Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeugsteuer

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Betriebsausgaben-ABC / Steuern

Betriebliche Steuern, wie Umsatzsteuer, betriebliche Kfz-Steuer, Grundsteuer für betriebliche Grundstücke, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Grunderwerbsteuer stellt Anschaffungsnebenkosten zum betrieblichen Grundstück dar und ist daher im Rahmen der Abschreibung auf das abnutzbare Gebäude als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig. Private Steuern, wie z. B. Einkom...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.6 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen in der Praxis regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, sodass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Betriebssteuer

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Betriebssteuern sind betriebliche Aufwendungen. Zu den Betriebssteuern gehören USt, GewSt, betriebliche Kfz-Steuer, Feuerschutzsteuer, soweit sie auf betriebliche Versicherungen entfällt, GrSt und GrESt auf betriebliche Grundstücke. Zur Nichtabzugsfähigkeit der GewSt ab Erhebungszeitraum 2008 durch UnternehmensteuerreformG 2008 (BGBl I 2007, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ka) Aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Folgen der Unangemessenheit

Rn. 1810 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Aufwendungen unangemessen sind, sind die Aufwendungen nur in der Höhe als BA zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind. Es müssen also nicht entstandene angemessene Kosten geschätzt werden. Dabei sind das Gericht und das FA nicht an die Entscheidung des StPfl hinsichtlich der Art der Aufwendung gebunden. Hat er zB ein Flugz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Steuerschulden

Rz. 231 [Autor/Zitation] Steuerschulden, für die das Unternehmen Steuerschuldner ist, sind stets dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und daher in der Bilanz zu erfassen. Dies betrifft die Gewerbesteuer, welche als Objektsteuer den stehenden Gewerbebetrieb zum Steuergegenstand hat (§ 2 Abs. 1 GewStG), die Umsatzsteuer, die an das Vorliegen eines Unternehmens knüpft (§ 2 UStG)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gewinn bzw. Verlust vor Ertragsteuern (Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Angabe des Vorsteuergewinns oder -verlusts regelt § 342h Abs. 2 Nr. 4 iVm. Abs. 3 Nr. 3. Danach ist das Vorsteuerergebnis in Anwendung derjenigen Rechnungslegungsgrundsätze des obersten MU zu ermitteln, nach denen der JA für den Berichtszeitraum aufgestellt wird. Dementsprechend ist auf den Jahresüberschuss zzgl. eines etwa enthaltenen Ertragsteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Steuerberatungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Soweit Steuerberatungs- und Steuerprozesskosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gewinns stehen, sind sie als BA zu berücksichtigen. Dies ist unproblematisch bei Betriebssteuern, wie zB USt, GewSt, betriebliche Kfz-Steuer und GrSt für Betriebsgrundstücke (BFH BStBl II 1984, 301). Bei Personensteuern ist dies fraglich, da nach § 12 Nr 3 E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mack/Schwedhelm/Streck, Ist die Nichtabzugsfähigkeit von Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?, Stbg 1990, 305; Gast-de Haan, Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Hinterziehungszinsen gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 8a EStG nF?, StVj 1990, 76; Bilsdorfer, Die Verzinsung hinterzogener Steuern, INF 1992, 321; Klos, Entstehen von Hinterziehungszinsen und ihre steuerliche Nichtabzu...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.5 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen in der Praxis regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, sodass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug fü...mehr

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Privateinlagen / 3.1 Bareinlagen: Wenn Betriebsausgaben privat gezahlt werden

Für den buchführungspflichtigen Kaufmann ist die Geldeinlage mit dem Teilwert zu buchen. Der Teilwert entspricht grundsätzlich dem Nennwert. Praxis-Beispiel Tilgung betrieblicher Schulden über Privatkonto Die betriebliche Kfz-Steuer (Lkw) i. H. v. 350 EUR wurde am 31.10.01 vom Privatkonto der Ehefrau überwiesen, da der betriebliche Kontokorrentkredit bereits voll ausgeschöpft ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.7 Steuersätze für Kraftfahrzeug-Anhänger

Tarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG Die für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (Anhänger) festzusetzende Kraftfahrzeugsteuer beträgt für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon 7,46 EUR, jedoch nicht mehr als 373,24 EUR. Bis zum 31.3.1994 galten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger die gleichen Steuersätze, die nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewi...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.5 Umbaufälle

Mit der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs wird auch die Fahrzeugart von der Zulassungsbehörde festgelegt. Diese Festlegung ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer verbindlich. [1] Diese Fahrzeugart kann sich jedoch in der Folge eines Umbaus ändern. Nach § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wenn...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.1 Wohnmobile

Die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil richtet sich nach § 2 Abs. 2 KraftStG ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Verkehrsrechtlich handelt es sich bei Wohnmobilen um eine zweckbestimmte Aufbauart einer bestimmten Fahrzeugklasse. Ausweislich des vom KBA herausgegebenen Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhänge...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.1 Wohnmobile

Besteuerungsgrundlage für den Tarif sind das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse. Im Gegensatz zu den gewichtsorientierten Tarifen für "andere Fahrzeuge" nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KraftStG ist dieser Tarif nicht durchgängig progressiv aufgebaut. Während sich bei den Tarifen nach § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG die Steuerbeträge, die jeweils für die ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.2 Kranken- und Leichenwagen

Für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten Kranken- oder Leichenwagen sind nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend; zur Wirkung und Dokumentation[1]. Ausweislich des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern – vgl. 1.1 – handelt es sich bei Kranken- und Leichenwagen um Kraftfahrzeuge zur Personen...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4 Abgrenzung Besonderheiten

1.4.1 Wohnmobile Die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil richtet sich nach § 2 Abs. 2 KraftStG ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Verkehrsrechtlich handelt es sich bei Wohnmobilen um eine zweckbestimmte Aufbauart einer bestimmten Fahrzeugklasse. Ausweislich des vom KBA herausgegebenen Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen u...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Steuersätze

3.1 Wohnmobile Besteuerungsgrundlage für den Tarif sind das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse. Im Gegensatz zu den gewichtsorientierten Tarifen für "andere Fahrzeuge" nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KraftStG ist dieser Tarif nicht durchgängig progressiv aufgebaut. Während sich bei den Tarifen nach § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG die Steuerbeträge, die je...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2 Steuersätze für andere Fahrzeuge

3.2.1 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg Gesamtgewicht Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG findet seit dem 1.4.1994 nur noch für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg Anwendung. Bemessungsgrundlage des Tarifs für "andere Fahrzeuge" mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.4 Elektrofahrzeuge

Im Lichte des Regierungsprogramms Elektromobilität vom 18.11.2011 war die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Förderung für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)[1], deutlich ausgebaut worden. ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.6 Pkw mit Wankelmotor

In Abgrenzung zum Hubkolbenmotor zeichnet sich der Wankelmotor (Dreh- oder Kreiskolbenmotor) durch eine kreisförmige Bewegung des Kolbens (Rotor) aus. Diese wird direkt in eine Drehbewegung umgewandelt, anstatt wie beim Hubkolbenmotor diese erst aus einer Hubbewegung zu erzeugen. Es handelt sich bei beiden um Verbrennungsmotoren. Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Pkw...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2 Bemessungsgrundlage

Bei Besteuerung von Fahrzeugen mit mehr als 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer seit 1.4.1994 nach zulässigem Gesamtgewicht sowie Schadstoff- und Geräuschemission. Die Zahl der Achsen spielt keine Rolle mehr. Durch das Gesetz zur Änderung des KraftStG und autobahnmautrechtlicher Vorschriften[1] sind die Tarife nach § 9 Abs. 1 Nr. 4a KraftStG...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.1 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge bis zu 3.500 kg Gesamtgewicht

Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG findet seit dem 1.4.1994 nur noch für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg Anwendung. Bemessungsgrundlage des Tarifs für "andere Fahrzeuge" mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg ist ausschließlich das Gesamtgewicht; insbesondere emissionsorientierte ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.2 Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung

Wegen der deutlich günstigeren Besteuerung bei Anwendung der gewichtsorientierten Tarife des § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG hatte es in der Vergangenheit vielfach Bestrebungen von Fahrzeughaltern und Interessengruppen, z. B. Geländewagenherstellern, -importeuren oder -klubs gegeben, Geländewagen oder vergleichbare Fahrzeuge nicht in die Fahrzeugart Pkw einzustufen. Die Finanzverwa...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Nutzfahrzeugen

Zusammenfassung Überblick Steuersubjekt für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des "Nutzfahrzeugs" ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrsrechts. Die Besteuerung des Haltens von Fahrzeugen richtet sich in erster...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den Vorschriften des Verkehrsrechts. Neben der FZV und der StVZO sind das insbesondere das StVG [1] und das PBefG.[2] Nach § 1 Abs. 2 StVG gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch für das Kraftfahrzeugsteuerrecht Landfahrzeuge, die ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Steuersubjekt für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des "Nutzfahrzeugs" ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrsrechts. Die Besteuerung des Haltens von Fahrzeugen richtet sich in erster Linie nach der...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.3 Oldtimer-Kennzeichen und rote Kennzeichen

Neben dem Halten von inländischen Fahrzeugen[1] und ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf inländischen öffentlichen Straßen[2] sowie der widerrechtlichen Benutzung von Fahrzeugen[3] unterliegt auch die Zuteilung bestimmter Kennzeichen der Kraftfahrzeugsteuer. Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG legt fest, dass in Fällen, in denen ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.3 Trikes und Quads

Bei als Trikes oder Quads vermarkteten Fahrzeugen handelt es sich verkehrsrechtlich um dreirädrige und leichte vierrädrige Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L. Für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten sind nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend.[1] Unabhängig vom Einsatz zur Beförderung von Personen oder Gütern sowie anderweitiger N...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1 Andere Fahrzeuge

1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den Vorschriften des Verkehrsrechts. Neben der FZV und der StVZO sind das insbesondere das StVG [1] und das PBefG.[2] Nach § 1 Abs. 2 StVG gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch für das Kraftfahr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.3 Ergänzende Begriffsbestimmungen des KraftStG – Übergangsregelung -

Über die Menge der Fahrzeuge hinaus, die schon verkehrsrechtlich einer bestimmten Fahrzeugart, z. B. Pkw, zugeordnet sind, und damit nicht als andere Fahrzeuge i. S. d. § 8 Nr. 2 KraftStG in Betracht kommen, hatte der Gesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] in § 2 Abs. 2a KraftStG einen weiteren Katalog von Kraftfahrzeugen normiert,...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.5 Hybrid-Pkw / Hybrid-Fahzeuge

Bei Hybridfahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge mit mindestens zwei unterschiedlichen Energiewandlern und zwei unterschiedlichen Energiespeichersystemen. In der Praxis verfügt die große Mehrheit der Hybridfahrzeuge über einen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor. Aus technischer Sicht sind hier folgende Hybridfahrzeuge zu unterscheiden: Plug-in-Hybrid (-Fahrzeuge), das ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.5 Tarife für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg der Geräuschklasse G 1

Für andere Kraftfahrzeuge der Geräuschklasse G 1 werden folgende emissionsbezogenen Schlüsselnummern mit den entsprechenden Klartexten ausgegeben: Für diese Kraftfahrzeuge findet der progressiv gestaltete Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Kr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.3 Tarife für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg der Schadstoffklasse S 2 und besser

Für andere Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse S 2 werden folgende emissionsbezogene Schlüsselnummern mit den entsprechenden Klartexten ausgegeben[1]: Für diese Kraftfahrzeuge findet der progressiv gestaltete Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a KraftStG Anwendung. Hierbei ist jedoch zu beachten, da...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.2 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht

Der zum 1.4.1994 eingeführte niedrigste Kraftfahrzeugsteuertarif für andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht findet bereits für solche anderen Kraftfahrzeuge Anwendung, die nur die Anforderungen der Schadstoffklasse S 2 – EURO II-Kfz – oder S 1 – EURO I-Kfz – erfüllen. Die strengeren Schadstoffgrenzwerte der Klassen S 3 (EURO III-Kfz) und S 4 (EU...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.6 Steuersätze für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg, die weder schadstoffarm noch geräuscharm sind – Alt-Kraftfahrzeuge

Für andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg, für die weder eine Einstufung in die Schadstoffklasse S 2 oder besser S 1, noch eine Einstufung in die Geräuschklasse G 1 in Betracht kommt, findet ab 1.4.1994 der Steuertarif nach § 9 Abs. l Nr. 4d KraftStG Anwendung. Der Tarif für diese "Alt-Kraftfahrzeuge" entspricht dem Tarif nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.4 Tarife für andere Kraftfahrzeuge über 3.500 kg der Schadstoffklasse S 1

Für andere Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse S 1 werden folgende emissionsbezogenen Schlüsselnummern mit den entsprechenden Klartexten ausgegeben[1]: Für diese Kraftfahrzeuge findet der progressiv gestaltete Tarif des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KraftStG Anwendung. Hierbei ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8911 Kraftfahrzeugsteuer

In der Regel ist hierunter die Kfz-Steuer für den gesamten betrieblichen Fuhrpark zu buchen, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge für die Verwaltung, die Bewirtschaftung (z. B. Mehrzwecktraktoren) oder den Regiebetrieb (z. B. Werkstattwagen) eingesetzt werden, wobei auch ein gesonderter Ausweis – je nach Einsatzgebiet der Fahrzeuge – als zulässig erachtet wird (z. B. Fahrzeuge...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 80 Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit

Unter dieser Gruppe sind die den Umsatzerlösen aus der Bewirtschaftungstätigkeit (Kontengruppe 60) zuzurechnenden Aufwendungen für Fremdleistungen zusammengefasst. Eine Unterteilung dieser Aufwendungen lässt sich in Betriebskosten, Instandhaltungskosten und andere Aufwendungen der Bewirtschaftungstätigkeit vornehmen. Betriebskostenmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 891 Sonstige Steuern

8910 Grundsteuer Hierunter ist der Grundsteueraufwand des Wohnungsunternehmens zu erfassen, der auf den bewirtschafteten Bestand, eigene Geschäftsgebäude, die in der Baudurchführung befindlichen Objekte, die unbebauten Grundstücke oder zur Veräußerung besti...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86011 Autobetriebskosten

Dieses Konto erfasst alle die für die Betriebsbereitschaft der unternehmenseigenen Fahrzeuge erforderlichen Aufwendungen mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuer, die der Gruppe 891 "Sonstige Steuern" zuzuordnen ist. Im Einzelnen fallen hierunter die Kosten für Kraftstoff, Öl, Wartung, Reparaturen, Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfallversicherung, Ersatzbereifung und Pflege. E...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 291 Andere Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Aufwendungen und Erträge so abzugrenzen, dass eine periodengerechte Erfolgsrechnung erreicht wird. Rechnungsabgrenzungsposten sind bedeutsam für Geschäftsvorfälle, die mehrere (mindestens zwei) Geschäftsjahre berühren und somit über den Abschlussstichtag hinausreichen. Abgegrenzt werden nur transitorische Posten, d. h. Zahlungsvorgä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
E-Mobilität: Sharing- und L... / 2 E-Car-Leasing

Die Alternative zum E-Car-Sharing ist das E-Car-Leasing. Zahlreiche Autohändler, Mietwagenfirmen und Full-Service-Leasing-Spezialisten bieten E-Car-Leasing an und haben eine Vielzahl von Modellen in ihren Flotten. Bei Unternehmen gelten ganz besondere Ansprüche an die Fahrzeugflotte. Ein günstiger Anschaffungspreis ist ebenso wichtig wie geringe Unterhaltskosten und eine hohe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
E-Mobilität: Antriebstechniken / 6 Kostenvergleich E-PKW und Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb

Zwischen 2020 und 2025 haben die Zulassungen von Elektrofahrzeugen insgesamt stark zugenommen. Während vor 5 Jahren nur 0,22 % aller Personenkraftwagen Elektroautos[1] waren, betrug der Anteil Anfang 2025 bereits rund 5,3 %. Im April 2025 stiegen die Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland um 7 % auf 45.535 Fahrzeuge, was einem Marktanteil von 19 % entspricht. Die Plu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.1 Regelmäßige Festsetzungsfrist

Rz. 22 Die Festsetzungsfrist für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen beträgt nach Abs. 2 Nr. 1 ein Jahr. Verbrauchsteuern i. S. d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind Steuern auf Waren, die zu kurzfristigem Verbrauch bestimmt sind, die an den Übergang aus dem steuerlich gebundenen in den freien Verkehr anknüpfen und die bestimmt sind, auf den Verbraucher übergewälzt ...mehr