Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenübernahme

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Systematische Einordnung 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74 Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7 Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

2.7.1 Inhalt des Anspruchs Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öff...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Voraussetzung für den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung ist, dass Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe durch Leistungsberechtigte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind indessen selbstverständlich berechtigt, solche Vereinbarungen auch schon vor der ersten Inanspruchnahme abzuschließen.mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.4 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Rz. 6a Soweit Vereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und freien Trägern lediglich die erleichterte Abwicklung anspruchsgesicherter Leistungen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis gewährleisten, vollzieht sich die Leistungserbringung im Verhältnis zwischen dem freien Träger und dem Leistungsberechtigten im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhäl...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3. 4. 2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2025. Sie enthält Regelungen über vertragliche Vereinbarungen zwischen den Trägern der öffentliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.10 Vereinbarungen für die Leistungserbringung nach §§ 37, 37a Abs. 2

Rz. 32 Bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 1 (Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie) und nach § 37a (Beratung und Unterstützung der Pflegeperson) ist gemäß Abs. 2 Satz 1 der Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 1 über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung, über Grundsätze und Maßstäbe für di...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.2 Verhältnis zu Leistungsentgelten nach §§ 78a ff.

Rz. 5 Eine spezielle Form der Finanzierung freier Träger durch Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklungen regeln §§ 78a ff. Verträge auf dieser Grundlage der §§ 78a ff. betreffen nur die in § 78a genannten besonders kostenintensiven Leistungsbereiche. Es handelt sich um Sonderregelungen über die Entgeltfinanzierung stationärer und teilstationä...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.4 Rechtsnatur und Rechtsbeständigkeit der Kostenvereinbarungen

Rz. 13 Vereinbarungen sind einvernehmliche, also vertragliche Abreden. Da es um die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Leistungsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht geht, handelt es sich bei den Kostenvereinbarungen um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (vgl. BVerwG, FEVS 44, 353; BGHZ 116, 339 – beide zu § 93 Abs. 2 BSHG; BGH, FamRZ 1984, 781, 782 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.3 Ermessensreduzierung auf Null

Rz. 26 Im Einzelfall können Rechtsgründe dazu führen, dass sich das Ermessen so verdichtet, dass nur noch der Abschluss der Vereinbarung ermessensfehlerfrei ist. Eine solche Ermessensreduzierung auf Null findet namentlich dann statt, wenn Kostenvereinbarungen mit gleichartigen Trägern bereits abgeschlossen wurden. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich dann ein Anspr...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 37 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013, 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018, 502; Engler,...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.9 Verhältnis zu den §§ 78a bis 78g

Rz. 31 Seit der Einführung von Abs. 1 Satz 4 durch das KJSG (vgl. Rz 1) gehen die Regelungen der §§ 78a bis 78g als Spezialregelungen zur Entgeltfinanzierung den allgemeinen Regelungen in § 77 vor und verdrängen diese (Trésoret, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 77 Rz. 27; Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 77 Rz. 16). Dies betrifft die in § 78a Abs. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74

Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe gemä...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.3 Verhältnis zu anderen Finanzierungsformen

Rz. 6 Das Finanzierungssystem der §§ 74 ff. ist – von den Sonderregelungen der §§ 78a ff. abgesehen – offen gestaltet. Es hat keinen abschließenden Charakter. Weitere Finanzierungsformen sind also nicht ausgeschlossen. Den freien Trägern ist es ferner nicht verwehrt, sich Kostenerstattungsansprüche der Leistungsberechtigten abtreten zu lassen. Das BVerwG hat dies für das Soz...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.3 Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 10 Was unter "Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe" zu verstehen ist, definiert § 77 nicht. Die Begriffe werden auch an anderer Stelle des Gesetzes verwendet, so etwa in § 4 Abs. 2, § 5 und § 74 Abs. 2. Eine Definition findet sich in diesen Vorschriften ebenso wenig wie in § 7, der Vorschrift über Begriffsbestimmungen. Dies spricht dafür, den Begri...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.4 Ermessenserwägungen

Rz. 29 Die Frage der Bedarfsdeckung darf der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht in seine Erwägungen der Ermessensausübung einfließen lassen. Für bereits eingerichtete Einrichtungen und Dienste stünde dies im Widerspruch zum Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Auf der Stufe abstrakter Pflegesatzvereinbarungen der Verbände wären solche Erwägungen zweckwidri...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.6 Rechtsfolgen der Vereinbarung: Kostenübernahmeanspruch?

Rz. 19 Die Rechtsfolgen der Vereinbarungen sind gesetzlich nicht festgelegt. In den Grenzen des Rahmens des SGB VIII greift die Vertragsfreiheit ein. Maßgeblich ist mithin die dortige Regelung. Rz. 20 Bei Einzelvereinbarungen (einrichtungsbezogen) wird man aufgrund von deren Funktion grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass sie einen Anspruch des freien Trägers gegenüber dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.2 Bedeutung

Rz. 7 Das Verständnis von § 77 erklärt sich vor dem Hintergrund der in §§ 1 bis 5 entfalteten allgemeinen Grundsätze der Jugendhilfe. Trägerautonomie, Kooperationsprinzip, Subsidiaritätsgrundsatz und Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen werden zur praktisch gelebten Realität in dem Dreiecksverhältnis zwischen öffentlicher Jugendhilfe, freier Jugendhilfe und Leistungsberecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.12 Unions- und Vergaberecht

Rz. 34 Bei Anwendung des EU-Rechts auf die Leistungserbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wäre aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts eine Öffnung des Marktes für alle Anbieter unumgänglich mit erheblichen Folgen für das gesamte System der Kinder- und Jugendhilfe (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 77 Rz. 25). Überwiegend wird bisher daher davon ausgegange...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.5 Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 14 Zu den Inhalten der Vereinbarungen über die Kosten der Inanspruchnahme macht § 77 keine rechtlichen Vorgaben. Dies lässt Raum für Ausgestaltung, solange die Höhe der Kosten Bezugspunkt der einvernehmlichen Regelung ist. Kernbestand sind die Festlegungen zur Höhe der Vergütung und zu ihrer Ermittlung. Praktisch bedarf es zumindest der Kriterien zur Bestimmung des Umfan...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.3 Anwendungsbereich und Verhältnis zu den übrigen Finanzierungsregelungen für Träger der Jugendhilfe und Verbände

Rz. 5 Seit dem 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188), mit dem das neue Vereinbarungsrecht der §§ 78a bis g eingeführt wurde, setzt sich das Finanzierungsrecht nunmehr aus 3 Instrumenten zusammen: der überkommenen Förderung nach § 74, den Vereinbarungen über die Höhe der Kosten einer Inanspruchnahme nach § 77 und den Vereinbarungen über Entgelte nach §§ 78a ff. Dabei ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Beratungspflicht und Vorschlagsrecht

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat ferner auf Verlangen des Betriebsrats sämtliche Fragen der betrieblichen Berufsbildung mit der Arbeitnehmervertretung zu erörtern (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Dazu gehören die Beratung über die Errichtung von Bildungseinrichtungen ebenso, wie die Erörterung sämtlicher Fragen über die Einführung, sowie die – betriebsinterne oder externe – Durchführu...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.4 Zuzahlungen / Nutzungsentgelte

Laufende Zuzahlungen bzw. Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Zusätzlich zu Monatspauschalen und Kilometerpauschalen sind auch individuelle Betriebskosten, insbesondere übernommene Benzinkosten, als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Methode vorteilsmindernd anzurechnen, da der ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] , Stellplatz- und Garagenkosten[2] , ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeb...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 4 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Wann ein "geeigneter Fall" gegeben, also der unbestimmte Rechtsbegriff erfüllt ist, bestimmt der Träger der Jugendhilfe. Seine Entscheidung ist insoweit...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.3 Ermöglichen eines niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfen (Abs. 3)

Rz. 16 Indem ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfen nach § 20 geschaffen wird, sollen Familien mit vergleichbaren Bedarfslagen in Notsituationen bei der Alltagsbewältigung unterstützt werden. Durch den Verweis auf § 36a Abs. 2 wird mit Abs. 3 Satz 1 sichergestellt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch dann zur Kostenübernahme ohne seine vorherige P...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Modernisierende Erhaltung – Kostentragung nach eigenmächtiger Beauftragung

Ein Teileigentümer veranlasst die Reparatur einer Außenjalousie im Erdgeschoss und erteilt dabei den Auftrag, sie von einem Hand- auf einen Motorbetrieb umzustellen. Jetzt verlangt T von der GdWE eine Kostenübernahme. Können die Wohnungseigentümer beschließen, dass T diese Kosten selbst zu tragen hat? Für einen solchen Beschluss gibt es keinen Bedarf. Nach der BGH-Rechtspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 3 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen. So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern des Jugendliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts – KKJHG mit Wirkung zum 3.10.1990 in den neuen Bundesländern und zum 1.1.1991 in den alten Bundesländern in Kraft gesetzt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.3 Leistungserbringung geboten

Rz. 13 Absatz 2 Satz 2 sieht ebenso wie die spezielle Regelung in § 78b Abs. 1 vor, dass das Wunsch- und Wahlrecht grundsätzlich auf solche Einrichtungen beschränkt ist, mit denen eine Vereinbarung besteht (vgl. dazu BayVGH, Urteil v. 16.2.2005, 12 B 01.2895). Die Regelungen der Öffnungsklauseln in § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 78b Abs. 3 für den Fall, dass die Leistung in einer E...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.2 Dokumentationspflicht (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 10 Nach § 4 der Dokumentations-Dokumentations-Vereinbarung sind die Erforderlichkeit der medizinischen Rehabilitation (§ 40 SGB V), der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V), der Kurzzeitpflege (§ 39c SGB V) und der diesbezügliche patientenindividuelle Nachsorgebedarf vom Krankenhaus mittels des im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a vorgenommenen Assessments...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 3 Literatur

Rz. 64 Knispel, Zu wettbewerbsrechtlichen Fragen, NZS 2000 S. 379. Rausch/Müller-Bohn, Cannabis schlägt hohe Wellen an der Küste, DAZ 2017, Nr. 46, 84. Koch, Keine Kostenübernahme für Arzneimittel Avastin bei abgelehnte Zulassung durch europäische Arzneimittel-Agentur, jurist PR-SozR 17/2017 Anm. 3. Kingreen, Der Gemeinsame Bundesausschuss vor dem BVerfG – Das Tor liegt in der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.5 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 25 Obwohl die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) gegenüber Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. z. B. § 91), ist die Abgrenzung der beiden Leistungen in der Praxis schwierig. Nicht selten werden Anträge auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 14 an die Träger der medizinischen Rehabilitation weitergeleitet, weil der andere R...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 44 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.10 Verordnung durch Ärzte und Pflegefachpersonal (Abs. 5a) und ärztliche Empfehlung (Abs. 5c)

Rz. 26 Das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung schließt den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht aus (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.9.1999, B 3 KR 1/99 R; Urteil v. 28.6.2001, B 3 KR 3/00 R; Urteil v. 10.3.2010, B 3 KR 1/09 R). Durch den mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG (vgl. Rz. 6) eingefügten Abs. 5a hat der Gesetzgeber nunmehr klargeste...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.11.1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

Rz. 55 Bis zur Änderung der Rechtslage durch das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften bedurften Patienten einer Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis aus einer Apotheke (getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte) zur medizinischen Anwendung in Form eine...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten Inland für Arbe... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Kostenübernahme Ermäßigter Umsatzsteuersatz Abgrenzung bei der Verpflegungmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / bb) Amtliches Verzeichnis

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des privatschriftlichen Verzeichnisses, ist die Geltendmachung des Anspruchs auf amtliches, in aller Regel also durch den Notar[205] aufgenommenes Verzeichnis zu erwägen. Der Anspruch kann wahlweise auch neben demjenigen auf privatschriftliches Verzeichnis geltend gemacht werden, und besteht auch dann, wenn auf die Ric...mehr

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AGS 02/2026, Schadensersatz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers V auf Ersatz eines Kostenschadens wegen angefallener Sachverständigengebühren in Anspruch. Zwischen der Klägerin und Herrn V besteht eine Rechtsschutzversicherung. Die Klägerin finanzierte für den Versicherungsnehmer V seine Verteidigung gegen den Vorwurf von V...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.5 Attraktivierung von Bahn und ÖPNV

Die Arbeit in einem Unternehmen kann mit Dienstfahrten verbunden sein. Bei kleineren Unternehmen sind es meist kurze Strecken, die mit dem Pkw zurückgelegt werden. Bei größeren Unternehmen kommen regelmäßig Zug- oder Flugreisen vor. Im Rahmen einer Dienstreiserichtlinie kann der Arbeitgeber (in Abstimmung mit dem Betriebsrat) die Grundlagen für eine auf Bahn und ÖPNV ausgeri...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.2 Bisheriges Recht

Rz. 2 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in den §§ 123 ff. SGB IX sind die Vorschriften des Zehnten Kapitels SGB XII (§§ 75 bis 81) über die Einrichtungen und Dienste der Sozialhilfe und damit auch der Eingliederungshilfe (Sechstes Kapitel SGB XII), die wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 die §§ 93 BSHGff. abgelöst haben. Rz. 3 Entscheidende Stationen der Novellierung der m...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach vorheriger Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft zur Fortführung des Haushalts nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem Wohlfahrtsverband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn ...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2, 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um die Weiterführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der Wohnung des Rehabilitanden während dessen Abwesenheit/Verhinderung. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder während der Einsatzzeit. Auf Wunsch des Rehabilitanden...mehr

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Private Krankenzusatzversic... / 1.7.3 Kostenübernahme bei Entsendung

Wenn ein GKV-Mitglied zum Arbeiten ins Ausland entsendet wird, muss die GKV ausnahmsweise die Kosten auch in jenen Ländern übernehmen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht.[1] Das gilt auch für die den Arbeitnehmer begleitenden Angehörigen, die über ihn familienversichert sind. Dabei geht der Arbeitgeber in Vorleistung.[2]mehr

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Private Krankenversicherung... / 3 Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland

Privat krankenvollversicherte Arbeitnehmer sind während einer Entsendung in das europäische Ausland weiter wie bisher geschützt: Innerhalb der EU und eines Vertragsstaates des EWR gilt der PKV-Vertrag zeitlich unbegrenzt, solange der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland behält. Im außereuropäischen Ausland ist die private Krankenversicherung üblicherweise mindestens e...mehr

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Private Krankenzusatzversic... / Zusammenfassung

Überblick Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Leistungen ihrer Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für Privatversicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Versicherungsunternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht dem Versicherten frei. Die Kriterien für die Annahme des Antra...mehr