Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Einzelfälle

Tz. 41 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Keine Mitgliedsbeiträge, sondern Sonderleistungsentgelte des Vereins an seine Mitglieder liegen in folgenden Fällen vor, wenn der Verein abschließbare Fächer in Umkleidekabinen gegen Entgelt vermietet, der Verein Eintrittskarten und Festprogramme an seine Mitglieder verkauft und Einnahmen erzielt (s. RFH vom 28.06.1929, RStBl 1929, 590), ein Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Rechnungen über Kleinbeträge

Tz. 306 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine Sonderregelung gilt für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Die Umsatzsteuer braucht hier nicht gesondert ausgewiesen werden (s. § 33 UStDV, Anhang 6). Es genügt, wenn die Kleinbetragsrechnung folgende Angaben enthält: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1500 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 Var. 1 HGB i.V.m. § 65 HGB ist für den Erwerb eines Provisionsanspruchs erforderlich, dass ein Geschäft während der Laufzeit des Arbeitsvertrags geschlossen worden und der Geschäftsabschluss ursächlich auf die Vermittlungstätigkeit der angestellten Vertriebskraft zurückzuführen ist. Noch nicht abschließend geklärt ist, was unter dem Begriff des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt des Bezugs einer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.3 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Tz. 56 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfasst werden die Vorgänge der Überführung von Gegenständen aus dem unternehmerischen Vereinsbereich in den außer-(nicht-)unternehmerischen Vereinsbereich (s. § 3 Abs. 1b UStG, Anhang 5). Voraussetzung ist aber, dass der Gegenstand zum Unternehmen gehört. Diese Zuordnungskriterien richten sich nicht nach den Merkmalen des Ertragsteuerrechts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10 UStG (Anhang 5) sind die Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen die Wertabgabetatbestände (Eigenverbrauchstatbestände) geregelt. Tz. 181 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das UStG bestimmt, dass bei Umsätzen, die Lieferungen und sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb betreff...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.3.1 Betriebsvorrichtungen werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben

Betriebsvorrichtungen sind steuerlich als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzustufen, auch wenn sie zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Zu den Betriebsvorrichtungen gehören somit Fotovoltaikanlagen, Arbeitsbühnen, Bedienungsbühnen, Beschickungsbühnen und Galerien aller Art, die ausschließlich zur Bedienung und Wartung v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.14 Jugendherbergswerk (§ 4 Nr. 24 UStG)

Tz. 159 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuerfrei sind die Leistungen des Deutschen Jugendbergwerks, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. einschl. der diesem Verband angeschlossenen Untergliederungen (Landes-, Kreis- und Ortsverbände), Einrichtungen und Jugendherbergen, soweit die Leistungen den Satzungszwecken unmittelbar dienen, oder Personen, die bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder (Mindestbemessungsgrundlage)

Tz. 191 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mindestbemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5), wenn sie das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) übersteigt. Diese Regelung ist für Vereine nach Einführung der Wertabgabebesteueuerung (s. §§ 3 Abs. 1b UStG, 3 Abs. 9a UStG, Anhang 5)von besonderer Bedeutung, weil für derartige Umsätze ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Wertabgabenbesteuerung ist gesetzlich in den §§ 3 Abs. 1b, und 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) geregelt. Es handelt sich hierbei um Ergänzungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Zur Wahrung der steuerlichen Gleichbehandlung müssen derartige Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (sie ist Unternehmerin i. S. d. Ums...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft

Rz. 1513 Dass die Regelungen des § 87a Abs. 2 bis 5 HGB gemäß § 65 HGB auch für den Handlungsgehilfen gelten, wird teilweise in Zweifel gezogen. Mit den grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsrechts zur Verteilung des Betriebsrisikos sei es nicht zu vereinbaren, dass Beschäftigte trotz geleisteter Arbeit keine Provision erhalten, wenn Kunden mangels Zahlungsfähigkeit nicht le...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 Abs. 4 UStG)

Tz. 300 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wird eine Lieferung oder sonstige Leistung sowohl für den außerunternehmerischen (ideellen Bereich) als auch für den unternehmerischen Bereich von einem anderen Unternehmer ausgeführt, muss eine Aufteilung der Vorsteuer in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil erfolgen. Kann eine genaue Zuordnung der in Rechnung gestellten Vorsteuerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterkünfte / 2.3 Ausstattung

Fußböden, Wände und Decken müssen gegen Feuchtigkeit geschützt und gegen Wärme und Kälte gedämmt ausgeführt werden. Außentüren müssen dicht und verschließbar und möglichst mit einem Windfang ausgerüstet sein. Durchsichtige Trennwände, Türen und Fenster müssen mit ausreichendem Sichtschutz versehen sein. Unterkünfte müssen während der Nutzungsdauer auf mind. 21 °C geheizt werde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG)

Tz. 133 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, die als Ersatzschulen (s. Art. 7 Abs. 4 GG) staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.4 Vermögensverwaltungen

Tz. 236 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermögensverwaltungen sind vom steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abzugrenzen. Betreibt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft außer ihren satzungsmäßigen Aufgaben Vermögensverwaltung, so kommt die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) in Betracht, wenn keine Steuerbefreiungsvor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG (Anh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen (s. § 3 Abs. 1 UStG, Anhang 5) und sonstige Leistungen (s. § 3 Abs. 9 UStG, Anhang 5), die ein Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) im Rahmen seines Unternehmens (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) gegen Entgelt im Leistungsaustausch (s. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) ausführt. S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 244 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. Abschn. 20.1 UStAE), entsteht die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (Istversteuerung, d. h. die Besteuerung richtet sich danach, was gezahlt worden ist). Anzahlungen sind stets im Voranmeld...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 239 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung = die Besteuerung richtet sich danach, was versteuert werden soll, s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5), entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind (s. § 13 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 253 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen ausführen, sind berechtigt und verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist (s. § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Eine Verpflichtung (d. h. nicht nur eine Berechtigung) zur Ausstellung einer Rechnung mit allen notwendige...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ausschluss vom Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG)

Tz. 299 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vom Abzug sind diejenigen Vorsteuerbeträge ausgeschlossen, die auf Lieferungen, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen sowie auf sonstige Leistungen entfallen, die die Ausführung steuerfreier Umsätze betreffen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Die Aufhebungstatbestände – Ausschlusstatbestände nach § 15 Abs. 2 UStG (A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Leistungen gegen Zahlung eines Sonderentgelts

Tz. 40 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vereinnahmen Vereine neben dem Mitgliedsbeitrag von ihren Mitgliedern zusätzlichen Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen, handelt es sich um steuerbare Leistungen, die auch steuerpflichtig sind, soweit nicht ein Befreiungstatbestand des § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Beispiel 1: Ein Tennisverein erhebt von seinen aktiven Mitglieder...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mindest-Istversteuerung von Anzahlungen

Tz. 240 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG (Anhang 5) entsteht die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (z. B. Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt oder Teilentgelt vereinnahmt wor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonstige Leistungen

Tz. 25 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG (Anhang 5) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Unter den Begriff einer sonstigen Leistung fallen hauptsächlich Dienstleistungen und Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen. Tz. 26 Stand: EL 133 – E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / 1 Gliederung der Verbindlichkeiten in der Bilanz

Für Kapitalgesellschaften ist die Gliederung der Handelsbilanz gesetzlich genau geregelt.[1] Die Gliederung der Verbindlichkeiten in der Bilanz ist in § 266 Abs. 3 HGB (Passivseite C.) vorgeschrieben. Kleine Kapitalgesellschaften[2] können eine verkürzte Bilanz aufstellen, in die nur die in den § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.8 Zusammenstellungen begünstigter Druckerzeugnisse mit nicht begünstigten Gegenständen oder mit Dienstleistungen

Rz. 673 Werden an sich begünstigte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitschriften) zusammen mit an sich nicht begünstigten Gegenständen (z. B. CD, CD-ROM, Disketten, Schallplatten, Tonkassetten, Diaserien, Arbeitstransparenten für den Schulunterricht, Sammelartikeln, Spielzeug) geliefert, so handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um Warenzusammenstellungen, die seit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Steuerbegünstigte Umsätze

Rz. 41 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände, mWv 1.1.2014 jedoch mit Ausnahme der in Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Beförderungs- und Transportleistungen

Rz. 122 Auch Beförderungen von Waren durch den liefernden Unternehmer bis zum Bestimmungsort teilen das Schicksal der Lieferung.[1] Zur Erfüllung des Kaufgeschäfts gehört die Lieferung des Kaufgegenstands. Die Beförderung einer gekauften Ware vom Werk an den Bestimmungsort des Käufers gehört zur Lieferung und somit zur Erfüllung des Kaufvertrags, auch wenn die Kosten der Bef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.5 Abgrenzung begünstigter Futtermittel zu nicht begünstigten Fütterungsarzneimitteln

Rz. 580 Nach dem Wegfall der Steuerermäßigung für Fütterungsarzneimittel (Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG) zum 1.1.2002 (Rz. 613) können lediglich Futtermittel unter die Steuerermäßigung fallen. Die Verwaltung hat Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen bei der Lieferung oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln die Steuerermäßigung für Futtermittel in An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Lagerkosten

Rz. 126 Anders als bei Beförderungs- und Versendungskosten dürfte dagegen die Rechtslage bei Lagerkosten sein, sofern sich die Lagerung an die Lieferung (Verschaffung der Verfügungsmacht) anschließt. In diesen Fällen wird regelmäßig zwischen Lieferer und Abnehmer ein besonderer Verwahrungsvertrag abgeschlossen, der mit der vorangegangenen Lieferung in keinem unmittelbaren Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.8 Blumenhandel

Rz. 245 Unselbstständige Nebenleistungen im Blumenhandel sind anzunehmen, wenn die steuerbegünstigten Pflanzen oder Blumen (Nr. 6 bis 9 der Anlage 2 des UStG) in Behältnissen (Warenumschließungen) geliefert werden, die entweder als Umschließung für Pflanzen und Blumen üblich sind oder unabhängig von ihrer Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbstständigen Gebrauchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Inländische land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 19 Die Anlage 2 des UStG umfasst grundsätzlich alle inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Steuerermäßigung hängt insoweit mit der Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen[1] zusammen. Nach § 24 UStG a. F. waren Steuer und Vorsteuer für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ursprünglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.4 Leistungen landwirtschaftlicher Lohnunternehmer

Rz. 332 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers, der einem Landwirt Getreidesaatgut liefert und es auch in den Boden einsät, war lange Zeit umstritten. Der BFH hat schließlich entschieden, dass ein Unternehmer, der einem Landwirt Saatgut liefert und es einsät, die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.6 Friedhofsgärtnereien

Rz. 238 Übernimmt ein Friedhofsgärtner nur die Pflege eines Grabs, so bewirkt er einheitliche sonstige Leistungen oder Werkleistungen, die nicht begünstigt sind, auch nicht hinsichtlich der dabei verwendeten Pflanzen.[1] Dies gilt auch für die Wintereindeckung eines Grabs.[2] Wird eine Grabpflege für 25 Jahre gegen Einmalzahlung vereinbart, kann dies nach den jeweiligen Beso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.4 Süßwarenkombinationsartikel

Rz. 455 Im Handel werden häufig sog. Süßwarenkombinationsartikel verkauft, die aus Süßwaren (Zuckerwaren, Schokolade) und anderen Artikeln bestehen, z. B. aus Umschließungen, die als Kinderspielzeug verwendbar sind, oder aus sonstigen werbewirksamen Aufmachungen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Umschließung oder Aufmachung umsatzsteuerlich als Gegenstand einer Nebenl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.7 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Umsatzsteuer

Rz. 261 Das UStG enthält folgende Tatbestände, die für die verdeckte Gewinnausschüttung von Bedeutung sind, wobei Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG einbezogen sind: § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG stellt die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Darunter fällt auch die Zuwendung eines Gegenstands d...mehr