Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / V. Zusammenfassung

Die Entscheidung zur Festsetzung von Vergütung und Auslagen ergeht gem. § 64 Abs. 1 InsO i.V.m. § 8 Abs. 1 InsVV als Beschluss. Für die Entscheidung ist grds. der Rechtspfleger gem. § 18 RPflG zuständig, soweit sich nicht der Richter gem. § 18 Abs. 2 RPflG das Insolvenzverfahren ganz oder zum Teil zur eigenen Bearbeitung vorbehalten hat. Im Insolvenzplanverfahren ist ab Eing...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / III. Auslagen

Ferner kann Rechtsanwalt A die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf den Gesamtbetrag der Vergütung nach Nr. 7008 VV 19 % Umsatzsteuer berechnen.mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Vertreter gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO (PKH)

Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO (im Wege der PKH "beigeordneter" Nebenklägervertreter[23]) kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG grds. auf den Zeitpunkt der unbedingten Erteilung des Auftrags an (Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis).[24] Bei Erteilung des unbedi...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 12. Terminsvertreter

Für den vom Gericht bestellten Terminsvertreter eines Pflichtverteidigers ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts nach § 60 Abs. 1 RVG und unabhängig davon zu prüfen, welches Recht für den Pflichtverteidiger gilt. Wird der Rechtsanwalt als sog. Terminsvertreter nur für einzelne Termine als Vertreter eines anderen verhinderten Pflichtverteidigers bestellt, ist für di...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.3 Der erweiterte Unternehmerlohn

In der Entscheidung vom 8.11.2017[45] hatte der Unternehmer geltend gemacht, er und auch die weiteren Gesellschafter hätten vergütungsfreie Leistungen erbracht, die allerdings keine Tätigkeiten der Unternehmensleitung darstellten, die wertmindernd zu berücksichtigen seien. Im Ergebnis ist der BGH diesem Vortrag nicht gefolgt, allerdings deswegen, weil nicht substantiiert vor...mehr

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FoVo 11/2025, Kostenrecht

Gerold/Schmidt RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Kommentar, 27. Aufl. 2025 2335 Seiten, 189 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-82669-6 Das Kostenrecht hat eine hohe Dynamik und unterliegt fortwährenden gesetzlichen Änderungen und Ausformungen in der Rechtsprechung. Es ist von einem extrem hohen Grad auch Case-Law, weil immer wieder neue Konstellationen zu sehen sind. Dies w...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 1. Überblick

Die Beantwortung der Frage, wann für die Vergütung des Anwalts bereits neues Recht gilt und wann noch das alte Recht anzuwenden ist, richtet sich nach § 60 RVG.mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Ein über den seitens der Beklagten bezahlten Betrag hinausgehender Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten besteht – soweit es um das Sachverständigenhonorar selbst geht – nicht. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann die BSVK-Honorarberechnung in der vorliegenden Konstellation nicht als Berechnungsgrund...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / a) Überblick

Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. Praktische Relevanz hat diese Regelung – die sich vornehmlich an den Pflichtverteidiger richtet – in Familiensachen kaum. Der Anwendung...mehr

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AGS 11/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert anlässlich des KostBRÄG 2025 mit dem Übergangsrecht in Straf- und Bußgeldsachen (S. 481). In einem weiteren Beitrag beleuchtet Schneider die Terminsgebühr in Bagatellverfahren nach § 495a ZPO (S. 489). Schließlich befasst sich Lissner noch mit der funktionellen Zuständigkeit im Insolvenzplanverfahren (S. 492). Auch Anwaltsverträge unterliegen...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 3. Teilverkauf-Modell

Beim Teilverkauf werden in der Regel maximal 50 % des Immobilieneigentums an einen Investor verkauft. Verkäufer und Investor werden dadurch Miteigentümer. Der Teilverkäufer bleibt in der Immobilie wohnen und erhält zur Absicherung, je nach Ausgestaltung, ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnungsrecht.[8] Im Gegenzug für das Nießbrauchrecht/Wohnungsrecht zahlt der Verkäufer ein mo...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / A. Einleitung

Der Pflichtteilsverzicht als "Allzweckwaffe"[2] der erbrechtlichen Gestaltungspraxis – mit dieser prägnanten Formulierung bringt Zimmer die erhebliche praktische Bedeutung des Pflichtteilsverzichts für die Gestaltungspraxis auf den Punkt. Gemeint ist damit, dass kaum ein anderes erbrechtliches Rechtsinstitut derart flexibel eingesetzt werden kann, um die Ordnung des Nachlasse...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / k) Terminsvertreter

Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist. Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu unterschiedlic...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Kein Auftrag zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung

Ein Rechtsanwalt kann auch ohne Auftrag des Mandanten zum Pflichtverteidiger oder Nebenklägerbeistand (§ 397a Abs. 1 StPO) bestellt werden.[9] Hier kann dann nicht auf die Auftragserteilung als Anknüpfungspunkt (§ 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) zurückgegriffen werden. Gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG richtet sich die Vergütung in derselben Angelegenheit dann nach altem Recht, wenn die Best...mehr

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zfs 11/2025, Gutachterkoste... / 1 Sachverhalt

I. Hinsichtlich des Sachverhalts wird gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die Feststellungen des angefochtenen Urteils verwiesen. Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht Leipzig der Klage der Klägerin auf Zahlung von Gutachterkosten i.H.v. 747,03 EUR aus abgetretenem Recht gegen die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung stattgegeben. Das Amtsgericht hält die von der Kläge...mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / IV. Bedeutung für die Praxis

Soweit das Gericht problematisiert, ob sich der Beschwerdewert nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG oder denen des § 13 RVG richtet, ist dies unzutreffend. Abzustellen ist immer auf die Differenz der Wahlanwaltsgebühren, selbst dann, wenn ratenfreie PKH bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Eine Beiordnung ändert nichts daran, dass dem Anwalt die Wahlanwaltsgebü...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Im Ausgangsfall weist das LG Berlin II die Klage auf Kosten des Klägers ab. Dieses Urteil wird rechtskräftig. Rechtsanwalt A beantragt auch hier gem. § 11 Abs. 1 RVG die Festsetzung seiner Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger wendet ein, Rechtsanwalt A hätte ihm raten müssen, gegen das landgerichtliche Urteil Berufung einzulegen....mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den Kläger in einem vor dem LG Berlin II rechtshängigen Zahlungsrechtsstreit über 20.000,00 EUR als Prozessbevollmächtigter vertreten. Nach streitiger mündlicher Verhandlung hat Rechtsanwalt A ein der Klage in vollem Umfang stattgebendes Urteil gegen den Beklagten erwirkt, in dem diesem auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Dieses Urteil...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / b) Beiordnung ohne Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird mangels einer Auftragserteilung für die Ansprüche gegen die Landeskasse auf das Datum der Beiordnung abgestellt. Im Gegensatz zu Strafsachen, in denen ein Anwalt ohne Auftrag des Mandanten zu dessen Pflichtverteidiger bestellt werden kann,...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / d) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den (früheren) Zeitpunkt der Beiordnung kommt es dann nicht an, soweit eine Beiordnung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den Auftrag oder Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispiel: Im April 2025 war der Anwalt beauftr...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Erstmalige Beauftragung oder Beiordnung/Bestellung für Rechtsmittelverfahren

Wenn der Rechtsanwalt erstmals für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt wird, entscheidet über die Anwendung alten oder neuen Rechts für das Rechtsmittelverfahren allein der Zeitpunkt der unbedingten Beauftragung. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhältnis für das Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Auf den Zeitpunkt der Einlegung d...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 17. Zeugenbeistand (§ 68b StPO)

Ob für die Vergütung eines von einem Zeugen zugezogenen Beistands (§ 68b Abs. 1 StPO) altes oder neues Recht Anwendung findet, richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG. Es kommt auch für den einem Zeugen als Beistand beigeordneten Rechtsanwalt darauf an, ob eine Beiordnung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) v...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Gebührenrechtliche Angelegenheit

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist für die Vergütung (§ 1 Abs. 1 RVG) das bis zum 31.5.2025 geltende Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 1.6.2025 erteilt worden ist. Der unbedingt erteilte Auftrag muss also zunächst dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. §§ 15–21 RVG betreffen.[4] Sind verschiedene gebührenrechtli...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 5. Gleichlauf der Wahlanwaltsvergütungsansprüche und der Ansprüche gegen die Staatskasse (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Gem. § 60 Abs. 1 S. 5 RVG ist im Falle der Beiordnung oder Bestellung des Rechtsanwalts sowohl für die Wahlanwaltsvergütung als auch für die Vergütung aus der Staatskasse gem. §§ 45, 59a RVG immer einheitlich altes oder neues Recht anzuwenden, und zwar das frühere Recht. Es wird deshalb ein Gleichlauf der Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die St...mehr

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AGS 11/2025, Notwendigkeit ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Nach § 91 Abs. 2 S. 3 3 ZPO sind einem Rechtsanwalt, der sich in eigener Sache vertritt, die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Daher waren die Anwaltskosten des Klägers grds. erstattungsfähig. Scheidet der sich selbst vertretende Anwalt aus der Anwaltschaft aus und beauftragt e...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten über die Vergütung von Überstunden gestritten. Das ArbG hatte der Klage teilweise stattgegeben und sie i.Ü. abgewiesen. Das LAG hatte unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers die Klage insgesamt abgewiesen. Dagegen hat der Kläger Revision eingelegt. Während des Revisionsverfahrens hat die Beklagte mitgeteilt, dass sie die Klageforderung erfül...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Einstellung des Strafverfahrens und nachfolgendes Bußgeldverfahren

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren sind verschiedene Angelegenheiten (vgl. § 17 Nr. 10b RVG). Maßgebend ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Zeitpunkt der jeweiligen unbedingten Auftragserteilung. Im Falle der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts kommt es darauf an, ob eine Bei...mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / II. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

Das Rechtsmittel war nach Auffassung des KG als "isolierte" Streitwertbeschwerde – unabhängig von den Überprüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sachentscheidung selbst – statthaft (vgl. KG, Beschl. v. 14.2.2014 – 2 Ws 27/14 – und v. 30.3.2007 – 2 Ws 151/07 Vollz, AGS 2007, 353; OLG Hamm NStZ 1989, 495). Der Verfahrensbevollmächtigte sei aus eigenem Recht zur Einlegung des R...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 1. Beschränkung des Rechtsweges auf funktionelle Zuständigkeit

Aus den Entscheidungsgründen des angegriffenen Beschlusses ergibt sich, dass sich die Zulassung nur auf die Frage nach der Wirksamkeit des Festsetzungsbeschlusses vor dem Hintergrund des § 8 Abs. 4 RPflG bezieht. Das Beschwerdegericht hält allein die Frage nach der funktionellen Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters oder Insolvenzverwalters in Verfa...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / c) Nachträglicher Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Ist der Anwalt ohne vorherigen Auftrag beigeordnet worden und wird ihm dann das Wahlmandat erteilt, wird auf das Datum der früheren Beiordnung abgestellt. Der spätere Auftrag ist unerheblich (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel: Wie vorangegangenen Beispiel; die Ehefrau hatte dem Anwalt im Juni 2025 auch das Wahlmandat erteilt. Maßgebend bleibt auch für die Wahlanwaltsvergütung di...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 9. Prozesskostenhilfe

Bei der Beiordnung im Wege der PKH (vgl. §§ 172 Abs. 3 S. 2, 379 Abs. 3, 404 Abs. 5 StPO i.V.m. § 121 ZPO) und bei der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Nebenkläger im Wege bewilligter PKH gem. §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG nur auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung in derselben Angelegenheit an. Der unbedin...mehr

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AGS 11/2025, Fragen und Lös... / II. "Soweit"

Etwas problematisch ist es hier, dass der Kläger keinerlei Tatsachen vorgebracht hat, welcher Schaden ihm durch die – hier zu unterstellende – Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages in der Form der unterlassenen Beratung über die Einlegung einer Berufung entstanden sein sollen. Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist nämlich die Festsetzung nur insoweit abzulehnen, "soweit" der ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / d) Arrestverfahren

Arrestverfahren (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem Stichtag ein Arrestverfahren eingeleitet worden und erst nach dem Stichtag das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neuem Recht zu, es sei de...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 16. Verteidiger- oder Anwaltswechsel

Bei einem Verteidiger- oder Anwaltswechsel sind für den alten und den neuen Anwalt die in § 60 Abs. 1 RVG geregelten Anknüpfungspunkte gesondert zu prüfen. Ist der neue Rechtsanwalt nach dem 31.5.2025 beauftragt worden, gilt für ihn neues Recht.[32] Führt der Wechsel des Anwalts dazu, dass der neue Anwalt nach dem für ihn geltenden neuen Recht eine höhere Vergütung verlangen...mehr

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FoVo 11/2025, Probleme bei ... / II. Die Lösung

Bei der Abtretung muss der Geheimnisschutz beachtet werden Nach § 402 BGB ist der bisherige Gläubiger, d.h. vorliegend die Schuldnerin, verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Personenbezogene Daten unterli...mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / III. Bedeutung für die Praxis

Seit vielen Jahren ist umstritten, welche Vergütung dem Verfahrensbevollmächtigten in bestimmten Notar-Verfahren anfällt. So hat das OLG Köln für Beschwerdeverfahren nach § 111 BNotO die Auffassung vertreten, dem Verfahrensbevollmächtigten fielen die Gebühren nach Nrn. 3200 und 3202 VV an (AGS 2008, 543 = ErbR 2009, 13 m. Anm. N. Schneider). Für das Notarbeschwerdeverfahren ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VI. Die modifizierte Ertragswertmethode

Werden im außergerichtlichen Schriftverkehr Unterlagen zu einer Praxis oder zu einem mittelständischen Betrieb vorgelegt, sieht sich der Berater des Verpflichteten gutachtlichen Stellungnahmen von Steuerberatern ausgesetzt. Dabei verwenden die steuerberatenden Berufe in aller Regel die Vorschriften zur Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften unter Anw...mehr

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FoVo 11/2025, Zivilrecht

Münchner Kommentar BGB Bd. 2 Schuldrecht Allgemeiner Teil I Kommentar, 10. Aufl. 2025 2015 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) ISBN 978-3-406-81022-0 Bd. 3 Schuldrecht Allgemeiner Teil II Kommentar, 10. Aufl. 2025 1890 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81023-7 Das BGB ist die Grundlage der Forderungseinziehung und hier auch der Zwangsvollstreckung. Zu...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / 2 Aus den Gründen:

“… A. Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg … Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt, kann nach § 20 Abs. 1 S. 1 StrG LSA die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen nach der Rechtsauffassu...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.3 Vergütung & Mindestlohn

Die Tätigkeit eines Werkstudenten muss vergütet werden.[1] Sollte keine Vergütung gezahlt werden, kann der Werkstudent – auch nachträglich – eine der Tätigkeit entsprechenden übliche Vergütung einfordern.[2] Wie gewöhnliche Arbeitnehmer unterliegen auch Werkstudenten dem Mindestlohngesetz und müssen daher mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden.[3] Darüber ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Zuschlag zum Arbeitsentgelt (Abs. 1)

3.1 Anspruch auf Zuschlagszahlung Rz. 6 § 10 Abs. 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zu dem für die Heimarbeit gewährten Arbeitsentgelt. Der Zuschlag soll durch den Anspruchsberechtigten als Rücklage für einen etwaigen Ausfall der Entgeltzahlungen im Krankheitsfall verwendet werden. Demzufolge besteht der Anspruch auf Zuschlagsgewährung unabhängig davon...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.3 Vergütung & Mindestlohn

Im Rahmen von praxisintegrierten dualen Studiengängen durchlaufen Studenten mehrere praktische Phasen. Für diese Praxisphasen ist keine Vergütung vorgeschrieben, da das Mindestlohngesetz (MiLoG) hier keine Anwendung findet.[1] Es greift die Ausnahmevorschrift des § 22 Abs. 3 MiLoG, die für praxisintegrierte duale Studiengänge spezifisch ist.[2] Ebenso sind die seit 2020 gelt...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.2 Vergütung & Mindestlohn

Da der Bachelorand in diesem Fall auch als Arbeitnehmer eingestuft wird, hat er Anspruch auf eine Vergütung wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist anwendbar, was bedeutet, dass die Vergütung des Bacheloranden nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. Zudem darf der Bachelorand grundsätzlich nicht von freiwilligen Einmalzahlungen aus...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers

Gesetzestext Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. A. Allgemeines Rz. 1 Neben der Problematik der ordnungsgemäßen Verwaltung wird wohl kaum über einen anderen Bereich als über die Vergütung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben am meisten gestritten. Hin...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 93 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder vermögend? Im Übrigen ist zwischen Vergütung und Auslagenersatz zu unterscheiden.[265] a) Vergütung Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Vergütung langjähriger Dienste

Rz. 72 Als weitere pflichtteilsergänzungsfeste Zuwendungen kommt die nachträgliche Vergütung langjähriger Dienste in Betracht,[297] wobei Leistung und Gegenleistung allerdings nicht in einem groben Missverhältnis stehen dürften.[298] Die Grenze der Angemessenheit sei dort überschritten, wo durch reine Willkür eine Zuwendung mit der Bestimmung erfolge, dass sie als Vergütung ...mehr