Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Anwendung der einzelnen Tabellen

Rz. 18 Die Vergütungsrichtsätze sind grundsätzlich nach dem Bruttowert des Nachlasses zu ermitteln, d.h. also von der Summe des Aktivvermögens ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, und nicht vom Nettowert.[39] Gerade die Schuldenregulierung ist besonders aufwendig und stellt eine Hauptaufgabe der Testamentsvollstreckung im Regelfall dar. Anderes gilt nur, wenn die Schuld...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Vergütungstabellen

Rz. 9 Die Literatur[23] hat zur Frage der angemessenen Vergütung zahlreiche unterschiedliche Tabellen entwickelt. Reimann [24] hat in diesem Zusammenhang sehr treffend festgestellt, der Umfang der literarischen Äußerungen zu diesem Thema sei umgekehrt proportional zur Kürze der gesetzlichen Regelung. Da im Einzelfall problematisch ist, welche Vergütung angemessen ist, wurden v...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nicht verbrauchbare Sachen

Rz. 124 Für nicht verbrauchbare Gegenstände,[505] insbesondere Immobilien und Unternehmensbeteiligungen,[506] aber auch Nutzungsrechte (z.B. den Nießbrauch),[507] gilt das sog. Niederstwertprinzip[508] des Abs. 2 S. 2. Dementsprechend sind die Werte des verschenkten Gegenstandes zum Zeitpunkt der Schenkung (bei Grundstücken: Eigentumsumschreibung im Grundbuch)[509] und zum Z...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9 Trinkgelder: Was hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer zu beachten ist

Trinkgelder sind im Taxigewerbe ebenso üblich wie in der Gastronomie. Es gibt nur wenige Handels- oder Dienstleistungsbetriebe, bei denen sich der Kunde fast genötigt fühlt, das geforderte Entgelt großzügig nach oben aufzurunden. Eine bei Taxifahrten gängige Praxis, zumindest immer dann, wenn bar bezahlt wird. 9.1 Sind Trinkgelder steuerpflichtig? Ob freiwillige Trinkgelder zu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Tätigkeitsentgelt

Rz. 72 Miterben können – entgegen einer häufig gänzlich anderen Erwartungshaltung des Mandanten – grundsätzlich kein Entgelt für Tätigkeiten für die Erbengemeinschaft i.R.d. Verwaltungstätigkeit verlangen (siehe Rdn 53).mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Widerrufliche Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 143 Als zutreffenden Bewertungsmaßstab (unabhängig vom Bewertungszeitpunkt) sieht der BGH den Rückkaufswert an, und zwar ohne irgendwelche Abschläge im Hinblick auf den noch nicht eingetretenen Versicherungsfall.[602] Soweit im Einzelfall die Möglichkeit bestanden hätte, den Versicherungsvertrag am Zweitmarkt zu verkaufen (etwa an gewerbliche Aufkäufer oder entsprechende...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Kost und Logis / Zusammenfassung

Begriff Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetze...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) Hat der Erbschaftsbesitzer zur Erbschaft gehörende Sachen herauszugeben, so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Erben auf Schadensersatz wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grund eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften, die für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2304 BGB enthält die widerlegbare Vermutung, dass die Zuwendung des Pflichtteils – abweichend von der Regelungen des § 2087 Abs. 1 BGB – nicht als Erbeinsetzung zu werten sei. Im Anwendungsbereich von § 2304 BGB geht dieser als lex specialis den Anordnungen in § 2087 Abs. 1 BGB vor.[1] Dessen ungeachtet ist § 2304 BGB stets nur "im Zweifel" anzuwenden, also nur dann,...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Prozessuales

Rz. 4 Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist notfalls im Prozessweg geltend zu machen; er setzt aber nicht voraus, dass der Vorerbe hierzu bereits rechtskräftig verurteilt ist.[13] Sind mehrere Nacherben vorhanden, kann jeder von ihnen Sicherheit verlangen (vgl. § 2127 Rdn 5). Die Höhe der Sicherheit ist vom Prozessgericht festzusetzen und richtet sich grundsätzlich nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 3 Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung

Es kommt immer auf die exakte Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung an, wenn der Geschäftsführer sicherstellen will, dass er für die vereinbarte Zeit nach seinem Ausscheiden tatsächlich Karenzzahlungen erhält. Empfehlenswert ist ein expliziter Hinweis darauf, dass die Vorschriften des § 75ff. HGB analog für den Geschäftsführer gelten sollen. Praxis-Beispiel Musterformulier...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Kosten

Rz. 8 Wird der Rechtsanwalt tätig, um die Unwirksamkeit der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durchzusetzen, so ist beim Gegenstandswert auf das jeweilige dahingehende Interesse des Mandanten abzustellen. Bei der Feststellung der Wirksamkeit der Ernennung kann als Grundlage die zu erwartende Vergütung des Testamentsvollstreckers dienen.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Herausgabepflicht

Rz. 1 Der befreite Vorerbe muss an den Nacherben nur diejenigen Erbschaftsgegenstände herausgeben, die zum Zeitpunkt des Nacherbfalls bei ihm noch vorhanden sind, Abs. 1 S. 1. Wie aus der Verweisung auf § 2137 BGB und dort auf § 2136 BGB folgt, erfasst die Vorschrift alle Fälle, in denen der Vorerbe von sämtlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit ist,[1] wobei es n...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Rechtsanwalt

Rz. 21 Ist der Rechtsanwalt mit dem Entwurf des Verfügungsvertrages beauftragt, fällt eine Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG an.mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / Literaturtipps

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Kost und Logis / 2 Anrechenbarkeit auf den Mindestlohn

Die Höhe der Werte für Kost und Logis sind § 2 SvEV zu entnehmen. Zu beachten ist, dass Kost und Logis ausschließlich bei Saisonarbeiten auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Dabei darf der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden und die Anrechnung der Sachleistungen darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen.[1] Ob ein Arbei...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 EFZG haben in Heimarbeit Beschäftigte (Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende, vgl. hierzu § 1 Abs. 1 HAG ) [1] und ihnen nach § 1 Abs. 2a- c HAG Gleichgestellte gegen ihren Auftraggeber oder im Falle der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister gegen diesen einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zum Arbeitsentgelt. Zwischenmeister sind diejeni...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Entsprechende Anwendung des Heimarbeitsgesetzes (Abs. 5)

Rz. 18 Gem. § 11 Abs. 3 Satz 4 EFZG ist das Feiertagsgeld jeweils bei Auszahlung in die Entgeltbelege (§ 9 HAG) einzutragen. Auch § 11 Abs. 5 EFZG ordnet die Anwendung einiger Normen des Heimarbeitsgesetzes über das Entgelt auf das Feiertagsgeld an: Dies sind die Vorschriften über die Mithaftung des Auftraggebers (§ 21 Abs. 2 HAG), den Entgeltschutz (§§ 23- 27 HAG) sowie die ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (5) Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 60 Kapitalgesellschaftsanteile sind von Gesetzes wegen zwingend vererblich.[240] Sie können aber Zwangseinziehungs- oder Zwangsabtretungsklauseln unterliegen, was bei unter dem tatsächlichen Wert liegendem satzungsmäßig vorgegebenem Entgelt[241] – analog zur Behandlung bei Personengesellschaften[242] – u.U. Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen kann.[243]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Nach § 14 Abs. 1 HeimG ist es dem Träger eines Heims untersagt, sich über das nach § 5 HeimG vereinbarte Entgelt hinaus von Heimbewohnern oder -bewerbern Geld oder geldwerte Leistungen versprechen oder gewähren zu lassen. Ausnahmen hiervon sind in § 14 Abs. 2 HeimG geregelt. Danach findet die Vorschrift keine Anwendung, wenn andere als die in § 5 HeimG aufgeführten Le...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ausgleichszahlungen

Rz. 68 Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden regelmäßig Ausgleichszahlungen zwischen den Erben fließen, soweit nicht der gesamte Nachlass "versilbert", sondern unter den Erben aufgeteilt worden ist. Derartige Ausgleichszahlungen fließen vor allen Dingen auch dann, wenn der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB den Erben Gegenstände mit...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Umsatzsteuerproblematik bei Trinkgeldern

Wird auf dem Quittungsbeleg ein höherer Betrag als der auf dem Taxameter errechnete ausgewiesen, schuldet der Unternehmer die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag lt. Beleg.[1] Praxis-Beispiel Taxifahrer erhält Trinkgeld Ein Fahrgast rundet das Beförderungsentgelt laut Taxameter i. H. v. 18,50 EUR auf 20,00 EUR auf. Er verlangt eine Quittung. Erfahrungsgemäß wird der Taxifahrer in...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliches

Rz. 8 Der Schenkungsbegriff des Abs. 1 ist grundsätzlich identisch mit dem der §§ 516, 517 u. 1624 BGB.[33] Kumulativ müssen eine objektive Bereicherung des Dritten und die subjektive Einigung zwischen Erblasser und Zuwendungsempfänger über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, § 516 Abs. 1 BGB, vorliegen.[34] Insoweit genügt eine "Parallelwertung in der Laiensphäre".[35] Une...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Reichweite der Privilegierung

Rz. 3 Die Haftungsbeschränkung des § 2131 BGB bezieht sich lediglich auf die allg. Pflicht des Vorerben zur ordnungsgemäßen Verwaltung, nicht jedoch auf die dem Vorerben auferlegten besonderen Pflichten; so gilt für die aus den §§ 2116–2119, 2123 BGB folgenden Pflichten zur Hinterlegung von Wertpapieren, zur Eintragung eines Sperrvermerkes, zur mündelsicheren Anlage von Geld...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / a) Entstehung der Steuerpflicht

Rz. 10 Da die Erbschaft dem Nacherben erst mit dem Nacherbfall anfällt, § 2139 BGB, unterliegt er bis zu diesem Zeitpunkt keiner Steuerpflicht, auch wenn er grds. bereits mit dem Erbfall eine veräußerliche und vererbliche Anwartschaft auf den späteren Erwerb erhält.[23] Diese Anwartschaft erstarkt keineswegs immer zum Vollrecht und bildet daher keinen eigenständigen Erwerb. ...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1 Werkstudent

Werden Studenten neben dem Studium in einer weisungsgebundenen Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit tätig, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Nimmt das Studium jedoch überwiegend die Zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch – in der Regel bei einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche – so kann der studierende Arbeitnehme...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Heim i.S.d. HeimG

Rz. 12 Der Anwendungsbereich des HeimG wird in § 1 HeimG bestimmt. Danach liegt ein Heim i.S.d. Vorschrift vor, wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die zum Zwecke der Unterbringung alte, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen nicht nur vorübergehend aufnimmt,[37] und die Einrichtung in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl ihrer Bewohner unabhängig ist. Die...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Aleatorische Geschäfte

Rz. 18 Ebenfalls keinen Schenkungscharakter haben Geschäfte, bei denen (wenigstens) eine der geschuldeten Leistungen ein spekulatives oder gewagtes Element beinhaltet (aleatorisches Geschäft).[91] Die bewusste Inkaufnahme von Risiken (und Chancen) stellt kein Indiz für eine gewollte Unentgeltlichkeit dar, selbst wenn sich das Geschäft später als – für den Nachlass – nachteil...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetz...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Nachfolge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 269 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien[825] (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[826] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[827] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[828] Dieser freien...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Schenkungen zu materiellen Zwecken

Rz. 9 Sie sollen den Beschenkten zu einem bestimmten Verhalten veranlassen, z.B. Betreuung und Pflege [36] – auch durch die jüngere Ehefrau[37] –, Versorgung für sich oder die Ehefrau bei Krankheit oder Alter,[38] es sei denn, die Altersversorgung war schon sichergestellt,[39] ferner als Dank für besondere Hilfe,[40] insbesondere erbrachte Pflegeleistungen,[41] wobei auch sch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. § 667 BGB – Herausgabepflicht

Rz. 53 Hat der Testamentsvollstrecker sein Amt beendet, so muss er wegen § 667 BGB den vollständigen Nachlass inkl. aller Unterlagen nebst Surrogaten gem. § 2041 BGB an den Erben oder seinen Nachfolger als Testamentsvollstrecker herausgeben.[122] Gleiches gilt für einen treuhänderisch übernommenen Gesellschaftsanteil. Nach Abschluss hat er ein Bestandsverzeichnis zu erstelle...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Gebühren und Kosten

Rz. 157 Die Verfahrensgebühren bestimmen sich nach § 115 GNotKG sowie KV Nr. 12310 ff. und Nr. 23500, 23502 GNotKG.[448] Rz. 158 Die Kosten der Nachlasssicherung fallen dem Nachlass oder bei Beschränkung auf einzelne Miterbenanteile dem jeweiligen Miterben zur Last (§ 24 GNotKG). Für die Kosten einer angeordneten Nachlasspflegschaft, wozu auch die Vergütung eines bestellten N...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Rechtsanwaltskosten

Rz. 72 Der Entwurf eines Pflichtteilsverzichts ist keine rein notarielle Aufgabe (siehe § 2348 BGB) – im Gegenteil. Der Rechtsanwalt kann und muss den Aufwand betreiben, den Sachverhalt und die Interessen ausreichend aufzuklären und die für den Mandanten individuell passende Formulierung zu finden. Als Parteivertreter kann und muss er insbesondere hinsichtlich des Kausalgesc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 36 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[79] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Notar

Rz. 20 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach dem Wert des Anteils über den verfügt wird bzw. dem Wert der Gegenleistung, wenn diese höher sein sollte, §§ 47, 97 Abs. 3 GNotKG.[57] Verbindlichkeiten werden nicht abgezogen, § 38 GNotKG (§ 102 GNotKG gilt hier nicht). Gem. KV Nr. 21100 GNotKG fallen z...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 7 Da ein Befreiungsvermächtnis nicht möglich ist, bietet sich die Möglichkeit an, in die letztwillige Verfügung eine Regelung aufzunehmen, wonach der Testamentsvollstrecker einen Aufwendungsersatzanspruch auf Zahlung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ohne Auswirkung auf seine Vergütung haben soll. Durch Auslegung ist zu ermitteln, ob der Erblasser den Testame...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Ehebezogene Zuwendungen, die nicht durch güterrechtliche Vereinbarungen erfolgen

Rz. 62 I.d.R. mangelt es den Eheleuten an der Einigkeit über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Da solche Zuwendungen im Verhältnis der Ehegatten zueinander grundsätzlich nicht als Schenkung bewertet werden,[247] müsste hieraus grundsätzlich der Schluss zu ziehen sein, dass ehebezogene Zuwendungen immer ergänzungsfest seien. Um den hiermit verbundenen Gestaltungs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Grundbuch

Rz. 22 Es ist umstritten, ob die Gebührenfreiheit von Nr. 14110 Abs. 1 KV GNotKG auch für die Eintragung des Miterben gilt, der die übrigen Miterbenanteile erworben hat.[60] Nach Sinn und Zweck der Regelung sollte Gebührenfreiheit so lange anzunehmen sein, wie Erben des Eigentümers eingetragen werden, ungeachtet der Anzahl der Eintragungsvorgänge.[61]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der Rechtshängigkeit des Erbschaftsanspruchs tritt eine Verschlechterung der Stellung des Erbschaftsbesitzers ein. Er muss nun damit rechnen, nicht Eigentümer der Nachlassgegenstände zu sein, und ist somit aufgefordert, die Nachlassgegenstände entsprechend zu verwalten. Seine Haftung und seine Ansprüche auf Ersatz der gemachten Verwendungen richten sich nun nach de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auslegung, Umdeutung

Rz. 3 Ist ein Vertrag nach § 2302 BGB nichtig, besteht die Möglichkeit, eine solche unzulässige Verpflichtung auszulegen oder in eine letztwillige Anordnung umzudeuten. Diente die Verpflichtung zu einer letztwilligen Verfügung der Abgeltung von erbrachten Dienstleistungen, kann in dieser Verpflichtung die Vereinbarung einer Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB gesehen werden;[8] ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Testamentsvollstrecker und unternehmerische Tätigkeit

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anspruchsberechtigte

Rz. 5 Anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Beerdigung vorgenommen und hierfür Auslagen gehabt hat. Sind die Beerdigungskosten durch die Beauftragung seitens eines zur Totenfürsorge verpflichteten aber nicht erbberechtigten Verwandten entstanden, kann dieser von dem (den) Erben Befreiung von der Verbindlichkeit bzw. Ersatz der aufgewandten Kosten verlangen.[15] Hat z.B....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Zulässigkeit einer pauschalen Abgeltung

Rz. 16 Die gesetzliche Regelung der Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten wirft – wohl nicht zuletzt aufgrund der dargestellten Berechnungsweise – die Frage nach der Zulässigkeit der Zahlung einer Feiertagsgeldpauschale auf. Nach § 12 EFZG darf jedenfalls nicht zuungunsten des Anspruchsberechtigten von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Die Rechtsprech...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (8) Managementfaktoren

Rz. 207 Der zukünftige Erfolg des Unternehmens wird wesentlich von der Qualität des Managements beeinflusst.[670] Insoweit ist für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte grundsätzlich typisierend zu unterstellen, dass das bisherige Management im Unternehmen verbleibt[671] bzw. – gerade im erbrechtlichen Kontext – durch gleichwertiges Personal ersetzt werden kann. Per...mehr