Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.3 Voraussetzung: Anschluss an die vorhergehende Entgeltersatzleistung

Rz. 6 § 69 kann nur greifen, wenn eine der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen im Anschluss (Rz. 7 ff.) an eine der unter Rz. 2 aufgeführten (anderen) Entgeltersatzleistungen beginnt. Das bedeutet, dass der Betroffene, dessen Entgeltersatzleistung aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, bisher tatsächlich bis zum Beginn der jetzigen Leistung eine der unter Rz. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.6 Erfüllen der Fördervoraussetzungen (Abs. 5)

Rz. 55d Die Frist für den Abschluss der Aufbauphase der klinischen Krebsregister ist mit dem Jahr 2020 abgelaufen (Satz 1). Bis dahin waren die Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 2 und 3) zu erfüllen. Nachdem die Fördervoraussetzungen festgestellt worden sind, teilen die klinischen Krebsregister den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich schriftlich ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.1 Feststellung der Förderfähigkeit (Satz 1)

Rz. 42 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen entscheiden gemeinsam und einheitlich über die Förderfähigkeit eines klinischen Krebsregisters. Dazu ist ein wirksamer Antrag des Krebsregisters erforderlich. Rz. 43 Die Regelung bildet die Grundlage für die Finanzierung des Betriebs klinischer Krebsregister (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Die Feststellungen bilden di...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.4 Empfehlungen

Rz. 14 Die Empfehlungen sind Teil der dem GKV-Spitzenverband zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 217f). Sie dienen nach Abs. 1 Satz 3 dazu, die Anforderungen der Krankenkassen an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln zentral vorzugeben und damit eine bundeseinheitliche Anwendung der Anforderungen an die Leistungserbringer durch die Krankenkassen zu gewährleisten. De...mehr

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Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.5 Geltungsbereich (Abs. 5)

Rz. 10 Krankenkassen (§ 4) gehören zu kritischen Anlagen (§ 10 BSI-Gesetz i. V. m. § 7 Abs. 6, 7 BSI-Kritisverordnung; Ausnahmen: kleinere Krankenkassen, die den Schwellenwert von 500.000 Versicherten nicht erreichen). Sie sind nach §§ 30, 31 und 39 BSI-Gesetz verpflichtet, Sicherheitsstandards einzuhalten. Kleinere Krankenkassen oder ausgelagerte Betriebe oder Betriebsteile...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.7 Übergangsphase (Abs. 5a)

Rz. 56 Für eine Übergangsphase in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wird abweichend von Abs. 5 Satz 1 die Förderpauschale abgestuft weitergezahlt (Satz 1). Die Krankenkasse zahlt in der Übergangsphase an ein Krebsregister die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 i. H. v. 85 %, wenn nach Abs. 4 Satz 1 festgestellt wird, dass das Krebsregister mindestens 95 % der Fördervor...mehr

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Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.2 Angemessener Sicherheitsaufwand (Abs. 2)

Rz. 4 Organisatorische und technische Vorkehrungen nach Abs. 1 sind angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung der Arbeitsprozesse der Krankenkasse oder der Sicherheit der verarbeiteten Versicherteninformationen steht. Der Aufwand zur Implementierung und Aufrechterhaltung geforderter Maßnah...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Förderung (Satz 2)

Rz. 27 Der GKV-Spitzenverband beschließt einheitliche Voraussetzungen für die Förderung. Dieser Verpflichtung ist der Spitzenverband mit Beschluss vom 20.12.2013 nachgekommen (Förderkriterien). Die Fördervoraussetzungen sind für die Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten verbindlich (§ 217 e Abs. 2). Die Voraussetz...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.3 Nicht-melanotische Hautkrebsarten (Satz 3, 4)

Rz. 48b Meldungen von nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf die Pauschale aus. Rz. 49 Nicht-melanotische Hautkrebsarten erfordern regelmäßig keine längerfristige Behandlung (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Der Tatbestand wurde bei der Kalkulation der Pauschale für das Jahr 2014 berücksichtigt. Außerdem wurde berücksichtigt, ...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.3 Lieferberechtigung für nichtärztliche Dialyseleistungen (Abs. 3)

Rz. 19 Das Gesetz differenziert zwischen nichtärztlichen Dialyseleistungen innerhalb und außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Überregional bekannte Leistungserbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sind z. B. das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation oder die Patientenheimversorgung gemeinnützige Stiftung. Während nach § 85 Abs. 3a nichtärztliche Dialys...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.1 Fallbezogene Krebsregisterpauschale (Satz 1)

Rz. 26 Die Krankenkassen tragen die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb klinischer Krebsregister (Betriebskosten). Sie entrichten dazu fallbezogene Krebsregisterpauschalen (vgl. Rz. 48 f.), die sowohl an regionale als auch an zentrale Krebsregister zu zahlen sind. Anspruch auf die Pauschale haben die Krebsregister, die förderfähig sind (Rz. 27).mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.3 Pflichtinhalt der Fördervoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 28 Die Vorschrift benennt wesentliche Inhalte, zu denen der GKV-Spitzenverband in den Fördervoraussetzungen in jedem Fall Spezifikationen zu treffen hat (insbesondere). Weitere Fördervoraussetzungen können beschlossen werden. Das muss auch für die Zukunft gelten, um die Fördervoraussetzungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Die Fördervoraussetzungen haben Folgendes ...mehr

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Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.3 Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen sind verpflichtet, den branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die informationstechnische Sicherheit der Krankenkassen in der jeweils gültigen Fassung anwenden (Rz. 6). Er liegt aktuell mit dem Stand v. 15.5.2025 vor. Die Vorschrift lässt auch andere Lösungen zu. Die Eignung des Sicherheitsstandards wird vom BSI festgestellt (§ 30 Abs. 8 BSI-Gese...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.5 Abweichende Krebsregisterpauschale (Satz 6, 7)

Rz. 51 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich (vgl. Rz. 44, Rz. 45) mit dem Land eine von Satz 2 oder Satz 9 (vgl. Rz. 48 f.) abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale vereinbaren, wenn dies aufgrund regionaler Besonderheiten erforderlich ist (Satz 6). Die abweichende Pauschale ist zulässig, wenn damit eine ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2 Inhalt und Leistungen (Abs. 2)

Rz. 9 Das Modellvorhaben umfasst einheitliche, qualitätsgesicherte und standardisierte, nach dem aktuellen internationalen Stand von Wissenschaft und Technik und – soweit möglich – orientiert an aktuellen evidenzbasierten Leitlinien zu erbringende Leistungen mittels einer Genomsequenzierung (Satz 1). Dabei wird die Sequenz des Genoms bestimmt, also der gesamten vererbbaren I...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.2 Voraussetzung: Arbeitsentgelt als Grundlage für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen

Rz. 5 Aufgrund § 69 ist sowohl die bisherige Entgeltersatzleistung als auch die neue Entgeltersatzleistung aus dem gleichen, vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zu ermitteln. Somit ist die Anwendung des § 69 nur möglich, wenn sich das Übergangsgeld aus dem Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden berechnet. Auf diese Weise kann der Rehabilitationsträger – ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Vertragsinhalt (Abs. 7)

Rz. 25 Der Mindestinhalt des Vertrages nach Abs. 1 Satz 1 ist zwingend vorgegeben (Satz 1). Weitere Inhalte sind möglich. Der Vertrag enthält mindestens Vereinbarungen über Indikationen in den Bereichen seltener und onkologischer Erkrankungen, bei denen klinische oder wissenschaftliche Hinweise zu einem Einfluss individueller und genetischer Informationen auf die Diagnose und...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) und durch das zum 1.1.2025 im Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.6.1 Überblick

Rz. 11 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und -höhen nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach den jeweiligen trägerspezifischen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlagen und Berechnungsvorsc...mehr

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Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.6 IT-Dienstleistungen Dritter (Abs. 6)

Rz. 11 Sollten sich Krankenkassen bei ihren Aufgaben Dritter bedienen, sind für deren informationstechnische Systeme vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die eine verbindliche Umsetzung des B3S-GKV/PV (Rz. 6) durch diese Dienstleister sicherstellt.mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.4 Beteiligung der Gesundheitsministerkonferenz (Satz 4)

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband entscheidet über die Fördervoraussetzungen und ihre Änderungen. Er setzt sich darüber mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern ins Benehmen. Die Wirksamkeit eines Beschlusses des Spitzenverbandes ist von der Beteiligung der Vertreter abhängig. Ein Stimmrecht bei der Beschlussfassung durch den Spitzenverband ist...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm dient der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern (BT-Drs. 17/11267). Die Kommentierung berücksichtigt gesetzliche Änderungen bis zum 31.12.2025, zuletzt durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) mit Wirkung...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei den Arbeitnehmenden mit vereinbarter fester Grundvergütung berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die t...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.4 Datenauswertung (Satz 4)

Rz. 20 Die klinischen Krebsregister werten die Daten jährlich landesbezogen aus. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt entsprechende Kriterien, Inhalte und Indikatoren fest. Damit ist eine bundesweite Auswertung der klinischen Krebsregistrierung möglich. Rz. 21 Die Auswertungen werden von den Ländern organisiert. Diese tragen die erforderlichen Kosten. Die Veröffentl...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.6 Landesrecht (Satz 6)

Rz. 23 Die für die Einrichtung und den Betrieb der klinischen Krebsregister (vgl. Rz. 5 ff.) notwendigen Bestimmungen sowie die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten richten sich nach Landesrecht, soweit es keine abweichenden Bestimmungen gibt. Rz. 24 In die Länderkompetenz fallen unter anderem Regelungen zur Festlegung regionaler Einzugsgebieten oder zu Meldepflichten der...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.1 Beteiligte (Satz 1)

Rz. 34 Bei der Festlegung der Fördervoraussetzungen hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen folgende Organisationen und Personen zu beteiligen: die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Gesellschaft...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.21 Evaluation (Abs. 13)

Rz. 64 Das Modellvorhaben ist nach § 65 zu evaluieren, wobei der Evaluationsbericht einen Vorschlag zur Übernahme in die Regelversorgung enthalten muss (Satz 1). Zuständig ist der GKV-Spitzenverband. Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung erfolgt im Einvernehmen mit dem BMG. Bis zur Vorlage des Evaluationsberichtes oder bei entsprechendem Votum bis zum Inkrafttreten...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.2 Krebsregisterpauschale im Jahr 2021 (Satz 2)

Rz. 48 Die Krankenkassen zahlen im Jahr 2021 an förderfähige klinische Krebsregister eine fallbezogene Krebsregisterpauschale i. H. v. 141,73 EUR. Die Pauschale wird für jede verarbeitete Meldung zur Neuerkrankung an einem Tumor nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 fällig (vgl. Rz. 5 ff.). Rz. 48a Die Krebsregisterfallpauschale wird sowohl an das klinische Krebsregister am Wohnort des Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) v. 19.7.2023 (BGBl. I Nr. 197) mit Wirkung zum 27.7.2023. Damit wurde Abs. 1b eingefügt. Die Neufassung der Vorschrift zum 1.4.2007 hatte das bis dahin auch für die Leistungserbrin...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.2 Häusliche Pflege

Rz. 52 Der Begriff der häuslichen Pflege(hilfe) ist legaldefiniert in § 36 Abs. 1 Satz 1; danach haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung. Rz. 53 Die häusliche Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die Betreuu...mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 17 Aufklärung, Auskunft und Beratung sind allgemeine Aufgaben, die seit dem Inkrafttreten des SGB I – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 für alle Sozialleistungsträger, deren Verbände und sonstige soziale öffentlich-rechtliche Vereinigungen verbindlich geregelt sind (§§ 13, 14 SGB I). Rz. 18 Von den allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 13, 14 SGB I sowie de...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.3 Akkord- und Stücklöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmende, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.2 i. V. m. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Einheitliche Durchführung (Abs. 1)

Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband schließt bis zum 1.4.2024 mit den Leistungserbringern einen einheitlichen Vertrag zur Durchführung eines Modellvorhabens (Satz 1). Vertragspartner kann nur ein Leistungserbringer sein, der berechtigt ist, am Modellvorhaben teilzunehmen. Die Berechtigung wird durch einen Verwaltungsakt des GKV-Spitzenverbandes festgestellt (Abs. 4 Satz 2). Der Ver...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / V. Fazit

Die verschiedenen Identifikationsnummern mögen auf den ersten Blick verwirrend sein, insb. in der Laiensphäre; sie dienen allerdings der eindeutigen Zuordnung von Personen oder Unternehmen in unterschiedlichen administrativen und steuerlichen Kontexten und fördern damit nicht nur die Effizienz und Transparenz im Verwaltungsverfahren, sondern tragen effektiv zur Vermeidung vo...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.4 Neuer Meldegrund Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person

Ebenfalls zum 1.1.2026 neu eingeführt wurde der Meldegrund "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person". Eine Rückmeldung mit "67 – Unzuständige Krankenkasse/unbekannte Person" ist von einem Sozialversicherungsträger nur dann an Arbeitgeber zurückzumelden, wenn dem Sozialversicherungsträger diese Person nicht bekannt ist. Zusätzlich meldet der Sozialversicherungsträger ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.2 Neuerungen im Zusammenhang mit Kinderpflegekrankengeld bei stationärer Behandlung

Seit 1.1.2024 besteht ein neuer Kinderpflegekrankengeldanspruch für Versicherte, die aus medizinischen Gründen bei einer stationären Behandlung ihres Kindes mitaufgenommen werden.[1] Anders als beim Kinderpflegekrankengeld bei häuslicher Betreuung[2] ist für diesen Kinderpflegekrankengeldanspruch keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Im Datenaustausch wurden in diesem Zusamm...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 855 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 87...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.1 Aktive Übermittlung des Endes der Entgeltersatzleistung

Arbeitgeber haben im Datenaustausch EEL im Krankheitsfall von Arbeitnehmern einen Meldesatz an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers auszulösen, sobald ersichtlich ist, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch des betreffenden Arbeitnehmers endet. Diese Meldung mit Entgeltdaten des Arbeitnehmers versetzt die Krankenkasse dann in die Lage, das Krankengeld für den betroffen...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.5 Weitere Neuerungen/Klarstellungen

Die im Datenaustausch in den Entgeltbescheinigungen vorhandenen Datenfelder "Pflegeversicherungszuschlag Kinderlose" und "Kinder unter 25" bleiben auch nach dem 1.1.2026 weiterhin erhalten, obwohl das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung implementiert worden ist. Hintergrund ist, dass damit die Berechnung der Entgeltersatzleistung dur...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 5 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip.[1] Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsunfähigkeit / 8 Meldung bei der Krankenkasse

Dem Versicherten einer Krankenkasse obliegt es, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu melden.[1] Wird die Frist nicht eingehalten, ruht der Anspruch auf Krankengeld.[2] Das gilt auch für eine Fortsetzungserkrankung.[3] Bei verspäteter Meldung ist die Gewährung von Krankengeld selbst dann ausgeschlossen, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsunfähigkeit / 9.1.1 Krankenkasse

Nach § 275 Abs. 1a Satz 1 SGB V sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse insbesondere in den Fällen anzunehmen, in denen Versicherte auffällig häufig, auffällig häufig nur für kurze Dauer, am Ende oder zu Beginn der Arbeitswochen arbeitsunfähig sind oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsunfähigkeit / 2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast

Der erkrankte Arbeitnehmer weist seine Arbeitsunfähigkeit durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung [1] nach. Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis kommt nach ständiger Rechtsprechung ein hoher Beweiswert zu. Angesichts des hohen Beweiswerts einer ärztlichen AU-Bescheinigung müssen vom Arbeitgeber zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit einer ärztlich...mehr