Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer)

Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch für die GewSt (s § 20 UmwStG Tz 231). Aufgr der analogen Anwendung der Regelungen in §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Gesetz zur Fortsetzung der UntStRef: Änderung des UmwStG, DB 1997, 2144; Haritz, Überraschende Änderung des UmwStG, GmbHR 1997, 783; Thiel/Eversberg/van Lishaut/Neumann, Der UmwSt-Erl 1998, GmbHR 1998, 397; Wienands, Gewstliche Behandlung von Umw – Änderungen der §§ 18, 19 UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, GmbHR 1999, 462; Hierstätter/Schwarz, Übertragung einer ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 1 S 1 iVm § 12 Abs 2 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn/-verlust auch für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Das gilt allerdings nicht für den gem § 12 Abs 2 S 2 UmwStG iVm § 8b KStG sich aus der 5 %-Pauschalierung der nabzb Ausgaben sich ergebenden Gewinn im Fall der Aufwärtsverschmelzung (s § 12 UmwStG Tz 59...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 … im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 31 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das übergehende Vermögen dürfte in diesem Fall regelmäßig BV der natürlichen Pers werden mit der Folge, dass die §§ 4 bis 7 UmwStG uneingeschr anzuwenden sind. Es entsteht ein Übernahmegewinn oder -verlust in Höhe der Differenz zwischen dem Bw der Anteile und dem gW des auf den jeweiligen AE entfallenden Vermögens des übertragenden Rechtsträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Umstrukturierungen außerhalb des UmwG

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wie bereits erwähnt (s Einf UmwStG Tz 8 ff), ist die im UmwG enthaltene Aufzählung von Umw-Arten abschließend. Das wirtsch Ergebnis einer Umw lässt sich in aller Regel aber auch durch außerhalb des UmwG geregelte umw-ähnliche Vorgänge erreichen, die auf einer Einzelrechtsnachfolge oder auf dem Prinzip der An- bzw Abwachsung (s § 712 BGB) be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Besteuerung des Einbringenden

Tz. 258 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine schädliche Verfügung über die maßgebenden ("sperrfristverhafteten") Anteile (s Tz 244–245) unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs 5 UmwStG (s Tz 243–257), ist § 22 Abs 2, 3 und 5 bis 7 UmwStG entspr anzuwenden (im Einzelnen s § 22 UmwStG Tz 78 ff), insoweit die Realisierung der stillen Reserven aus der Beteiligung au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen

Tz. 152 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (s Tz 5) und somit a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Bsp s Tz 21 ff). Da die an einer solchen Umw-Maßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger abschließend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 39 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem §§ 2, 5 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106 ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.6 Zins- und EBITDA-Vortrag (§ 24 Abs 6 iVm § 20 Abs 9 UmwStG und § 4h Abs 1 S 2 EStG)

Tz. 190 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind ab VZ 2008 nur noch nach Maßgabe des § 4h EStG (sog Zinsschranke) abzb. Aufwendungen, die nach dieser Vorschrift nicht als BA abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wj vorzutragen (sog Zinsvortrag, s § 4h Abs 1 S 5 EStG). Fraglich ist die Behandlung dieses Zinsvortrags, wenn der (Teil-)Betrieb od...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung dienenden Gebäuden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) (estb 2026, Heft 2, S. 64)

Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs-/Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten? Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für ein einkünfterelevant genutztes Gebäude als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder ans...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VI. Feststellungslast

Der letzte Abschnitt des BMF-Schreibens stellt nochmals die für die Feststellungslast geltenden Regularien heraus. Die Feststellungslast für Tatsachen, die eine Behandlung von Aufwendungen als AK/HK begründen, trägt das FA. Erhöhte Mitwirkungspflicht: Soweit das FA nicht dazu in der Lage ist, den Zustand eines Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung oder den ursprünglichen Zusta...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 2. Sachlicher Zusammenhang zwischen AK/HK und Erhaltungsaufwand

Sachlicher Zusammenhang...: Aufwendungen, die für sich genommen teils AK/HK und teils Erhaltungsaufwendungen sind, stellen insgesamt AK/HK dar, wenn die zugrunde liegenden Arbeiten in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Das ist der Fall, wenn die einzelnen Baumaßnahmen (die sich auch über mehrere Jahre erstrecken können) bautechnisch ineinandergreifen. ... bei bautechnische...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / dd) Standardhebung neben HK

Kommt es nur in zwei Bereichen der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Standardhebung, wird aber gleichzeitig an dem Objekt eine zu HK führende Maßnahme durchgeführt (z.B. eine Erweiterungsmaßnahme i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 HGB), sieht die Finanzverwaltung hierin – wie bisher – eine Standardhebung mit der Folge, dass die Aufwendungen zur Standardhebung als AK ebenfalls nu...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für ein einkünfterelevant genutztes Gebäude als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten ist in der Besteuerungspraxis – insbesondere im Bereich der Einkün...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 2. Objektive Funktionstüchtigkeit

Ein Gebäude ist objektiv nicht funktionstüchtig, wenn für den Gebrauch wesentliche Teile des Gebäudes (auch aufgrund von eingetretenem Verschließ) nicht nutzbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Wohngebäude nach dem Erwerb aufgrund einer nicht funktionierenden Heizung nicht zu Wohnzwecken nutzbar ist. Entsprechende Aufwendungen führen dann zu AK[5].mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Standardhebung eines Wohngebäudes

Umfangreiche Darstellung im BMF-Schreiben: Zur konkreten Zweckbestimmung des Erwerbers gehört auch seine Entscheidung, welchem Standard ein Wohngebäude künftig entsprechen soll. Kommt es durch entsprechende Aufwendungen zu einer Standardhebung, liegen AK vor. Der Teil des BMF-Schreibens, der sich mit der Frage der Standardhebung beschäftigt, nimmt breiten Raum ein. aa) Grundl...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 1. Allgemeine Grundsätze

AK eines Gebäudes sind nach § 255 Abs. 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude einzeln zugeordnet werden können. Im ersten Teil des BMF-Schreibens geht es schwerpunktmäßig um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen als AK zur Versetzung eines Gebäudes in einen...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / V. Zusammentreffen von AK/HK mit Erhaltungsaufwendungen

1. Aufteilung der Gesamtkosten Sind bei einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme sowohl Arbeiten zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand, zur Erweiterung eines Gebäudes oder Arbeiten, die zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, als auch Erhaltungsarbeiten durchgeführt worden, sind die hierauf jeweil...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 3. Erweiterung eines Gebäudes

a) Vergrößerung der Nutzfläche Eine Erweiterung eines Gebäudes liegt vor bei einer – wenn auch nur geringfügigen – Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung, die eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit eines Gebäudes zur Folge hat[7]. Maßgeblich für eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche ist allein die bauliche Vergrößerung – unabhängig davon, ob die vergrößerte ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 3. Subjektive Funktionstüchtigkeit

a) Konkrete Zweckbestimmung Ein Gebäude ist subjektiv funktionstüchtig, wenn es für die konkrete Zweckbestimmung des Erwerbers (z.B. als Mietwohnung, als Büro oder als eigengenutzte Wohnung) nutzbar ist. Investitionen zur Herstellung dieser Zweckbestimmung führen daher zu AK. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Steuerpflichtige ein bisher zu Wohnzwecken genutztes Gebäudes erwir...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 4. Unentgeltlicher/teilentgeltlicher Erwerb

Unentgeltlicher Erwerb: Aufwendungen für Baumaßnahmen, die ein Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, führen bei einem unentgeltlichen Erwerb mangels Anschaffung nicht zu AK, d.h. derartige Aufwendungen führen entweder zu sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder zu HK (s. hierzu im Einzelnen nachfolgend unter III). Die Behandlung als anschaffungsnahe HK (§ 6...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 2. Herstellung eines Gebäudes

Vollverschleiß eines Gebäudes: Hierunter fallen nicht nur Kosten für die erstmalige Herstellung eines Gebäudes, sondern auch Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bei Vollverschleiß eines Gebäudes, d.h. wenn durch die Instandsetzungsmaßnahmen unter Verwendung der bestehenden Bausubstanz ein neues Gebäude hergestellt wird. Vollverschleiß eines Gebäudes liegt vor, wenn ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / VII. Fazit

Mit dem BMF-Schreiben v. 26.1.2026 reagiert die Finanzverwaltung auf die Entwicklung, die im Gebäudebereich bei der Durchführung von Baumaßnahmen in den letzten beiden Jahrzehnten stattgefunden hat. Dabei ist festzustellen, dass sich zwar an der einen oder anderen Stelle Veränderungen ergeben, insgesamt aber an dem Grundkonzept, das dem BMF-Schreiben v. 18.7.2003 [17] zugrund...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / I. Vorbemerkung

Investitionen im Zusammenhang mit der Erzielung von Gewinn- oder Überschusseinkünften dienenden Gebäuden führen in der Besteuerungspraxis hinsichtlich ihrer einkommensteuerlichen Behandlung häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Denn sie können zwar als Erhaltungsaufwendungen sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (WK) absetzbar (oder unter den Voraussetzungen des § 82b ES...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / d) Sanierung in Raten

Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts kann auch durch eine Sanierung in Raten erfolgen. Eine solche liegt vor, wenn Baumaßnahmen, die innerhalb eines Veranlagungszeitraumes oder eines Wirtschaftsjahres durchgeführt werden, zwar für sich gesehen noch nicht zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, aber Teil einer Gesamtmaßn...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / cc) Wann kommt es zu einer Standardhebung?

Der Standard eines Wohngebäudes wird gehoben, wenn ein Bündel von Baumaßnahmen in mindestens drei der vier Bereiche der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer deutlichen Erhöhung des Gebrauchswertes führt, d.h., wenn diese Bereiche von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder sehr anspruchsvollen Standard oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / a) Konkrete Zweckbestimmung

Ein Gebäude ist subjektiv funktionstüchtig, wenn es für die konkrete Zweckbestimmung des Erwerbers (z.B. als Mietwohnung, als Büro oder als eigengenutzte Wohnung) nutzbar ist. Investitionen zur Herstellung dieser Zweckbestimmung führen daher zu AK. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Steuerpflichtige ein bisher zu Wohnzwecken genutztes Gebäudes erwirbt und die Räume künftig al...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / a) Allgemeine Grundsätze

Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, die nicht als Folge der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand bereits zu den AK gehören (s. vorstehend unter II 1.), sind HK, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes führen. Beachten Sie: Dies gilt auch, wenn oder soweit ein Gebäude unentgeltlich erworb...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / IV. Anschaffungsnahe HK

Teil III des BMF-Schreibens v. 26.1.2026 befasst sich in den Rz. 54–68 aus Sicht der Finanzverwaltung erstmals umfassend mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter den Aspekten: Welche Aufwendungen werden von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfasst? Wie ist der Dreijahreszeitraum zu bestimmen? Was ist bei der Ermittlung der 15 %-Grenze zu beachten? Dabei handelt es sich um die Wie...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 1. Aufteilung der Gesamtkosten

Sind bei einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme sowohl Arbeiten zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand, zur Erweiterung eines Gebäudes oder Arbeiten, die zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen, als auch Erhaltungsarbeiten durchgeführt worden, sind die hierauf jeweils entfallenden Aufwendungen gr...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / a) Vergrößerung der Nutzfläche

Eine Erweiterung eines Gebäudes liegt vor bei einer – wenn auch nur geringfügigen – Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder Substanzmehrung, die eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit eines Gebäudes zur Folge hat[7]. Maßgeblich für eine Vergrößerung der nutzbaren Fläche ist allein die bauliche Vergrößerung – unabhängig davon, ob die vergrößerte nutzbare Fläche auch tatsächli...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 4. Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung

a) Allgemeine Grundsätze Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, die nicht als Folge der Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand bereits zu den AK gehören (s. vorstehend unter II 1.), sind HK, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes führen. Beachten Sie: Dies gilt auch, wenn oder soweit ein Gebä...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / II. AK

1. Allgemeine Grundsätze AK eines Gebäudes sind nach § 255 Abs. 1 HGB Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude einzeln zugeordnet werden können. Im ersten Teil des BMF-Schreibens geht es schwerpunktmäßig um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen als AK zur Versetzung...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / III. HK

1. Begriff und Umfang Was zu den HK eines Gebäudes gehört, ist in § 255 Abs. 2 S. 1 HGB geregelt. HK liegen vor bei der Herstellung eines Gebäudes, der Erweiterung eines Gebäudes und bei einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes. Beachten Sie: Wird ein Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt und besteht es deshalb aus mehrere...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / 1. Begriff und Umfang

Was zu den HK eines Gebäudes gehört, ist in § 255 Abs. 2 S. 1 HGB geregelt. HK liegen vor bei der Herstellung eines Gebäudes, der Erweiterung eines Gebäudes und bei einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes. Beachten Sie: Wird ein Gebäude in unterschiedlicher Weise genutzt und besteht es deshalb aus mehreren Wirtschaftsgütern, ...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / aa) Grundlagen der Standardbestimmung

Die Finanzverwaltung unterscheidet – nach wie vor – zwischen drei Standardarten: sehr einfacher Standard, mittlerer Standard und sehr anspruchsvoller Standard. Kommt es nun aufgrund von Baumaßnahmen zu einer Standardhebung (z.B. von einem sehr einfachen auf einen mittleren Standard), führt dies zum Erreichen der konkreten Zweckbestimmung – und damit zu AK. Vier zentrale Ausstattu...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Substanzvermehrung

Bei einer Substanzmehrung werden bisher nicht vorhandene Bestandteile oder Anlagen in ein Gebäude eingefügt und dadurch die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert, ohne dass zugleich seine nutzbare Fläche vergrößert wird, z.B. wenn eine Außentreppe errichtet, eine Sonnenmarkise angebracht oder eine Sauna eingebaut wird. Keine zu einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit f...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / bb) Wann liegt welcher Standard vor?

Der wohl am häufigsten vorzufindende mittlere Standard liegt vor, wenn die zentralen Ausstattungsmerkmale durchschnittlichen und selbst höheren Ansprüchen genügen. Von diesem Standard geht die Finanzverwaltung in der Regel aus, wenn nicht besondere Umstände auf einen sehr einfachen oder sehr anspruchsvollen Standard hindeuten. Ein sehr einfacher Standard liegt vor, wenn die z...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Ursprünglicher Zustand

Unterschiedliche Zeitpunkte: Als ursprünglicher Zustand gilt der Zustand eines Gebäudes zu unterschiedlichen Zeitpunkten: bei Herstellung/Anschaffung: der Zeitpunkt der Herstellung/Anschaffung bei entgeltlichem Erwerb; unentgeltlichem Erwerb (z.B. durch Schenkung oder als Erbe): der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsvorgänger das Gebäude hergestellt oder entgeltlich erworben hat; Ent...mehr

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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / c) Wesentliche Verbesserung

Eine wesentliche Verbesserung liegt erst dann vor, wenn die Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes in ihrer Gesamtheit über eine zeitgemäße substanzerhaltende (Bestandteil-)Erneuerung hinaus den Gebrauchswert des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand insgesamt deutlich erhöhen. Bei betrieblich genutzten Gebäuden kommt es primär darauf an, ob ba...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 1. Neue Grenzen und Beschränkung der Betriebsausgaben

Statische Grenze statt relativer Wertgrenze: § 8 S. 1 EStDV definiert die Voraussetzungen für einen als Privatvermögen (PV) willkürbaren eigenbetrieblichen Grundstücksteil für alle offenen Fälle neu (§ 84 Abs. 1d S. 1 EStDV). So wird die bisherige relative Grenze von maximal 20 % des gemeinen Werts des Grundstücks[13] durch eine statische Grenze in Form einer maximalen Quadr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / I. Vorbemerkungen

Im Rahmen der Erstellung von Einkommensteuererklärungen ist Steuerpflichtigen überwiegend bekannt, dass und in welchem Umfang Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich abzugsfähig sind. Dies sind z.B. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Homeoffice-Pauschale, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel u.w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizungsgesetz mit weniger Pflichten: Das ist geplant

Überblick Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Unter anderem soll die 65-Prozent-Regel abgeschafft werden. Bis Anfang April soll das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen. Das ist geplant. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war eines der umstrittensten Projekte der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / b) Spenden auf GmbH- oder Privatebene

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nicht nur natürlichen Personen möglich, sondern auch für Körperschaften/Kapitalgesellschaften vorgesehen. So können Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / I. Hintergrund

§ 8 EStDV a.F.: Das Jahressteuergesetz 1996[1] fügte den bis zum 28.12.2025 gültigen § 8 EStDV a.F. in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ein.[2] „§ 8 EStDV a.F.: Grundstücksteile von untergeordnetem Wert Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Wert...mehr