Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Negativer Equity-Buchwert

Rz. 87 Führt die Fortschreibung des Equity-Ansatzes zu einem negativen Equity-Wert, ist die Beteiligung nach DRS 26.54 mit dem Erinnerungswert in der Konzernbilanz anzusetzen. Der negative Equity-Wert ist in der Nebenrechnung fortzuschreiben (sog. "U-Boot-Methode" oder "waterline-consolidation"). Übersteigen die Gewinne in späteren Perioden die kumulierten Verluste, ist die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 54 Ausleihungen basieren auf schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger den überlassenen Kapitalbetrag nach einer vereinbarten Zeit zurückzugeben. Ein Ausweis unter dem Posten "Ausleihungen an verbundene Unternehmen" setzt voraus, dass der Schuldner ein verbundenes Unt (§ 271 Rz 32 ff.) ist. Praxis-Beispiel Als Ausleihungen gelt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Beispiel Teil 2 – Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 Aufbauend auf Teil 1 sei nun angenommen, dass M am Ende von Gj 02 ein zinsloses Darlehen i. H. v. 10 Mio. EUR an G vergibt. Die Tilgung beginnt erst im Gj 03. Aufbauend ergeben sich vor der Neubewertung des Grundstücks folgende Bilanzen:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5.1 Kassenbestand

Rz. 96 Im Kassenbestand werden in- und ausländisches Bargeld und z. B. Briefmarken ausgewiesen. Zum Kassenbestand gehören alle Euro-Noten- und Euro-Münz-Bestände. Hinzu kommen die Sortenbestände und ausländische Münzen, die zum Kurs des Abschlussstichtags umzurechnen sind. Zum Kassenbestand zählen auch alle Wertzeichen/-marken, wie Brief-, Steuer-, Gerichtskosten- oder ähnli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Wahlrecht

Rz. 19 § 250 Abs. 3 HGB gibt dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten (Disagio) als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und in der Folge planmäßig aufzulösen. Bei Nichtausübung des Wahlrechts ist das Disagio sofort in voller Höhe aufwandswirksam zu erfassen. Aufgrund d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / III. Begünstigung eines Geschäftsanteils bei der Altersvorsorge

Das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte Kapital kann bis zum Beginn der Auszahlungsphase unter weiteren Voraussetzungen für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwendet werden (§ 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Das ist der A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 145 Als "Erträge aus Beteiligungen"(§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB) sind die laufenden Erträge aus Anteilen anderer Unt (Dividenden und vergleichbare Gewinnausschüttungen von KapG, Gewinnanteile von Personengesellschaften und stillen Beteiligungen) auszuweisen, sofern für die hierzu korrespondierenden Vermögenswerte ein Bilanzausweis auf der Aktivseite i. S. d. § 266 Abs. 2 A. I...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 3 C. 4.)

Rz. 155 In den Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" werden Verpflichtungen aus von Dritten erfüllten Umsatzgeschäften, deren eigene Gegenleistung noch offensteht, ausgewiesen. Die Verpflichtung kann aus erfüllten Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, Leasing- und ähnlichen Verträgen entstehen; dazu zählen auch Provisionsverbindlichkeiten. Etwaig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz 143 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Analyse des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Im Zuge des BilReG wurde in den Abs. 1 der Satz 2 aufgenommen, der eine Analyse fordert, die über eine reine Darstellung hinausgeht. Unter Analyse ist die Untersuchung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. (die Modernisierungsrichtlinie, nicht jedoch Abs. 1 Satz 2, nennt auch das Geschäftsergebnis) zu verstehen. Die Analyse muss ausgewogen und umfassend sowie dem Umfang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 155 Der Posten "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" (§ 275 Abs. 2 Nr. 10 HGB) erfasst die laufenden Erträge der als Finanzanlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB) zum Ausweis gebrachten VG, die nicht als Erträge aus Beteiligungen oder Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen gesondert ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 Der Konzernabschluss hat sämtliche dem MU gehörenden Anteile an TU des Vollkonsolidierungskreis (VollKonsKreises) zu enthalten. Unter Anteilen sind alle Kapitalbeteiligungen mit Einlagencharakter zu verstehen.[1] Hierunter sind Mitgliedsrechte, Vermögensrechte (z. B. die Teilhabe am Gewinn und Verlust bzw. dem Liquidationserfolg sowie die nachrangige Bedienung im Inso...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Finanzielle Interessen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 39 Wer Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapG/KapCoGes oder eine Beteiligung an einem Unt besitzt, das mit der zu prüfenden KapG/KapCoGes verbunden ist, oder von dieser mehr als 20 % der Anteile besitzt, darf nicht Abschlussprüfer sein. Rz. 40 Als Anteilsbesitz gilt jede Beteiligung am gezeichneten Kapital der zu prüfen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Wirkung anderer Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 37 Einigkeit besteht grds. darüber, dass die bei der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven bzw. Lasten aus der ErstKons erfolgswirksam anteilig über den Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter fortgeschrieben werden. In Bezug auf die erfolgswirksamen anderen Konsolidierungsmaßnahmen – also die SchuldenKons, die Zwischenergebniseliminierung, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 16 Bei der Kons. von konzerninternen Kreditverhältnissen, die sich wenigstens in einer Bilanz eines einzubeziehenden Unt niedergeschlagen haben, ist zwischen einer erfolgsneutralen und einer erfolgswirksamen SchuldenKons zu unterscheiden. Stehen sich die eliminierungspflichtigen Ansprüche und Verpflichtungen betragsgleich gegenüber, führt ihre Kons. zu einer erfolgsneutr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 79 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3 Stille Gesellschaft

Rz. 239 Die in den §§ 230ff. HGB geregelte stille Ges. entsteht dadurch, dass sich der stille Gesellschafter gegen Gewährung einer Beteiligung am Gewinn mit einer Vermögenseinlage am Betrieb des Handelsgewerbes eines anderen beteiligt.[2] Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters geht dabei in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts über (§ 230 Abs. 1 HGB). Dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Schuldenkonsolidierung

Rz. 11 Bilanzierte Ansprüche, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind wegzulassen (§ 303 Abs. 1 HGB). Solange konzerninterne Geschäftsvorfälle in den betreffenden KonzernUnt spiegelbildlich erfasst werden und sich Forderungen und Verbindlichkeiten gleichartig und gleichwertig gegenüberstehen, kommt es zu keinen konsolid...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung,[1] vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers;[3] siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Geldwerte: Zuschüsse und Darlehen (aktuelle Werte)

Förderung Die Finanzarchitektur des Programms ist zweigleisig: ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo plus ergänzende (einmalige) Zuschüsse. Darlehen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (zinsgünstig, Laufzeiten und Tilgungsregeln sind definiert; Tilgungsbeginn frühestens nach zwei tilgungsfreien Jahren). Die BayernLabo wickelt die Darlehen ab. Allgemeiner (Basis-)Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.7 Leistungsfreies Darlehen / Zuschuss für Anpassungen

Bis zu 10.000 EUR Für die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums (Eigen- oder Mietwohnungen) kann der Freistaat ein leistungsfreies Darlehen bzw. einen Zuschuss gewähren — typischer Wert: bis zu 10.000 EUR pro Maßnahme/Einheit (z. B. für Schwellenfreiheit, Türverbreiterungen, Sanitär-Umbau). Das Programm ist darauf ausgelegt, Eigentümer und Vermieter bei kleinere...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassen / Zusammenfassung

Begriff Kassenarbeitsplätze gibt es in Betriebsstätten mit Bargeldverkehr, z. B. in Banken, Supermärkten oder Tankstellen. Bei der Einrichtung von Kassenarbeitsplätzen sind aufgrund der dort vorhandenen Geldbeträge vorrangig Maßnahmen gefragt, die den Zugriff durch Dritte verhindern. Dabei sind Objektschutz- und Verhaltensmaßnahmen gleichermaßen bedeutsam. Diese Maßnahmen si...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung. Zielsetzung & Mechanik Anspruchsberechtigte Die Förderung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.5 Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung (WFB – Teil 4)

Ausstattungsmerkmal Die bayerische Wohnraumförderung berücksichtigt Barrierefreiheit nicht als Randthema, sondern als förderfähiges Ausstattungsmerkmal mit eigenen Zuschuss- und Darlehensvorteilen. Teil 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) sieht explizit Bausteine für die behindertengerechte Anpassung vor: vom leistungsfreien Darlehen für kleinere Anpassungen bis h...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.9 Formale Voraussetzungen & Nachweise

DIN 18040-2 DIN-Konformität (DIN 18040-2): Für eine Darlehens-Erhöhung oder Flächenerweiterung müssen die Pläne und Ausführungen der DIN 18040-2 entsprechen; eine bloße Absicht reicht nicht. Legen Sie Planungsnachweise und ggf. Gutachten vor. Einkommensgrenzen & Fördervoraussetzungen: Auch bei barrierefreien Maßnahmen gelten die allgemeinen Fördergrenzen (Art. 11 BayWoFG) und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.2 Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)

Ohne Rentabilitätsdruck Die aufwendungsorientierte Förderung (AOF) richtet sich – anders als EOF – nicht an einkommensabhängige Mietpreise, sondern ermöglicht eine dauerhaft tragbare Finanzierung durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Ideal für Mietwohnprojekte ohne Rentabilitätsdruck, aber mit sozialer Ausrichtung. Förderstruktur & Zuschüsse Allgemeiner Zuschuss: bis zu 60...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.6 Was ist konkret möglich? Zahlen und Mechanik

Erhöhung des objektabhängigen Darlehens für rollstuhlgerechte Wohnungen Rollstuhlgerechte Wohnung Wenn eine Wohnung nach DIN 18040-2 rollstuhlgerecht geplant wird, darf das auf diese Wohnung entfallende objektabhängige Darlehen um 15 % erhöht werden. Das betrifft also nicht pauschal das ganze Vorhaben, sondern die konkrete Wohnungsquote, die rollstuhlgerecht ausgeführt ist. Pr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.5 Tilgungszuschuss

Haushalte mit Kindern: 5 % pro Kind des Förderdarlehens, max. 20 % Energieeffizienz EH 55: 15 % des Förderdarlehens Verminderung des Darlehens Tilgungszuschuss wird vom Förderdarlehen abgezogen, Zins- und Tilgungsleistungen auf den reduzierten Betrag berechnet. Antrag auf Tilgungszuschuss ist zusammen mit dem Förderantrag zu stellen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 1.4 Andere Aufwendungen

Aufwendungen, die begrifflich zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben außer Betracht.[1] Dies gilt auch insoweit, als diese Aufwendungen infolge von Höchstbeträgen oder wegen Inanspruchnahme von Pauschbeträgen sich konkret nicht oder nicht in vollem Umfang steuermindernd auswirken.[2] Ausnahmen bestehen bei Aufwendungen für die eigene Beru...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 30 Jahre Mietbindung 20 Jahre (bei Darlehen), 30 Jahre (bei Zuschuss) Mietobergrenzen (netto/kalt): 6,20 EUR pro m2 Erhöhung alle drei Jahre um 10 % möglich Garagen/Stellplätze: max. 50 EUR / 30 EUR monatlich, nur per separatem Mietvertrag.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.5 Art und Höhe der Förderung

Darlehen Darlehensförderung: Wohnfläche bis max. 50 m2 pro Wohnplatz + 15 m2 für rollstuhlnutzende Personen, anteilige Gemeinschaftsflächen inklusive Zuschussförderung: Zuschüsse Neubau / Ersterwerb: bis 50.000 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 80.300 EUR pro Duplex-Wohnplatz Bau unter wesentlichem Aufwand: bis 48.750 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 77.800 EUR pro Duplex-Wohnplatz Ohne Ba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Bedingungen, Bindungen und technische Mindestanforderungen

Bedingungen Mindestgröße: gefördert werden in der Regel Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Technische Mindestanforderungen: die förderfähigen Maßnahmen folgen u. a. den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) / BEG-WG oder BEG-Einzelmaßnahmen; die BayModR verweist auf diese technischen Mindestanforderungen und auf die Anlage zu den Richtlinien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 329 Einkom... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift erfasst alle Fallgestaltungen bei den Leistungen der Arbeitsförderung, bei denen eine Berücksichtigung von Einkommen vorgesehen ist. Es kommt nicht darauf an, ob das Einkommen konkret auf die Leistung der Arbeitsförderung anzurechnen ist oder nicht. Die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn eine Leistung der Arbeitsförderung im Ermessensweg zu bemessen un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.5 Notwendigkeit und Angemessenheit

Sind Aufwendungen dem Grunde nach außergewöhnlich und zwangsläufig erwachsen, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nur insoweit in Betracht, als die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.[1] Über Notwendigkeit und Angemessenheit ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach objektiven Me...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 WFB-Eigenwohnraum (Teil 3 WFB) – Bau, Ersterwerb, Zweiterwerb

Zweistufiges System Die Eigenwohnraumförderung in Bayern ist ein zweistufiges System: Zum einen greift das WFB-Programm mit klar formulierten Darlehenshöhen (30 % Bau/Ersterwerb, 40 % Zweiterwerb), einem attraktiven Kinderbonus von 7.500 EUR sowie einem Bestandszuschuss von 10 % bis 50.000 EUR. Zum anderen ergänzt das BayernLabo-Programm diese Basis mit zinsgünstigen Darlehen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzes

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr