Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.3 Besserungsschein und steuerliches Einlagekonto

Rz. 52 Fraglich ist, ob auch das Wiederaufleben einer Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern aufgrund eines Besserungsscheins unter die allgemeine Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG fällt oder einen Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto ermöglicht.[1] Verzichtet ein Gesellschafter auf ein Darlehen gegen eine Besserungsabrede, ist die Verbindlichkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.7 Pensionsrückstellungen

Rz. 202 Pensionsrückstellungen[1] sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden. Nach § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG darf hierbei der Wertansatz nach § 6a EStG nicht überschritten werden.[2] Zu passivieren ist eine Pensionsverpflichtung in der steuerlichen Schlussbilanz auch insoweit, als die Zuführung zuvor eine verdeck...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 27 KStG wurde durch Gesetz v. 23.10.2000[1] mit Wirkung ab Vz 2001 in das KStG mit Beendigung des Anrechnungsverfahrens aufgenommen. Rz. 3 Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurden in § 27 KStG redaktionelle Änderungen vorgenommen bzw. offensichtliche Fehler der Erstfassung rückwirkend beseitigt. Rz. 4 Durch Gesetz v. 9.12.2004[3] wurde die Regelung in Abs. 6 für andere Min...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.2 Betriebe gewerblicher Art, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 258 Eine wichtige klarstellende Erweiterung enthält Abs. 7 für Betriebe gewerblicher Art gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG. Betriebe gewerblicher Art sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die insbes. im Bereich der Versorgung (Bereitstellung von Energie, Gas, Wasser etc.) sowie in Form von Betrieben von Hafenanlagen anzutreffen si...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 9 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

Rz. 85 § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift.[1] In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden bilanzierungsfähigen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[2] Die eigenständig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 221 Das Konzept der Organschaft in den §§ 14ff. KStG sieht vor, dass das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen dem Organträger fiktiv zugerechnet wird. Da die ertragsteuerliche Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag voraussetzt, der an den handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag anknüpft, kommt es tatsächlich nicht zum Ausgleich des Einkommens, s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.1 Feststellung des Bestands des Einlagekontos

Rz. 109 Nach § 27 Abs. 2 KStG hat das für die jeweilige Körperschaft zuständige FA ein förmliches Feststellungsverfahren für das steuerliche Einlagekonto durchzuführen. Die Regelung ist rein formeller Natur und hat keine materiellen Auswirkungen.[1] Dies bedeutet, dass der Bestand des steuerlichen Einlagekontos auch ohne einen Feststellungsbescheid materiell-rechtlich existi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 §§ 3 bis 9 und § 16 UmwStG sind nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals auf Verschmelzungen, Formwechsel und Spaltungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Öffentliches Register kann sowohl ein inl. als auch ein ausl. öffentliches Register sein. Erfolgt ist die Anmeldung, wenn der Anmeldeantrag ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG können übertragende Rechtsträger nur Körperschaften und übernehmende Rechtsträger nur Personengesellschaften oder natürliche Personen sein. Dabei musste es sich bisher um nach den Vorschriften eines EU- bzw. EWR-Staats gegründete Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in der EU bzw. dem EWR handeln. Eine natürliche Person konnte nur ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2 Typologie der Personengesellschaften

Rz. 237 Die Personengesellschaft unterscheidet sich von den Körperschaften des privaten Rechts (Verein, Kapitalgesellschaften – GmbH, AG und KGaA – sowie Genossenschaft und VVaG) durch die personalistische gegenüber der verbandsmäßigen Struktur.[1] Die Rechtsfähigkeit, die allerdings regelmäßig nur bei Körperschaften vorkommt, oder die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 504 Die Vorschrift gilt für alle unbeschränkt und beschr. Stpfl., die Tierzucht oder Tierhaltung gewerblich betreiben. Darunter fallen alle natürlichen Personen, deren Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ob sie sie einzeln oder in einer Personengesellschaft zusammengefasst erzielen, nach dem EStG stpfl. sind. Ebenso fallen darunter alle Stpfl., deren Einkünfte aus Gewerbebetri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 505 Tierzucht ist die nachhaltige Auswahl von Elterntieren zur Fortpflanzung, deren Paarung und erneute Auswahl von Elterntieren aus den so entstandenen Nachkommen zur weiteren Fortpflanzung. Zweck ist die Steigerung der tierischen Leistung einschließlich der Fleischerzeugung auf ein gestecktes Zuchtziel hin durch Zusammenführen wirtschaftlich wertvoller und Ausmerzen wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.3 Gewerbliches Unternehmen oder Gewerbebetrieb

Rz. 17 Was mit dem Begriff "gewerbliches Unternehmen" in Abs. 1 Nr. 1 gemeint ist, ist dem Gesetzeswortlaut unmittelbar nicht zu entnehmen. Erst die Gesamtsystematik des Gesetzes erschließt, dass mit "gewerblichem Unternehmen" das gewerblich tätige Einzelunternehmen, der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers, gemeint ist (Rz. 5). Rz. 18 Dem stellt Abs. 1 Nr. 2 den Gesamtberei...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.5 Kirchenrechtliche Versorgung und satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 34 Weiterhin besteht gemäß Abs. 1 Satz Nr. 3 Versicherungsfreiheit für Beschäftigte i. S. v. Nr. 2, wenn ihnen nach kirchenrechtlichen Regelungen eine Versorgungsanwartschaft wie nach Nr. 2 gewährleistet wird und die Erfüllung dieser Gewährleistung gesichert ist (vgl. allgemein auch: BSG, Urteil v. 3.2.2022, B 5 R 34/21 R, Rz. 17; vgl. zur Versicherungsfreiheit dieser Pe...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 147 Deutsch... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als bundesunmittelbarer Träger der Krankenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landw...mehr

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Sommer, SGB V § 151 Ausdehn... / 2.2 Verfahren (Satz 2)

Rz. 5 Das Ausdehnungsverfahren entspricht dem Errichtungsverfahren. § 150 ist entsprechend anzuwenden. Das Initiativrecht steht einem Arbeitgeber zu, der bereits Träger einer Betriebskrankenkasse ist und mindestens einen weiteren selbständigen Betrieb führt, für den die Betriebskrankenkasse noch nicht zuständig ist. Der Antrag ist an die Aufsichtsbehörde zu richten, die nach...mehr

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Sommer, SGB V § 152 Aussche... / 2.3 Verfahren (Abs. 3)

Rz. 8 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem das Ausscheiden wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.5 Zeitpunkt und Folgen der Schließung (Abs. 5)

Rz. 21 Die Kasse ist mit dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dem Tag der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, geschlossen. Das Ergebnis ist der Verlust der Eigenschaft einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1). Die "gesetzliche Krankenkasse" existiert nicht mehr. Rz. 22 Die Abwicklung...mehr

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Sommer, SGB V § 153 Auflösung / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem die Auflösung wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 146 Landwir... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als bundesunmittelbarer Träger der Krankenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nimmt sie unter der...mehr

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Sommer, SGB V § 165 Abwickl... / 2.1 Abwicklung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Geschäfte einer aufgelösten oder geschlossenen Krankenkasse werden durch den Vorstand abgewickelt (Satz 1). Die Funktion wird über das Ende der Amtszeit (§ 35a Abs. 3 Satz 2 SGB IV) hinaus ausgeführt. Bis zur finalen Abwicklung gilt die Krankenkasse als fortbestehend und ist rechtsfähig, soweit die Abwicklungsgeschäfte die Handlungsfähigkeit erfordern (Satz 2). Daz...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend. Die Regelung überträgt die Vorschriften über die sozialrechtliche Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen auf die Verbände der Krankenkassen, die bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Übertragung auf die Verbände ist insoweit sachgerecht, als sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 1.4 Gebühren für verbindliche Auskunft: Gebühren für Gestaltungen, die sich auf den Betrieb beziehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar

Das Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte ist in § 89 Abs. 2 AO geregelt.[1] Für die Bearbeitung entsprechender Auskunftsanträge werden Gebühren erhoben[2], auch wenn der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.[3] Die gesetzliche Gebührenpflicht ist verfassungsgemäß.[4] Bis zu einem Gegenst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.1 Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht

Rz. 11 Hierzu gehören: die Versorgungsleistungen für Beamte und Richter nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder, die Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen (Art. 131 GG ist durch § 1 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgenbereinigungsgese...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.3 Sonstige (beamtenähnliche) Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 28 Der nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 rentenversicherungsfreie Personenkreis erfasst alle nicht in einem Beamtenverhältnis im staatsrechtlichen Sinne stehenden Beschäftigten, soweit sie bei einem der genannten Arbeitgeber tätig sind. Zu den Arbeitgebern gemäß Nr. 2 zählen die genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Damit scheiden alle solche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 145 Innungs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Innungskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 4 Träger einer Innungskrankenkasse sind Handw...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ersatzkassen als bundesunmittelbare Träger der Krankenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Deutsche Rentenversicherung Knapps...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 144 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 4 Träger einer Betriebskrankenkasse ist der A...mehr

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Sommer, SGB V § 144 Betrieb... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000, 13. Boroch, 20 Jahre GKV-Organisationsreform: Was sich bei den Krankenkassen geändert hat, WIdO . Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008, 238. Leopold, Gesetzliche Krankenkassen sind im Fusionsrausch – Fusionen in der Sozialversicherung,...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.3 Anlage der Mittel (Abs. 3, aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 17a Das Deckungskapital ist nach den Regeln der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen (Satz 1). Die Regelung entspricht den Vorschriften, die in § 15 Satz 2 bis 4 des Versorgungsrücklagegesetzes für den Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen getroffen wurden. Dabei ist auch eine Anlage in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, inde...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
§ 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres

Leitsatz Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), als sie zum Beispiel nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.5 Auflösend bedingte Lasten (§ 7 BewG)

Rz. 50 Lasten, deren Fortdauer auflösend bedingt ist, werden nach § 7 Abs. 1 BewG wie unbedingte abgezogen, soweit nicht ihr Kapitalwert nach § 13 Abs. 2 und 3, § 14 und § 15 Abs. 3 BewG zu berechnen ist. Auflösend bedingte Lasten, die wiederkehrende Leistungen von unbestimmter Dauer zum Gegenstand haben, sind daher mit den sich aus diesen Vorschriften ergebenden Werten anzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 6b-Rücklage: Anschaffungszurechnung nach Verschmelzung

Die Übertragung der stillen Reserven aus einer gebildeten § 6b-Rücklage erfolgt buchungstechnisch durch Minderung des Buchwerts der aktivierten Reinvestitionsgüter um den in der Rücklage passivierten Betrag, höchstens jedoch um die Summe der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Reinvestitionsguts. Im Fall der Erstellung einer Steuerbilanz erfolgt dies durch die Verbuchung de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsentschädigung für E... / 3.2 Gesetzliche Regelungen zu gemeinnützigen Zwecken und zum Geschäftsbetrieb

Gemeinnützige Zwecke regelt § 52 AO. Dort heißt es in Absatz 1: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsentschädigung für E... / 3.1 Diese Punkte sind im Zusammenhang mit der Ehrenamtspauschale zu beachten

Im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale gilt zudem Folgendes: Eine Aufwandsentschädigung kann jedem ehrenamtlich Tätigen für Zeitaufwand gezahlt werden, unabhängig davon, ob die Person Mitglied im Verein ist oder nicht. Keine Regel ohne Ausnahme: Vorstandsmitglieder sind von dieser allgemeinen Regelung ausgenommen. Hinweis § 27 Abs. 3 BGB...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geltungsbereich

Rz. 30 § 21a BetrVG gilt nach § 21a Abs. 3 BetrVG in allen Fällen der Spaltung oder Zusammenfassung betriebsratsfähiger Einheiten. § 21a BetrVG findet daher auch und insbesondere dann Anwendung, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz steht. § 321 UmwG a. F. wurde daher durch Art. 3 Nr. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Begünstigt ist nur der Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf andere Lei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.3 Anspruchs- bzw. Klagegegner

Der Schadenersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG richtet sich gegen diejenige Körperschaft, bei der der Beamte angestellt ist (Anstellungskörperschaft)[1], also den Dienstherrn des Handelnden.[2] Schadenersatzklagen sind gegen das betreffende Bundesland zu richten, wobei die Vertretung des Landes regelmäßig durch die zuständige OFD erfolgt.[3] Wenn der Beamt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.5 Auswirkung auf latente Steuern

Rz. 55 Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen unterscheiden sich deutlich von denen im Steuerrecht. Solche Bewertungsunterschiede tragen zu unterschiedlichen Rückstellungsverläufen in der Handels- und Steuerbilanz bei, mit der Folge der Bildung von Steuerlatenzen (§ 274 HGB). Rz. 56 vorläufig frei Rz. 57 Im Hinblick auf die bAV ergeben sich aktive...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 13 UmwStG (SEStEG) Besteuerung der Anteilseigner der übertragenen Körperschaft

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 12 (SEStEG) Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

8.4.3.1 Allgemeines Tz. 48 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin durch die übergegangenen WG steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Überträgerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Überträgerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 83. Aber auch in den Fällen des § 5 bzw (für st...mehr