Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / b) Fälle mit realer Erwerbschance

Das OLG Hamm bejahte im Kindesunterhalt die reale Erwerbschance bei einem 34-jährigen gesunden Vater mit schlechten Deutschkenntnissen und ohne Berufsausbildung nach sechsjähriger Arbeitslosigkeit. Es verlangte, er solle sich verstärkt bei Arbeitgebern seines Heimatlandes bewerben, weil dann die Sprachprobleme nicht so wesentlich seien, zudem müsse er Deutsch lernen. Die meh...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 3 Anmerkung

So recht verständlich ist weder die Entscheidung des Rechtspflegers noch die des OLG, zumal das OLG ohnehin keine Veranlassung hatte, sich mit der Sache zu befassen. Es hätte besser geschwiegen. Das gesamte Verbundverfahren ist eine Angelegenheit. Werden im Verbund Gegenstände anhängig gemacht, die nicht verbundfähig sind, liegt ungeachtet dessen so lange eine Angelegenheit v...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Nach Abschluss des Verfah...mehr

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FF 1/2014, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Dr. Gerhard Ring2. Auflage 2012, 1.415 Seiten, 139 EUR, zerb verlag Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellen den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationale Scheidungsfälle i...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 10. Dokumentation der Bewerbungsbemühungen

Grundsätzlich ist alles schriftlich zu dokumentieren. Eine CD, auf der die Erwerbsbemühungen dokumentiert sein sollen, stellt keinen Vortrag dar.[207] Der Vortrag pauschaler Erwerbsbemühungen ohne Benennung konkreter Arbeitgeber oder Stellenanfragen reicht nie aus.[208] Es muss eine vollständige Bewerbungsmappe vorgelegt werden, dazu alle Stellenanzeigen, Bewerbungen und all...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

a) Der Schuldner ist an seine einseitige Verpflichtungserklärung und damit zugleich an die dieser nach Grund und Höhe zugrunde liegenden Umstände rechtsgeschäftlich gebunden, weil die einseitig erstellte Jugendamtsurkunde regelmäßig zugleich zu einem Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB führt. Macht der Schuldner eine Herabsetzung des Unterhalts geltend, muss er deshalb diese U...mehr

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AGS 10/2013, Mutwilligkeit eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe für Abänderung des Kindesunterhalts

ZPO §§ 114, 113 Abs. 1 Leitsatz Unterlässt es der Antragsgegner in einem vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ohne triftigen Grund, in einer rechtzeitigen Stellungnahme Einwendungen geltend zu machen, mit denen er ohne weiteren Aufwand eine Unterhaltsfestsetzung verhindern könnte, so ist ein anschließend von ihm gem. §§ 240, 254 FamFG eingeleitetes Abänderungsverfahr...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 2 Anmerkung

Das LG orientiert sich an der überwiegenden und auch zutreffenden Auffassung der Gerichte und in der Literatur, dass § 16 Nr. 4 RVG, wonach eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaftssache und die Folgesachen als ein Verfahren gelten, in Beratungshilfeangelegenheiten weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Diese Auffassung ...mehr

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FF 10/2013, Nach der Wahl – vor der Kooperation

Gabriele Ey 71,5 Prozent der wahlberechtigten Bürger haben am 22. September 2013 die 630 Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages gewählt. Der Souverän hat damit seine Repräsentanten für die kommenden vier Jahre bestimmt, die auch zukünftige Familienpolitik legislativ normieren werden. Die Erwartungen der Wähler zur Familienpolitik haben die Parteien in ihren Wahlprogrammen au...mehr

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FF 10/2013, Keine Pflicht z... / 1 Gründe:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 28.3.2013 gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts vom 15.3.2013 ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 127 Abs. 2 ZPO statthaft und auch sonst zulässig. In der Sache ist sie zum Teil begründet. Nach der im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren gebotenen summar...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht (BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 39/11). Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier:...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

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FF 07/2013, / Kindesunterhalt

Hat eine unterhaltsbedürftige Tochter ihre Ausbildung wegen Schwangerschaft abgebrochen, ist sie sodann wegen Betreuung ihres Kleinkindes nicht erwerbstätig und kann auch keinen Betreuungsunterhalt vom Vater ihres Kindes erlangen, ist sie weiterhin gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigt (OLG Köln, Beschl. v. 26.3.2013 – 25 UF 241/12, FamFR 2013, 273 [Reinecke]).mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / II. Elternvereinbarungen über Kindesunterhalt im Wechselmodell

Eltern, die das Wechselmodell praktizieren wollen, fragen häufig nach den Möglichkeiten von Vereinbarungen, um die von ihnen gewünschte Gestaltung des Wechselmodells und den Kindesunterhalt rechtlich verbindlich zu regeln.[32] Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn sich beispielsweise Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, wechselseitig von Kindesunterhaltsansprüchen ...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt und Wechselmodell

I. Das Problem Wie wirkt es sich auf die elterlichen Kindesunterhaltspflichten aus, wenn Eltern, die getrennt leben, sich die Betreuung und Versorgung des Kindes paritätisch teilen? Ein einfacher Fall soll dies verdeutlichten: Praxis-Beispiel M und V trennen sich, sie vereinbaren, sich weiterhin gemeinsam um das 8-jährige Kind K zu kümmern. Sie suchen sich nicht weit voneinand...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / b) Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts

Beim praktizierten Wechselmodell empfiehlt sich folgendes Vorgehen:[19] Konkrete Ermittlung des Gesamtbedarfs, keine Anwendung der Tabellensätze Ermittlung des anrechenbaren Einkommens beider Eltern, die addiert werden Quotenberechnung mit angemessenem Selbstbehalt als Sockelbetrag (im Mangelfall Quotenberechnung mit notwendigem Selbstbehalt als Sockelbetrag) Berechnung der Ante...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 3. Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Dazu der BGH 2005: "Ein solchermaßen von den Eltern praktiziertes Wechselmodell bleibt allerdings auch auf die Bedarfsbemessung nicht ohne Einfluss. Wenn beide Elternteile über Einkommen verfügen, ist der Unterhaltsbedarf des Kindes an den beiderseitigen – zusammengerechneten Einkünften auszurichten. Hinzuzurechnen sind Mehrkosten (z.B. Wohn- und Fahrtkosten), die dadurch en...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 4. Ist der Begriff des "Wechselmodells" des BGH zu eng?

Der BGH hat eine beiderseitige Barunterhaltspflicht der Eltern abgelehnt, wenn kein paritätisches Wechselmodell vorlag, sondern die Betreuungsanteile der Eltern im Verhältnis von ⅓ zu ⅔ oder auch 40:60 % aufgeteilt waren. Deshalb wird der Begriff des "Wechselmodells" des BGH von einigen als zu eng kritisiert, die sich für eine Ausweitung der beiderseitigen anteiligen Barunte...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / I. Das Problem

Wie wirkt es sich auf die elterlichen Kindesunterhaltspflichten aus, wenn Eltern, die getrennt leben, sich die Betreuung und Versorgung des Kindes paritätisch teilen? Ein einfacher Fall soll dies verdeutlichten: Praxis-Beispiel M und V trennen sich, sie vereinbaren, sich weiterhin gemeinsam um das 8-jährige Kind K zu kümmern. Sie suchen sich nicht weit voneinander entfernt li...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / III. Einige rechtsvergleichende Anmerkungen

Wie machen es denn die anderen? Rechtsvergleichende Beiträge über Lösungen in anderen Rechtsordnungen bieten Anregungen, zeigen aber auch Probleme auf.[38] Martiny weist auf eine Tendenz zur stärkeren Mathematisierung des Kindesunterhalts durch Unterhaltsformeln hin, wie sie im britischen Child Support Act und in einzelstaatlichen Rechten der USA oder auch in den dort über d...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 5. Kindergeld und Wechselmodell, § 1612b Abs. 1 BGB

Das Einkommensteuerrecht beruht auf der Annahme, dass ein Kind – auch bei Getrenntleben der Eltern – nur einen Lebensmittelpunkt hat. Obwohl jeder Elternteil einen eigenen Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat, wird nach § 64 Abs. 1 EStG für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt ("Obhutsprinzip"). Lebt das Kind bei beiden Eltern zu gleichen Teilen, entscheiden...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 2. Das Wechselmodell und der Grundsatz des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB

Die einseitige Barunterhaltspflicht (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) beruht auf einer Arbeitsteilung der Sorge für ein Kind, die immer noch die häufigste ist, dass nämlich ein Elternteil das Kind überwiegend erzieht und pflegt und der andere Barunterhalt leistet – grob vereinfacht gesprochen, "einer zahlt und eine betreut".[8] Weil dies so ein wirkmächtiges Bild ist und die Regelung...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / b) Barunterhalt nach dem Einkommen eines Elternteils oder nach dem Einkommen beider Eltern? § 1606 Abs. 3 S. 2 und S. 1 BGB

Beide Eltern sind dem Kind umfassend zur elterlichen Sorge verpflichtet; auch wenn sie getrennt leben, ist nicht ein Elternteil auf "nur versorgen" oder "nur Barunterhalt leisten" beschränkt. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB begünstigt demgegenüber manchmal die falsche Vorstellung, ein Elternteil erfülle seine Kindesunterhaltspflichten bereits umfassend durch die Zahlung des Barunterh...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / a) Kindesbedarf, "Wechselmehrbedarf"

Der Bedarf des Kindes ist grundsätzlich im Einzelfall zu ermitteln. Die Lebensstellung des Kindes richtet sich nach den zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, dabei sind die Besonderheiten des kindlichen Bedarfs beim Leben in zwei Haushalten zu berücksichtigen. Lässt sich dieser besondere Bedarf des Kindes beim Wechselmodell anhand der Unterhaltstabellen der Oberlandes...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 1. Was ist ein "Wechselmodell"?

Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht. Der Begriff wurde "obiter dictum" vom BGH in zwei grundlegenden Urteilen 2005 und 2007 verwendet. Beim Wechselmodell handele es sich – so der BGH – um eine "Betreuung mit im Wesentlichen gleichen Anteilen" mit einer "etwa hälftigen Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben", also "wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kind...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / a) Zur Entstehungsgeschichte des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB – von der Abwertung zur Anerkennung der Sorge für ein Kind als Unterhaltsbeitrag

Die Formulierung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, dass die Mutter ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, ging von einem Zusammenleben der verheirateten Eltern aus und wurde 1958 vor dem Hintergrund des Modells der "Hausfrauenehe" formuliert. Ziel des Gesetzgebers war die Anerkennung von Haushaltsführung, Pflege und Erziehung der Kinder ...mehr

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AGS 07/2013, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien führten einen Unterhaltsrechtsstreit, der in dem einzigen Verhandlungstermin der Sache durch Versäumnisbeschluss ein Ende fand, da der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten war. Dem Versäumnisbeschluss lag folgender Verhandlungsgang zugrunde: "Der Antragsteller-Vertreter stellte den Antrag aus seiner Antragsschrift." Der Antragsgegner erklärte, ihm sei klar, da...mehr

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AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg; die angefochtene Entscheidung des LG Magdeburg beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts i.S.v. §§ 546, 547 ZPO analog. Insbesondere weist die Festsetzung der Gebühren zugunsten des Antragstelle...mehr

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FF 07/2013, Keine Auskunfts... / 1 Gründe:

I. [1] Aus der 2004 geschiedenen Ehe der Beteiligten gingen zwei inzwischen volljährige Kinder hervor, die sich noch in der Ausbildung befinden. Gemäß einer am 3.7.2003 zwischen den Beteiligten getroffenen Unterhaltsvereinbarung zahlte der Antragsgegner (Vater) bis zum Eintritt der Volljährigkeit der Kinder Unterhalt in Höhe des jeweils geltenden Höchstbetrages nach der Düss...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet (BGH, Beschl. v. 17.4.2013 – XII ZB 329/12). Zwischen den Ausbildungsberufen "Mass...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / b) Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständigen Unterhalts

Wirtschaftlich betrachtet verlangt der Ausgleichsberechtigte rückständigen Barunterhalt, so dass auch sein Anspruch für den zurückliegenden Zeitraum nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB besteht. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nicht hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs selbst gegeben sein, dessen Notwendigkeit – wie im Beispielsfall – sich in der Regel...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / 4. Sachdienliche Antragsänderung

Erfolgt ein Wechsel vom Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch nach Obhutswechsel des minderjährigen Kindes, ist dies mit einem Wechsel des Antragstellers verbunden, wenn der Kindesunterhalt vom vormals Betreuenden nicht in Verfahrensstandschaft und damit im eigenen Namen geltend gemacht wurde.[62] Im Hinblick auf die Auswechslung d...mehr

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FF 6/2013, Schadensersatzpf... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.2.2013 befasst sich mit der Frage einer möglichen Schadensersatzpflicht einer Kindesmutter für den von ihrem Ehemann für ein scheineheliches Kind während und nach der Ehe geleisteten Unterhalt. Inhalt der Entscheidung Der während des Verfahrens verstorbene Erblasser war von 1961 bis 1968 mit der Antragsgegnerin verheiratet. Die Ehe w...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / VI. Vermeidung der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Ausgleichsverpflichteten

Kann ein Elternteil wegen eines Obhutswechsels des Kindes dessen Unterhaltsansprüche im Verfahren nicht weiter durchsetzen und möchte deshalb seine sich aus dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch ergebenden Rechte verfolgen, ist streitig, ob dieser Elternteil und das Kind, dessen Unterhaltsansprüche weiterhin bestehen, Gesamtgläubiger sind.[73] Verneint man dies, kann di...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / VII. Fazit und Billigkeit

Die Darstellung zeigt: Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch hat es in sich! Die Umstellung des vormals auf Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Antrags erfordert in mehrfacher Hinsicht neuen Sachvortrag. Wird der Anspruch unabhängig von einem Kindesunterhaltsverfahren verfolgt, muss vor allem auch der Anspruch auf Kindesunterhalt, insbesondere dessen Höhe und die Vor...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / 2. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Hier vermag der familienrechtliche Ausgleichsanspruch zu helfen, dessen Geltendmachung jedoch weiteren Sachvortrag voraussetzt, an dem es in der Praxis häufig fehlt. Soll die Antragsänderung im laufenden Verfahren als sachdienlich anerkannt und nicht als unschlüssig angesehen werden, genügt vor allem der lapidare Hinweis, die maßgeblichen Beträge, die vorher als Kindesunterh...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / II. Funktion des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Nach §§ 1601, 1606 Abs. 3 S. 1 BGB schulden beide Eltern als gleich nahe Verwandte ihrem Kind anteilig Unterhalt. Bei minderjährigen Kindern, deren Eltern getrennt leben und die sich in der Obhut[5] eines Elternteils befinden, sieht § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB eine Gleichwertigkeit des Unterhalts, der durch die Pflege und Erziehung des Kindes vom betreuenden Elternteil geleistet ...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / V. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch im Fall der Volljährigkeit

Bei einem volljährigen Kind, dem beide Eltern nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB als Teilschuldner Barunterhalt entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen schulden, kann ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch entstehen, wenn ein Elternteil einen höheren als den von ihm rechnerisch geschuldeten Haftungsanteil gezahlt hat, was von ihm generell darzulegen und zu bew...mehr

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AGS 6/2013, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Höhe des Verfahrenswertes für ein Unterhaltsabänderungsverfahren sowie des Wertes des darin geschlossenen Vergleichs. Der Antragsteller hatte sich in einem gerichtlich protokollierten Vergleich gegenüber der Antragsgegnerin, seiner volljährigen Tochter, verpflichtet, Ausbildungsunterhalt i.H.v. 105 % des Mindestunterhalts abzüglich ...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / I. Einleitung

Es ist sicher Zufall, dass die Verfasserin dieses Beitrags in der letzten Zeit mehrfach als Berichterstatterin für Verfahren zuständig war, die einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch zum Gegenstand hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser in der Praxis nicht immer einfach handhabbar ist, weshalb seine Voraussetzungen nachfolgend zusammengefasst dargestellt werden so...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / d) Verauslagung in der Absicht, Ersatz zu verlangen

Der Ausgleichsanspruch setzt schließlich voraus, dass der Ausgleichsberechtigte den Unterhalt in der Absicht verauslagt hat, vom eigentlichen Barunterhaltspflichtigen Ersatz zu verlangen. Diese Absicht wird mit Blick auf § 1360b BGB verlangt, wonach im Rahmen des Familienunterhalts im Zweifel nicht die Absicht anzunehmen ist, für einen zu viel erbrachten Unterhalt Ersatz zu ...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / 1. Vertretungsbefugnis

Nach § 1629 Abs. 1 BGB umfasst die elterliche Sorge auch die Vertretung des Kindes.[12] Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern vertreten nach § 1629 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ihr Kind grundsätzlich gemeinschaftlich. Dieser Grundsatz erfährt bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den anderen Elternteil eine Ausnahme. Nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB vertritt der Eltern...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / I. Haftungsgefahren beim Kindesunterhalt

1. Das erwerbsgeminderte volljährige Kind Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht z.B. aus ihrem Vermögen bestreiten können, § 42 Abs. 2 SGB XII. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ist demgegenüber nachrangig, dies hat der BG...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt: Aufwendungen für zusätzliche Altersvorsorge und Zusatzkrankenversicherung, Steuerersparnis

BGB § 1603 Leitsatz Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann. BGH, Urt. v. 30.1.2013 – XII ZR 158/10 (OLG Brandenburg, AG Frankfurt/Ode...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 11.1.2006 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Sie lebt bei ihrer Mutter. [3] Der Beklagte ist erwerbstätig; er bewohnt seit dem 17.5.2010 mit seiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung. [4] Die Klägerin hat den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung von Unterhalt für die Zeit ab November 2009 in An...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / Leitsatz

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann. BGH, Urt. v. 30.1.2013 – XII ZR 158/10 (OLG Brandenburg, AG Frankfurt/Oder)mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [7] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [8] Auf Seiten der Klägerin bestehe jedenfalls ein Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestunterhalts von monatlich 281 EUR bis Dezember 2009 und von monatlich 317 EUR ab Januar 2010. Nach bedarfsdeckender Anrechnung des hälftigen Kindergeldes verbleib...mehr