Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / II. Anfall der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Grundlagen Nach der – vom BAG nicht erwähnten – Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Das BAG hat zunächst festgestellt, dass den Prozessbevollmächtigten der Beklagten jedenfalls die geltend gemachte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV angefallen war. Hierzu hat das BAG auf die Bestim...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / III. Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG hat die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten ihres Prozessbevollmächtigten. Das BAG hat darauf hingewiesen, dass es in § 64 Abs. 7 ArbGG für das Berufungsverfahren – ebenso übrigens wie in § 72 Abs. 6 ArbGG für das Revisionsverfahren – an einer Bezugnahme auf § 12a ArbGG fehle (s. BAG AGS 2016, 98 =...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / VII. Bedeutung für die Praxis

In seiner Entscheidung hat sich das BAG weitgehend auf gefestigte Rspr. des BGH bezogen. Dies ist auch deshalb gerechtfertigt, weil sich die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Berufungs- oder Revisionsverfahren auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit nach den in § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO niedergelegten Grundsätzen bestimmt. Danach wäre hier sogar eine 1,6-Verfahrensge...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / I. Sachverhalt

Die auswärtigen Beklagten waren nicht nur zum Gerichtstermin angereist, sondern darüber hinaus waren sie auch zu zwei Besprechungsterminen zu ihrem am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten gefahren. Für alle drei Reisen haben sie im Rahmen der Kostenfestsetzung Erstattung ihrer Reisekosten einschließlich der Kosten ihrer Zeitversäumnis verlangt. Die Rechtspflegerin ...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / XI. Verrechnung im Rahmen des Kostenfestsetzungsbeschlusses

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Rückzahlung eines Verfahrenskostenvorschusses nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht oder berücksichtigt werden, da es sich bei dem Rückzahlungsanspruch um einen materiellrechtlichen Anspruch handelt, welcher im formell ausgerichteten Festsetzungsverfahren nicht zu prüfen ist.[61] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht abe...mehr

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ZErb 02/2024, Kein quotenlo... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 11 erstrebt einen quotenlosen Erbschein, der die Beteiligten zu 1 – 10 als Miterben ausweist. Der am 25.12.1926 geborene und am 3.1.2021 verstorbene Erblasser war seit dem 27.12.2016 verwitwet. Er hatte keine Kinder und hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen: 1. Mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 4.6.1959 (Bl. 5 der Testa...mehr

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AGS 02/2024, Parteikosten f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Regelung des § 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO Nimmt eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren an einem Termin teil, so kann sie bei einer entsprechenden Kostenentscheidung nach 91 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ZPO vom Gegner Ersatz ihrer hierzu getätigten Aufwendungen verlangten. 2. Wahrnehmung eines Termins a) Gerichtlicher Termin Eindeutig ist die Lage, wenn die Partei an einem gerich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Sozialleistungen (IPSAS 42)

Tz. 91 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Erbringung von Sozialleistungen (social benefits) stellt eines der primären Ziele der öffentlichen Hand dar. Die Ausgaben für Sozialleistungen sind dementsprechend einer der wesentlichen Ausgabeposten vieler Gebietskörperschaften. Der Anwendungsbereich von IPSAS 42 umfasst ausschließlich Sozialleistungen auf der Basis von Transferzahlunge...mehr

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AGS 02/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner kritisch mit der jüngsten Erhöhung der PKH-Freibeträge und weist darauf hin, dass dies auch zu einer drastischen Anzahl der Beratungshilfebewilligungen führen wird (S. 49). Burhoff setzt die Rechtsprechungsübersicht zur Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen für 2023 fort. Der Teil 2 beinhaltet die Gebühren aus den Teilen 4-7 VV (S. 52). Mit ...mehr

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AGS 02/2024, Kosten und not... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere Entscheidung zur Einziehung und zur Kostentragungspflicht in Zusammenhang mit Einziehungsentscheidungen (vgl. dazu auch BayObLG, Beschl. v. 27.10.2023 – 204 StRR 394/23, AGS 2024, 38; LG Braunschweig, Beschl. v. 14.12.2023 – 8 Qs 326/23, AGS 2024, 87). Gebühren- und kostenrechtliche Entscheidungen dazu machen derzeit den Löwenanteil in der Rspr. aus. 2. Prakti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC für Gewinneinkünfte

Rn. 33 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Alleinvertriebsrecht Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91). Ausgleichsbetrag Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 EU-Beitreibungsgesetz

Rz. 11 Bis 31.12.2011 regelte das EG-BeitrG v. 3.5.2003[1] die Vollstreckung im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Umsetzung von Art. 24 der Richtlinie des Rates v. 15.3.1976[2] bzgl. Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen. Dieses Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das EU-Beitreibungsgesetz [3] ersetzt. ...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.4 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder für sich und ihre mitversicherten Angehörigen die Kostenerstattung wählen (Satz 1). Die Einführung der Tarife ist in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Das Wahlrecht liegt auch für mitversicherte Angehörige beim Mitglied. Die gesetzliche Ermächtigung berechtigt Krankenkassen dazu, den Umfang der ge...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.1 Mindestbindungsfrist (Satz 1)

Rz. 16 Die Wahl eines Tarifs ist überwiegend mit einer Bindungsfrist verknüpft. Die Frist ist notwendig, um einen missbräuchlichen Wechsel zwischen Tarifen je nach Erwartung der Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern (BT-Drs. 16/3100 S. 109). Auch wegen der bei diesen Tarifen notwendigen langfristigen Kalkulationsgrundlage erscheint die Bindungsfrist angebracht. Ein Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 3 Literatur

Rz. 22 Beckschäfer, Die Wahltarife nach § 53 SGB V in der Aufsichtspraxis des Bundesversicherungsamtes, ErsK 2007, 233. Genet, Ordnungspolitischer Dammbruch: BMG billigt Chefarzt- und Zweibetttarife in der GKV, PKV Publik 4/2007, 39. Höpfner/Warmuth, Erfahrungen in Entwicklung und Kalkulation von Wahltarifen in der Krankenversicherung, Versicherungswirtschaft 2009, 351. Isensee...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.2 Prämienzahlung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung eine Prämienzahlung vorsehen, wenn ein Mitglied und seine nach § 10 mitversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben (Satz 1; BSG, Urteil v. 22.6.2010, B 1 A 1/09 R). Es gilt das "Alles oder Nichts-Prinzip" (Dreher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 53 Rz. 49). Die Norm lässt es ni...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

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Jung, AsylbLG § 14 Dauer de... / 2.1 Befristung auf 6 Monate

Rz. 3 Abs. 1 sieht für alle "Anspruchseinschränkungen nach diesem Gesetz" eine Befristung auf 6 Monate (also nicht etwa bis zu 6 Monate) vor. Damit dürfte in erster Linie die in § 1a Abs. 1 normierte Anspruchseinschränkung erfasst sein, aber auch die Sanktionen in den auf § 1a Abs. 1 verweisenden §§ 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2, 5b Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.1 Rechtsprechung

Rz. 106 Das BSG hat entschieden, das Aufwendungen für von Künstlern angemietete Ateliers nicht nach § 16 Abs. 1 übernommen werden können (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 3/05 R ). Auch die §§ 22 und 29 kommen dafür nicht in Betracht, allenfalls ist § 16 Abs. 2 Satz 1 zu prüfen. Nach Wegfall des § 16 Abs. 2 Satz 1 kommt allein eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget in B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.3 Vermögensverwaltung

Rz. 98 Zu den vermögensverwaltenden Tätigkeiten zählen insbesondere die Tätigkeit als Treuhänder, Hausverwalter, Insolvenz-, und Zwangsverwalter, als Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter.[1] Der BFH hält auch nach Aufgabe der sog. Vervielfältigungstheorie (Rz. 87 und Rz. 96) daran fest, dass Insolvenz- und Zwangsverwalter (auch wenn sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Sonderver... / 1 Leitsatz

Bei einer Aufwandsentschädigung für die Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handelt es sich nicht um eine besondere Verwalterleistung. Diese Tätigkeit gehört – wenn nichts Anderes vereinbart wird – in den Bereich der Grundleistungen. Dasselbe gilt für die Bescheinigung nach § 35a EStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Sonderver... / 4 Die Entscheidung

Die Zahlungsklage der K hat Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch auf Rückzahlung von 12.659,19 EUR aus § 812 BGB. Bei dem eingezogenen Betrag in Höhe von 2.484,72 EUR als Aufwandsentschädigung für die Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handele es sich um keine besondere Verwalterleistung im Sinne des Verwaltervertrags. Es handele sich bei der DSGVO um eine gesetzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.4 Das Chefarzt-Krankenhaus

Der Chefarzt im Krankenhaus erzielt dort grundsätzlich aufgrund seines Anstellungsvertrags Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.[1] Die Privatliquidationen außerhalb seiner dienstvertraglichen Pflichten stellen Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit dar.[2] Prüfungsansatz Das Finanzamt wird sein Augenmerk bei einer Außenprüfung beim Chefarzt auf Betriebsausgaben und e...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Eigene Arbeitnehmergarage Angemietete Garage Steuerfreier Auslagenersatzmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / 8 Was bei angemieteten Garagen gilt

In den Fällen, in denen die Arbeitnehmer für die Dienstwagen eine von einem Dritten angemietete Garage zur Verfügung gestellt haben und die X-GmbH die Garagenmiete nach Vorlage der Mietverträge erstattet hat, hat diese steuerfreien Auslagenersatz gemäß § 3 Nr. 50 Alternative 2 EStG geleistet. Die Arbeitnehmer haben jeweils nach Einzelabrechnung Beträge erhalten, durch welche ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / 9 Zusammenfassung

Ersetzt der Arbeitgeber insbesondere Außendienstmitarbeitern die Kosten für eine Garage, damit dort der Firmenwagen untergestellt und ggf. auch Werkzeuge oder Ware gelagert werden können, stellen diese sog. Garagengelder regelmäßig keinen Arbeitslohn dar, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Zahlungen des Arbeitgebers für die mietweise Überlassung der eigenen Garage des Arbeit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nutzungsentgelte für Dienst... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Überlässt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eigene Garage, in der ein Dienstwagen unter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.5 Vergütungen jeder Art

Rz. 81 Die Vorschrift erfasst Vergütungen jeder Art. Hierzu gehören nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen, z. B. die Lieferung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt oder zu Vorzugspreisen, die Zurverfügungstellung einer freien Wohnung, die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Pkw und die Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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§ 9 Prozessuales / 6. Muster: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

Rz. 36 Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn/Frau _________________________ – Kläger(in)– ge...mehr

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§ 9 Prozessuales / b) Kostenerstattung

Rz. 38 Es kommt insoweit darauf an, wer die Kosten der Mängelbeseitigung getragen hat. War dies der klagende Erwerber allein, kann er die Zahlung an sich verlangen. Falls die Kosten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft getragen wurden, ist die Zahlung an diese zu fordern.mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend

Rz. 32 Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend Muster 9.2: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Kostenvorschuss/Kostenerstattung das Gemeinschaftseigentum betreffend An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft ( alternativ : Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Auslagenersatz und § 3 Nr 12 EStG

Rn. 1871 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erhält der StPfl (hier: Gemeindedirektor) eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, ist ein zusätzlicher steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG idR nur dann anzuerkennen, wenn die Aufwendungen insgesamt die Aufwandsentschädigung nachweisbar übersteigen (FG D'dorf EFG 1996, 92 rkr). Rn. 1872–1889 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Definition des Auslagenersatzes

Rn. 1867 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die zweite Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit den Auslagenersatz von der ESt. Das Gesetz enthält auch für den Auslagenersatz eine Legaldefinition: Zitat "Beträge, durch die Auslagen des ArbN für den ArbG ersetzt werden". Im Gegensatz zur Variante 1 (durchlaufende Gelder) erhält der ArbN das Geld im Nachhinein (§ 670 BGB).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offenbar übersteigt

Rn. 423 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BVerfG BStBl II 1999, 502 sah jedenfalls darin keinen Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), dass das FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, anders als bei S 2, nicht nachprüfen darf, ob der Aufwandsersatz höher als der tatsächlich entstandene Aufwand ist (ebenso BFH BStBl II 1983, 75). BFH BStBl II 2014, 248 hält die Vorschrift für insoweit verfassungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zur Problematik des pauschalen Auslagenersatzes

eba) Der Grundsatz Rn. 1868 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaler Auslagenersatz ist grds stpfl Arbeitslohn. Diese Ansicht entspricht der st Rspr des BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1970, 69; 1972, 137; 1976, 134; 1980, 289; 1995, 806; 2001, 844; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820; 1994, 371) und der Ansicht der FinVerw (R 3.50 Abs 2 S 1 LStR 2023; H 3.50 LStH 2023). ebb) Die ...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 4. Selbstvornahme, Kostenerstattung und Kostenvorschuss

Rz. 20 Wenn der Unternehmer einen Mangel trotz angemessener Nachfristsetzung nicht beseitigt, stehen dem Besteller die sekundären Mängelrechte zu. Hierzu gehört das Recht zur Selbstvornahme, § 637 BGB. Selbstvornahme bedeutet, dass der Besteller selbst den Mangel beseitigt oder durch einen Dritten den Mangel beseitigen lässt und vom Unternehmer die Kosten für die Mangelbesei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gf) Keine Gewährung einer Aufwandsentschädigung, die den Aufwand übersteigt

gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Ausweis im Haushaltsplan als Aufwandsentschädigung

fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF) Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln ...mehr