Fachbeiträge & Kommentare zu Krankschreibung

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 134 Die Darlegungs- und Beweislast im Bereich des Sondertatbestands des § 3 Abs. 2 EFZG folgt den allgemeinen Grundsätzen. Durch die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt der Arbeitnehmer den Nachweis, tatsächlich erkrankt zu sein. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung zu erschüttern. Beruft sich der Arbeitge...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung.[1] Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigke...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.1 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 43 Eine Arbeitsunfähigkeit ist nach objektiven Gesichtspunkten festzustellen und nicht von der subjektiven Wertung der Arbeitsvertragsparteien abhängig. Der behandelnde Arzt hat insofern nach objektiven medizinischen Kriterien eine Bewertung vorzunehmen.[1] Dabei hat er sowohl auf die Umstände und Schwere der Erkrankung als auch auf die Art der vertraglich geschuldeten A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 109 Die Entgeltfortzahlung endet, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr arbeitsunfähig erkrankt ist. Es kommt – wie auch bei der Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs – nicht auf das Ende der Krankheit, sondern das Ende der Arbeitsunfähigkeit an. Dies ist im Ansatz unproblematisch. Im Regelfall endet die Entgeltfortzahlung mit dem in der Arbeitsunfähigkeitsbesc...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 78 Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1. [1] Nach der Ansicht des BAG trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht die einzige Ursache für den Arbeitsausfall war.[2] Eine besondere Rolle bei der Beweisführung spielt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Beginn der Entgeltfortzahlung

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, soweit er die Wartefrist des § 3 Abs. 3 EFZG erfüllt hat.[1] Unerheblich ist dabei, wann der Arbeitnehmer den Arzt aufgesucht und dieser eine Krankheit attestiert hat.[2] Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur Auswirkungen a...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.4 Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegenstehen. Für die Prüfung bleibt jedoch dann kein Raum mehr, wenn der Anspruch bereits aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist: Die unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist Tatbestandsmerkmal der Entgeltfortzahlung.[1] Ist ein Verschulden des ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Fortsetzungserkrankung

Rz. 116 Ein Fortsetzungszusammenhang wird angenommen (es handelt sich also um dieselbe Erkrankung), wenn verschiedene Erkrankungen auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden beruhen bzw. wenn sie auf dieselbe chronische Veranlagung des Arbeitnehmers zurückzuführen sind.[1] Dasselbe medizinisch nicht behobene Grundleiden kann dabei in unterschiedlichen Krankheitserscheinung...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 4 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund Ferndiagnose

Rz. 54 Nachdem während der Corona-Pandemie gute Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung gemacht wurden, ist diese Möglichkeit seit dem 7.12.2023 dauerhaft in die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie mit aufgenommen worden. § 4 Abs. 5a der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie bestimmt, dass der Arzt Versicherte, die dem Arzt und der Praxis persönlich bekannt sind und die keine sc...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3 Feststellungspflicht / elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1a EFZG)

Rz. 49 Aufgrund zunehmender Digitalisierung haben sich nach zweimaliger Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes[1] zum 1.1.2023 die Nachweispflichten für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse geändert. Dies dürfte die Mehrheit der Arbeitnehmer darstellen, sofern es sich nicht um geringfügig Beschäftigte in Privathaushalte...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.2 Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland

Rz. 72 Auch der im Ausland erkrankte Arbeitnehmer wird i. d. R. seine Arbeitsunfähigkeit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Es ist ihm aber unbenommen, durch andere Beweismittel die Tatsachen zu beweisen, die belegen, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Das Fehlen einer förmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht zur Folge, dass ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.5 Kosten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 33 Ist ein Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, entstehen ihm keine Kosten durch die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn er einen Vertragsarzt aufsucht. Die Ausstellung dieser Bescheinigung gehört gem. § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V zur vertragsärztlichen Versorgung. Das Gleiche gilt, wenn dieser Arbeitnehmer im Notfall einen Nicht-...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.4 Aussteller und Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 32 Die (schriftliche) Bescheinigung muss den Aussteller erkennen lassen. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG erfordert zwar lediglich die Bescheinigung eines Arztes. Aus dem Zusammenspiel mit § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG wird aber deutlich, dass die Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich ist.[1] In der Tat wird der Arzt, der den Arbeitnehmer nicht untersucht und behandelt hat, ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.1 Inhalt der Regelung

Rz. 50 Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 1a EFZG betrifft nicht die Art der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – im Gegensatz zur telefonischen bzw. Videosprechstunde –, sondern die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Die Ärzte, welche die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sind wie bisher ve...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.3 Beweisprobleme

Rz. 52 Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der in § 5 Abs. 1a Satz 2 Teil 2 EFZG formulierten Pflicht ("Diese [gemeint sind: Arbeitnehmer] sind verpflichtet ..."), sich eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 4 EZFG aushändigen zu lassen, nur um eine Obliegenheit. Die Papierbescheinigung soll dem Arbeitnehmer als das gesetzlich vorgesehenen ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.2 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 51 Liegen die Anwendungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1a Satz 1 und 3 EFZG vor, sind abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen gemäß § 12 EFZG i. V. m. § 134 BGB nichtig.[1] Arbeitgeber können daher nicht verlangen, dass die Arbeitnehmer weiterhin eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Denn dieses Verlange...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.3 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 29 Die Bescheinigung muss den Namen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers sowie die Feststellung, dass er arbeitsunfähig ist, enthalten. Richtigerweise reicht eine Feststellung, dass ein Arbeitnehmer erkrankt ist, nicht aus: Denn eine Erkrankung muss nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Die Bescheinigung muss außerdem die voraussichtliche Dauer ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2 Nachweispflicht (Abs. 1 Satz 2 bis 5)

Rz. 22 Achtung Die Mitteilungspflicht des § 5 Abs. 1 EFZG (siehe 3.1) besteht für alle Arbeitnehmer, die unter das EFZG fallen. Bezüglich der Nachweispflichten ist seit dem 1.1.2023 nach dem Personenkreis zu unterscheiden. Die – bislang für alle Arbeitnehmer bestehende – Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG gilt nur noch für: privatversicherte Arbeitnehmer, geringfü...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.4 Auswirkungen auf § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG (Leistungsverweigerungsrecht)

Rz. 53 Der Gesetzgeber hat bei der Regelung des § 5 Abs. 1a Satz 1 EFZG das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 EFZG nicht ausdrücklich angepasst. Damit scheint der Widerspruch zu entstehen, dass der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG weiterhin berechtigt ist, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ärztliche Besc...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6 Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Erkrankungen im Ausland (Abs. 2)

Rz. 62 § 5 Abs. 2 EFZG enthält für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die im Ausland auftreten, Sonderregelungen. Diese sind sowohl von deutschen als auch ausländischen Arbeitnehmern einzuhalten. Die Regelungen des § 5 Abs. 2 EFZG modifizieren § 5 Abs. 1 EFZG lediglich, soweit dies erforderlich ist, um den Besonderheiten gerecht zu werden, die bei einer Erkrankung im Ausland auf...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2 Nachweispflichten

Rz. 70 § 5 Abs. 2 EFZG enthält nur in Satz 6 insofern einen Hinweis auf die Nachweispflichten, als dort die Geltung des § 5 Abs. 1 Satz 5 EFZG verneint wird. Bereits daraus wird erkennbar, dass die ansonsten fehlende Regelung nicht den Schluss zulässt, dass den Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland keine Nachweispflichten treffen. Vielmehr ist hier § 5 Abs. 1 Satz 2 b...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 EFZG auferlegt erkrankten Arbeitnehmern, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Abs. 1 und 2 unterscheiden danach, ob der Arbeitnehmer im oder außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erkrankt. Erkranken Arbeitnehmer im Inland und sind sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ist die bislang geltende Nach...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 57 § 275 SGB V lautet– soweit dieser im Zusammenhang mit der Begutachtung eines Arbeitnehmers wegen Zweifeln an seiner Arbeitsunfähigkeit von Belang ist – wie folgt: Abs. 1: Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, … … bei Arb...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.3 Ergebnis der Begutachtung

Rz. 61 Der Medizinische Dienst hat dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung und die erforderlichen Angaben über den Befund mitzuteilen. Eine Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt dagegen nicht. Der Arbeitgeber erfährt aber – solange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist – ebenso wie der Arbeitnehmer dann durch die Krankenkasse vom ...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.6 Kosten der Mitteilung

Rz. 20a Die Kosten der Mitteilung trägt der Arbeitnehmer. Zu begründen ist dies damit, dass das Gesetz dem Arbeitnehmer eine Mitteilungspflicht auferlegt. Er hat dann auch die aus dieser Pflicht resultierenden Kosten zu tragen (vgl. auch Rz. 32 zu den Kosten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Im Regelfall wird der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber telefonisch benachrichtig...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.3 Anzeige- und Mitteilungspflichten gegenüber der Krankenkasse (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 68 Neben der Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland auch verpflichtet, seiner Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzuzeigen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 EFZG). Während die Mitteilung im Inland über den behandelnden Arzt erfolgt – deshalb muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Inland einen en...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.1 Zeitpunkt der Mitteilung

Rz. 10 Nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat die Mitteilung unverzüglich zu erfolgen. Nach der gesetzlichen Definition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies "ohne schuldhaftes Zögern". Hinweis Der Arbeitnehmer muss deshalb in der ersten Betriebsstunde am ersten Tag der Erkrankung den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer inform...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.1.1 Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 64 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die Mitteilung der Adresse am Aufenthaltsort soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer bei Zweifeln...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5)

Rz. 30a Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz vom 24.2.2025[1] wurde Absatz 5 neu eingefügt und regelt seit 1.6.2025 eine gestaffelte Schutzfrist nach einer Fehlgeburt. Vorausgegangen war eine umfassende gesetzgeberische Diskussion, ausgelöst durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und damit verbundener Handlungsbedarf. Das BVerfG hatte zwar eine Verfas...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 110 Ort und Z... / 2.1 § 110 Abs. 1

Rz. 2 Ort der mündlichen Verhandlung ist, wie § 110 Abs. 2 inzidenter zu entnehmen ist, der Gerichtssitz (vgl. BSG, Beschluss v. 15.5.1998, B 11 AL 91/98 B, juris). Das BSG (a. a. O.) folgert hieraus, dass die Angabe des Ortes im Urteil entbehrlich ist, sofern die mündliche Verhandlung am Gerichtssitz stattgefunden hat. Die Gerichtsverwaltung hat die Voraussetzungen dafür zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 5.1 Frist

Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden.[1] Wird die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn gemeldet, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt. Die Meldefrist verlängert sich auf den nächstfolgenden Werktag, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 5 Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Die Vertragsärzte sind nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AURL) verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit festzustellen und auf vereinbarten Vordrucken zu bescheinigen (Erst- und Folgebescheinigung). Dabei sind sie an Fristen gebunden. Hinweis Elektronische AU-Bescheinigung Ab 1.1.2023 übermittelt der Vertragsarzt die Daten über eine Arbeitsunfähigkeit und ihre Fortsetzung el...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 8.3 Negative Auswirkungen für die Gesellschaft

Gewalt am Arbeitsplatz hat weitreichende negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Aggression, Diskriminierung, Mobbing oder Machtmissbrauch am Arbeitsplatz fördern eine Kultur der Gewalt, in der Gewalt auch in anderen Bereichen der Gesellschaft eher toleriert und als normal betrachtet wird. Wirtschaftliche Folgen entstehen durch Krankheitsausfälle, geringere Produktivi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 11. Lohnveredelung

Beispielfall 13: Der österreichische Möbelfabrikant AU versendet Holzteile zu dem deutschen holzverarbeitenden Unternehmen H. H stellt aus diesen Teilen Möbel her und versendet die fertigen Möbel anschließend zurück an AU nach Österreich. Wesentliche Materialien stellt H nicht bei. Für die Verarbeitung der Waren stellt H dem AU eine Rechnung und erklärt das Entgelt als nicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Die gegenseitigen Pflichten des Praktikanten und des Unternehmens orientieren sich primär an den vertraglichen Ausgestaltungen des Praktikantenvertrags. Zusätzlich können sich aus landesrechtlichen Bestimmungen zum Hochschul- und Ausbildungsrecht weitere Ausbildungspflichten für den Unternehmer bei Pflichtpraktika ergeben. Obwohl Pflichtpraktika nicht dem Berufsbildungsgesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.6 Gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. In der Praxis greift der Arbeitgeber hierfür häufig auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zurück. Na...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / a) Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Anhand der am Ende des einzelnen Kalendermonats bekannten Tatsachen (bei vorzeitigen Lohnabrechnungen vgl. auch Rn. 11 und 16) werden im Rahmen einer Prognose die voraussichtlichen tatsächlichen Tage im In- und Ausland ermittelt und ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Gesamtarbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums innerhalb des K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 1.1 Definition

Um ein Verständnis für das Management von Fehlzeiten im Rahmen eines BGM entwickeln zu können, muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff "Fehlzeiten" verstanden wird. Nicht selten wird in der Praxis unter Fehlzeiten die klassische krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz verstanden. Nach Nieder[1] definiert sich der Begriff wie folgt: "Fehlzeiten sind alle a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 1.2 Absentismus

Zu den bereits genannten Formen von Fehlzeiten, stellt der sog. Absentismus eine weitere bedeutende Form dar.[1] Absentismus beschreibt bewusste oder unbewusste Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, die nicht zwingend medizinisch begründet sind. Die Gründe von Absentismus sind dabei nicht nur im privaten Bereich zu finden, beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer von seinem Partner ve...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 30 Eichberger, Die unendliche Geschichte – Krankenhausabrechnungen, SGb 2021, 19. Heberlein, Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Übermittlung der Arzt- bzw. Zahnarztnummern in unverschlüsselter Form, SGb 2015, 276. Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5. Knorr, Die elektronische Arbeitsunfähigk...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.13 Entgelt im Krankheitsfall

§ 13 Abs. 1 TVA-L BBiG sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu sechs Wochen bzw. bei Wiederholungserkrankungen sowie der Beendig...mehr