Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz - Kommentar zum SGG

Begründet von Dr. Jens Meyer-Ladewig; fortgeführt von (8. bis 13. Auflage) Dr. Stephan Leitherer; bearbeitet von Wolfgang Keller und Dr. Benjamin Schmidt. 14. neubearb. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 1.759 S., 115,00 EUR Das Sozialgerichtsgesetz ist im vergangenen Jahr 70 Jahre alt geworden und blickt damit auf eine lange Geschichte zurück. In der Praxis spiel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht - Kommentar zum Straßenverkehrsrecht

Bearbeitet von Dr. Michael Burmann, Dirk Figgener, Dr. Rainer Heß, Kathrin Hühnermann, Jürgen Jahnke, Prof. Dr. Holger Niehaus und Kristina Wimber. 28. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXXII, 2.325 S., 135,00 EUR Gegenüber der Vorauflage 2022 haben sich wieder zahlreiche Gesetzesänderungen ergeben. Auch umfangreiche Rspr. war einzuarbeiten. Besonders hervorgehoben wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. 42. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVII, 2.911 S., 219,00 EUR. Die Neuauflage des Köhler/Bornkamm/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG ist vor allem geprägt durch die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 6.3 Beendigung durch Aufhebungsurteil

Rz. 35 §§ 1447, 1448 und 1469 BGB geben den Ehegatten die Möglichkeit, auf Aufhebung der Gütergemeinschaft zu klagen. § 1447 BGB gibt dem nichtverwaltenden Ehegatten diese Möglichkeit und knüpft an ein Fehlverhalten oder mangelnde Eignung des Gesamtgutsverwalters an. § 1448 BGB bezieht sich auf den Verwalter des Gesamtgutes. Der Gesamtgutsverwalter kann auf Aufhebung der Güt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[1] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 4.1 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 14 Eine gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts ist dann angezeigt, wenn die Eheleute eine solche entweder ehevertraglich vereinbart haben oder eben keine Bestimmung zur Verwaltung getroffen haben (§ 1421 BGB). Die gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten ist in §§ 1450 ff. BGB geregelt. Bei der gemeinschaftlichen Verwaltung sind die Ehegatten g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 5 Haftungsfragen

Rz. 22 Da das Recht der Gütergemeinschaft verschiedene Vermögensmassen wie das Gesamtgut, das Sondergut und das Vorbehaltsgut kennt, existieren im Gesetz differenzierte Haftungsregelungen. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass immer nur die Ehegatten persönlich Schuldner von Verbindlichkeiten sein können; die Vermögensmassen selbst besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 199 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, sodass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 200 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2024, Die elektroni... / II. Die Lösung

Die kryptische Gerichtsvollzieherrechnung als System Die Abrechnung des GV ist in ihrer Intransparenz kein Einzelfall, sondern die Regel. Während Rechtsanwälte und Inkassodienstleister gehalten sind, bis ins Kleinste darzulegen, für welche Maßnahme welche Gebühr oder Auslage entstanden ist, nehmen die Gerichtsvollzieher staatliche Privilegien in Anspruch und sind selbst auf N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zinsbegriff

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Umsetzung der ATAD verlangt eine Anpassung des Zinsbegriffs, wodurch der sachliche Anwendungsbereich der Zinsschrankenregelung erweitert wird und zugleich dem gem Auff der Fin-Verw weit auszulegende Vergütungsbegriff (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 15ff) nun auch ges entsprochen wird (hierzu auch s § 8a KStG Tz 218). Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Auswirkungen vo... / II. Rückforderungsrecht der Schwiegereltern

Seit Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.10.2010[24] gelten Zuwendungen der Eltern, die um die Ehe ihres Kindes willen an das Schwiegerkind erfolgen, nicht mehr als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung.[25] Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden. Als Anspruchsgrundlage kommen auch Bereicherungsansprüche weg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 3.1 Das Gesamtgut

Rz. 5 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen der Ehegatten (durch das "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" vom 18.12.2019 wurde der Wortlaut der Vorschriften insofern angepasst, als er statt den Begriffen "Mann" und "Frau" nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Rezensionen

Praxiskommentar ErbStG und BewG Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) 4. Auflage 2022 1.896 Seiten, 179 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1 Die ersten steuerlichen Fragen der Mandanten rund um Schenkungen und Erbschaften betreffen regelmäßig die Besteuerung, deren Höhe aber ohne die Bewertung der zu übertragenden oder übergegangenen Vermögenswerte nicht ermittelt werden kann. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 12 Abweichende Verteilung der Betriebsratssitze

§ 12 wurde durch das BetrVerf-Reformgesetz vom 23.7.2001 (BGBl. I S. 1852) aufgehoben. Die Aufhebung ist Folge der Aufhebung des Gruppenprinzips (vgl. im Kommentar zu § 6).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer (zu § 14c UStG)

Kommentar Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er eigentlich schuldet, muss er auch den überhöht ausgewiesenen Steuerbetrag an die Finanzverwaltung zahlen. Diese in § 14c UStG umgesetzte Regelung wurde in Deutschland bisher streng ausgelegt. Nachdem der EuGH eine Steuerschuld zumindest in den Fällen verneint hatte, in denen der Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 3 Inhalt des Anhangs

Die gesetzlichen Grundlagen der Anhangberichterstattung sind in §§ 284–288 HGB und in weiteren Vorschriften des HGB, EGHGB, GmbHG, AktG und PublG enthalten. Der Mindestumfang des Anhangs wird im Wesentlichen durch §§ 284, 285 HGB bestimmt. Treffen die umschriebenen Angabe- und Erläuterungspflichten auf das Unternehmen zu, sind hierzu Angaben im Anhang zu machen, wenn nicht n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.1 Struktur und Gestaltung

Dem allgemeinen Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit entsprechend wird in der Praxis bei der Struktur und Gestaltung des Anhangs folgende Gliederung vorgenommen: Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsangaben, Angaben und Erläuterungen zur Bilanz, Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, Sonstige Angaben. [1] Die Angaben im An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 2 Freiwillige Aufstellung des Anhangs

Unternehmen, die nicht, auch nicht sinngemäß, zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, können freiwillig einen Anhang erstellen. Kennzeichnen sie diesen Teil des Jahresabschlusses als Anhang, müssen sie die Vorschriften über den Mindestinhalt einhalten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.1 Sowohl Aktiva als auch Passiva der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Mitzugehörigkeit Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit[1] ist ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bei dem Posten des gesetzlichen Gliederungsschemas auszuweisen, zu dem er überwiegend gehört.[2] Lassen sich Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Posten zuordnen, gehören sie also nicht überwiegend zu einem bestimmten Posten, so sind sie unter einem der infrage kommende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragungen konz... / 8 Auswertung der Befragung

Werden Sie bei Ihrem Prozess extern begleitet, wird Ihr Dienstleister die Fragebögen auswerten und die Ergebnisse aufbereiten. Besprechen Sie vorher, wie genau die Ergebnispräsentation für die Unternehmensleitung, alle Mitarbeiter und die Ergebnisberichte für einzelne Organisationseinheiten aufbereitet sind und dargeboten werden. Heute ist vieles elektronisch, ggf. individua...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.4 Abweichende Gliederungen gegenüber dem Vorjahr

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und GuV, ist beizubehalten.[1] Das soll dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse im Zeitablauf erleichtern.[2] Wird wegen besonderer Umstände von der Gliederung von Bilanz und GuV gegenüber dem Vorjahr abgewichen, sind die Abweichungen im Anhang anzugeben und zu begründen (Abwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.2.5 Vorjahreszahlen

In der Bilanz und in der GuV ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres anzugeben.[1] Sind die Beträge nicht vergleichbar, ist dies im Anhang anzugeben und zu erläutern.[2] Praxis-Beispiel Verkauf eines Betriebsteils Da der Betriebsteil XY der Gesellschaft zum 30.10.2023 veräußert wurde, sind die Zahlen des Berichtsjahrs mit denen des Vorja...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.2 Die Aktivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Anlagespiegel Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Gliederung darzustellen:[1] Gesamte (historische) Anschaffungs- und Herstellungskosten des Postens (kumuliert) Zugänge des Geschäftsjahres, Abgänge des Geschäftsjahres, Umbuchungen des Geschäftsjahres, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 4 Zweck des Anhangs

Dem Anhang können verschiedene Funktionen zugewiesen werden, nämlich Erläuterungs-, Ergänzungs-, Entlastungs- und – in Ausnahmefällen – Korrekturfunktion: Erläuterungsfunktion: Der Anhang enthält Informationen, welche die Posten der Bilanz und der GuV kommentieren oder interpretieren. Diese beziehen sich daher unmittelbar auf diese beiden Teile des Jahresabschlusses, wie bspw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.3 Die Passivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Gewinn- oder Verlustvortrag Das Eigenkapital wird als erster Posten der Passivseite ausgewiesen. Es unterteilt sich in die Posten Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gewinnvortrag oder Verlustvortrag Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Der Posten V "Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag" ist das Jahresergebnis. Er ist der Unterschied zwischen den Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbefragungen konz... / 5.2 Rolle des Betriebsrats

Wenn Sie eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchführen, unterliegt diese selbst grundsätzlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), da es sich bei diesen Fragebögen nicht um einen Personalfragebogen im Sinne des BetrVG handelt. Der Betriebsrat kann insofern kein unmittelbares Mitbestimmungsrecht geltend machen. Es besteht allerding...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 5 Exkurs: Der Entstehungs- und Entwicklungsprozess der ISO 26000

Als 2001 die COPOLCO, die Verbraucherorganisation innerhalb der internationalen Normungsorganisation ISO, den Antrag für die Entwicklung einer internationalen Norm zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen stellte, waren die Wirtschaftsvertreter der westlichen Industrieländer davon nicht sonderlich angetan. Warum die ISO 26000 eine nicht-zertifizierbare Leitfaden-N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.1 Verschonungsabschlag (Regelverschonung)

In den § 13a Abs. 1 ErbStG und § 13a Abs. 2 ErbStG wird eine Regelverschonung gewährt. Diese besteht zunächst aus einem Verschonungsabschlag von 85 % des begünstigten Vermögens nach § 13b Abs. 2 ErbStG, soweit dieses den Schwellenwert von 26.000.000 EUR nicht übersteigt. Zudem bleibt der nach der Anwendung des Verschonungsabschlags verbleibende Teil des begünstigten Vermögens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 4. Quellen-TKÜ

Wohl aber zulässig ist unter den Voraussetzungen des 100a StPO die sog. Quellen-TKÜ, nunmehr normiert in § 100a Abs. 1 S. 2 und 3 StPO. Dabei wird – ähnlich wie bei der umfassenden Online-Durchsuchung – von den Ermittlungsbehörden auf dem Endgerät des Verdächtigen heimlich eine forensische Späh-Software installiert, die Daten (Sprach- und Texteingaben, Bilddateien, Videodate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 4. Bestandsdatenermittlung

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder der BuStra (nicht der Steufa) kann das Gericht anordnen, dass der jeweilige Netzbetreiber Auskunft über die sog. Bestandsdaten (§ 3 Nr. 6, § 172 TKG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 TTDG) also insb. Namen und Anschrift des Kunden, Gerätenummer des Mobiltelefons (IMEI) und Teilnehmeridentifikationsnummer auf der SIM-Karte sowie die vom Provider fest zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 2. Verkehrsdatenermittlung

Im Gegensatz zu der in § 100a StPO geregelten Überwachung und Aufzeichnung der Inhalte der Telekommunikation dürfen nach § 100g Abs. 1 StPO unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Verkehrsdaten eines Nutzers erhoben werden, soweit dies nämlich für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Bewerberinterviews / 1.2 Festlegung der Fragen

Auf Basis der getroffenen Kriterien sollten bereits vor dem Interview die Interviewfragen festgelegt und notiert werden. Praxis-Tipp Auswertungsinstrument Um die Nachbereitung zügig durchführen zu können, kann an dieser Stelle bereits ein Instrument bestimmt werden, wie das Interview ausgewertet werden soll. Hierbei kann z. B. auf eine Auswertungstabelle in Excel zurückgegriff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / II. Beschlagnahme von Hardware und Software

Die Fahndungsbeamten sind berechtigt, Computer und sonstige EDV-Anlagen einzuschalten und zu betreiben, um nach beweiserheblichen Daten zu suchen. Rechner, Datenträger und sonstige Bestandteile der EDV-Anlage des Beschuldigten können beschlagnahmt werden (Krug in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 399 AO Rz. 98). Anerkannt ist inzwischen, dass aber auch Daten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 1. Abhören von Gesprächen und Mitlesen von Chats

Die Überwachung der Telekommunikation, also das Mithören und Aufzeichnen von Telefongesprächen und das Mitlesen und Aufzeichnen von Kurznachrichten (z.B. SMS) ist zulässig beim Anfangsverdacht bestimmter schwerer Straftaten, die in § 100a StPO enumerativ genannt sind. Beraterhinweis Hierzu gehört die einfache Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 und 2 AO) allerdings nicht, wohl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3.1 Unmittelbare Zuwendung an die Körperschaft

Rz. 207 Eine verdeckte Einlage stellt, wie auch eine offene Einlage, keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft dar. Die Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung des Gesellschaftszwecks und erfolgt auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage. Derartige Vorgänge zwischen Gesellschafter und Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.4 Optierende Personengesellschaft

Rz. 207b Eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft hat nach § 1a KStG das Recht, zur Besteuerung als Körperschaft zu optieren. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt sie für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft. Sie besitzt damit, wenn auch nur aufgrund einer Fiktion, die Rechtsform, die für eine Organgesellschaft vorgeschrieben ist. §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.2 Anwendungsfälle

Die Vorschrift kommt dabei für Erwerbe von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden zur Anwendung.[1] Es handelt sich um einen Freibetrag.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 18 Anfälle an Gebietskörperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG sind Anfälle an den Bund, den Ländern oder an inländische Gemeinden steuerfrei. Der Anfall kann durch Zuwendung unter Lebenden sein, aber auch von Todes wegen erfolgen. Bei dieser Befreiungsvorschrift gibt es keine Wertbegrenzung. Unter diese Befreiung fällt auch der Erwerb, den der Fiskus aufgrund des § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe erhält.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 5 Das Dreißigste (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Nach der Vorschrift des § 1969 BGB ist ein Erbe verpflichtet, den Familienangehörigen des Erblassers, welche zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und die von ihm Unterhalt bezogen haben, für die ersten 30 Tage nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren sowie die Benutzung der Wohnung und d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 20 Zuwendungen zu kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 bleiben Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, steuerbefreit. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Zuwendende eine Zweckwidmung getroffen hat und auch eine entsprechende Zwecksicherung gegeben ist.[1] Wichtig Zweckverfolgung im Ausland Die begünstigten Zwecke können auch im Ausl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Absage... / 2 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

§ 164 SGB IX regelt besondere Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen seiner gesteigerten Treue- und Fürsorgepflichten gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Der Vorschrift kommt daher eine zentrale Bedeutung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen zu. Entscheidet sich der Arbeitgeber z. B. gegen einen schwerbehinderten Bewerber, hat der Arbeitgeber nach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick

Ab VZ 2022 werden die Vorschriften zur Funktionsverlagerung in einem separaten Absatz (§ 1 Abs. 3b AStG 22) normiert, in dem neben dem bisherigen Inhalt des § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG das Transferpaket nunmehr legal als "Verlagerung der Funktion als Ganzes" definiert wird. Laut Gesetzesbegründung soll damit allerdings insoweit keine Änderung der bisherigen Regelungen verbunden s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 5.1 Regeln für den Umgang mit der Excel-Datei

Bei der Nutzung und dem Umgang mit der Excel-Datei sollten möglichst folgende allgemeine Regeln beachtet werden: In Feldern mit blauer Schrift können immer Eingaben vorgenommen werden. In Feldern mit roter Schrift sollte vor der Eingabe geprüft werden, ob der dort zu findende Vorschlagswert übernommen oder überschrieben werden soll. Hierin befinden sich häufig Formeln, die, be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Sowohl aus Gründen der Zentralisierung ("Spezialwissen") als auch Rationalisierung ("Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen") ist der Bereich der Dienstleistungen, seien es Managementdienstleistungen oder technische Dienstleistungen, ein weiter Praxisbereich der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. So sind vor allem Kostenverrechnungen durch sog. Shared-Serv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.2 Beiträge

Rz. 7 Altersvorsorgebeiträge i. S. v. § 82 S. 1 Nr. 1 EStG sind eigene Einzahlungen des Zulageberechtigten. Es soll sich grundsätzlich um eigene Leistungen des Anlegers handeln, die er aus seinem individuell versteuerten (Rz. 22) Einkommen erbringt. Lediglich § 86 Abs. 2 EStG lässt für Fälle des § 79 S. 2 EStG – zusammen zu veranlagende Ehegatten oder eingetragene Lebenspart...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 11 enthält eine umfassende und gebündelte Regelung über die Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII mit dem Ziel, den Leistungsberechtigten eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. durch gesellschaftliches Engagement oder auch durch eine freiwillige Aufnahme einer Tätigkeit. Durch den Weg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1 Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Den Tatbeständen des Abs. 1 ist gemeinsam, dass sie Versicherungsfreiheit von Personen regeln, die zwar grundsätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Art von Beschäftigungsverhältnis stehen, die aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem haben. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf d...mehr