Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenübernahme

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.20: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:...mehr

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AGS 11/2025, Kostenentschei... / II. Kostenübernahme ist vom Gericht zu beachten

Haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet das Gericht gem. § 91a Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 308 Abs. 2 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen. Das schließt allerdings eine Disposition der Parteien über die Kosten des Rechtsstreits nicht aus. Den Part...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / V. Cannabis als Medikament

Wie festgestellt, hat der Gesetzgeber mit den §§ 24a und 24c StVG, sowie § 28 Nr. 13 GGVSEB festgeschrieben, dass cannabishaltige Medikamente beim Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt sind, sofern dies für eine bestimmte Krankheit ärztlich verordnet wurde. Wenn es um Medikamente geht, sollte ein kleiner Blick auf die Verordnungsmöglichkeiten geworfen werden. Das Bundesgesundhei...mehr

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AGS 11/2025, Festsetzung de... / I. Sachverhalt

Im Strafvollzugsverfahren ist um die Aushändigung schriftlicher Ausfertigungen der Vollzugs- und Eingliederungsplanfortschreibungen des Gefangenen gestritten worden. Nachdem die JVA die begehrten Protokolle der Vollzugs- und Eingliederungsplanfortschreibungen ausgehändigt und eine Kostenübernahme erklärt hatte, hat das LG die notwendigen Auslagen des Gefangenen der Landeskas...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / V. Vertragsgestaltung

Typisch für die verschiedenen Verrentungsmodelle ist,[16] dass der Immobilieneigentümer sein Eigentum ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, sich selbst aber den Besitz vorbehält. Bei der Vertragsgestaltung wird dabei auf verschiedene klassische und bekannte Rechtsverhältnisse zurückgegriffen werden, wie z.B. den Immobilienkaufvertrag, die Vereinbarung von Nießbrauc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Form, Kosten

Rz. 12 Auf Verlangen des Nacherben ist die Einwilligung in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB) zu erteilen, S. 2. Die Form dient lediglich Beweiszwecken.[27] Ein Formerfordernis kann sich jedoch aus anderen Bestimmungen ergeben. So ist für die Zustimmung zu Grundstücksverfügungen § 29 GBO zu beachten. Für die Verpflichtung des Nacherben, einer Grundstücksverfügung des V...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 136 Da Renditeimmobilien grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte dienen, ist für ihre Bewertung konsequenterweise das Ertragswertverfahren anzuwenden.[504] Denn für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[505] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich d...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.3 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Wenn die CSR-Aktivität für Mitarbeiter besondere Belastungen auslöst, etwa einen Umzug erfordert, mit einem längeren Auslandsaufenthalt oder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, können Arbeitgeber die Kosten übernehmen oder bei organisatorischen Fragestellungen unterstützen. Praxis-Beispiel Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber zahlt für die Dauer des Einsatz...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Kosten für ein Sachverständigengutachten

Rz. 141 Gem. § 5 Abs. 1 lit. f) ARB 2008/2000/94 übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzungen für diese Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer sind jedoch folgende:mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / i) Kosten

Rz. 29 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen auch die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Die Abgabe einer Kostenzusage ist für die Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses an einem Unterlassungsanspruch nicht erforderlich. Die Unterwerfungserklärung wird auch ohne Kostenzusage wirksam. Dennoch sollte man vorsichtig sein, dem Mandanten zu einer ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 Mit der Abmahnung wird regelmäßig ein Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags unterbreitet. Zu diesem Zweck wird üblicherweise der Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unter...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorschusspflicht unter Ehegatten

Rz. 638 Unter Ehegatten einer wirksam geschlossenen Ehe bestehen wechselseitig Prozesskostenvorschussansprüche dann, wenn der den Vorschuss fordernde Ehepartner außerstande ist, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Als Prüfungsmaßstab dürften hier nicht die Ansätze der Verfahrenskostenhilfe nach § 76 ff. FamFG oder in Familienstreitsachen und Ehesachen gem. § 113 A...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.4 Einsatz im Ausland ("Workeering")

Insbesondere in Konstellationen des Secondments sind Fallgestaltungen denkbar, in denen Mitarbeiter CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum für ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erbringen. Praxis-Beispiel Entsendung an ein Entwicklungsprojekt Ein längerer Arbeitseinsatz wäre etwa im Beispiel der Entsendung eines Ingenieurs an ein Entwi...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Verfahren

Rz. 133 Die Form des Antrags auf Anrufung der Einigungsstelle ergibt sich aus den Durchführungsverordnungen der Länder.[157] Anträge sind regelmäßig schriftlich mit Begründung in mindestens dreifacher Ausfertigung unter Bezeichnung der Beweismittel und Beifügung etwa vorhandener Urkunden und sonstiger Beweisstücke einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (vgl. § 5 Ein...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / F. Teileinigung/Teilerledigung

Rz. 33 Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil der Angelegenheit entfallende Anteil an der Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände zu schätzen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1005 VV RVG sowie Anm. Abs. 2 zu Nr. 1006 VV RVG). Rz. 34 Beispiel 3: Gerichtliches Verfahren, ...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 und 2 zum 1.1.1989 durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden. Hierdurch sollte die zum Teil schon vorher praktizierte Kostenübernahme für Auslandsbehandlungen in Fällen, in denen eine Krankheit im Inland nicht ausreichend behandelt werden konnte, auf eine gesetzliche Gr...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.2 Rechtsfolge

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 räumt der Krankenkasse für ihre Entscheidung über die Kostenübernahme Ermessen ein. Dieses betrifft die Entscheidung über die Frage, ob die Krankenkasse überhaupt Kosten übernimmt (Entschließungsermessen) und ob die Kostenübernahme ggf. ganz oder teilweise erfolgt (Auswahlermessen). Dabei ist keine Beschränkung auf die Kosten vorgesehen, die bei einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.2.2 Umfang des Leistungsanspruchs

Rz. 20 Im Rahmen von Abs. 3 steht der Krankenkasse anders als bei Abs. 1 und Abs. 2 kein Ermessen zu. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht aber gemäß Abs. 3 Satz 2 nur insoweit, als die Kosten auch bei der Behandlung im Inland entstanden wären und ist in der Höhe auf die entsprechenden Kosten beschränkt. Außerdem können Kosten nur für Behandlungen von längstens 6 Wo...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Abs. 1 erweitert die grundsätzlich auf das Inland und den Geltungsbereich des Rechts der europäischen Gemeinschaften und des EWR beschränkten Leistungsansprüche der Versicherten (§ 30 Abs. 1 SGB I, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V) auf das darüber hinausgehende Ausland. Abs. 1 greift ein, wenn Defizite in der inländischen Versorgung vorliegen, die sich darin ...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 und 2 zum 1.1.1989 durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden. Hierdurch sollte die zum Teil schon vorher praktizierte Kostenübernahme für Auslandsbehandlungen in Fällen, in denen eine Krankheit im Inland nicht ausreichend behandelt werden konnte, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt we...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.4 Übernahme weiterer Kosten (Abs. 2)

Rz. 16 Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Übernahme der Behandlungskosten nach Abs. 1 Satz 1 kann die Krankenkasse auch weitere Kosten für den Versicherten oder eine erforderliche Begleitperson ganz oder teilweise übernehmen. Denn bei der Behandlung einer Erkrankung m Ausland entstehen regelmäßig Kosten, die bei einer Erkrankung in einem Inlandskrankenhaus nicht en...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1 Möglichkeit der Behandlung nur außerhalb des Geltungsbereichs des EG-Vertrages bzw. EWR-Abkommens (Abs. 1 und 2)

2.1.1 Voraussetzungen Rz. 6 Abs. 1 erweitert die grundsätzlich auf das Inland und den Geltungsbereich des Rechts der europäischen Gemeinschaften und des EWR beschränkten Leistungsansprüche der Versicherten (§ 30 Abs. 1 SGB I, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V) auf das darüber hinausgehende Ausland. Abs. 1 greift ein, wenn Defizite in der inländischen Versorgung vorli...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Möglichkeit der Behandlung nur außerhalb des Geltungsbereichs des EG-Vertrages bzw. EWR-Abkommens (Abs. 1 und 2) 2.1.1 Voraussetzungen Rz. 6 Abs. 1 erweitert die grundsätzlich auf das Inland und den Geltungsbereich des Rechts der europäischen Gemeinschaften und des EWR beschränkten Leistungsansprüche der Versicherten (§ 30 Abs. 1 SGB I, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 4 bis 6...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.2 Erforderlichkeit einer unverzüglichen Behandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Abs. 3 Satz 1 bis 3)

2.2.1 Voraussetzungen Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 bis 3 trifft eine Regelung hinsichtlich der Voraussetzungen für Fälle der Kostenübernahme für eine auch im Inland mögliche Behandlung, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem nicht zur EG oder zum EWR gehörenden Staat unverzüglich erforderlich wird. Die Vorschrift trifft eine Regelung nur für vorübergehende Aufenthalte...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. auch die dortige Komm.). § 18 enthält neben § 17 eine weitere Ausnahme von diesem Leistungsausschluss für Fälle während eines Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründ...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 bis 3 trifft eine Regelung hinsichtlich der Voraussetzungen für Fälle der Kostenübernahme für eine auch im Inland mögliche Behandlung, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem nicht zur EG oder zum EWR gehörenden Staat unverzüglich erforderlich wird. Die Vorschrift trifft eine Regelung nur für vorübergehende Aufenthalte, d. h. in erster Lin...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.3 Krankengeld (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Werden die Kosten der Behandlung nach Abs. 1 Satz 1 ganz oder auch nur teilweise übernommen, ruht der Anspruch auf Krankengeld ausnahmsweise (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 1) nicht. Das in Abs. 1 Satz 1 angeordnete Ermessen betrifft nur die Behandlungskosten, nicht aber das Krankengeld. Das Krankengeld ist somit während des Auslandsaufenthalts in voller Höhe weiterzuzahlen, au...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.3 Auslandsaufenthalt aus schulischen oder Studiengründen (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 21 Eine geringfügig andere Regelung trifft Abs. 3 Satz 4 für Versicherte, bei denen während eines Auslandsaufenthalts, der zu schulischen oder Studienzwecken außerhalb des EG- oder EWR-Raumes erfolgt, Behandlungen unverzüglich erforderlich werden. Denn für diese Personengruppe ist die zeitliche Begrenzung des Kostenübernahmeanspruchs auf 6 Wochen im Kalenderjahr nicht vo...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.4 Internationales Recht

Rz. 25 Gemäß § 30 Abs. 2 SGB I bleiben Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt, so dass sich weitere Leistungsansprüche aus zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen mit Staaten ergeben können, die nicht zu den Europäischen Gemeinschaften oder zum EWR gehören, ergeben können. Für medizinische Leistungen, die in Staaten beschafft wurden, mit denen ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5 Kostenerstattungsanspruch (Satz 7)

Rz. 59 Nach Ablauf der Frist bzw. Eintritt der Genehmigungsfiktion dürfen sich die Versicherten die "erforderliche" Leistung selbst beschaffen und die Krankenkasse ist ihnen zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet (Satz 7). Der Anspruch auf Kostenerstattung ist dabei, wie auch bei der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 und anders als bei § 13 Abs. 2, nic...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 konkretisiert das in § 2 Abs. 2 normierte Sachleistungsprinzip und ordnet an, dass Ausnahmen hiervon nur zulässig sind, soweit eine Vorschrift des SGB V oder des SGB IX dies ausdrücklich vorsieht. Abgesehen von den ausdrücklich normierten Fällen eines Kostenerstattungsanspruchs dürfen die Krankenkassen daher Kosten nicht erstatten, die dadurch entstanden sind, d...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.1 Auslandsaufenthalt (Abs. 1 Satz Nr. 1)

Rz. 4 Die Vorschrift soll vor allem der Durchsetzung des Territorialitätsprinzips und des Sachleistungsprinzips dienen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gelte, Sachleistungen aber nur im Inland erbracht werden können, müssten entsprechende Ansprüche ruhen (BT-Drs. 11/2237 S. 164 f.; vgl. aber hinsichtlich der Behandlung im EU-...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.6 Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 stellt für die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in anderen Staaten im Geltungsbereich des EU-Vertrages bzw. EWR-Abkommens und der Schweiz eine von Abs. 4 abweichende Sonderregelung auf und bestimmt, dass diese Leistungen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Regelung vollzieht die Urteile des Eu...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7 Kostenübernahme nach Abs. 7

Rz. 105 Die Kostenerstattung ergibt sich in Fällen des Abs. 7 regelmäßig aus Vergabeverfahren (Kostendeckung bei Zusammenhang mit Maßnahmedurchführung aufgrund des Angebotes im Vergabeverfahren) oder Preisverhandlungen mit Rehabilitationseinrichtungen (ausgehandelte Monatskostensätze). Rz. 106 Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.1 Unterkunft und Verpflegung (Abs. 7 Nr. 1)

Rz. 107 Grundsätzlich werden bei überbetrieblichen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auch die erforderlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen. Das setzt allerdings voraus, dass für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts wegen Art oder Schwere ...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.7.2 Annexkosten (Abs. 7 Nr. 2)

Rz. 109 Abs. 7 Nr. 2 regelt die Kostenübernahme von Aufwendungen, die mit der Ausführung einer Leistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber benennt in der Vorschrift beispielhaft Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel sowie Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Wie nach Abs. 7 Nr. 1 müssen die Kosten erforderlich sein, es darf als...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die Mögl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.4 Verwendungszweck

Rz. 25 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds zu entrichten. Ein Mitbestimmungsrecht/Anhörungsrecht über die Höhe der Mittel für den Strukturfonds der KV hat die Krankenkassenseite nicht; sie muss betragsmäßig nachvollziehen, was die KV zur Höhe ihres Anteils am Strukturfonds beschlossen h...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.4 Arbeitsassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 135 Unter Arbeitsassistenz wird die regelmäßig wiederkehrende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Ausübung ihres Berufs verstanden. Die Unterstützung geht über einzelne bedarfsbezogene Hilfestellungen hinaus, die Arbeitsassistenz fungiert mit Einverständnis des Arbeitgebers als eine von dem schwerbehinderten Menschen beauftragte Arbeitskraft oder wird aus de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.8 Kosten für Sportbekleidung und rehabilitationssportspezifische Hilfsmittel/Sportgeräte

Rz. 50 Die Kosten für die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung des Teilnehmers (z. B. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger, Badehandtuch) hat der Teilnehmer selbst zu tragen (vgl. Ziff. 16.3 der Rahmenvereinbarung). Die für die Durchführung des Rehabilitationssports im Einzelfall erforderlichen behinderungsbedingten persönlichen H...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.5 Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 4), Technische Hilfsmittel (Abs. 8 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 142 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 bestimmt die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, sofern keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können. Das betrifft die Ausübung eines bestimmten Berufs, die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr