Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / h) Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 231 Des sachlichen Grundes bedarf auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist (BAG v. 24.1.1996 – 7 AZR 496/95, NZA 1996, 1089; BAG v. 30.1.1997, NZA 1997, 1057; BAG v. 3.12...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 46 Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses steht eine Probezeit, welche auch dann zulässig ist, wenn sich das Ausbildungsverhältnis an ein Arbeitsverhältnis anschließt (BAG v. 16.12.2004 – 6 AZR 127/04, NZA 2005, 578). Der durch § 20 BBiG vorgegebene Zeitrahmen von mindestens einem und höchstens vier Monaten kann für den Fall einer Unterbrechung durch Krankheit von den Pa...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 4. Rückabwicklung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 123 Erweist sich die Kündigung bei rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsstreites letztlich als wirksam, stellt sich die Frage, wie das aufgrund des vorinstanzlichen Urteiles durchgeführte Weiterbeschäftigungsverhältnis ggf. "rückabzuwickeln" ist. Das BAG vertritt hierzu seit dem Urteil 10.3.1987 die Auffassung, dass die Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht zu gesche...mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Beabsichtigte Entlassungen

Rz. 121 Von dem Begriff "Entlassung" nach §§ 17, 18 KSchG erfasst werden sowohl Beendigungs- als auch Änderungskündigungen. Aufgrund der bei Ausspruch einer Änderungskündigung zumindest latent – bei Nichtannahme der geänderten Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer – möglichen Beendigung ist auch die Änderungskündigung als beabsichtigte Entlassung zu verstehen (BAG v. 20....mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 126 Für einen Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz anwendbar ist, der sich also darauf berufen kann, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und der in einem Betrieb beschäftigt ist, in dem ein Betriebsrat besteht, kann sich ein Weiterbeschäftigungsanspruch auf betriebsverfassungsrechtlicher Grundlage ergeben. Liegen diese "Rahmenb...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Vertragsverhältnis mit dem heimischen Arbeitgeber

Rz. 28 Das heimische Arbeitsverhältnis soll während des Auslandseinsatzes nicht die Rechtsgrundlage für die Erfüllung der Arbeitsleistung sein. Daher wird das heimische Arbeitsverhältnis entweder aufgehoben und mit einer Wiedereinstellungszusage verbunden, was eher selten passiert, oder aber es wird ruhend gestellt. Dieses Ruhendstellen ist eine auch ansonsten, z.B. für eine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Kennwort

Rz. 223 Jede Vorschlagsliste muss ein Kennwort haben, das den Wählern die Identifikation der Liste erleichtern soll. Zudem sind auf den Stimmzetteln – falls mehrere Listen eingegangen sind und daher Listenwahl stattfindet – nicht sämtliche Bewerber der Liste aufgeführt, sodass das Kennwort auch dort die Identifizierung erleichtert. Diffamierende, aufhetzende oder unsittliche...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Auslegung

Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14; vgl. auch B...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 35 Der Arbeitnehmer, der eine schriftliche Kündigung oder Änderungskündigung nicht hinnehmen möchte, weil er die Kündigung oder die Änderung der Arbeitsbedingungen für sozial ungerechtfertigt hält, kann nur durch rechtzeitige Klageerhebung vermeiden, dass die Kündigung als von Anfang an rechtsunwirksam gilt bzw. ein im Zusammenhang mit der Änderungskündigung erklärter Vo...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / A. Bedeutung und Zielsetzung des AEntG

Rz. 1 Zweck des am 26.2.1996 verabschiedeten "Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen – AEntG" (BGBl I, S. 2787) war es, die auf deutschem Boden zwingend geltenden Arbeitsbedingungen im Bereich der Bauwirtschaft sowie anderer im Gesetz aufgeführter Gewerbe, die als sozialen Mindestschutz auf die Geltung der inländischen Tarifvert...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 45 Die Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG bzw. des § 125 Abs. 1 InsO setzt voraus, dass der Interessenausgleich wegen einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG rechtswirksam zustande gekommen ist und dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind. Den übrigen Inhalt des Interessenausgleichs und das "Wie" seines Zustandekommens lässt § 1 Abs. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / VII. Aufhebungsverträge im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 39 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) bedürfen auch "Auflösungsvereinbarungen" der Schriftform. Unter diesen Begriff fällt zunächst der Aufhebungsvertrag, durch welchen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend oder für die Zukunft beendet werden soll. Kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / B. Bedeutung

Rz. 8 Die Bedeutung der Sprecherausschüsse in der Praxis ist – von Ausnahmen abgesehen – gering. Soweit Sprecherausschüsse überhaupt gebildet werden, werden die ihnen durch das SprAuG eingeräumten Rechte vielfach nicht, nicht mit Nachdruck oder nur dann wahrgenommen, wenn deren Nichtbeachtung auch ohne Intervention des Sprecherausschusses für den Arbeitgeber mit unmittelbare...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem sol...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Auflösungsantrag bei Leitenden

Rz. 192 Soweit es sich um leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs. 2 KSchG handelt (vgl. LAG Hamm v. 17.8.2020 – 8 Sa 1271/18, juris; BAG v. 25.11.1993 – 2 AZR 517/93, DB 1994, 1931 = NZA 1994, 837), stellt sich die Situation beim Auflösungsantrag des Arbeitgebers für den leitenden Angestellten ungünstig dar. Denn gem. § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG bedarf der Antrag des Arbeitgebers a...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit

Rz. 82 Neben das ArbSchG, aus dem sich die direkten Schutz- und Vorsorgepflichten des Arbeitgebers ergeben, tritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Zielrichtung des ASiG ist die Sicherstellung der fachlichen Unterstützung und Beratung des Arbeit...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch und einstweilige Verfügung

Rz. 120 Bedenkt man, dass das BAG den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch davon abhängig macht, ob vor dem Hintergrund des letztlich ungewissen Ausgangs des Kündigungsschutzprozesses das Beschäftigungsinteresse des gekündigten Arbeitnehmers oder das Nichtbeschäftigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegt, wird eine Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspru...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Nicht stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 112 Dem Wahlvorstand sollen in Betrieben mit männlichen und weiblichen Arbeitnehmern Frauen und Männer angehören. Es handelt sich um eine Vorschrift mit Appell-Charakter, deren Verletzung ohne jede Folgen bleibt. Rz. 113 Nach § 16 Abs. 1 S. 6 BetrVG kann jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft zusätzlich einen Arbeitnehmer des Betriebes als nicht stimmberechtigtes Mitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 133 Wahlvorstandsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Einen Rücktritt des Gremiums wie beim Betriebsrat durch Beschluss mit absoluter Mehrheit gibt es dagegen nicht. Sobald der Wahlvorstand eingesetzt ist, genießen seine Mitglieder Kündigungsschutz nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG . Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates – soweit dieser noch im A...mehr

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§ 42 Auswirkungen auf Betriebsräte

Rz. 1 Grds. berührt der Betriebsübergang den Bestand des Betriebsrates nicht. Wahrt der Betrieb ohne Änderung seine Organisationsstruktur, so ist auch Kontinuität des Betriebsrates gewahrt (BAG v. 28.9.1988 – ABR 37/87; BAG v. 5.2.1991 – 1 ABR 32/90; BAG v. 5.6.2002 – 7 ABR 17/01; ErfK/Preis, § 613a BGB Rn 128; Rieble, NZA 2002, 233 f.). Rz. 2 Kommt es hingegen zu einer Organ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1369 Den Beschäftigten trifft bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung eine unverzügliche Anzeige- und ggf. Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB über die Verhinderung der Arbeitsleistung, deren voraussichtliche Dauer sowie dem Verhinderungsgrund. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des (n...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / b) Weisungen (seit 2017 "Fachliche Weisung" [FW], vorher Geschäftsanweisung [GA] bzw. Dienstanweisung [DA]) der BA 10/2007

Rz. 30 Dieses Urteil hat die BA zum Anlass genommen, ihre Weisungen entsprechend zu ändern (früher DA 10/2007). Rz. 31 Zunächst bleibt es dabei, dass die Nichtannahme einer Änderungskündigung nicht einer Arbeitnehmerkündigung gleichzusetzen ist. Allerdings kann eine Sperrzeit ausgelöst werden, wenn die Nichtannahme einer Änderungskündigung eine Arbeitgeberkündigung nach sich ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 282 Soweit die Parteien eines Arbeitsvertrages keine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbaren, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen. Rz. 283 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist z.B. entscheidend für:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / I. Sprache

Rz. 10 Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen sieht die deutsche Rechtsordnung keine zwingende Sprache für Arbeitsverhältnisse vor. Es herrscht daher der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der insb. auch nicht durch das NachwG eingeschränkt wird. D.h., Arbeitsverträge können in Deutschland in jeder beliebigen Sprache, selbst in einer Kunstsprache wie Esperanto abgef...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Nichtigkeit

Rz. 437 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, und für den Erwerber günstigere, Arbeitsverträge zu schließen (sog. Lemgoer Modell, wodurch die Überna...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Regelungsmöglichkeiten der Betriebspartner

Rz. 79 Beim Zustandekommen eines Interessenausgleiches mit Namensliste kann die getroffene Sozialauswahl von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO). Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf grobe Fehlerhaftigkeit tritt nur ein, wenn der Interessenausgleich wirksam zustand...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 3. Aufhebungsverträge bei Betriebsübergang

Rz. 85 In der Praxis bemüht man sich vielfach, die Risiken einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen auszuschalten. Die grundsätzliche Anerkennung von Aufhebungsverträgen unter Ausschaltung des Kündigungsschutzes, sogar des Mutterschutzes (unstreitig seit BAG v. 8.12.1955 – 2 AZR 13/54, AP § 9 MuSchG Nr. 4 m. Anm. ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Darlegungs- und Beweislast für die Sozialauswahl

Rz. 105 Grobe Fehlerhaftigkeit ist bei einer Sozialauswahl in einem Interessenausgleich mit Namensliste anzunehmen, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen lässt. Grobe Fehlerhaftigkeit ist demnach bspw. anzunehmen, wenn die Betriebspa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anpassungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 893 Auch wenn man als einseitige Anpassungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Entgelthöhe den Freiwilligkeitsvorbehalt, den Widerrufsvorbehalt und die teilweise Befristung des Arbeitsverhältnisses anerkennt, ist der Kernbereich des Arbeitsvertrages vor einseitigen Eingriffen geschützt. Für Widerrufsvorbehalte in AGB hat das BAG dies auf der Grundlage des § 307 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / III. Kündigungsverbot bei Spaltung und Verschmelzung

Rz. 31 Gem. § 324 UmwG gilt das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB für Kündigungen aus Anlass von Verschmelzungen von Unternehmen entsprechend, zumal die Interessenlage hinsichtlich des Bestandsschutzes auch hier nicht anders ist als bei einem rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang (ErfK/Oetker, § 324 UmwG Rn 6; Hanau, ZGR 1990, 548, 556; Willemsen, RdA 1993, 133, 138; zu...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Regelung

Rz. 24 Eine Begrenzung der Kündigungsfristen hielt der Gesetzgeber für erforderlich, da aufgrund der im Laufe der Zeit erfolgten Ausdehnung der Kündigungsfristen Arbeitnehmer in der Insolvenz häufig nicht mehr bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigt werden können; blieben die Entgeltansprüche dennoch als Masseschuld erhalten, würde dies zu einer Verkürzung oder gar Entl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Feststellung des Endes der Amtszeit

Rz. 66 Aus § 21 S. 1 BetrVG ergibt sich auch, dass Betriebsräte – gemeint: das Betriebsratsgremium, nicht aber Gesamt- oder Konzernbetriebsrat – eine feste Amtszeit haben. Sie haben Anspruch auf Ableistung ihrer vollen 4 Jahre. Dies gilt aber nur, wenn sie im "Wahlkorridor" gewählt sind, also im Zeitraum 1.3. bis 31.5. im Wahljahr (2018, 2014, 2010 usw.). Auch wenn der Betri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Schaden des Arbeitgebers

Rz. 912 Das pflichtwidrige Verhalten des Arbeitnehmers muss ursächlich für den entstandenen Schaden sein, also für die Einbuße an der Gesundheit, der körperlichen Integrität, für die Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, der Erwerbsaussichten oder für die Einbuße an bestimmten Vermögensgütern. Bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität, d.h. des Ursachen...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übertragung der Versorgungsverbindlichkeiten auf den Betriebserwerber

Rz. 643 Mit erfolgtem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein, d.h. er erhält die volle Arbeitgeberstellung. Konsequenz hieraus ist auch die Fortgeltung der beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegten Dienstzeiten. Den Betriebserwerber treffen mithin alle Pflichten, d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Befristete Einstellung von Ersatzkräften

Rz. 601 Die in § 21 BEEG getroffenen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für die befristete Einstellung von Ersatzkräften reichen über den Geltungsbereich des BEEG hinaus. Sie erfassen nach § 21 Abs. 1 BEEG befristete Arbeitsverträge zur Vertretung anderer Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen für Zeitenmehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / D. Personalanpassung im Insolvenzplanverfahren

Rz. 133 Nach § 1 S. 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insb. Zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Gläubigern steht mit dem Insolvenzplan ein alternatives, ggü. Den starren gesetz...mehr

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§ 39 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers (§ 613a Abs. 6 BGB)

Rz. 1 Der Arbeitnehmer kann gem. § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Mithin hängt der Übergang des Arbeitsverhältnisses vom Willen des Arbeitnehmers ab. Der Bundesgesetzgeber hat zur Begründung des Widerspruchsrechtes nach § 613a Abs. 6 BGB die Berufsfreiheit herangezogen und geht davon aus, dass es mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist,...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / C. Abgrenzung zur Teilkündigung

Rz. 17 Mit der Teilkündigung bezweckt der Arbeitgeber, ebenso wie mit dem Widerrufsvorbehalt, die einseitige Änderung einzelner Vertragsbestandteile zulasten des Arbeitnehmers. Sie lässt den Bestand des Arbeitsverhältnisses als solchen unberührt, soll aber einzelne Vertragsbestimmungen beenden. Rz. 18 Die Teilkündigung ist grds. unzulässig (BAG v. 23.3.2011 – 10 AZR 562/09, N...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr