Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Liebhaberei als neue Tatsache iSd § 173 AO

Rn. 291a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sind die Veranlagungen unter Einschluss eines Verlustes aus LuF bestandskräftig, kann in bestimmten Fällen gleichwohl eine Änderung dieser Bescheide nach § 173 Abs 1 S 1 Nr 1 AO in Betracht kommen. Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen iSd Norm sind alle Umstände, die für Abgrenzung "Einkunftserzielung/Liebhaberei" von Bedeutung sind (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur Liebhaberei

Rn. 9a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Darüber hinaus verlangt das EStG (s § 13 Abs 5 EStG iVm § 15 Abs 2 EStG) und die höchstrichterliche Rspr für die Annahme eines forstwirtschaftlich Betriebs (anders als zB die Waldgesetze des Bundes und der Länder, die insoweit eine andere Zwecksetzung verfolgen, s § 13 BundeswaldG v 02.05.1975, BGBl I 1975, 1037), dass die Forstwirtschaft mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schroeder/Fuchs, Probleme beim Übergang von der Liebhaberei zum Betrieb der LuF, StBp 1990, 261; von Schönberg, Wiedereinrichter und Liebhaberei in der LuF, FR 1992, 246; Balin/Butke, Abgrenzung der Einkünfte aus LuF zur Liebhaberei, INF 2000, 70; Ritzow, Zur Abgrenzung des Betriebs einer LuF, Pferdezucht, Reitschule, eines Springreitsport- und Trabrennstalls von der Liebhabere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 281 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des Betriebs, dh von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, aufs Ganze gesehen, einen Gewinn zu erzielen; erforderlich ist demzufolge also ein subjektives Wollen des StPfl, dessen Ziel ein bestimmtes objektives Ergebnis ist und d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Segmentierung

Rn. 282a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Von nicht geringerer Bedeutung als die Frage, inwieweit einzelne Betätigungen innerhalb eines Gesamtbetriebs isoliert betrachtet und demzufolge als Liebhaberei behandelt werden können, ist das Problem, auf welchen zeitlichen Horizont abzustellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung, ob maßgeblich auf die v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung der stillen Reserven

Rn. 285 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein evtl zu berücksichtigender Aufgabegewinn, in dem die stillen Reserven des BV erfasst werden, lässt sich durch Gegenüberstellung des bis zum Aufgabe- bzw Veräußerungszeitpunkts fortentwickelten letzten BV als sog Aufgabe-Anfangsvermögen und des sich durch Ansatz der Werte des § 14 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG ergebenden sog Aufgabe-Endvermög...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Imkerei

Rn. 43 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Dabei ist nicht zwischen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig und Wachs und anderen Formen der Bienenhaltung, wie zB der Königinnenzucht oder Bienenhaltung für pharmazeutische Zwecke (Bienengift, Gelee Royale) zu unterscheiden (R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachliche Segmentierung

Rn. 282 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Grundsätzlich ist die jeweilige zu beurteilende verlustbringende Aktivität einheitlich iS einer sog Beurteilungseinheit zu betrachten. Diese kann entweder den gesamten Betrieb erfassen, sie kann sich jedoch auch auf einen selbstständigen Teilbereich, der nicht lediglich Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit umfasst, beschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der laufenden Einkünfte

Rn. 284 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bevor der Frage der Liebhaberei überhaupt näher zu treten ist, ist vorweg zu untersuchen, ob erklärte Verluste nicht etwa nur darauf zurückzuführen sind, dass der StPfl Aufwendungen als BA geltend macht, die entweder von vornherein auszuscheiden sind (zB Kosten der privaten Lebensführung, wie für Hauspersonal usw) oder wegen deren Vermischu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verbindliche Auskunft bzw Zusage, tatsächliche Verständigung

Rn. 291b Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Will der einen luf Betrieb führende StPfl wegen dessen ertragsteuerlicher Beurteilung für die Zukunft finanzielle Planungssicherheit erlangen, bietet die FinVerw hierfür grundsätzlich das Instrument der sog verbindlichen Auskunft an (geregelt in § 89 AO sowie in der Steuer-Auskunfts-VO v 30.11.2007, BGBl I 2007, 2783). Die hierfür gestellt...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / f) Haustiere und Haushaltsführungsschaden

Rz. 255 Die viel diskutierte Frage, ob bzw. in welchem Umfang der zeitliche Aufwand, der mit dem Halten von Haustieren einhergeht, im Rahmen des Haushaltsführungsschadens zu ersetzen ist, wird von den Gerichten unterschiedlich beantwortet. Zwar besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Zeitaufwand, der auf wirtschaftlich genutzte Tiere verwendet wird, als Teil des Erwer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ungenügende Bewirtschaftung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen

Rn. 288 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Führt der StPfl einen landw Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, indem er entweder erhebliche, nicht der landw Betriebslehre entsprechende (Über-)Investitionen vornimmt (zB aufwendige Wege u Brückenwerke bei einem Forstbetrieb, BFH v 14.07.1988, BFH/NV 1989, 771; überdimensionierte Wirtschaftsgebäude bei einem Milchviehha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorläufige Veranlagung gem § 165 AO

Rn. 291 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Besteht eine tatsächliche Ungewissheit darüber, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Steuer eingetreten sind, kann diese insoweit nach § 165 Abs 1 S 1 AO vorläufig festgesetzt werden. Eine die vorläufige Steuerfestsetzung rechtfertigende Tatsache ist gegeben, wenn bestimmte, zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung vorhandene Anzeichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Einkünfte aus Jagd gehören nicht von Hause aus zu den Einkünften aus LuF; sie rechnen nach § 13 Abs 1 Nr 3 EStG nur dann dazu, wenn (nicht: soweit) die Jagd mit dem Betrieb der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft in Zusammenhang steht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, können allenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb (zB Wildhandel) vorliegen (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die verschiedenen Betriebsformen

Rn. 9c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Den Sonderverhältnissen der Forstwirtschaft entsprechend sind zwei Betriebsformen zu unterscheiden, nämlich der Nachhaltsbetrieb und der sog aussetzende Betrieb. Diese Abgrenzung ergab sich bis einschließlich VZ 2011 unmittelbar aus § 34b Abs 4 EStG iVm § 68 EStDV; sie erfolgt grundsätzlich nach forstwirtschaftlich Gesichtspunkten (BFH v 18....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 286 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ausgehend von dem vorstehend Gesagten lassen sich die zu beurteilenden luf Betriebe hinsichtlich der Frage der Liebhaberei dem Grunde nach zwei Fallgruppen (mit jeweiligen Untergruppen) zuordnen. In die erste Fallgruppe sind diejenigen Betriebe einzureihen, welche nach der Art (Struktur) des Betriebes schlechthin keine Erwirtschaftung eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zu berücksichtigende Einnahmen und Ausgaben

Rn. 47 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Besteht nach den vorstehenden Ausführungen ein Zusammenhang der Jagd mit dem Betrieb der LuF, stellt diese lediglich einen Betriebszweig innerhalb des Gesamtbetriebs dar, mit der Folge, dass die Jagdausübung selbst dann zu keiner Liebhaberei führt, wenn sie – für sich betrachtet – ständig Verluste erbringt, sofern nicht dadurch der Gesamtbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Keine Möglichkeit der Erwirtschaftung von Gewinnen

Rn. 287 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wie in Rn 8 ausgeführt (s Rn 8), werden ertragsteuerlich an das Vorhandensein eines Betriebs der Landwirtschaft nur geringe flächenmäßige (wie auch sonstige) Anforderungen gestellt; nach Auffassung der FinVerw soll aus Vereinfachungsgründen ein landw Betrieb jedoch erst anzunehmen sein, wenn die selbstbewirtschaftete Fläche mehr 3 000 qm be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärnter, Die Jagd als Liebhaberei, INF 1977, 73; Schindler, Eigenjagdrecht als immaterielles WG, BB 1981, 405; Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1985, 612; Kleeberg, Die Besteuerung der Gehegehaltung von Wildtieren, INF 1988, 370; Schulze-Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, INF 1989, 322 und INF 1990, 433; Schindler, Eigenjagdrechtverpachtung in...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 7 Abziehbarkeit von Verlusten

Zur Abziehbarkeit von Verlusten hat die Finanzverwaltung bislang die Auffassung vertreten, dass der Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nur zulässig ist, wenn die Einnahmen für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.300 EUR überschreiten. Eine hiervon abweichende Auffassung vertritt die Rechtsprechung. Gleich in 2 Urteilen lässt der BFH eine Verlustberücksi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als Gewinn im Sinne einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung oder in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG

Rn. 301 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Investitionsabzugsbeträge (IAB) können – unter den weiteren Voraussetzungen – nur LuF in Anspruch nehmen, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften und ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 oder 3 EStG ermitteln. Ausgeschlossen sind somit LuF mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 85) sowie verpachtete luf Betriebe...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.5 Berücksichtigung von Werbungskosten

Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und deren Einnahmen hieraus den Übungsleiterfreibetrag von 3.300 EUR jährlich überschreiten, ist der Abzug von Werbungskosten aufgrund ausdrücklicher Regelung nur zulässig, wenn die Ausgaben für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.300 EUR überschreiten.[1] Werbungskosten beim Ehrenamtsfreibetrag Für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweite Fallgruppe

Rn. 289 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Es handelt sich hier um landw Betriebe, die, obwohl anfänglich Verluste erzielend, dennoch von Hause aus als Erwerbsbetrieb einzustufen sind, weil erstens die Ertragsvorschau ein positives Ergebnis erwarten lässt u weil zweitens der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gründen geführt wird. Als Aufbau- bzw Anlaufphase ist derartigen Betrieben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Landwirtschaft

Rn. 8 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Im Gegensatz zum Begriff des Gewerbebetriebs, der nach § 2 Abs 1 GewStG iVm § 1 GewStDV und nach § 15 Abs 2 EStG über die Betätigung des Gewerbetreibenden definiert ist, hat der Gesetzgeber eine solche Begriffsbestimmung für den Bereich der LuF nicht vorgenommen; die einzelnen luf Tätigkeiten sind in § 13 EStG lediglich beispielhaft aufgeführ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht und Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde und -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind und der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b und 42 ff) oder bodenabhängig si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinschaftliche Jagdbezirke

Rn. 46d Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bilden die luf genutzten Grundflächen keinen Eigenjagdbezirk (Streubesitz bzw nicht ausreichende Flächen für die Bildung einer Eigenjagd), werden sie gem § 8 BJagdG zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (sog Gemeindejagd) zusammengefasst; das Jagdrecht steht dann der aus den verschiedenen Grundstückseigentümern gebildeten Jagdgenossenschaf...mehr

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Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) jährlich steuerfrei. Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bichel, Fragen zu Mitunternehmerschaften in der LuF, StBp 1982, 132; Bichel, Das steuerliche BV bei Mitunternehmerschaften im Bereich der LuF, INF 1984, 1 und 145; Fuchs/Schröder, PersGes in der LuF, INF 1984, 409; Hiller, Die Familiengesellschaft in der Landwirtschaft, INF 1985, 224; Lindberg, § 15b EStG – das endgültige Aus für Steuersparmodelle?, INF 2006, 269; Fleischmann/May...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Internationales Steuerrecht... / 6.1 "Liebhaberei-Test"

Bei ausländischen Objekten prüft die Finanzverwaltung noch mehr als bei im Inland belegenen Objekten die Frage der Einkunftserzielungsabsicht. Hier gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Vermietungsobjekte (Stichwort "Liebhaberei"). Hinsichtlich Einzelheiten vgl. den Fachbeitrag von Prof. Dr. Jürgen Brandt, dortige Ziffer 6[1] sowie[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht. Daher wird die Bestandskraft des Folgebescheids nur insowe...mehr

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Handelsvertreter / 1.3 Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist als Streben nach Erzielung eines Totalgewinns, d. h. eines positiven Gesamtergebnisses des Betriebs, von der Gründung bis zur Einstellung, zu verstehen. Bei längeren Verlustperioden muss für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die Tätigkeit nur aus im Bereich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 314 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 EStG regelt die lineare Gebäude-AfA nicht umfassend, sondern gibt nur Prozentsätze an, die "abweichend von Abs 1" anzuwenden sind. Diese Prozentsätze können abweichen von der "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung" (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (§ 7 Abs 1 S 2 EStG). Es handelt sich um gesetzlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Einzelunternehmen

Rz. 47 Besitzt ein Gewerbetreibender mehrere Gewerbebetriebe, ist zu prüfen, ob diese Gewerbebetriebe eine wirtschaftliche Einheit bilden oder ob es sich um nebeneinander stehende selbstständige Gewerbebetriebe handelt. Gewerbesteuerlich wird im ersteren Fall der Gewinn für die wirtschaftliche Einheit und im letzteren Fall für jeden Gewerbebetrieb ermittelt.[1] Von Bedeutung...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / Hintergrund

Ein Ehepaar wurde gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erzielte neben anderen Einkünften auch Einnahmen aus Beteiligungen an Windparks und plante, eine Burg gewerblich zu vermieten. Die Ehefrau hatte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass bei der geplanten Vermietung der Burg von Anfa...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.5 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer angeleg...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 Betriebseinnahmen → Zeilen 12–17

In den Zeilen 12–17 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.1 Liebhaberei

Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sich die Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Fehlt es an dieser, liegt eine steuerlich irrelevante Betätigung im privaten Bereich vor. Wird z. B. eine unternehmerische Betätigung (z. B. Mitunternehmer einer Verlustzuweisungsgesellschaft) als Liebhaberei qualifiziert, fallen die Verluste im...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4 Hinzurechnung durch eingeschränkte Verlustberücksichtigung

Rz. 173 Die steuerlichen Vorschriften, welche die Berücksichtigung von Verlusten einschränken,[1] sind außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen. Sie sind von den Vorschriften, die den Verlustvortrag und -rücktrag beschränken, zu unterscheiden, da diese nur auf der Ebene der Einkommensermittlung wirken. 3.4.1 Liebhaberei Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 94 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[384] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch ...mehr