Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutz

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken zählt u. a. der Umweltschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen und eingetretene Sch...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Warum eine Stiftung?

Rz. 3 Die Stiftung ist nichts anderes als ein juristisch "lebendes" Vermögen. Es handelt sich bei ihr um eine juristische Person, die mit Vermögen ausgestattet wurde und durch einen Vorstand vertreten wird. Sie hat keine Eigentümer, kennt also weder Gesellschafter noch Mitglieder oder Bruchteilsinhaber. Eine Stiftung gehört "sich selbst". Rz. 4 Die wichtigsten Anwendungsfälle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsnachfolge im Todesfall

Rn. 180 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Tritt der Erbfall ein, ist danach zu unterscheiden, ob die Einnahmen dem Erblasser bereits zugeflossen sind oder ob der Zufluss erst beim Erben als Rechtsnachfolger eintritt. Ist der Zufluss noch beim Erblasser erfolgt, sind diesem die Einnahmen zuzurechnen. Soweit nach § 45 AO Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Ermittlung des vereinfachten Ertragswerts gem. §§ 199 ff. BewG

Rz. 180 Gem. § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Ableitung des gemeinen Werts aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften, für das Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen als auch für den Wert des Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten.

Rn 15 Geschützt werden hiernach die Personen, die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf bzw aufgrund besonderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften in einem besonders geregelten Treueverhältnis zu einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts stehen (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850 Rz 57...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Laufende Besteuerung

Rz. 88 Eine gemeinnützige Stiftung ist im Rahmen ihrer laufenden Besteuerung in der Regel von allen wichtigen Steuern befreit, etwa der Körperschaft- und der Gewerbesteuer.[174] Sie muss hierbei aber bestimmte Kriterien erfüllen. Grundsätzlich sind mit Blick auf die Ertragsteuer vier Sphären zu beachten, nämlich der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Arbeitnehmer eines Vereins

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als Arbeitnehmer sind z. B. anzusehen (s. auch Tz. 15): Amateursportler, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind (s. BFH vom 23.10.1992, BStBl II 1993, 303). Zahlungen eines Vereins, die nur den tatsächlichen Aufwand des Sportlers abdecken sollen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 35 Bei der Pfändung in Bruchteilsgemeinschaften, § 741 BGB, ist zwischen dem Anteilsrecht, dem Aufhebungsanspruch sowie dem Recht auf anteiligen Erlös zu unterscheiden. Das Anteilsrecht ist nach § 747 BGB übertragbar und deswegen pfändbar. Besteht Miteigentum an einer beweglichen Sache, muss das Anteilsrecht nach den §§ 857 I, 829 gepfändet werden. Bei einer Veräußerung t...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Börsenklausel (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 2 Hs 2 EStG nimmt börsennotierte Gesellschaften von der Anwendung des § 50d Abs 3 EStG aus. Dies geschieht ausweislich der Gesetzesbegründung aus Vereinfachungsgründen, da bei einer Vielzahl von Anteilseignern die Gefahr einer Instrumentalisierung der Körperschaft für eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen ni...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Betriebe und Verwaltungen des öffentlichen Rechts

Rz. 11 Das Kündigungsschutzgesetz definiert den Begriff der Verwaltung ebenso wenig wie den des Betriebs. Die Formulierung "Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts" in § 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG lässt offen, ob außer auf Betriebe des privaten Rechts und Verwaltungen des öffentlichen Rechts auch auf Betriebe des öffentlichen Rechts und Verwaltungen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Beurkundete Schenkungen

Rz. 105 [Autor/Stand] Notarielle Urkunden sind öffentliche Urkunden i.S.d. § 415 ZPO. Sie erbringen den vollen Beweis über die darin niedergelegten Willenserklärungen.[2] Haben die Beteiligten den Erwerbsvorgang auf der Grundlage einer notariell beurkundeten Schenkung verwirklicht, bestehen daher regelmäßig keine Zweifel an der Freigebigkeit des Schenkers (zu nicht unstritti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrechtlich.

Rn 7 Die Regelungen des vierten Teils erstrecken sich auf alle Verfahrensarten der ZPO, durch § 869 auch für die nach dem ZVG. Durch §§ 400 f ist ferner das Festsetzungsverfahren gem § 16 ZSEG einbezogen. Für die Verfahren nach dem FamFG wird die entspr Anwendung durch § 6 I 1 angeordnet, wobei S 2 einen eigenständigen Ausschlussgrund für den schafft, der in einem vorausgega...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 82 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Von der Finanzverwaltung werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen teilweise folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds. auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Ge...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Dem Grunde nach

Rz. 5 Von einer unbeschränkten Steuerpflicht ist die Rede, wenn entweder der Erblasser oder der Erwerber ein Inländer im Sinne des Gesetzes ist.[1] Es reicht also aus, wenn einer von beiden Inländer im Sinne des Gesetzes ist. Damit unterscheidet sich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erheblich von dem anderer Staaten, die zumeist nur auf den Erblasser abstellen. Nach § 2 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Anwendung des § 20 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG) Tz. 59 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s. Tz. 52, von Teilbetrieben s. Tz. 53, von Mitunternehmer-Anteilen s. Tz. 54. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeiter und Angestellte.

Rn 4 Arbeiter und Angestellte der in Rn 3 genannten Körperschaften etc sind ›andere Personen des öffentlichen Dienstes‹. Hierzu gehören auch zur Geheimhaltung verpflichtete V-Leute der Polizei (Zö/Greger § 376 Rz 4).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umwandlungssteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kapitalgesellschaft bestehen auch umwandlungssteuerlich – bis auf die in Tz. 73 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher nicht bilanzieren, zur Anwendbarkeit des § 20 UmwStG ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entspr gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere berufsständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger

1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Hinweise: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH u. a. mögliche Formwechsel in eine Personengesellschaft hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung zur Folge, die gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 61 Abs. 3 AO zur rückwirkenden vollen Steuerpflicht für die letzten zehn Jahre führen würde. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützige GmbH als Einbringerin

1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen Tz. 51 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist. Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützige GmbH als übertragender Rechtsträger

1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterschrift.

Rn 6 Da es sich bei der Klageschrift um einen bestimmenden Schriftsatz iSd § 129 handelt, ist sie eigenhändig zu unterschreiben (§ 130 Nr 6), weil nur so dem Schriftformerfordernis Rechnung getragen werden kann. Die Unterschrift muss wenigstens individuelle Züge aufweisen (BGH GrundE 08, 539). Was unter einer Unterschrift zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 18 gilt für den gesamten Fiskus. Als ›Fiskus‹ bezeichnet man den Staat, soweit er nicht hoheitlich handelt, sondern als juristische Person des Öffentlichen Rechts am Privatrechtsverkehr teilnimmt (St/J/Roth Rz 2; allgM; vgl BVerfG NJW 83, 25, 26 [BVerfG 19.10.1982 - 2 BvF 1/81]; Grüneberg/Ellenberger vor § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 1). Fisk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestimmung des Gerichtsvollziehers.

Rn 10 Beabsichtigt der Gläubiger, die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher zu betreiben, so bestimmt das Vollstreckungsgericht (funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 20 Nr 17 RPflG) auf Antrag des Gläubigers den zuständigen Gerichtsvollzieher. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den zuständigen Gerichtsvollzieher gem Gerichtsvollzieherverteilungsplan...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2a bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

Tz. 28 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung ist auch für gemeinnützige e. V. möglich (s. § 3 Abs. 1 UmwG). Eine Verschmelzung ist grds. möglich auf Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und auf andere e. V. Hierzu ausführlich s. Neumayer/Schulz (DStR 1996, 872). 2.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 29 Stand: EL 144 – ET: 08...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportvereine

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportvereine sind wegen der Förderung des "Sports" gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften und können daher in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit kommen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Zur Abgeltung der Aufwendungen des Sportlers kann eine monatliche Aufwandspauschale gezahlt werden. S. "Amateursportler" un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vereinigungen und Behörden (Abs 3).

Rn 8 Abs 3 erfasst als verfahrensfähig alle juristischen Personen des Privatrechts einschl altrechtlicher Vereinigungen (dazu Holzer MittBayNot 18, 108, 109). Zur Vertretung befugt sind jew die organschaftlichen Vertreter, bspw der Vereinsvorstand (§ 26 Abs 2 S 1 BGB, der Vorstand von AG (§ 78 Abs 1 S 1 AKtG) bzw KGaA (§§ 278 Abs 3, 78 Abs 1 S 1 AktG) und Genossenschaften (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 4 EGZPO – [Kein Ausschluss des Rechtsweges].

Gesetzestext Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für welche nach dem Gegenstand oder der Art des Anspruchs der Rechtsweg zulässig ist, darf aus dem Grunde, weil als Partei der Fiskus, eine Gemeinde oder eine andere öffentliche Korporation beteiligt ist, der Rechtsweg durch die Landesgesetzgebung nicht ausgeschlossen werden. Rn 1 § 4 untersagt dem Landesgesetzgeber, den ord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsnorm.

Rn 6 Zu den Rechtsnormen, mit deren Verletzung die Berufung begründet werden kann, gehören alle materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften, also Gesetze, Rechtsverordnungen, über den innerdienstlichen Bereich hinausgehende Verwaltungsanweisungen, Gewohnheitsrecht und Völkerrecht. Wer die Normen erlassen hat, ist ohne Belang. Der Überprüfung im Berufungsverfahren unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Hinweise: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH u. a. mögliche Formwechsel in eine Personengesellschaft hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung zur Folge, die gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 61 Abs. 3 AO zur rückwirkenden vollen Steuerpflicht für die letzten zehn Jahre führen würde. Aufgrund dieser vorher eintretenden vollen Steuerpflicht wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützige Genossenschaft als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 47 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für eine gemeinnützige Genossenschaft ist gem. § 258 Abs. 1 UmwG der Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) möglich. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden Wegfall der Steuerbefreiung führen (s. Tz. 43). Der Fomwechsel in eine GmbH oder AG würde zur Beibehaltung der bisherigen Steuerbefreiung führen, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beamte.

Rn 3 Die Stellung des Beamten folgt aus den beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder; vom Beamtenbegriff des § 376 I werden sowohl Lebenszeit- als auch Probe- und Widerrufsbeamte erfasst, und zwar der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen, Zweckverbände oÄ) sowie der öffentlich-rechtlich organisierten Körperschaften, Stiftungen und Anstalten. Für Notar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein elektronisches Dokument kann elektronisch nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. (2) 1Einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments haben zu eröffnen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 12 Ob eine Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand unzulässig ist, ist gem § 766 im Wege der Erinnerung des Schuldners oder des Gläubigers gg die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu entscheiden. Zuständig für die Entscheidung ist das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht nach §§ 764, 828, funktionell zuständig ist der Richter. Vor einer Entscheidung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Teilbetriebe i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds. nur in Betracht im Bereich der Zweckbetriebe und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen. Da jeder Zweckbetrieb und jeder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einen selbständigen Betrieb da...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 51 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist. Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG bzw. gemeinnützige Genossenschaft) teilweise davon abhängig, ob di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entbehrlichkeit des Vorbehalts.

Rn 8 Gemäß § 780 II entfällt die Notwendigkeit des Vorbehalts, wenn der Fiskus als gesetzlicher Erbe nach § 1936 BGB verurteilt wird. Dieser kann gem § 1942 II BGB die ihm als gesetzlichem Erben zufallende Erbschaft nicht ausschlagen; gem § 2011 S 1 BGB wird er vor einer endgültigen Haftung dadurch geschützt, dass ihm keine Inventarfrist bestimmt werden kann; die Haftung bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 173 regelt die ›Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis‹ als eigene Zustellungsart, mit der die Zustellung an die dort benannten Zustellungsadressaten erfolgen kann. Damit können elektronische Dokumente gg elektronisches Empfangsbekenntnis an Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater sowie Personen, Organisationen oder Vereinigungen, die in p...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Anwendung des § 23 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 68 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 23 UmwStG regelt die Auswirkungen der Einbringung von BV i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft. Diese Regelungen sind generell für den Einbringenden – und damit auch für die einbringende gGmbH – ohne Bedeutung. Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft ebenfalls gemeinnützig (z. B. gGmbH), ist § 23 UmwStG m. E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallverhütung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Unfallverhütung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Unter Unfallverhütung im arbeitsrechtlichen Sinne versteht man präventive Maßnahmen zur Verhütung von betrieblichen Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen sowie wirksame Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Juristische Personen.

Rn 3 In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen alle juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts, dh insb alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (zum Verhältnis zu § 18 s dort Rn 2), eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts, Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG, auch die Deutsche Post AG,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vereine

Rz. 203 [Autor/Stand] Ebenso wie natürliche Personen können auch juristische Personen unentgeltliche Leistungen erbringen und empfangen. Grundfigur der Juristischen Person des privaten Rechts ist der rechtsfähige Verein (§§ 21 ff. BGB), der als von seinen Mitgliedern unabhängiges Rechtssubjekt[2] selbstverständlich auch zu ihnen Leistungsbeziehungen entgeltlicher und/oder un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Ausnahmen beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung (Abs 5).

Rn 13 Beim Vollzug einer einstweiligen Verfügung bedarf es der Ankündigung der Zwangsvollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nicht, das widerspräche dem Eilcharakter. Die sonstigen Regelungen, insb über den erweiterten Pfändungsschutz gelten auch hier. Abs 5 ist auf den Vollzug eines dinglichen Arrestes nicht entspr anwendbar (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 9).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Gemeinnütziger eingetragener Verein als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 48 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Formwechsel ist auch für den gemeinnützigen e. V. möglich; dabei kann der Verein die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft erlangen (s. § 272 Abs. 1 UmwG). Aber: Der Formwechsel ist nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rück...mehr