerruf keine Vergütung für seine bereits geleistete Tätigkeit verlangen, auch nicht nach Bereicherungsrecht, weil § 357a BGB insoweit eine abschließende Regelung enthält. LG Flensburg, Urt. v. ...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach Widerruf des Rechtsanwalts-Mandatsvertrags als Fernabsatzgeschäft

§ 357a BGB Leitsatz Ist ein Rechtsanwalts-Mandatsvertrag als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen und ist der Mandant dabei nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden, so kann der Rechtsanwalt nach einem Widerruf keine Vergütung für seine bereits geleistete Tätigkeit verlangen, auch nicht nach Bereicherungsrecht, weil § 357a BGB insoweit eine abschließende Regelung enthält. LG F...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 4. Vergütung aus der Landeskasse des beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit ist klargestellt, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung des § 60 ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 5. Vergütung aus der Landeskasse des beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3, 4 u. 5 RVG)

a) Überblick Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. Praktische Relevanz hat diese Regelung – die sich vornehmlich an den Pflichtverteidiger richtet – in Familiensachen kaum. D...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend (ebenso auch AG Cochem, Urt. v. 16.10.2025 – 21 C 275/24, zur Veröffentlichung vorgesehen im nächsten Heft). Der Gegenstandswert betrug unstreitig 126.750,00 EUR, sodass sich nach der damals geltenden Gebührentabelle 2021 folgende Vergütung zutreffend ergab:mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / II. Gutachterkommission ist Schlichtungsstelle i.S.d. Nr. 2303 Nr. 1 VV

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Vergütung i.H.v. 1.668,67 EUR aus §§ 611, 675 BGB. Der Beklagte hat die Klägerin beauftragt, in seiner Arzthaftungsangelegenheit tätig zu werden und das Verfahren bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler durchzuführen. Neben der (abgegoltenen) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV fällt dabei auch die...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / Leitsatz

Bei dem Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein handelt es sich um ein Verfahren vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung i.S.d. § 15a Abs. 3 EGZPO betreibt, sodass es sich für den Anwalt um eine eigene Gebührenangelegenheit handelt, die eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 1 VV auslöst. AG Leverkus...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / V. Gebührensatz ist vorgegeben

Die geltend gemachte Geschäftsgebühr Nr. 2303 VV ist der Höhe nach nicht zu beanstanden. Der Gebührensatz der Gebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV beläuft sich stets auf 1,5, unabhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz/Ahlmann, RVG, 11. Aufl., 2024, Nr. 2303 Rn 11; Gerold/Schmidt, RVG, 26. Aufl., 2023, VV 2303 Rn 12).mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte den Beklagten als Mandant seit dem Jahr 2021 in einem Arzthaftungsmandat vertreten. Das Verfahren richtete sich gegen das Krankenhaus sowie alle tätig gewordenen Ärzte. Der Verdacht der Fehlbehandlung lautete, dass fehlerhafterweise im Krankenhaus eine Innenmeniskusteilsresektion des rechten Knies durchgeführt wurde unter der Diagnose eines Innenmeniskushi...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / IV. Verfahren vor der Gutachterkommission ist eigene Angelegenheit

Das Güte- und Schlichtungsverfahren stellt gegenüber der (übrigen) außergerichtlichen Vertretung eine eigene Angelegenheit dar. Die Anrechnungsvorschrift in Vorbem. 2.3 Abs. 6 VV spricht dafür, dass verschiedene Angelegenheiten vorliegen (Schneider, MedR 2023, 967, 969). Immer dann, wenn das Gesetz eine Anrechnung von Gebühren vorsieht, geht es von verschiedenen Angelegenhei...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / III. Einvernehmlichkeit wird gesetzlich fingiert

Der Einigungsversuch wurde einvernehmlich unternommen. Dagegen spricht nicht, dass die Anspruchsgegner mitgeteilt haben, sich nicht an dem freiwilligen Verfahren vor der Gutachterkommission beteiligen zu wollen. Gem. § 15a Abs. 3 S. 2 EGZPO wird das Einvernehmen nach S. 1 unwiderleglich vermutet, wenn der Verbraucher eine branchengebundene Gütestelle, eine Gütestelle der Ind...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / II. Keine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung

Das LG verneint einen Anspruch der Klägerin auf eine Stundenvergütung gem. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung vom 24.10.2024. Diese habe die Beklagte jedenfalls wirksam widerrufen. Auf die Anfechtung der Beklagten und die weiteren von ihr geltend gemachten Unwirksamkeitsgründe komme es deshalb nicht mehr an. Das Widerrufsrecht ergebe sich aus §§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 ...mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / II. Vergütung im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

Der BGH hat zunächst die Auffassung des OLG Hamburg geteilt, wonach die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV im Verfahren über Beschwerden nur dann anfällt, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Dabei stelle Nr. 3200 VV i.V.m. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV eine solche andere Bestimmung dar, nach der in den dort aufgeführten Beschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr an...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / I. Sachverhalt

Die Klägerin verlangt von der beklagten Mandantin Rechtsanwaltsvergütung aus einer Vergütungsvereinbarung. Die Beklagte hatte die Klägerin in einem finanzgerichtlichen Verfahren beauftragt, in dem es um die Mithaftung der Beklagten für Säumniszuschläge, die die Finanzverwaltung geltend machte, ging. De Kommunikation zwischen den Parteien erfolgte ausschließlich auf elektroni...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung setzt die EU-Verbraucher-Richtlinie 2011/83 konsequent um. Die danach nach einem Widerruf ohne vorherige Widerrufsbelehrung für den Unternehmer normierten Ansprüche sind – s. § 357a BGB – mager und im Wesentlichen auf Wertersatz beschränkt. 1. Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag Ob auf Anwaltsverträge die "Fernabsatz-Regelungen" der §§ 312b, 312g, 355, 356, 3...mehr

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Budgetierung als Instrument... / 2.3 Leitfragen zur Budgetplanung

Ein erster Planansatz kann folgendermaßen erarbeitet werden:mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / I. Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte vor dem LG Frankfurt (Oder) gegen seinen früheren Mandanten einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss gem. § 11 Abs. 1 RVG erwirkt. Mit seiner hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde hat der Kläger der Sache nach geltend gemacht, der antragstellende Rechtsanwalt habe unter Verstoß gegen die ihn aus dem Anwaltsvertrag treffenden Pf...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / Leitsatz

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. 1 RVG führt bereits die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung. Daher ist die Festsetzung grundsätzlich bereits dann abzulehnen, wenn der Antragsgegner Tatsachen geltend macht, die zumindest im Ansatz die Möglichkeit erkennen lassen, der zur Festsetzun...mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte auf Zahlung von Arbeitsvergütung bzw. Verzugslohn in Anspruch genommen und für die Durchführung des Verfahrens Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Entsprechende Klagen erhoben parallel drei weitere Arbeitnehmer der Beklagten. Die Beklagte rechnete mit angeblichen Vertragsstrafeansprüchen auf und verfolgte mit der Widerklage gegen die Klägerin ...mehr

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ZErb 11/2025, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. 2025

Am 22. bis 24. Mai 2025 fand in Augsburg die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Es kamen rund 80 Vereinsmitglieder und Gäste zu Fortbildung und Austausch im Bereich des Vorsorgerechts zusammen. Die Tagung startete mit einem informativen Workshop "KI u Co. leicht gemacht – praktischer Einsatz für Vorsorgeanwältinnen und -anwälte" von Frau FAinFamR/FAinErbR Beatrix Rüt...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / II. Ablehnung der Vergütungsfestsetzung bei Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen

1. Grundsätze Nach den Ausführungen des OLG Brandenburg führt allein die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht habe, gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung. Diese Regelung beruhe auf der Erwägung, dass die Bewertung materiell-rechtlicher Gegenrechte des Mandanten, deren Relevanz über das eigentliche Vergütung...mehr

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AGS 11/2025, Einwand der Sc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat die für seine Entscheidung erforderlichen Grundlagen zutreffend zusammengestellt und eine zumindest vertretbare, wenn nicht sogar richtige Entscheidung getroffen. Dabei hat sich das OLG an die ganz überwiegende Auffassung in der Rspr. gehalten. Was ich nicht so schön finde, dass das OLG Brandenburg mehrfach unric...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / I. Allgemeines

Die Festsetzung der insolvenzrechtlichen Vergütung ist in § 8 InsVV geregelt. Die Regelungen des § 8 InsVV konkretisieren und ergänzen als Ausführungsvorschrift das in § 64 InsO bestimmte Festsetzungsverfahren für die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Gewährung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen. Da eine Festsetzung von Amts wegen nicht vorgesehe...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / II. Konkreter Antrag

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt lediglich auf Antrag. Dieser Antrag ist zu konkretisieren; Aufgabe des Gerichts ist es dann, eine "angemessene" Vergütung zu bestimmen. Der Antrag, der zur Festlegung unbedingt erforderlich ist und vorzugsweise schriftlich eingereicht werden sollte, soll zeitlich mit der Schlussrechnung verknüpft werden (vgl. § 8 Abs. 1 S. 3 InsVV). Nich...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / III. Der BGH und seine Ansicht

Der BGH scheint diese "klare" Ansicht nun nicht mehr zu vertreten. In seiner Entscheidung vom 11.9.2025[4] spricht sich der BGH nun für den Rechtspfleger aus. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird somit "ad absurdum" geführt. Was war geschehen? Der Beteiligte beantragte zuletzt, die Vergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter auf insgesamt 418.880,31 EUR festzusetzen. M...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Auftragsverhältnis

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bzw. das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10a, Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richte...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Beiordnung oder Bestellung

Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) vorliegt. Mit Mandatsverhältnis entscheidet der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, ohne Mandatsverhältnis der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Be...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 11. Rückwirkung der Bestellung oder Beiordnung (§ 48 Abs. 6 S. 1, 2 RVG)

§ 48 Abs. 6 S. 1 und S. 2 RVG bestimmen für die erste Instanz, dass der Rechtsanwalt seine Vergütung auch für Tätigkeiten vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 1), bei Beiordnung in einem späteren Rechtszug seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung (S. 2) erhält. Um eine Aufspaltung der Vergütung zu verhindern, richtet...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VIII. Die sekundäre Darlegungslast im Zugewinnverfahren

Im Verfahren auf Ausgleich des Zugewinns kann die sekundäre Darlegungslast streitentscheidende Wirkung erhalten, so geschehen im Verfahren des BGH vom 8.11.2017.[55] Vier Gesellschafter betrieben ein mittelständisches Unternehmen, welches im Verfahren zu bewerten war. Gegenstand des Unternehmens war die Entwicklung und der Vertrieb von Spracherkennung – und Sprachlernsoftware...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 7. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, so gilt nach § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 1 RVG nur für einen der Gegenstände gelten würde. Häufig werden hierzu die Fälle von Antragserweiterung oder Widerantrag genannt. Das ist jedoch unzutreffend, da diese Fälle bereits nach § 60 Ab...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / n) Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Die Verfahrenskostenhilfegebühren des beigeordneten Rechtsanwalts sind auch dann nach dem bis zum 31.5.2025 geltenden Gebührenrecht zu berechnen, wenn die Beiordnung zwar nach diesem Stichtag erfolgt ist, der Auftrag zum Tätigwerden im Verfahren aber schon vor dem Stichtag erteilt worden ist.[14] Ein Großteil der Rechtsprechung hatte dies früher anders gesehen und in diesem ...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / IV. Auseinandersetzung

Die Ansicht des BGH erscheint fraglich – zumindest wenig praxistauglich. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG[10]) hat zum 1.3.2012 eine Veränderung gebracht. Das Insolvenzplanverfahren ist letztlich zum 31.12.2012 auf den Richter übertragen worden. In der Gesetzesbegründung heißt es: Zitat “Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und den rech...mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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FoVo 11/2025, Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 18. Zurückverweisung

Nach § 21 Abs. 1 RVG ist im Fall der Zurückverweisung einer Sache an ein untergeordnetes Gericht das weitere Verfahren vor diesem Gericht als neuer Rechtszug anzusehen. Wird davon ausgegangen, dass das zurückverwiesene Verfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildet, gilt nach § 60 Abs. 1 RVG Folgendes:mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde ist gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und fristgerecht i.S.d. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt. Sie ist auch i.Ü. zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR. Bei der Ermittlung des Betrages ist die Vergütung nach §§ 13, 50 RVG zugrunde zu legen, da der Klägerin lediglich PKH mit Ratenzahlung bewilligt worden ist. Hiervon a...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 15. Verbindung/Erstreckung (§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG)

Bei der Verbindung in Straf- und Bußgeldsachen ist das Recht maßgeblich, das für das jeweils führende Verfahren gilt, denn anders als mit diesem Anknüpfungspunkt "führendes Verfahren" lassen sich diese Fälle nicht sachgerecht lösen. Das folgt schon aus dem Sinn und Zweck des Begriffs des "führenden Verfahrens". Dessen Aktenzeichen gibt den verbundenen Verfahren den Namen. Da...mehr